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Das gerichtliche Mahnverfahren

Schnell, effektiv und kostengünstig. Mit dem sogenannten Titel (Vollstreckungsbescheid) kann 30 Jahre lang gegen den Schuldner vollstreckt werden. 

Das gerichtliche Mahnverfahren lässt sich schnell und günstig einsetzen.

Bernhard Ehlen – Inhaber

Elektronischer Mahnbescheid
  • Hemmung der Verjährung
  • Forderung bleibt bis zu 30 Jahre bestehen
  • Beitreibung mit Hilfe der Vollstreckungsorgane

Automatisches Mahnverfahren

Die Titulierung einer Forderung

Mahnbescheid

Der Mahnbescheid ist eine günstige Möglichkeit berechtigte Forderungen ohne langwierigen Gerichtsprozess zu sichern. Im gerichtlichen Mahnverfahren ist die Beantragung des Mahnbescheides der erste von zwei Stufen.

Vollstreckungsbescheid

Der Vollstreckungsbescheid – ugs. „Titel“ – wird dem Gläubiger nach Abschluss des gerichtlichen Mahnverfahrens übermittelt und gilt 30 Jahre. Der Vollstreckungsbescheid ist eine Urkunde. Diese muss bei jeder Vollstreckungshandlung vorgelegt werden.


Mahnantrag online: In drei Schritten zum Titel.

Daten übermitteln

Wählen Sie frei, ob Sie die Daten über unser Kontaktformular eingeben und übertragen möchten, oder durch einen unserer Vollstreckungsexperten. Als Unterlagen benötigen Sie lediglich die Forderungsdaten mit der Adresse des Schuldners.

Übertragung ans Gericht

Als registriertes Inkassounternehmen sind wir an das EGVP (elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) angeschlossen. Die Übermittlung Ihres Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides erfolgt binnen Minuten. (bürotäglich)

Titulierung

Wenn der Schuldner keine Rechtsmittel einlegt, erhalten Sie binnen kurzer Frist von uns die Mitteilung über die Rechtskraft des Vollstreckungsbescheides. Mit dem jetzt vorliegenden Titel kann die Vollstreckung gegen den Schuldners beginnen.


Ablauf des gesetzlichen Mahnverfahrens in Deutschland

Das gesetzliche Mahnverfahren in Deutschland dient der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen ohne Klageverfahren. Das Verfahren wird in der Regel dann eingeleitet, wenn der Schuldner trotz einer Forderung des Gläubigers nicht gezahlt hat. Hier ein Überblick über den Ablauf:

1. Mahnung durch den Gläubiger: Bevor das Mahnverfahren eingeleitet wird, sollte der Gläubiger den Schuldner in der Regel mindestens einmal schriftlich mahnen.

2. Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids: Hat der Schuldner nicht bezahlt, kann der Gläubiger beim zuständigen Mahngericht einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen. Dies kann formlos, schriftlich oder online über das zentrale Mahngerichtsportal erfolgen.

3. Zustellung des Mahnbescheids: Wenn der Antrag des Gläubigers alle Voraussetzungen erfüllt, erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid und stellt diesen dem Schuldner zu.

4. Mögliche Reaktionen des Schuldners:

   – Widerspruch: Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Mahnbescheids kann der Schuldner Widerspruch einlegen. Dann endet das Mahnverfahren, und der Gläubiger muss entscheiden, ob er Klage erheben möchte.

   – Keine Reaktion: Tut der Schuldner nichts, kann der Gläubiger nach Ablauf der Widerspruchsfrist den Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen.

5. Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids: Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, kann der Gläubiger beim Mahngericht den Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen.

6. Zustellung des Vollstreckungsbescheids: Der Vollstreckungsbescheid wird dem Schuldner zugestellt und ermöglicht dem Gläubiger die Zwangsvollstreckung.

7. Mögliche Reaktionen des Schuldners nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids:

   – Einspruch: Der Schuldner kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Dann wird aus dem Mahnverfahren ein reguläres Klageverfahren vor dem zuständigen Gericht.

   – Keine Reaktion: Wenn der Schuldner keinen Einspruch einlegt, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und der Gläubiger kann mit diesem Titel die Zwangsvollstreckung betreiben.

8. Zwangsvollstreckung: Mit dem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid kann der Gläubiger z.B. den Gerichtsvollzieher beauftragen, die Forderung einzutreiben, oder eine Kontopfändung veranlassen.

Es ist zu beachten, dass nicht alle Forderungen für das Mahnverfahren geeignet sind, z.B. wenn es um strittige Sachverhalte oder komplexere Rechtsfragen geht. In solchen Fällen ist oft ein reguläres Klageverfahren erforderlich.


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