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Einleitung Viele Anleger zahlen Jahr für Jahr hohe Verwaltungsgebühren für ihre Fondsanlagen …
Höhere Freibeträge bei Pfändung seit 1. Juli 2025
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  • Damit die Schulden nicht aus der Welt sind!

    Auslandsinkasso: Eine Herausforderung der besonderen Art

    Außenstände sind ärgerlich und zeitraubend. Oft greifen auch Erinnerungen und Mahnungen nicht, der Vorgang muss an einen Inkassodienstleister abgegeben werden. Doch als wäre das Problem offener Rechnungen nicht schon schlimm genug, kann die Sache noch komplizierter werden, wenn der Schuldner im Ausland sitzt. Aber „aus der Welt“ ist er damit trotzdem nicht. Das Auslandsinkasso kann helfen.

    Nach wem genau man suchen muss

    Sitzt ein Schuldner im Ausland, beginnt das Problem oft mit scheinbar ganz profanen Dingen. So kann es zu einer sportlichen Aufgabe werden, überhaupt erst einmal den handelsrechtlichen Namen des Schuldners zu ermitteln. Sprachprobleme erschweren den Vorgang auch immer wieder. Und letztlich muss man sich mit dem Rechtssystem auskennen, das im betroffenen Land gilt. Aber es gibt auch Probleme mit Mentalitätsunterschieden, wie ein kleines Beispiel zeigt.

    „Immer locker bleiben“

    Österreich ist uns nah – geografisch, sprachlich und kulturell. Aber es gibt Unterschiede, zum Beispiel bei nicht bezahlten Rechnungen. Diese Erfahrung musste ein Inkassodienstleister machen, der im Auftrag seines Kunden einen Brief schrieb. Dieser wurde nicht beantwortet. Der Grund: In Österreich wird allgemein erwartet, dass Mahnungen oder eben Inkassoanschreiben höflich und umfassend formuliert werden. Fehlen in den Augen des Empfängers diese Eigenschaften im Anschreiben, strafen sie den Absender mit Nichtbeachtung.

    Und selbst wenn alles so abläuft, wie es der österreichischen Mentalität entspricht, braucht man Geduld, bis die Zahlung endlich zu verzeichnen ist.

    Inkassodienstleister als internationale „Schuldner-Versteher“

    Inkassodienstleister, die sich unter anderem Auslandsinkasso auf die Fahne geschrieben haben, müssen sich nicht nur in den rechtlichen Fragen gut auskennen. Sie müssen auch ein Gespür dafür haben, wie sie der jeweiligen Mentalität des Landes begegnen, in dem der Schuldner sitzt. Gute Inkassodienste verfügen hier über ausgezeichnete Möglichkeiten.

    Übrigens: Das Beispiel Österreich dient natürlich nur der Veranschaulichung. Wir hätten auch jedes andere Land als Beispiel verwenden können. Im Falle Österreichs haben wir sogar ein Land gewählt, das sehr einfach zu „händeln“ ist, sofern man um die Gepflogenheiten weiß. In anderen Ländern kann die Aufgabenstellung deutlich komplexer sein. In jedem Fall ist das Geld nicht weg, wenn der Schuldner im Ausland sitzt. Zahlreiche Inkassodienste, die sich auf Auslandsinkasso spezialisiert haben, erzielen eindrucksvolle Ergebnisse.

  • Auskunft trotz Auskunftssperre – ZPO §755

    Die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner, dessen Adresse aufgrund eines Sperrvermerks nicht veröffentlicht werden darf, kann sich als schwierig erachten. Grundsätzlich ist es jedoch möglich, trotz Auskunftssperre einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung, sowie der daraus resultierenden Adressermittlung zu beauftragen.

    ZPO § 755 Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners: Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Schuldners nicht bekannt, darf der Gerichtsvollzieher auf Grund des Vollstreckungsauftrags und der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung zur Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners bei der Meldebehörde die gegenwärtigen Anschriften sowie Angaben zur Haupt- und Nebenwohnung des Schuldners erheben. Der Gerichtsvollzieher darf auch beauftragt werden, die gegenwärtigen Anschriften, den Ort der Hauptniederlassung oder den Sitz des Schuldners zu erheben (Quelle: https://dejure.org)

    Adressermittlung über den Gerichtsvollzieher

    Der Gerichtsvollzieher darf also gemäß 755 ZPO die Anschrift des Schuldners ermitteln. Dies ist natürlich immer dann notwendig, wenn die Anschrift im Titel nicht mehr aktuell und dem Gläubiger die derzeitige Anschrift nicht bekannt ist.

    Wenn es sich bei dem Schuldner nicht um einen „alten“ Bekannten des Gerichtsvollziehers handelt und die Adresse erst beim Melderegister oder anderen Stellen erfragt werden muss, kann der Auskunft eine Auskunftssperre im Weg stehen. Diese Auskunftssperre gilt aber nur eingeschränkt. Sehr wohl ist es den Gerichtsvollziehern erlaubt, die Adresse nicht nur anzufragen, sondern auch explizit trotz Auskunftssperre zu erhalten und zu verwerten. Ob die Adresse an den Gläubiger weitergeleitet werden darf, liegt dabei nur bedingt im Ermessen des Vollstreckungsorgans. Er kann unter Umständen bei der Auskunftserteilung soweit eingeschränkt werden, dass die Vollstreckung vollzogen wird, dem Gläubiger jedoch die Adresse nicht zur Kenntnis gelangen darf.

    Tatsächlich haben Gläubiger gegenüber dem Gerichtsvollzieher keinen Anspruch auf Herausgabe der aktuellen Adresse, wenn die Auskunft mit einer Sperre versehen ist. Trotzdem bleiben dem Gläubiger zwei weitere Wege, um eventuell doch an die begehrte Auskunft zu gelangen.

    Auskunftssperre umgehen

    Jedem Gläubiger steht es frei, trotz Kenntnis einer Auskunftssperre bei der entsprechenden Meldebehörde einen Antrag auf Auskunft zu stellen. Durch die Position als Gläubiger ist es opportun, ein berechtigtes Interesse darzulegen und durch einen entsprechenden Hinweis auf die Vollstreckungsvereitelung vielleicht doch die Adresse direkt durch die Meldebehörde zu erhalten. Sollte auch dieses Ansinnen scheitern, gibt es des Weiteren noch die Möglichkeit, sich durch Akteneinsicht Zugang zu den gewünschten Daten zu verschaffen.

    ZPO § 760 Akteneinsicht; Aktenabschrift: Jeder Person, die bei dem Vollstreckungsverfahren beteiligt ist, muss auf Begehren Einsicht der Akten des Gerichtsvollziehers gestattet und Abschrift einzelner Aktenstücke erteilt werden. Werden die Akten des Gerichtsvollziehers elektronisch geführt, erfolgt die Gewährung von Akteneinsicht durch Erteilung von Ausdrucken, durch Übermittlung von elektronischen Dokumenten oder durch Wiedergabe auf einem Bildschirm; dies gilt auch für die nach § 885a Absatz 2 Satz 2 elektronisch gespeicherten Dateien. (Quelle: https://dejure.org)

    Eigentlich sollte in der Akteneinsicht kein Hinweis auf die Adresse des Schuldners zu finden sein, da der Gerichtsvollzieher durch die Auskunftssperre die Adresse bei jeder Akteneinsicht unkenntlich zu machen hat, in der Praxis ist dies jedoch häufig gar nicht möglich.

  • Untertauchen? Nicht mit unserem Überwachungsinkasso!

    Langzeitüberwachung

    In aller Regel lassen sich unbezahlte Rechnungen recht schnell aus der Welt schaffen. Und wenn die Erinnerung oder die Mahnung nicht reicht, muss halt ein Inkassodienstleister her. Doch manchmal ist es auch damit nicht genug, dann muss das Überwachungsinkasso, bzw. die Langzeitüberwachung eingreifen.

    Schuldner weg, Gläubiger ratlos

    Dienstleister Frank B. ist mit seiner Geduld am Ende. Nachdem er seinen Kunden mehrfach daran erinnert hatte, seine Rechnung zu begleichen, ließ der das nicht nur bleiben, sondern wurde auch noch „pampig“. Frank B. solle sich „mal nicht so anstellen“,  das war das letzte, was Frank B. in einer Mail lesen musste. Damit war eine Grenze überschritten, B. übergab den Vorgang einem Inkassodienst. Der wurde auch gleich tätig. Nach Ablauf der Frist wurde ein Titel angestrebt. Als jedoch auch diese Frist ablief, war der Schuldner verschwunden. Verzogen! Wohin? Keine Ahnung.

    Detektivarbeit für Inkassodienste

    Das ein Schuldner „das Weite sucht“, kommt gar nicht so selten vor. Es hat allerdings eine starke Aussagekraft. Denn entweder geht es dem Betroffenen finanziell so schlecht, dass er keinen anderen Ausweg mehr sieht, als unterzutauchen. Oder aber er hatte von Beginn an nicht vor, den fälligen Betrag zu begleichen. Mittels eines Überwachungsinkassos wird das Inkassobüro beauftragt, den Schuldner ausfindig zu machen. Dabei werden alle legalen Möglichkeiten genutzt, die dem Inkassodienst zur Verfügung stehen.

    Wenn der Schuldner spekuliert

    Natürlich wissen wir nicht, was den Schuldner in unserem Beispielfall dazu bewogen hat, seine Rechnung nicht zu bezahlen. Aufgrund der Art seiner Kommunikation steht aber zu vermuten, dass er womöglich überhaupt nicht plante, seine Schulden zu begleichen. Unter Umständen spielt er nun auf Zeit und hofft auf eine Verjährung oder einfach darauf, dass die Sache im Sande verläuft. Doch das Überwachungsinkasso bleibt an der Sache dran und sorgt dafür, dass auch zu einem viel späteren Zeitpunkt die Forderung eingetrieben werden kann.

    Für den Gläubiger macht es einen Unterschied, ob der Schuldner bewusst nicht zahlt oder einfach nicht dazu in der Lage ist. Denn später, wenn sich die finanzielle Situation des Schuldners verändert hat, kann er womöglich ohne großen Aufwand an sein Geld kommen. Dank des langen Atems des Inkassodienstleisters.

  • B2B Inkasso – unsere Lösungen

    Das B2B Inkasso der ISE deutsche Inkasso e.K.

    Wenn Unternehmen untereinander in geschäftlichen Beziehungen stehen und es zu Zahlungsverzögerungen kommt, liegt eine besondere Konstellation vor. Meist geht es beim B2B Inkasso um größere Summen, als im B2C und zweitens „tickt“ jede Branche anders. Für ein wirkungsvolles Inkassoverfahren ist daher Branchenkenntnis von großer Bedeutung. Viele Inkassounternehmen haben sich daher, ähnlich wie bei den Fachanwaltschaften, auf bestimmte Bereiche der Geschäftswelt spezialisiert. Wir, die ISE deutsche Inkasso e.K., sind speziell für Unternehmer, Freiberufler und Vereine tätig.

    Kosten auslagern

    Die meisten Unternehmer klagen heute nicht über die Einnahmen, sondern über die laufenden Kosten, die ständig höher werden. Einen wichtigen Teil dieser Kosten nimmt in vielen Firmen das Debitorenmanagement ein. Kunden, die Zahlungsziele über Gebühr strapazieren, binden kostbare Mitarbeiter und kosten somit Leistung. Dieser Aufwand, bzw. diese daraus resultierenden Kosten können nicht auf den säumigen Schuldner umgelegt werden.

    Gerade bei großvolumigen Rechnungen ist es nicht nur ärgerlich, wenn der Zahlungseingang ausbleibt, es kann sogar existenzbedrohend werden. Daher ist es zu empfehlen, sich möglichst nicht zu abhängig von der Zahlung zu machen. Das ist freilich nicht immer möglich, unser B2B Inkasso ist daher am effektivsten, wenn es so früh wie möglich in den Prozess integriert wird. Spätestens nach Ablauf der zweiten Mahnung und deren Zahlungsfrist sollte ein Inkassodienstleister in Anspruch genommen werden.

    Über 70 % zahlen nach wenigen Tagen

    Nicht nur die Übergabe einer offenen Forderung an unser Inkasso ist eine einfache Sache. In der Regel werden sämtliche Forderungen zu über 70 % binnen weniger Tage vollständig geblichen. Eine Erfolgsquote, die sich sehen lassen kann. Alle Mandanten gewinnen dadurch einen erheblichen Wettbewerbsvorteil, steigern ihre Kreditwürdigkeit bei der Bank und sorgen zudem dafür, dass teure Mitarbeiter wieder produktiv eingesetzt werden können.

    Die Erfolgsquote kann sich übrigens durchaus sehen lassen. Die überwiegende Mehrheit der Fälle im B-to-B Inkasso ist nach wenigen Tagen erledigt. Ein eher geringer Teil der Fälle kann erst nach 180 Tagen abgeschlossen werden. Doch ein guter und professioneller Inkassodienstleister sorgt dafür, dass die Forderungen schnell erfüllt werden.

    Sicherheit für den Mandanten

    Um stets auch den aktuellen gesetzlichen Ansprüchen zu genügen, ist die ISE deutsche Inkasso e.K. Mitglied des Bundesverbandes für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (kurz BFIF).

    Um den Ansprüchen unserer Mandanten vollumfänglich gerecht zu werden, setzen wir seit Beginn unserer Tätitgkeit auf einen professionellen Dienstleister. Unsere Software kommt aus dem Hause BS-Software und sorgt in allen Belangen für einen reibungslosen Ablauf.

    Volle Kostenkontrolle

    Jeder Mandant kann über unser Web-Interface auf alle seine Akten zugreifen und ist somit immer über den aktuellen Status der jeweiligen Akte informiert. Kostenauslösende Maßnahmen werden grundsätzlich vor Entstehung und unter Abwägung der Erfolgsaussichten mit jedem Mandanten kommuniziert.

  • Vorteil Online Inkasso

    Online-Inkasso: Inkassofälle schnell und kostenlos übergeben. Das sind zweifelsfrei die stärksten Vorteile des Online Inkassos. Vorbei die Zeiten, in denen alles noch per Post verschickt werden musste und Antworten auf Anfragen einen frühestens nach zwei Tagen erreichten. Wer sein internes Mahnwesen verschlanken will, ist mit den Online-Inkasso Diensten der diversen Inkassoutnernehmen bestens aufgestellt.

    Onlinehandel unter immensem Kostendruck

    Es gibt Kaum noch einen Markt, der in Folge der Konkurrenz nicht stark umkämpft ist. Dies führt jedoch vielfach zu einem massiven Kostendruck. Waren können nicht beliebig teuer verkauft werden. Stattdessen muss darauf geachtet werden, mit niedrigeren Kosten arbeiten zu können, als die Wettbewerber.

    Kostenloses Inkasso

    Zahlungsunwillige Kunden sorgen schnell dafür, dass aus einem betriebswirtschaftlichen Gewinn am Ende ein Verlust wird. Wer sich hier absichern will, muss diese Kostentreiber schnell und effizient bearbeiten. Mit Sicherheit eine der besten Lösungen ist die Übergabe an einen qualifizierten Inkassodienstleister. Viele Inkassounternehmen bieten mittlerweile kostenlose Inkassodienstleistungen an. Damit ist sichergestellt, dass der Gläubiger neben dem Zahlungsausfall durch seinen Schuldner nicht auch noch Kosten für die Beitreibung aufwenden muss.

    Entlastung für Mitarbeiter

    Letztlich gilt für kleine wie große Unternehmen gleichfalls, dass das Eintreiben von Schulden Mitarbeiter und Ressourcen bindet, die eigentlich woanders gebraucht werden. Ist man also bei einem bestimmten Punkt angekommen, kann es durchaus sinnvoll sein, den Vorgang abzugeben.

    Mahnbescheid im Online-Inkasso

    Wer sich mit der Erstellung eines Online Mahnbescheides nicht auskennt, kann gerne unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Entgegen der landläufigen Meinung, dass diese Leistungen enorm viel Geld kosten, ist es tatsächlich so, dass diese Leistung unabhängig von der Forderungshöhe gerade mal 25 € kostet. Unter Berücksichtigung der betriebsinternen Kosten der meisten Unternehmen, ist das meistens billiger, als die Erstellung eines Online Mahnbescheids durch einen eigenen Mitarbeiter.

    Sachkunde auch für interne Mahnabteilungen

    Für größere Firmen lohnt sich unter Umständen die Fortbildung der eigenen Mitarbeiter im Mahnwesen. Die Sachkundelehrgänge der Inkasso-Akademie sind hier eine der ersten Anlaufstellen, um die Qualität der eigenen Mitarbeiter bei der Beitreibung offener Forderungern zu steigern.

  • Inkassoportal für Online-Händler

    Die Erschließung neuer Geschäftsfelder und das Gewinnen neuer Kunden stehen für viele Online-Händler auf der Prioritätenliste ganz oben. Ein Schlüsselproblem stellt für viele jedoch der Umstand dar, Kunden beim Shoppen möglichst wenige Hürden in den Weg zu stellen. So bleibt den meisten Online-Händlern keine andere Wahl, als auch Neukunden den Kauf auf Rechnung anzubieten, wenn man den Anschluss an die Konkurrenz nicht verlieren will.

    Unser Inkassoportal: nahtlose Integration in bestehende Infrastruktur

    Die speziellen Probleme, die im E-Commerce liegen sind unseren Mitarbeitern vertraut. Mit unserem Inkassoportal haben wir entweder für jede Problemstellung bereits Lösungskonzepte erarbeitet oder können diese mit Hilfe eines excellenten Netzwerks immer auch kurzfristig lösen.

    Forderungsmanagement outsourcen

    Unser Ziel ist die größtmögliche Entlastung unserer Mandanten vom Mahnwesen, damit diese ihre vollständigen Bemühungen auf die Gewinnung neuer Kunden ausrichten können. Hierzu gehört im Besonderen die Möglichkeit, zahlungsgestörte Forderungen direkt über unser Kaufportal in Liquidität umwandeln zu können. Das bietet sich spätestens in dem Moment an, wenn die Forderung im außergerichtlichen Mahnlauf nicht zu realisieren ist.

    Forderungen vor dem gerichtlichen Mahnlauf verkaufen

    Ein großer Teil unserer Mandantschaft nutzt bereits jetzt die Möglichkeit, Forderungen vor dem gerichtlichen Mahnlauf zu verkaufen. Die Idee hinter diesem Konzept ist einfach. Üblicherweise zahlen Schuldner spätestens dann, wenn für die Beitreibung ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde. Der Teil der Schuldner, die auch durch ein Inkassoschreiben nicht zur Zahlung zu bewegen sind, muss in das gerichtliche Mahnverfahren übergeben werden. An diesem Punkt würde die Beitreibung der Forderung für den Unternehmer jedoch erhebliche Kosten verursachen, da alleine die Gerichtskosten mindestens 32 € je Fall betragen. Für Unternehmen, die eine hohe Anzahl „Nichtzahler“ zu bewältigen haben, stellt das eine enorme Belastung der Liquidität dar.

    Gerne senden wir Ihnen weitere Informationen zu. Am einfachsten geht die Anfrage über unser Kontaktformular, welches Sie über diesen Link erreichen.

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  • aktuelle Trends zur Zahlungsmoral

    Eigentlich sollte der guten Konjunktur auch eine gute Zahlungsmoral zuzuschreiben sein. Wie sich aus der aktuellen Umfrage unter den Unternehmen jedoch entnehmen lässt, gilt das nur bedingt. Speziell im letzten Quartal 2018 ist die Zahlungsmoral der Verbraucher spürbar zurückgegangen. Vielleicht liegt das an dem „guten“ Beispiel, mit dem die Städte und Kommunen vorangehen? Denn deren Zahlungsmoral wird von den meisten befragten Unternehmen mit „schlecht“ bewertet.

    Mit Abstand die meisten der befragten Unternehmen können über eine gute Zahlungsmoral ihrer Kunden berichten, die keine Verbraucher sind. Während sich die Berichte über die Zahlungslust der Verbraucher insoweit decken, dass tendenziell schleppender gezahlt wird. Das führt speziell für die E-Commerce, bzw. Online-Händler zu dem Problem, dass der Kauf auf Rechnung mit sehr viel höheren Kosten einhergeht, als noch im Jahr davor.

    Auch der BDIU berichtet in seiner Auswertung der Jahresbefragung über dieses Phänomen. Sollte man doch meinen, wenn mehr Geld in den Taschen der Verbraucher liegt, dass kongruent hierzu auch die Zahlungsmoral steigt. Erst die Hinzunahme der Verschuldungsrate der Privathaushalte bringt ein wenig Licht in dieses Thema.

    Ein großes Problem stellen weiterhin die Ausfälle im B2B-Bereich dar. In dem Vertrauen darauf, dass die eigenen Kunden schon zahlen werden, werden teilweise viel zu lange Zahlungsfristen akzeptiert. Dies führt dazu, dass die drohende Zahlungsunfähigkeit im B2B erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung bei den Gläubigern in den Fokus rückt. Frei nach dem Motto, die Geschäfte laufen gut, also kann der Mahnlauf noch ein wenig hinten an gestellt werden. Dies ist eine gefährliche Entwicklung und wird von vielen Unternehmen nur halbherzig im betrieblichen Mahnwesen umgesetzt.

  • Basiszins für 1. Halbjahr 2019 unverändert

    Das Basiszins für die Bewertungen von Kapitaldienstleistungen ist für das erste Halbjahr 2019 unverändert bei -0,88 % (Minus!) geblieben. Dieser Zins ist ein wichtiger Referenzwert für die Berechnung von Verzugszinsen. Grundsätzlich wird bei der Feststellung von Zahlungsverzug dem Schuldner auferlegt einen Zins über Basiszins als Verzugszins zahlen zu müssen.

    Üblicherweise wird ein Zins von 5 Prozent über Basiszins veranschlagt, wenn es sich bei dem Schuldner um eine Privatperson handelt. Für Marktteilnehmer, die keine Verbraucher sind, wird üblicherweise ein Zins von 9 % über Basiszins fällig.

    Der aktuell gültige Basiszins wird in Deutschland zwei Mal jährlich veröffentlicht. Für Inkassounternehmen und Rechtsanwälte hat der aktuelle Basiszins insbesondere zivilrechtliche Bedeutung. Hier geht es in erster Linie um die Verzinsung der sogenannten Kostenfestsetzung. Das sind in der Regel Zahlungen ans Gericht oder an den eigenen Rechtsanwalt, die für ein gerichtliches Verfahren verauslagt werden mussten und demnach stellt der Verzugszins hier einen Ersatz für den Nutzenverzicht des durch das Gerichtsverfahren gebundenen Kapitals dar.

    Die nächste Feststellung des aktuell verbindlichen Basiszinsatzes erfolgt am 1.7.2019. Derzeit geht kaum ein Marktteilnehmer von steigenden Zinsen aus. Das Zinstief wird uns wohl noch einige Zeit erhalten bleiben. Ob der Zins tatsächlich noch lange im negativen Bereich bleibt steht dagegen auf einem anderen Blatt.

  • Salvatorische Klausel

    Die salvatorische Klausel: Befragt man Menschen auf der Straße, geben die meisten von ihnen an, schon mal etwas von der salvatorischen Klausel gehört zu haben. Was genau darunter zu verstehen ist, wissen jedoch weit weniger.

    Das liegt wohl daran, dass man im Alltag nur selten damit zu tun hat. Spätestens wenn ein Vertrag geschlossen werden soll, gewinnt sie jedoch sofort an Bedeutung. Und auch in nahezu allen Geschäftsbedingungen findet sich eine Formulierung, die der Salvatorischen Klausel entspricht.

    Das lateinische Wort „salvatorus“ steht übrigens für „erhaltend“ oder „bewahrend.

    – frag Cäsar

    Damit nicht alles umsonst war

    Ein Vertrag kann noch so aufwändig und gewissenhaft formuliert sein, wenn einzelne Vertragsbestandteile unwirksam sind – die Gefahr besteht insbesondere, wenn man Verträge ohne anwaltliche Hilfe aufsetzt -, ist das gesamte Vertragswerk in Gefahr. Denn im Zweifel, so sieht es § 139 BGB vor, ist das komplette Rechtsgeschäft nichtig, wenn einzelne Formulierungen zur Teilnichtigkeit führen. Die Salvatorische Klausel soll das verhindern.

    Rechtssicherheit für alle Beteiligten

    Es wäre ein Irrtum anzunehmen, die Salvatorische Klausel wäre nur im Interesse der einen Vertragsseite. Letztlich profitieren nämlich beide Vertragspartner von der Klausel, weil sie zu Rechtssicherheit führt. Denn die Nichtigkeit eines Vertrages kann für alle Beteiligen ärgerlich sein und unangenehme Konsequenzen haben.

    In der Regel lautet die Formulierung der Salvatorischen Klausel in etwa so: „Für den Fall, dass eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam ist, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.“

    – Wikipedia

    Eine zusätzliche Formulierung ist zwar seltener zu lesen, aber durchaus denkbar und zuweilen auch sinnvoll. Sie beschreibt die Möglichkeit, zu einer Beschreibung zu kommen, die alle Vertragspartner in die Lage versetzt, eine wirksame – also auch juristisch wasserdichte – Ausgestaltung zu finden.

    Die Salvatorische Klausel als „Allzweckwaffe“

    Meist wird auf zusätzliche Formulierungen verzichtet. Denn die Aussage, die den Kern ausmacht, zielt darauf ab, dass jedwede Formulierung, die nicht dem Vertragsrecht entspricht, durch den Zusatz der Salvatorischen Klausel als erledigt betrachtet werden kann.

ISE Deutsche Inkasso e.K.

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