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Wie widerruft man eine Bürgschaft


Bürgschaft und Widerruf – Rechtliche Grundlagen und praktische Hinweise für Gläubiger und Schuldner
Die Bürgschaft ist ein zentraler Bestandteil des Forderungsmanagements und Inkassowesens. In diesem Beitrag erklären wir, warum die Schriftform unverzichtbar ist, wie der Widerruf geregelt ist und welche praktischen Konsequenzen sich für Gläubiger und Schuldner ergeben. Dabei stützen wir uns auf die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 766 BGB, sowie die Rechtsprechung, etwa das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28. Januar 1993 (Aktenzeichen: IX ZR 259/91).

Was ist eine Bürgschaft und warum ist die Schriftform wichtig?

Die Bürgschaft ist eine Verpflichtungserklärung, bei der eine dritte Person (der sogenannte Bürge) gegenüber einem Gläubiger für die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Schuldners einsteht. Laut § 766 BGB ist die Schriftform zwingend vorgeschrieben. Wichtig: Die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen. Das bedeutet, dass die Bürgschaftserklärung nur dann rechtswirksam ist, wenn sie schriftlich abgegeben und vom Bürgen eigenhändig unterschrieben wird.

Widerruf der Bürgschaft: Was Sie wissen müssen

Ein Widerruf der Bürgschaft kann erfolgen, solange die Bürgschaftserklärung nicht wirksam geworden ist. Entscheidend ist der Zugang des Widerrufs beim Gläubiger. Dies ist in § 130 Abs. 1 Satz 2 BGB geregelt. Wesentliche Punkte:

  1. Der Widerruf muss dem Gläubiger vor oder gleichzeitig mit der Übergabe der Bürgschaftsurkunde zugehen.
  2. Praxisbeispiel: Unterschreibt ein Bürge eine Bürgschaftserklärung, übermittelt jedoch zeitgleich einen Widerruf an den Gläubiger, wird die Bürgschaft unwirksam.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28. Januar 1993 (Aktenzeichen: IX ZR 259/91) stellt zudem klar, dass eine Bürgschaft erst dann wirksam wird, wenn sie an den Gläubiger übergeben wird. Die bloße Unterzeichnung reicht nicht aus.

Praktische Merkhilfen für Gläubiger und Schuldner

  • Gläubiger: Prüfen Sie die Form und den Zugang der Bürgschaftserklärung. Ohne eine wirksame Übergabe an Sie können keine Rechte aus der Bürgschaft abgeleitet werden.
  • Bürge: Falls Sie Ihre Erklärung widerrufen möchten, handeln Sie schnell. Der Widerruf muss spätestens zeitgleich mit der Übergabe der Bürgschaftsurkunde erfolgen.

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FAQ: Bürgschaft und Widerruf

  1. Wann wird eine Bürgschaftserklärung wirksam?
    Eine Bürgschaftserklärung wird erst wirksam, wenn sie schriftlich abgegeben und dem Gläubiger übergeben wurde (BGH, Urteil vom 28. Januar 1993, Aktenzeichen: IX ZR 259/91).
  2. Kann eine Bürgschaft widerrufen werden?
    Ja, ein Widerruf ist möglich, solange die Erklärung noch nicht wirksam geworden ist. Entscheidend ist, dass der Widerruf dem Gläubiger vor oder gleichzeitig mit der Übergabe der Urkunde zugeht (§ 130 Abs. 1 Satz 2 BGB).
  3. Warum ist die Schriftform bei der Bürgschaft wichtig?
    Die Schriftform gemäß § 766 BGB dient dem Schutz des Bürgen, da sie eine unüberlegte Abgabe der Erklärung verhindern soll.
  4. Kann eine Bürgschaft per E-Mail oder elektronisch erklärt werden?
    Nein, die elektronische Form ist bei Bürgschaften ausgeschlossen. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.
  5. Was passiert, wenn der Bürge die Erklärung unterschreibt, aber nicht übergibt?
    In diesem Fall wird die Bürgschaft nicht wirksam, da die Übergabe an den Gläubiger eine zwingende Voraussetzung ist.

Relevante Gesetze:
§ 130 BGB – Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden
(1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.

§ 766 BGB – Schriftform der Bürgschaftserklärung
Zur Gültigkeit des Bürgschaftsvertrags ist die schriftliche Erteilung der Bürgschaftserklärung erforderlich. Die Erteilung der Bürgschaftserklärung in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Soweit der Bürge die Hauptverbindlichkeit erfüllt, wird der Mangel der Form geheilt.


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