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💼 Inkassokosten und gerichtliche Mahnkosten: Das gilt seit dem 01.06.2025

Zahlt ein Kunde nicht, entsteht Aufwand – und dieser darf nicht beim Gläubiger hängen bleiben. Seit dem 01.06.2025 gelten neue gesetzliche Gebührensätze für Inkasso- und Mahnverfahren. Diese richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG).

Auf dieser Seite erfahren Sie, mit welchen Kosten zu rechnen ist – und wer sie trägt. (alle Preisangaben netto)


💸 Inkassokosten nach RVG – Standard: der 0,9-fache Satz

Inkassodienstleister rechnen üblicherweise mit dem 0,9-fachen Satz der gesetzlichen 1,0-Geschäftsgebühr analog Nr. 2300 VV RVG ab. Dieser Satz ist marktüblich und in der Praxis regelmäßig durchsetzbar – sofern der Schuldner in Verzug ist, sind diese Kosten vom Schuldner zu tragen.

Streitwert bisInkassokosten (0,9 RVG inkl. Pauschale)
500 €66,88 €
1.000 €119,81 €
2.000 €206,45 €
3.000 €287,32 €
5.000 €381,39 €
10.000 €664,39 €
25.000 €960,05 €
50.000 €1.395,81 €
75.000 €1.757,99 €
100.000 €2.119,33 €

📌 Diese Kosten setzen sich aus der Gebühr (0,9) und der Telekommunikationspauschale (bis zu 20 €) zusammen. Sie fallen einmalig je Forderung an.


⚖ Gerichtliches Mahnverfahren – die nächsten Schritte bei Nichtzahlung

Bleibt der Schuldner nach dem Inkassoschreiben weiter untätig, kann das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden. Dieses besteht in der Regel aus zwei Stufen:

  1. Mahnbescheid: Gerichtliche Zahlungsaufforderung.
  2. Vollstreckungsbescheid: Der Forderung wird vollstreckbar – z. B. für Pfändung, Kontozugriff etc.

Je nach Streitwert ergeben sich folgende Kosten:

Streitwert bisMahnbescheid (1,0 RVG + Gerichtskosten)Vollstreckungsbescheid (0,5 RVG)Gesamtkosten gesamt
500 €89,94 €25,97 €115,91 €
1.000 €143,28 €46,64 €189,92 €
2.000 €244,96 €87,98 €332,94 €
3.000 €319,32 €117,66 €436,98 €
5.000 €432,04 €159,02 €591,06 €
10.000 €689,82 €269,91 €959,73 €
25.000 €1.147,00 €437,00 €1.584,00 €
50.000 €1.693,00 €639,50 €2.332,50 €
75.000 €2.127,00 €843,00 €2.970,00 €
100.000 €2.735,10 €1.046,00 €3.781,10 €

Die Gerichtskosten richten sich nach dem GKG (Kostenverzeichnis). Die Inkassogebühren berechnen sich analog dem erhöhten RVG-Satz ab Juni 2025.


🧠 Wann wird mehr als 0,9-fach abgerechnet?

In besonders aufwändigen Fällen – zum Beispiel bei umfangreicher Kommunikation, komplexer Schuldnerstruktur oder rechtlichen Einwänden – kann statt der 0,9-fachen Gebühr auch eine 1,3-fache Gebühr berechnet werden (§ 14 RVG analog). Dies betrifft insbesondere Fälle mit:

  • Rückfragen durch mehrere Personen (z. B. Geschäftsführung, Buchhaltung, Eigentümer),
  • Forderungsablehnung mit Begründung oder Gegenvorwürfen,
  • mehrfacher Korrespondenz zu Zahlungsvereinbarungen oder Aufstellungen.

Diese Erhöhung ist zulässig, wenn der Aufwand über das Übliche hinausgeht – selbstverständlich informieren wir Sie vorab, sollte ein solcher Fall bei Ihrer Forderung vorliegen.


✅ Fazit: Klare Regeln, faire Durchsetzung

  • Inkassokosten: standardisiert und gut kalkulierbar
  • Gerichtskosten: gesetzlich festgelegt
  • Schuldner zahlt – Sie bleiben nicht auf den Kosten sitzen

Sie möchten wissen, was ein Inkassoverfahren in Ihrem konkreten Fall kosten würde? Schreiben Sie uns – wir nennen Ihnen die voraussichtlichen Kosten und ob diese vollständig durch den Schuldner übernommen werden können.


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