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Schuldner: drohen oder motivieren?

Viele Gläubiger werden sich die Frage stellen, wie sie ihren Schuldner am besten auf Zahlungsrückstände aufmerksam machen sollen? Diese Frage ist nicht ganz so einfach zu beantworten wie sie klingt. In vielen Fällen haben die Schuldner die Geduld der Gläubiger bereits in gehörigen Maßen strapaziert. Mehrere Mahnungen und Mahntelefonate blieben ohne Reaktion. An diesem Punkt gibt es bereits viele Gläubiger, die am liebsten ein so genanntes „Russen Inkasso“ in Auftrag geben würden. Zu dem Suchwort „Russeninkasso“ oder „Inkasso Moskau“ liefert alleine Google bereits weit über 100.000 Suchergebnisse! Ein Wert, der die Verzweiflung vieler Gläubiger bereits widerspiegelt.

Rechtsdienstleistungsregister

Mal abgesehen davon, dass die Beauftragung eines Inkassodienstleister, der nicht über eine behördliche Erlaubnis verfügt, rechtswidrig ist, kann die Beauftragung eines nicht zugelassenen Rechtsdienstleister – auch Moskau Inkasso hat keine Zulassung für den deutschen Markt – dazu führen, dass der Gläubiger sämtliche Ansprüche gegen seinen Schuldner verliert.

Es ist also nur allzu gut verständlich, wenn Gläubiger nach Möglichkeiten suchen, ihre Schuldner so anzusprechen, dass die offenen Rechnungen umgehend bezahlt werden.

Drohung oder Motivation? Die Grenze ist fließend.

Ein gutes Mahnschreiben erspart so manchen Weg über einen Rechtsdienstleister. Aber, wie soll so ein Mahnschreiben aussehen? Muss der Schuldner motiviert werden? Ist er für Motivation überhaupt zugänglich? Muss ich dem Schuldner drohen? Oder führt eine Drohung eher zu Widerstand und daher erst recht zu einer Nichtzahlung?

Sie merken, das perfekte Mahnschreiben gibt es nicht. Es gibt jedoch sehr wohl einen vernünftigen Mittelweg. Wir als Inkassodienstleister haben die Erfahrung gemacht, dass motivierende Mahnschreiben erfolgversprechender sind.

Sprechenden Menschen kann geholfen werden

Zudem halten wir es für sehr wichtig, mit jedem Schreiben zum Ausdruck zu bringen, dass wir jederzeit über die Forderung sowie deren Rückführung sprechen können. In jedem Schreiben fordern wir an mehreren Stellen dazu auf, den Kontakt zu uns zu suchen, damit über die Forderung gesprochen werden kann.

Unserer Erfahrung lautet daher ganz eindeutig, versuchen Sie auf jedem Kommunikationskanal ihren Schuldner zu einer Zahlung zu motivieren. Dies soll nicht heißen, dass sie ihre Mahnungen durchnummerieren und künftig 3-7 Mahnungen verschicken, bevor sie ernst machen.

Zahlungsverzug nach spätestens 30 Tagen

Sie brauchen heutzutage weder den Begriff Mahnung zu nennen, noch dreimal oder gar öfter zu mahnen, bevor sie rechtliche Schritte einleiten dürfen. Verbraucher sind nach 30 Tagen automatisch in Verzug, Unternehmer nach Ablauf des Fälligkeitsdatums auf der Rechnung.

Wir motivieren gerne

Unsere Empfehlung lautet daher ganz eindeutig: motivieren Sie ihre Schuldner. Und wenn Sie nicht wissen wie, stehen wir gerne motivierend zur Seite.

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