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EU-Streitbeilegungsplattform eingestellt – Was bedeutet das für Gläubiger und Schuldner?

Der Fall

Die Europäische Union hat ihre Online-Streitbeilegungsplattform (ODR) zum 20. Juli 2025 endgültig abgeschaltet. Seit 2016 konnten Verbraucher über dieses Portal Beschwerden gegen Online-Händler einreichen, wenn es beispielsweise Probleme mit der Lieferung, der Rückerstattung oder der Qualität der Ware gab.
Die Nutzung blieb jedoch weit hinter den Erwartungen zurück – die EU-Kommission spricht von geringer Nachfrage. Schon seit März 2025 konnten keine neuen Fälle mehr eingereicht werden, im Juli wurden schließlich alle Daten gelöscht.

Rechtliche Einordnung

Die ODR-Plattform war Teil der EU-Verordnung Nr. 524/2013 zur Online-Streitbeilegung. Mit ihrem Ende entfällt eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher in grenzüberschreitenden Fällen. Das bedeutet aber nicht, dass es keinen Verbraucherschutz mehr gibt:

  • Nationale Verbraucherschlichtungsstellen bleiben bestehen.
  • Unternehmen, die zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren verpflichtet sind (z. B. nach deutschem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz), müssen weiterhin eine zuständige Schlichtungsstelle benennen.
  • Das gerichtliche Mahnverfahren und der klassische Klageweg stehen ohnehin unverändert offen.

Für Online-Händler entfällt dagegen die Pflicht, im Impressum auf die EU-ODR-Plattform zu verlinken. Diese Änderung sollte in Webseiten-Impressen umgehend berücksichtigt werden, um Abmahnungen zu vermeiden.

Auswirkungen für Gläubiger

Für Gläubiger, die Forderungen gegen säumige Online-Kunden haben, ändert sich im Ergebnis wenig:

  • Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt der effektivste Weg, offene Forderungen durchzusetzen.
  • Eine Schlichtungsstelle kann zwar im B2C-Bereich genutzt werden, doch hat sie keine Vollstreckungswirkung – anders als ein Vollstreckungsbescheid.
  • Inkassounternehmen bleiben deshalb der verlässlichste Partner, wenn es darum geht, Forderungen rechtssicher und zügig beizutreiben.

Auswirkungen für Schuldner

Verbraucher verlieren eine niederschwellige, europäische Plattform. Für sie bedeutet das:

  • Sie müssen sich an nationale Schlichtungsstellen wenden, die teils branchenspezifisch organisiert sind.
  • Wer eine Forderung als unberechtigt ansieht, muss selbst aktiv werden und ggf. rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
  • Das Risiko steigt, dass Verbraucher ihre Rechte nicht kennen oder nicht wahrnehmen.

Fragen und Antworten

Müssen Händler jetzt etwas anpassen?
Ja. Der Link auf die ODR-Plattform im Impressum und in AGB muss entfernt werden. Andernfalls drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

Können Inkassounternehmen Schlichtungsstellen nutzen?
Nein. Inkassounternehmen sind nicht Partei in Schlichtungsverfahren. Sie vertreten ausschließlich Gläubigerinteressen im Rahmen der Rechtsdienstleistung.

Gibt es künftig eine neue Plattform?
Aktuell ist nichts geplant. Die EU-Kommission setzt stärker auf nationale Anlaufstellen.

Wie wirkt sich das auf grenzüberschreitende Forderungen aus?
Gläubiger mit Schuldnern im EU-Ausland müssen weiterhin auf die bekannten rechtlichen Instrumente (z. B. Europäisches Mahnverfahren) zurückgreifen.

Mit der Abschaltung der EU-ODR-Plattform geht ein Kapitel europäischer Verbraucherpolitik zu Ende. Für Gläubiger ändert sich dadurch jedoch kaum etwas – ihre Forderungen lassen sich ohnehin nicht über Schlichtungsstellen vollstrecken. Für Schuldner wird es dagegen komplizierter, eine schnelle und unkomplizierte Anlaufstelle zu finden.

➡️ Gläubiger sollten deshalb umso mehr auf ein professionelles Forderungsmanagement setzen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche rechtssicher geltend gemacht und – wenn nötig – vor Gericht durchgesetzt werden.

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