ISE deutsche Inkasso
Das gerichtliche Mahnverfahren
Schnell, effektiv und kostengünstig. Mit dem sogenannten Titel (Vollstreckungsbescheid) kann 30 Jahre lang gegen den Schuldner vollstreckt werden.
Das gerichtliche Mahnverfahren lässt sich schnell und günstig einsetzen.
Bernhard Ehlen – Inhaber
Elektronischer Mahnbescheid
- Hemmung der Verjährung
- Forderung bleibt bis zu 30 Jahre bestehen
- Beitreibung mit Hilfe der Vollstreckungsorgane
Automatisches Mahnverfahren
Die Titulierung einer Forderung
Mahnbescheid
Der Mahnbescheid ist eine günstige Möglichkeit berechtigte Forderungen ohne langwierigen Gerichtsprozess zu sichern. Im gerichtlichen Mahnverfahren ist die Beantragung des Mahnbescheides der erste von zwei Stufen.
Vollstreckungsbescheid
Der Vollstreckungsbescheid – ugs. „Titel“ – wird dem Gläubiger nach Abschluss des gerichtlichen Mahnverfahrens übermittelt und gilt 30 Jahre. Der Vollstreckungsbescheid ist eine Urkunde. Diese muss bei jeder Vollstreckungshandlung vorgelegt werden.
Mahnantrag online: In drei Schritten zum Titel.
Daten übermitteln
Wählen Sie frei, ob Sie die Daten über unser Kontaktformular eingeben und übertragen möchten, oder durch einen unserer Vollstreckungsexperten. Als Unterlagen benötigen Sie lediglich die Forderungsdaten mit der Adresse des Schuldners.
Übertragung ans Gericht
Als registriertes Inkassounternehmen sind wir an das EGVP (elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) angeschlossen. Die Übermittlung Ihres Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides erfolgt binnen Minuten. (bürotäglich)
Titulierung
Wenn der Schuldner keine Rechtsmittel einlegt, erhalten Sie binnen kurzer Frist von uns die Mitteilung über die Rechtskraft des Vollstreckungsbescheides. Mit dem jetzt vorliegenden Titel kann die Vollstreckung gegen den Schuldners beginnen.
Wenn auch Sie endlich Ihr Geld wollen:
Was Ihre Außenstände betrifft können Sie sich auf unsere Dienstleistungen verlassen. Wir wissen, dass es schließlich um Ihr Geld handelt und werden entsprechend tätig.