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Höhere Freibeträge bei Pfändung seit 1. Juli 2025

Der Fall

Zum 1. Juli 2025 sind die Pfändungsfreigrenzen erneut angehoben worden. Für Pfändungsschutzkonten (P-Konten) gilt jetzt ein Grundfreibetrag von monatlich 1.560 €, sofern keine Unterhaltspflichten bestehen.

Besteht eine Unterhaltsverpflichtung, erhöht sich der geschützte Betrag um ca. 585 € monatlich. Für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person kommen jeweils weitere 326 € hinzu.

Damit wird Schuldnern mehr finanzieller Spielraum gelassen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Für Gläubiger bedeutet das allerdings, dass Pfändungen häufig später oder in geringerem Umfang greifen.


Auswirkungen für Gläubiger

  • Verzögerte Befriedigung der Forderung: Da Schuldner über einen höheren Grundfreibetrag verfügen, bleibt für Gläubiger unter Umständen weniger pfändbares Einkommen übrig.
  • Erhöhte Ausfallrisiken: Insbesondere bei Schuldnern mit mehreren Unterhaltsverpflichtungen kann der pfändungsfreie Betrag so hoch sein, dass praktisch keine pfändbaren Beträge mehr verbleiben.
  • Taktische Anpassung nötig: Gläubiger sollten prüfen, ob alternative Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Sachpfändungen, Zwangsversteigerung, Vermögensauskunft) effektiver sind.

Auswirkungen für Schuldner

  • Mehr finanzieller Schutz: Schuldner behalten einen größeren Teil ihres Einkommens, was Überschuldung abmildern soll.
  • Unterhaltspflichten entscheidend: Wer tatsächlich Unterhalt zahlt, sollte dies nachweisen, da sich der Freibetrag erheblich erhöht.
  • Pfändungsschutzkonto als Pflicht: Der Schutz greift nur, wenn ein P-Konto eingerichtet ist. Ohne Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto kann das gesamte Guthaben gepfändet werden.

Fragen und Antworten

Muss ich als Gläubiger die neuen Freibeträge automatisch berücksichtigen?
Ja, die Banken setzen die gesetzlichen Freibeträge automatisch um, sobald ein Konto als P-Konto geführt wird.

Kann ein Schuldner beliebig viele Unterhaltsverpflichtungen geltend machen?
Nein, die Bank berücksichtigt nur nachgewiesene Unterhaltsansprüche (z. B. durch Titel, Urkunden oder Bescheinigungen).

Was kann ich tun, wenn beim Schuldner kein pfändbarer Betrag mehr bleibt?
Dann bleibt nur, andere Vermögenswerte in den Blick zu nehmen oder die Forderung langfristig zu überwachen. Schuldner können in Zukunft wieder pfändbares Einkommen erzielen.

Sind diese Freibeträge dauerhaft gültig?
Nein, sie werden regelmäßig angepasst (meist jährlich zum 1. Juli), um die Inflation und steigende Lebenshaltungskosten auszugleichen.


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