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Inkassounternehmen beauftragen für private Forderungen

Geld verliehen, privat geholfen, Erbstreitigkeiten, Schadensersatz, Unterhaltsforderungen, Privatverkauf im Web? Es gibt viele Gründe, warum Sie Geld von jemand anderem bekommen könnten.

Inkasso für Privatpersonen: Wir holen zurück, was Ihnen gehört!

  • Mindestforderungshöhe 1.000,00 €
  • Vergütung ab 113,10 € (inkl. 19 % USt.)
  • Keine Vertragsbindung, keine laufenden Kosten
  • Sie erhalten bei Vollzahlung 100 % der Hauptforderung
  • Beitreibungsquote von über 70 %

Inkasso für Privatleute

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Ihr Recht: Inkasso für Privatpersonen

rechtliche Prüfung der Forderung
  • kostenlose Prüfung zum möglichen Vorgehen
  • Feststellung der Forderung und der rechtlichen Grundlagen
  • Berücksichtigung der gesamten Forderungshöhe inklusive der Mahnkosten und Zinsen
  • Festlegung der Zahlungskonditionen (Teil- und Ratenzahlungen) mit dem Schuldner
das Gesetz steht auf Ihrer Seite
  • Stellung der Ansprüche unter Berücksichtigung centgenauer Forderungskonten
  • Kostengünstiges gerichtliches Mahnverfahren bis zum Vollstreckungsbescheid
  • Vollstreckungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit
  • Langzeitüberwachung der Bonität
Aufwand und Dauer
  • Zeitnahe rechtliche Beratung – telefonisch und per E-Mail.
  • Jederzeitiger Überblick durch kostenlose Online-Akte – 24/7.
  • Vollständige Vertretung bis zur Zwangsvollstreckung.
  • Inkassotypische schnelle Erledigung der Forderungsangelegenheit.
  • Zügiges gerichtliches Mahnverfahren durch elektronische Übermittlung.
Inkassogebühren
  • Erstberatung grundsätzlich kostenlos.
  • Gesetzlich geregelte Gebührenhöhe.
  • Geringe Kosten, die in der Regel vom Schuldner erstattet werden müssen.
  • Grundsätzlich keine „versteckten“ Kosten.
  • Alle kostenauslösenden Maßnahmen liegen in Ihrem alleinigen Ermessen.

Wir kümmern uns auch um Ihre Schuldner:

Leider hört bei Geld sehr oft die Freundschaft auf. Damit Sie aber außer der Freundschaft nicht auch noch finanziell einen Verlust erleiden müssen, können Sie gerne auf unsere Hilfe zurückgreifen. Mit unserem Inkasso für Privatleute sind Sie schon einen erheblichen Schritt näher an Ihrem Geld.


Eselsbrücke:
Wer ist der Gläubiger? – Wer ist der Schuldner?

Gläubiger ist der, der glaubt Geld zu bekommen. Schuldner ist der, der das Geld schuldet!


So helfen wir Ihnen beim Privatinkasso

Auch als Privatperson können Sie von offenen Forderungen betroffen sein. Sei es, dass Sie Geld verliehen haben, Anzahlungen leisteten, die Sie zurückfordern, irrtümliche Überweisungen ausführten oder Mieten aus Privatvermietungen fordern.

In all diesen und weiteren Fällen können Sie als Privatperson eine Inkassogesellschaft mit der Beitreibung ihrer Forderung beauftragen und werden gesetzlich genauso geschützt, wie der Unternehmer, der eine Inkassogesellschaft beauftragt.

Beispielrechnung Inkassogebühren

Wegweiser zu unseren Dienstleistungen

Damit Sie sich auf unseren Webseiten schnellstmöglich zurecht finden, können Sie im folgenden Bereich aus unseren spezialisierten Inkassodienstleistungen auswählen:

Inkasso für Unternehmer
Forderungskauf für Unternehmer
Inkasso für private Forderungen

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