Das kennt fast jeder: Sie buchen eine Pauschalreise und haben das Pech, während Ihrer Reise umsteigen zu müssen. Aufgrund einer Verspätung beim Zubringerflug verpassen Sie den Anschlussflug – das Boarding ist bereits abgeschlossen, und Sie stehen am Gate und schauen in die Röhre….
Natürlich bucht die Airline kostenfrei auf den nächsten Flug um. Doch Ihr eigentliches Reiseziel erreichen Sie mit mehr als sechs Stunden Verspätung. Ärgerlich – und leider Alltag für viele Reisende.
Ihre Rechte nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung
Finanziell ist die Rechtslage klar:
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG-VO 261/2004) sieht je nach Verspätungsdauer Entschädigungszahlungen von mehreren Hundert Euro vor.
- Bei Verspätungen ab drei Stunden gibt es pauschale Ausgleichszahlungen.
- Bei Flügen innerhalb der EU können das bis zu 400 € pro Person sein.
- In vielen Fällen sind sogar noch weit höhere Entschädigungen möglich. Es hängt aber immer vom Einzelfall ab.
Theoretisch klingt das einfach. Praktisch aber machen viele Fluggesellschaften die Durchsetzung dieser Ansprüche unnötig schwer. Sie setzen darauf, dass die wenigsten Reisenden ihre Forderungen tatsächlich bis zum Ende verfolgen.
Warum Airlines so handeln
Die Taktik ist bekannt: Vogel-Strauß-Politik.
Die Fluggesellschaften hoffen, dass Geschädigte irgendwann aufgeben und keine Entschädigung mehr einfordern. Und in den meisten Fällen geht diese Taktik leider auf.
So setzen Sie Ihre Ansprüche durch
Die gute Nachricht: Es ist nicht kompliziert, Ihre Rechte durchzusetzen.
- Es gibt zahlreiche Rechtsdienstleister, die auf Fluggastrechte spezialisiert sind.
- Diese arbeiten oft auf Erfolgsbasis:
- Kommt es zu keiner Entschädigung, entstehen Ihnen keine Kosten.
- Im Erfolgsfall behalten die Dienstleister einen prozentualen Anteil der Entschädigung.
Alternativ können Sie Ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Dann tragen Sie lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung oder Pauschale, genießen aber die Sicherheit, dass Ihr Anspruch konsequent durchgesetzt wird.
So oder so: Sie gehen kein finanzielles Risiko ein.
Häufige Fragen
Gilt die EU-Verordnung auch bei Umsteigeverbindungen außerhalb der EU?
Ja – entscheidend ist lediglich, dass der Abflug in der EU erfolgt. Ob ein Anschlussflug später außerhalb der EU liegt, spielt keine Rolle.
Vorsicht Verjährung
Wie fast alle normalen Forderungen, verjähren auch Forderungen aus Fluggastrechten. Wenn Sie also sowieso entschieden sind, Ihre Forderung durchzusetzen, dann machen Sie nicht den Fehler und schieben alles weitere auf die Lange Bank.
Handlungsempfehlung
Sollten Sie betroffen sein, gilt: Handeln Sie frühzeitig!
- Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder einen Inkassodienstleister, der auf Fluggastrechte spezialisiert ist.
- Beachten Sie jedoch: Nicht alle Inkassodienstleister setzen Ansprüche für Privatpersonen durch. Klären Sie also vorab, ob der Dienstleister auch für Verbraucher tätig wird.
👉 Fazit: Lassen Sie sich nicht entmutigen. Ihre Ansprüche sind rechtlich klar geregelt – Sie müssen sie nur konsequent verfolgen.