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Ablauf im Inkassoverfahren

Informationen zum strategischen Ablauf des Inkassoverfahrens im Rahmen des Forderungsmanagements

Übersicht über die einzelnen Phasen

Ihre Möglichkeiten bei Nichtzahlern

Das externe Inkasso umfasst die vier oben genannten Phasen. Die übrigen Schritte sind einem dieser Bereiche zugeordnet. Der Gläubiger leitet das externe Inkasso ein, indem er seine fälligen Forderungen an ein Inkassounternehmen übergibt. Dieses beginnt in der Regel mit dem vorgerichtlichen Inkasso.

Vorab wird jede Forderung auf Zahlungsverzug geprüft, damit die gesetzlich geregelte Kostenerstattungspflicht durch den Schuldner gewährleistet ist.


Wie oft muss gemahnt werden, bevor eine Forderung ins Inkasso gegeben werden darf?

Tatsächlich muss gar nicht gemahnt werden! Verbraucher sind nach Ablauf von 30 Tagen im Zahlungsverzug, Unternehmer nach Ablauf der Zahlungsfrist in der Rechnung. – Trotzdem empfehlen wir grundsätzlich eine Zahlungserinnerung mit einer verkürzten Zahlungsfrist von 3 bis 7 Tagen. Diese muss auch nicht per Einschreiben verschickt werden oder gar per Boten. Der Gesetzgeber unterstellt dem Besitzer eines Briefkastens, dass er in der Lage ist, diesen auch regelmäßig zu leeren.

Vorgerichtliches Inkasso

Das vorgerichtliche Inkasso lässt sich ebenfalls in unterschiedliche Phasen aufteilen, wobei die postalische Kontaktaufnahme mit dem Schuldner obligatorisch ist und die weiteren Maßnahmen fakultativ.

  • 1. Inkassomahnung mit folgenden Inhalten:
    • Vollständiger Name und die Adresse des Gläubigers
    • Forderungsaufstellung mit Forderungsgrundlage
    • Hinweis auf die Inkassogebühren
    • Hinweis auf Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens
    • Kontaktmöglichkeiten mit dem Inkassounternehmen
    • Hinweis auf die Aufsichtsbehörden
    • Zahlungsfrist
  • 2. Inkassomahnung
    • alles Vorgenannte, sowie
    • Hinweis auf erste Mahnung
    • Berechnung der erhöhten Inkassogebühren
  • Telefoninkasso (optional)

Hocheffektives Telefoninkasso

Sofern eine Telefonnummer zum Schuldner vorliegt, versuchen wir nach Ablauf der Frist des ersten Mahnschreibens, die telefonische Kontaktaufnahme mit dem Schuldner. Üblicherweise führen die Gespräche mit dem Schuldner zu einer wesentlich besseren Beitreibungsquote und es wird vermieden, dass dem Schuldner immense weitere Kosten entstehen.


Gerichtliches Mahnverfahren nicht unterschätzen

Fakt ist, dass das vorgerichtliche Inkasso nicht in allen Fällen zum gewünschten Zahlungserfolg führt. Ein geringer Teil der Schuldner ist, aus welchen Gründen auch immer, nicht bereit die Forderung zu begleichen. Es ist teilweise auch so, dass die Warnungen vor der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens, sowie den damit einhergehenden immensen weiteren Kosten, nicht ernst genommen werden. Es ist jedoch müßig, darüber nachzudenken, warum die Forderungen im vorgerichtlichen Inkasso nicht beglichen werden. Tatsächlich führt bei einem weiteren erheblichen Teil dieser Schuldner nur die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens zu dem gewünschten Zahlungserfolg.

Überdurchschnittliche Erfolgsquote von 70 % im vorgerichtlichen Machnverfahren

Das vorgerichtliche Inkasso besteht somit aus mindestens 2 Anschreiben per Post, sowie dem Versuch telefonisch mit dem Schuldner in Kontakt zu treten. Optional wird der Schuldner per E-Mail kontaktiert, sofern die jeweiligen Daten zur Verfügung stehen.


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