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Fragen und Antworten

Wenn wir Ihre Fragen hier nicht beantworten konnten, stehen wir auch gerne telefonisch oder per E-Mail für alle Ihre Fragen zur Verfügung.


Wir stehen Rede und Antwort

Wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen und senden Ihnen alle gewünschten Informationen per E-Mail oder nehmen auch gerne telefonisch Kontakt mit Ihnen auf.

Wer trägt die Kosten bei Inkasso?

Der Gläubiger beauftragt das Inkassounternehmen. Der Schuldner ist jedoch gesetzlich verpflichtet, die Inkassokosten zu erstatten. Wenn das Inkassounternehmen oder der Gläubiger nicht in der Lage ist, das Geld vom Schuldner zu realisieren, muss der Gläubiger in der Regel selbst eine entsprechende Zahlung an das Inkassounternehmen leisten.

Was kostet es mich ein Inkasso zu beauftragen?

Die Gebührenspanne im vorgerichtlichen Inkassoverfahren liegt zwischen 0,5 und 0,9 und wird von der Deutsche Inkasso analog dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. Das Gesetz sieht zudem eine Pauschale für die postalische Kommunikation in Höhe von maximal 20 Euro vor. Bei streitigen Forderungen kann Gebührensatz auch über 0,9 liegen.

Gibt es eine Mindestforderungshöhe oder treiben Sie auch Kleinstforderungen bei?

Es gibt keinen Mindestbetrag für die Höhe einer Forderung. Grundsätzlich können Sie Forderungen in beliebiger Höhe ins Inkasso übergeben.

Andere Inkassounternehmen verlangen Mitgliedsbeiträge, die Deutsche Inkasso auch?

Bei uns zahlen Sie keine Mitgliedsbeiträge oder sonstige laufende Kosten. Wir rechnen ausschließlich nach Einzelfällen ab.

Kann ich als Privatperson Inkasso beauftragen?

Wer kann ein Inkassounternehmen in Anspruch nehmen? Grundsätzlich gilt: Jeder, der offene Forderungen hat und Hilfe benötigt, um diese einzutreiben, kann sich an ein Inkassounternehmen wenden – unabhängig davon, ob es sich um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt.

Welche Kosten entstehen mir für das gerichtliche Mahnverfahren?

Neben den allfälligen Gebühren für das Gericht, welche bei 36 € anfangen, kommt von unserer Seite eine 1,5-fache Gebühr gemäß RVG zur Forderung hinzu. Diese Gebühr ist abhängig von der Höhe der Forderung!

Wie erhalte ich Informationen über meinen Fall?

Jeder Mandant erhält kostenlos Zugang zu der Online-Akte. Sie finden dort rund um die Uhr sämtliche Informationen über den aktuellen Status der Beitreibungsmaßnahmen, sowie alle Informationen über Ein- und Auszahlungen oder Zahlungsvereinbarungen.

Bieten Sie auch kostenloses Inkasso an?

Wenn der Schuldner bezahlt, sind unsere Inkassodienstleistungen betriebswirtschaftlich betrachtet kostenneutral: Dem Schuldner werden die gesetzlich zulässigen Gebühren weiterbelastet, die dieser dem Gläubiger, bzw. dem Mandanten zu erstatten hat. Damit ist unsere Leistung für den Mandanten kostenlos, wenn der Schuldner die vollständigen Kosten trägt. Wenn der Schuldner keine Zahlungen leistet, entstehen dem Mandanten die Kosten gemäß Vereinbarung.

Übernehmen Sie auch titulierte Forderungen?

Wir übernehmen auch gerne Ihre bereits titulierten Forderungen ins Inkasso. Gemäß unseren AGB fallen hierfür, neben den Kosten für die Zwangsvollstreckung, Erfolgsgebühren von 20 % der Hauptforderung an.

Wann erhalte ich mein Geld?

Der überwiegende Teil der Schuldner zahlt auf Inkassoschreiben binnen 3 bis 7 Tagen. Die Auszahlungen eingetriebener Forderungen erfolgt grundsätzlich unverzüglich. Soll heißen, Sie haben Ihr Geld binnen 3 bis 5 Banktagen.

Wie viele Mahnungen bis zum Inkasso?

Um den Schuldner in Verzug zu setzen, ist rein rechtlich nur eine Mahnung erforderlich, wenn der Schuldner eine Privatperson ist. Bei gewerblichen Schuldnern ist keine Mahnung erforderlich. In der Praxis ist es jedoch üblich, drei Mahnungen zu verschicken und den Schuldner telefonisch zu kontaktieren.

Was bedeutet vorgerichtliches Inkasso?

Sämtliche Beitreibungsmaßnahmen, die vor der Einleitung des Mahnbescheides (gerichtliches Inkasso) durchgeführt werden, bezeichnet man als vorgerichtliches Inkasso. Dies sind im Besonderen die Mahnschreiben und das Telefoninkasso.

Was bedeutet vermittelndes Inkasso?

Grundsätzlich versuchen wir mit dem Schuldner eine gütliche und außergerichtliche Einigung zu erzielen. Vermittelnde Kommunikation mit dem Schuldner führt erfahrungsgemäß zu der mit Abstand höchsten Beitreibungsquote und kommt somit allen Beteiligten direkt zu Gute, da die anfallenden Kosten sich auf das erforderliche Mindestmaß reduzieren.

Was ist besser Anwalt oder Inkasso?

Pauschal ist die Frage nicht so einfach zu beantworten. Solange eine säumige Forderung nicht gerichtsanhängig ist, dürfen beide für Sie tätig werden. Erfahrungsgemäß ist ein Inkassoschreiben zielführender: Es wird „nur“ Geld gefordert! Ein Anwaltsschreiben hingegen wird oft als unverhältnismäßig wahrgenommen und provoziert dadurch eine „gepfefferte“ Reaktion des Schuldners. Platt vereinfacht lässt sich also sagen, wenn Sie ihr Geld wollen, nehmen Sie für die Zahlungsaufforderung einen Inkassodienstleister, wenn Sie Streit provozieren wollen, sind Sie bei einem Rechtsanwalt besser aufgehoben.

Ist Inkasso in der Schufa?

Nur wenn es sich um eine berechtigte Forderung handelt und die Rechnung des Inkassobüros trotz mindestens zweimaliger Mahnung nicht bezahlt wurde, ist ein Eintrag bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei zulässig.


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