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Schlagwort: Steuererstattung

  • Steuerersparnis durch haushaltsnahe Dienstleistungen: Ein verborgenes Potenzial für Mieter und Gläubiger

    Steuerersparnis durch haushaltsnahe Dienstleistungen: Ein verborgenes Potenzial für Mieter und Gläubiger

    Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. April 2023 (VI R 24/20) stellt eine wichtige Neuerung im Steuerrecht dar, die insbesondere für Mieter und Gläubiger von Relevanz ist.

    Steuerermäßigung für Mieter

    Grundlegende Änderung:

    Früher war es für Mieter oft schwierig, Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich abzusetzen, wenn sie nicht direkt mit den Dienstleistern Verträge abgeschlossen hatten. Mit dem BFH-Urteil ändert sich dies grundlegend.

    Konkrete Auswirkungen:

    Mieter können nun Kosten, die in ihrer Nebenkostenabrechnung für solche Dienstleistungen aufgeführt sind (wie z.B. Treppenhausreinigung, Schneeräumung), von der Steuer absetzen. Wichtig ist, dass der Mieter die Kosten tatsächlich getragen hat.

    Steuererstattungsanspruch und Gläubiger

    Neue Möglichkeit für Gläubiger:

    Das Urteil ermöglicht es Gläubigern, auf den Steuererstattungsanspruch des Mieters zuzugreifen. Dies kann durch außergerichtliche Abtretung oder Pfändung erfolgen. Das heißt, ein Gläubiger kann nun Teile der Steuererstattung, die dem Mieter zusteht, für die Begleichung von Schulden nutzen.

    Praktisches Beispiel

    Fall von Frau M.: Frau M. konnte durch das Urteil 180 Euro (20% von 900 Euro) als Steuerermäßigung erhalten. Doch aufgrund ihrer Schulden konnte das Inkassounternehmen einen Teil dieser Erstattung für die Schuldenbegleichung beanspruchen.

    Vorteile für alle Beteiligten

    Für Mieter:

    Sie können von einer unerwarteten Steuerermäßigung profitieren, die ihre finanzielle Last verringert.

    Für Inkassounternehmen:

    Eine zusätzliche Möglichkeit zur Schuldenbegleichung wird eröffnet, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass offene Forderungen beglichen werden.

    Für Gläubiger:

    Die Chance auf eine schnellere Schuldenrückzahlung und ein verringertes Ausfallrisiko.

    Handlungsempfehlungen

    Für Mieter:

    Überprüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung und nutzen Sie die Steuerermäßigung zur Schuldenreduzierung.

    Für Gläubiger und Inkassounternehmen: Informieren Sie Schuldner über diese Möglichkeit und unterstützen Sie sie bei der Beantragung. Betrachten Sie die außergerichtliche Abtretung des Steuererstattungsanspruchs.

    Fazit

    Das BFH-Urteil eröffnet für Mieter und Gläubiger neue finanzielle Möglichkeiten. Durch eine proaktive Nutzung dieser Möglichkeiten können alle Beteiligten von der Situation profitieren. Es ist eine wichtige Entwicklung im Steuerrecht, die hilft, finanzielle Lasten zu managen und Schulden effizienter zu begleichen.

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