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Insolvenzforderungen verstehen – So schützen Sie Ihr Unternehmen vor finanziellen Verlusten


„Insolvenz? Was bedeutet das für meine Forderungen?“

Für viele Unternehmer ist es ein Alptraum: Ein Kunde meldet Insolvenz an, und plötzlich scheint das hart verdiente Geld für erbrachte Leistungen oder gelieferte Waren verloren. Doch das muss nicht sein! Mit den richtigen Schritten können Sie auch in der Insolvenz des Schuldners Ihre Forderungen geltend machen. Keine Sorge, wir erklären das ohne komplizierten Juristenjargon.


„Erste Hilfe bei Insolvenzmeldungen“

Wenn ein Kunde Insolvenz anmeldet, bedeutet das, dass alle laufenden Rechtsstreitigkeiten sofort gestoppt werden – das nennt man eine Verfahrensunterbrechung (§ 240 ZPO). Was tun Sie also, wenn Sie bereits dabei waren, Ihre Forderungen einzutreiben? Die Lösung: Sie können den Rechtsstreit wieder aufnehmen, aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.

Bevor wir dazu kommen, ist der wichtigste erste Schritt: Melden Sie Ihre Forderung im Insolvenzverfahren an (§ 174 InsO). Ohne diese Anmeldung haben Sie keine Chance, Ihr Geld zu sehen.


„Wann darf ich den Rechtsstreit wieder aufnehmen?“

Hier wird es spannend: Der Gesetzgeber hat klare Regeln, wann und wie Sie einen unterbrochenen Rechtsstreit aufnehmen können. Entscheidend ist, dass:

  1. Ihre Forderung wirksam im Insolvenzverfahren angemeldet wurde (§ 174 InsO).
  2. Die Forderung im Rahmen des Verfahrens geprüft wurde (§§ 176, 177 InsO).
  3. Die Forderung bestritten bleibt oder der Schuldner ihr widersprochen hat (§ 179 InsO).

Das klingt kompliziert, oder? Aber keine Sorge, Ihr Inkassodienstleister kann Sie hier gezielt unterstützen.


„Ich habe doch schon einen Titel – was nun?“

Eine gute Nachricht: Wenn Sie bereits einen vollstreckbaren Schuldtitel oder ein Endurteil über die Forderung haben, stehen Ihre Chancen gut. In diesem Fall obliegt es dem Schuldner, den Rechtsstreit aufzunehmen, wenn er die Forderung weiterhin bestreiten möchte (§ 184 Abs. 2 InsO). Für Sie bedeutet das: Abwarten und die richtigen Schritte planen.

Tipp: Bewahren Sie solche Titel gut auf, denn sie sind Ihre stärkste Waffe im Insolvenzverfahren.


„Warum ist das alles so wichtig?“

Ein Insolvenzverfahren ist keine Einladung, Forderungen einfach mal anzumelden und abzuwarten. Es ist ein geregelter Prozess, in dem der Insolvenzverwalter alle Gläubiger gleich behandelt (§ 87 InsO). Wer sich nicht an die Regeln hält, bleibt im schlimmsten Fall auf seinen Forderungen sitzen. Der Bundesgerichtshof hat das kürzlich noch einmal klargestellt: Die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Vorschriften ist eine zwingende Voraussetzung, damit ein Gericht Ihren Fall überhaupt verhandelt (§ 180 Abs. 2 InsO).

Das bedeutet: Kein korrektes Verfahren, kein Geld.


„Was kann ich als Unternehmer tun?“

Wenn Sie zum ersten Mal mit einer Insolvenzforderung konfrontiert sind, fühlen Sie sich vielleicht überfordert. Hier einige Schritte, die Sie sofort umsetzen können:

  1. Forderung prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Forderung rechtlich einwandfrei ist (§ 174 InsO).
  2. Forderung anmelden: Das ist die Grundvoraussetzung, um im Insolvenzverfahren berücksichtigt zu werden (§ 175 InsO).
  3. Unterstützung suchen: Ein erfahrenes Inkassounternehmen für Insolvenzrecht kann den Prozess deutlich erleichtern.

„Fazit: Ihr Geld ist nicht verloren – aber handeln Sie richtig!“

Auch wenn es auf den ersten Blick kompliziert erscheint, haben Sie als Gläubiger im Insolvenzverfahren gute Chancen, Ihr Geld zurückzubekommen – vorausgesetzt, Sie kennen die Spielregeln. Eine professionelle Unterstützung macht hier den Unterschied. Denken Sie daran: Jede offene Rechnung ist bares Geld, das Ihrem Unternehmen fehlt.

Mit der richtigen Strategie und den passenden Partnern an Ihrer Seite sind Sie bestens gewappnet, um auch bei Insolvenzen nicht auf der Strecke zu bleiben.


Haben Sie Fragen zu Insolvenzforderungen?

Kontaktieren Sie uns – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und kümmern uns um Ihre offenen Forderungen. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihrem Unternehmen passt!


Randnotizen

  • § 240 ZPO: Unterbrechung von Verfahren durch Insolvenz.
  • § 174 InsO: Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren.
  • § 176 InsO: Prüfung der Forderungen durch den Insolvenzverwalter.
  • § 179 InsO: Streitigkeiten über Forderungen.
  • § 180 Abs. 2 InsO: Sachurteilsvoraussetzungen im Insolvenzverfahren.
  • § 184 Abs. 2 InsO: Aufnahme eines Verfahrens bei bestrittenen Forderungen.
  • § 87 InsO: Gleichbehandlung der Insolvenzgläubiger.

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