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Deutsche Inkassobranche sorgt für schwarze Zahlen

Die berufsrechtlichen Regelungen der Inkassounternehmen sind in Deutschland im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) festgehalten. Das am 01.07.2008 eingeführte RDG löste das seit 1935 geltende Rechtsberatungsgesetz ab. Das oberste Ziel der gesetzlichen Regelung der rechtlichen Beratung soll es sein, den Rechtssuchenden vor unqualifiziertem Rechtsrat zu schützen. An diesem Ziel hat sich auch mit dem neuen RDG nichts geändert. Dabei wird von einer Rechtsdienstleistung gesprochen, sobald FREMDE Angelegenheiten eine rechtliche Prüfung im so genannten Einzelfall erforderlich machen.

Rechte der Inkassounternehmer gestärkt

Für die Inkassobranche war die Einführung des RDG ein großer Schritt nach vorne. Neben der verbesserten beruflichen Anerkennung und der später folgenden Berechnung der Inkassogebühren in Anlehnung an das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), folgte die Erlaubnis das vollständige gerichtliche  Mahnverfahren anbieten zu können. Die einzige Ausnahme stellt hier noch die Immobiliarvollstreckung dar, für die nach wie vor ein Rechtsanwalt beigezogen werden muss. Die meisten Inkassounternehmer sehen sich zudem eher als Finanzdienstleister mit Rechtsdienstleistungserlaubnis – wie auch der Inkasso-Service Ehlen – und sind durch die eindeutige Rechtslage selbst vor unseriösen Inkassodienstleistern geschützt, bzw. können sich durch die Inkassoverbände selbst schützen.

Umfrage der Verbraucherzentrale

Die Erhebung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen – kurz vzbv – zum Thema unseriöses Inkasso brachte einiges zu Tage, was Schuldner mit unseriösen Inkassounternehmen erlebt haben. Leider wurde diese Erhebung zu undifferenziert veröffentlicht. Da sich aufgrund der Fragestellung natürlich nur unzufriedene Schuldner meldeten, kann diese Studie nicht herangezogen werden, um die Arbeitsweise der Gesamtheit der Inkassobranche offenzulegen. Schuldner, die mit der Arbeitsweise von Inkassodienstleistern zufrieden sind, kommen in dieser Erhebung gar nicht oder nur rudimentär vor. Was auch in der Natur der Sache liegt. Wer mit einem Inkassounternehmen zu tun hatte, schuldet dies in den meisten Fällen seinem eigenen Umgang mit Geld. Und wer gibt schon gerne zu, an den Weiterungen des Gläubigers selbst schuld gewesen zu sein?

Seriöse Datenerhebung wünschenswert

Nichtsdestotrotz ist die Arbeit der Verbraucherzentralen für die Inkassobranche wichtig. Schließlich ist man auch in der Inkassobranche froh, über jeden unseriösen Inkassounternehmer der vom Markt verschwindet. Eine belastbare Datenerhebung basierend auf denjenigen, die von sich aus schon angeben schlechte Erfahrungen mit Inkassounternehmen gemacht zu haben, kann natürlich nicht durch diese Art der Befragung entstehen. Aus den uns vorliegenden Daten war weder die befragte Gruppe repräsentativ, noch war eine ausreichend große Gruppe von Leuten in die Befragung einbezogen worden, die gute Erfahrungen mit einem Inkassodienstleister gemacht haben.

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