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Inkasso von Kleinstforderungen

Wer den Pfennig nicht ehrt, ist des Talers nicht wert.

Martin Luther (vermutlich)

Mengeninkasso und Inkasso-Light: Wenig Aufwand, viel Erfolg

Wenn es um das Bezahlen von Rechnungen geht, wird bei bestimmten Personengruppen gern „gepokert“, man könnte auch sagen: spekuliert. Gemeint sind Schuldner, die aufgrund niedriger Rechnungsbeträge hoffen, dass bei Nichtzahlen die Sache nicht weiterverfolgt wird. Hier kann das Inkasso von Kleinstforderungen helfen.

Kleinvieh (Kleinstforderungen) macht auch Mist …

… heißt es oft. Und das stimmt natürlich. Denn auch eine kleine Rechnung hat ihre Berechtigung, es gibt keinen Grund, auf die Zahlung zu verzichten. Und ein weiterer Punkt kommt hinzu: Wenn sich in den Kreisen notorischer Nichtzahler erst einmal herumspricht, dass niedrige Rechnungsbeträge nicht eingetrieben werden, kann ein solches Verhalten sich gewissermaßen etablieren. Für den Gläubiger ist das alles andere als vorteilhaft. Inkasso-Light hilft hier auf effektive Weise und vermeidet größeren Aufwand, sodass es sich für den Schuldner auch wirklich lohnt, sein Geld einzufordern.

Und täglich grüßt das Murmeltier

Manchmal sammelt sich einiges an. Die Forderungsstückzahlen sind hoch, der Anspruchsgrund immer derselbe. Die Begründungen für die fehlenden Zahlungseingänge sind auf Seiten der Schuldner teils abenteuerlich, aber nicht ansatzweise nachvollziehbar. Hier kommt das Mengeninkasso zum Tragen. Das Verfahren innerhalb dieser Art des Inkassos ist weitgehend automatisiert, was zu einem verringerten Aufwand führt.

Zusätzliche Leistungen bei Inkasso von Kleinstforderungen

Selbstverständlich lassen sich sowohl beim Inkasso-Light als auch beim Mengeninkasso die erbrachten Leistungen individuell anpassen. So lässt sich das außergerichtliche Inkasso realisieren, aber auch das gerichtliche Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Sinnvoll kann oft eine Bonitätsprüfung des Schuldners sein, um sich ein Bild über dessen Status zu machen.

In der Vergangenheit hat sich zudem immer wieder gezeigt, dass das telefonische Inkassoverfahren erfolgversprechend sein kann.

Neben der eigentlichen Rechnung fallen im Mahnverfahren zusätzliche Kosten an, also Mahngebühren und Auslagen. Diese gehören selbstredend zur Hauptforderung dazu. Sowohl für Mengeninkasso als auch für Inkasso-Light gilt, dass die Forderung erst beglichen ist, wenn sowohl der ursprüngliche Rechnungsbetrag als auch Mahngebühr und Auslagen beglichen sind. Hier setzen „versierte Nichtzahler“ gern darauf, dass sie die Zusatzkosten einfach ignorieren. Das ist natürlich nicht zulässig und wird von jedem guten Inkassodienstleister berücksichtigt werden.

Keine außergerichtliche Zahlung, keine Kosten

Die ISE deutsche Inkasso bietet für Mandanten, die regelmäßig kleinere Forderungen beitreiben müssen, eine günstige Inkassodienstleistung. Sollte der Schuldner auch auf unsere außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen nicht zahlen, entstehen dem Mandanten keine Kosten für diese Tätigkeit. Als Bezahlung wird lediglich der gesetzliche Kostenerstattungsanspruch – nach Entstehung – an uns abgetreten.

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