Telefon 06571 99 99 222

E-Mail: info@deutsche-inkasso.de

Bürozeiten: Werktäglich von 9 bis 12, Mo-Di-Do von 13 bis 16 Uhr

LinkedIn Profil ISE deutsche Inkasso
Xing Profil ISE deutsche Inkasso e.K.

Abstraktionsprinzip: leider keine leichte Kost!

Zynismus: ein Ding zu betrachten, wie es wirklich ist und nicht, wie es sein sollte.

Oscar Wilde (1854-1900)

Das Abstraktionsprinzip ist eine im bürgerlichen Recht bestehende Unabhängigkeit von sachenrechtlichem Erfüllungsgeschäft und schuldrechtlichem Grundgeschäft. 

Zur Erklärung: das Abstraktionsprinzip

Das Abstraktionsprinzip ist in anderen Ländern weitgehend unbekannt. Es besagt, dass abstrakte Geschäfte auch dann wirksam sind, wenn das so genannte Verpflichtungsgeschäft (Kausalgeschäft) unwirksam ist. Oder anders ausgedrückt: wenn der Kaufvertrag unwirksam ist.

Dazu ein Beispiel:

Herr A. kauft von Herrn B. ein Auto. Nun stellt sich später heraus, dass Herr B. zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung wegen Drogenkonsums oder Alkoholeinfluss gar nicht geschäftsfähig war; Damit wäre der Kaufvertrag unwirksam. Trotzdem kann Herr A. noch rechtmäßiger Besitzer des Fahrzeugs werden, wenn Herr B. zum Zeitpunkt der Übereignung wieder voll geschäftsfähig war.

Vorteil des Abstraktionsprinzips

Der wohl größte Vorteil des Abstraktionsprinzips ist die daraus folgende Rechtssicherheit, die sich aus dem Prinzip des sogenannten „gutgläubigen Erwerbs“ ergibt. Beim Verkauf bzw. bei der Weiterveräußerung ist nur entscheidend, ob derjenige, der den Verkauf durchführt, die Verfügungsgewalt über den Gegenstand hat. Die Berechtigung zum Verkauf ist nicht maßgeblich, was dem Käufer entgegenkommt. Gäbe es das Abstraktionsprinzip nicht, müsste der Käufer im Zweifel über Jahre damit rechnen, den gekauften Gegenstand wieder zurückgeben zu müssen.

Unterschied zum Recht in Österreich

Zwar wird in Österreich die Trennung von Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft gezogen, aber ein abstraktes Verfügungs- oder Verpflichtungsgeschäft sieht das österreichische Recht nicht vor. In Österreich muss vielmehr beides kausal sein. Das Verpflichtungsgeschäft muss kausal sein insofern, dass ein Grund vorhanden ist der es wirtschaftlich macht. Das Verfügungsgeschäft muss ebenfalls kausal sein, und zwar insofern, als ein gültiges Verfügungsgeschäft bestehen muss.

Im Alltag haben Nichtjuristen mit dem Abstraktionsprinz nur äußerst selten zu tun. Aber selbst unter Fachleuten mit juristischem Hintergrundwissen ist das Prinzip zuweilen umstritten. Der Vorwurf lautet, dass das Abstraktionsprinz alltägliche Lebenssachverhalte unnatürlich trenne. Mancher Jurist ist gar der Meinung, dass das Abstraktionsprinzip aufgrund fehlerhafter historischer Annahmen bzw. Interpretationen zustande gekommen ist. Der Vorwurf: Im römischen Recht, dem das Abstraktionsprinzip entsprungen sein soll, hat es dieses Prinzip nie gegeben.

ISE Deutsche Inkasso e.K.

Schließlich ist es Ihr Geld!

© 2024 ISE deutsche Inkasso e.K.