Geld verliehen, privat geholfen, Erbe geworden, Schadensersatz. Es gibt viele Gründe, warum Sie Geld von jemand anderen bekommen könnten.
Leider hört bei Geld sehr oft die Freundschaft auf. Damit Sie aber außer der Freundschaft nicht auch noch finanziell einen Verlust erleiden müssen, können Sie gerne auf unsere Hilfe zurückgreifen.
Geld verliehen, privat geholfen, Erbe geworden, Schadensersatz. Es gibt viele Gründe, warum Sie Geld von jemand anderen bekommen könnten.
Leider hört bei Geld sehr oft die Freundschaft auf. Damit Sie aber außer der Freundschaft nicht auch noch finanziell einen Verlust erleiden müssen, können Sie gerne auf unsere Hilfe zurückgreifen.
So helfen wir Ihnen beim Privatinkasso
Auch als Privatperson können Sie von offenen Forderungen betroffen sein. Sei es, dass Sie Geld verliehen haben, Anzahlungen leisteten, die Sie zurückfordern, irrtümliche Überweisungen ausführten oder Mieten aus Privatvermietungen fordern.
In all diesen und weiteren Fällen können Sie als Privatperson eine Inkassogesellschaft mit der Beitreibung ihrer Forderung beauftragen und werden gesetzlich genauso geschützt, wie der Unternehmer, der eine Inkassogesellschaft beauftragt.
Eselsbrücke: Gläubiger ist der, der glaubt Geld zu bekommen und der Schuldner ist der, der das Geld schuldet!
Zuständige Registrierungsbehörde
Landgerichtspräsidenten des LG Mainz, unter der Registrierungsnummer: 75 E – 265/12, für das gesamte Bundesgebiet zugelassener Inkassodienstleister.
Kommunikation
Telefon 06571 99 99 222
Telefax 06571 99 99 233
E-Mail: info@deutsche-inkasso.de
(c) ISE deutsche Inkasso e.K. 2022