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Die salvatorische Klausel: Befragt man Menschen auf der Straße, geben die meisten von ihnen an, schon mal etwas von der salvatorischen Klausel gehört zu haben. Was genau darunter zu verstehen ist, wissen jedoch weit weniger.

Das liegt wohl daran, dass man im Alltag nur selten damit zu tun hat. Spätestens wenn ein Vertrag geschlossen werden soll, gewinnt sie jedoch sofort an Bedeutung. Und auch in nahezu allen Geschäftsbedingungen findet sich eine Formulierung, die der Salvatorischen Klausel entspricht.

Das lateinische Wort „salvatorus“ steht übrigens für „erhaltend“ oder „bewahrend.

– frag Cäsar

Damit nicht alles umsonst war

Ein Vertrag kann noch so aufwändig und gewissenhaft formuliert sein, wenn einzelne Vertragsbestandteile unwirksam sind – die Gefahr besteht insbesondere, wenn man Verträge ohne anwaltliche Hilfe aufsetzt -, ist das gesamte Vertragswerk in Gefahr. Denn im Zweifel, so sieht es § 139 BGB vor, ist das komplette Rechtsgeschäft nichtig, wenn einzelne Formulierungen zur Teilnichtigkeit führen. Die Salvatorische Klausel soll das verhindern.

Rechtssicherheit für alle Beteiligten

Es wäre ein Irrtum anzunehmen, die Salvatorische Klausel wäre nur im Interesse der einen Vertragsseite. Letztlich profitieren nämlich beide Vertragspartner von der Klausel, weil sie zu Rechtssicherheit führt. Denn die Nichtigkeit eines Vertrages kann für alle Beteiligen ärgerlich sein und unangenehme Konsequenzen haben.

In der Regel lautet die Formulierung der Salvatorischen Klausel in etwa so: „Für den Fall, dass eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam ist, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.“

– Wikipedia

Eine zusätzliche Formulierung ist zwar seltener zu lesen, aber durchaus denkbar und zuweilen auch sinnvoll. Sie beschreibt die Möglichkeit, zu einer Beschreibung zu kommen, die alle Vertragspartner in die Lage versetzt, eine wirksame – also auch juristisch wasserdichte – Ausgestaltung zu finden.

Die Salvatorische Klausel als „Allzweckwaffe“

Meist wird auf zusätzliche Formulierungen verzichtet. Denn die Aussage, die den Kern ausmacht, zielt darauf ab, dass jedwede Formulierung, die nicht dem Vertragsrecht entspricht, durch den Zusatz der Salvatorischen Klausel als erledigt betrachtet werden kann.

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