Zusammenfassung der Stellungnahme der BRAK:
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) äußert sich kritisch zu den durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht eingeführten Änderungen. Die BRAK betont, dass die Gleichsetzung von Rechtsanwälten mit registrierten Inkassodienstleistern den Verbraucherschutz und die Rechtsanwaltschaft schwächt. Sie argumentiert, dass Rechtsanwälte einen integralen Teil des Verbraucherschutzes darstellen und aufgrund ihrer beruflichen Pflichten und Ausbildung von Inkassodienstleistern unterschieden werden sollten. Die BRAK schlägt vor, eine separate Gebührenordnung für Inkassodienstleister zu erstellen und fordert eine Überarbeitung der Regelungen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), insbesondere in Bezug auf Inkassodienstleistungen. Sie betont die Notwendigkeit, zwischen anwaltlicher Tätigkeit und gewerbsmäßigen Inkassodienstleistungen zu unterscheiden, um den Verbraucherschutz effektiv zu gewährleisten. Zusätzlich spricht sich die BRAK für eine Konkretisierung der Inkassobefugnis aus und fordert, die Definition der Inkassobefugnis auf die Einziehung bereits entstandener Forderungen zu beschränken.
Welche Fragen ergeben sich aus dieser Stellungnahme?
- Frage: Warum lehnt die BRAK die Gleichsetzung von Rechtsanwälten mit Inkassodienstleistern ab?
Antwort: Die BRAK argumentiert, dass Rechtsanwälte aufgrund ihrer Ausbildung, beruflichen Pflichten und ihrer Rolle im Rechtssystem nicht mit gewerbsmäßigen Inkassodienstleistern gleichgesetzt werden sollten. Rechtsanwälte tragen zum Verbraucherschutz bei und sollten daher in ihrer Unabhängigkeit gestärkt werden. - Frage: Welche Änderungen schlägt die BRAK im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vor?
Antwort: Die BRAK regt an, die Vergütungsregelungen für anwaltliche Inkassodienstleistungen zu überarbeiten, um eine übermäßige Reduzierung der Gebühren zu vermeiden, die die wirtschaftliche Basis von Rechtsanwälten beeinträchtigen könnte. - Frage: Wie sieht die BRAK die Rolle der Rechtsanwälte im Kontext des Verbraucherschutzes?
Antwort: Nach Ansicht der BRAK sind Rechtsanwälte ein wesentlicher Bestandteil des Verbraucherschutzes. Ihre gesetzlich verankerten Berufspflichten und ihre Ausbildung qualifizieren sie, um Verbraucher effektiv vor missbräuchlichen Inkassoforderungen zu schützen.
Fazit
Das Hauptanliegen der BRAK liegt in der fehlenden Differenzierung zwischen Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern. Während Inkassodienstleister als Gewerbetreibende agieren, sind Rechtsanwälte Freiberufler mit spezifischen beruflichen Pflichten und einer umfassenden Ausbildung. Diese Unterscheidung ist wesentlich für den Verbraucherschutz, da Rechtsanwälte aufgrund ihrer beruflichen Stellung und Verpflichtungen eine andere Rolle im Rechtssystem und im Verbraucherschutz einnehmen. Die BRAK betont, dass eine effektive Verbraucherschutzgesetzgebung diese Unterschiede berücksichtigen und die unabhängige Stellung der Rechtsanwälte stärken sollte, anstatt sie mit gewerbsmäßigen Inkassodienstleistern gleichzusetzen. Eine differenzierte Betrachtung und Regelung dieser unterschiedlichen Rechtsdienstleister ist daher im Sinne des Verbraucherschutzes notwendig.