ISE deutsche Inkasso
Inkasso für Privatleute
Geld verliehen, privat geholfen, Erbstreitigkeiten, Schadensersatz, Unterhaltsforderungen.
Es gibt viele Gründe, warum Sie Geld von jemand anderen bekommen könnten.
Wir kümmern uns auch um Ihre Schuldner:
Leider hört bei Geld sehr oft die Freundschaft auf. Damit Sie aber außer der Freundschaft nicht auch noch finanziell einen Verlust erleiden müssen, können Sie gerne auf unsere Hilfe zurückgreifen.
- Kostenlose Online-Akte mit 24/7 Einsicht
- Inkassogebühren ab 38,56 €!
- Kosten entstehen nur, wenn der Schuldner nicht zahlt.
- Auch für Kleinstforderungen
- Schnell, wirksam, günstig und top bewertet!
Eselsbrücke: Wer ist der Gläubiger? – Wer ist der Schuldner?
Gläubiger ist der, der glaubt Geld zu bekommen. Schuldner ist der, der das Geld schuldet!
So helfen wir Ihnen beim Privatinkasso
Auch als Privatperson können Sie von offenen Forderungen betroffen sein. Sei es, dass Sie Geld verliehen haben, Anzahlungen leisteten, die Sie zurückfordern, irrtümliche Überweisungen ausführten oder Mieten aus Privatvermietungen fordern.
In all diesen und weiteren Fällen können Sie als Privatperson eine Inkassogesellschaft mit der Beitreibung ihrer Forderung beauftragen und werden gesetzlich genauso geschützt, wie der Unternehmer, der eine Inkassogesellschaft beauftragt.
Beispielrechnung Inkassogebühren
Ihr Recht im Privatinkasso:
rechtliche Prüfung der Forderung
- kostenlose Prüfung zum möglichen Vorgehen
- Feststellung der Forderung und rechtlichen Grundlagen
- Berücksichtigung der gesamten Forderungshöhe inklusive der Mahnkosten und Zinsen
- Festlegung der Zahlungskonditionen (Teil- und Ratenzahlungen) für den Schuldner
das Gesetz steht auf Ihrer Seite
- Stellung der Ansprüche unter Berücksichtigung centgenauer Forderungskonten
- Kostengünstiges gerichtliches Mahnverfahren bis zum Vollstreckungsbescheid
- Vollstreckungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit
Aufwand und Dauer
- Zeitnahe rechtliche Beratung – telefonisch und per E-Mail.
- Jederzeitiger Überblick durch kostenlose Online-Akte – 24/7.
- Vollständige Vertretung bis zur Zwangsvollstreckung.
- Inkassotypische schnelle Erledigung der Forderungsangelegenheit.
- Zügiges gerichtliches Mahnverfahren durch elektronische Übermittlung.
Inkassogebühren
- Erstberatung grundsätzlich kostenlos.
- Gesetzlich geregelte Gebührenhöhe.
- Geringe Kosten, die in der Regel vom Schuldner erstattet werden müssen.
- Grundsätzlich keine „versteckten“ Kosten.
- Alle kostenauslösenden Maßnahmen liegen in Ihrem alleinigen Ermessen.
Wenn auch Sie endlich Ihr Geld wollen:
Was Ihre Außenstände betrifft können Sie sich auf unsere Dienstleistungen verlassen. Wir wissen, dass es schließlich um Ihr Geld handelt und werden entsprechend tätig.