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Empfängerüberprüfung bei Überweisungen – Fluch oder Segen?

„Nachtigall, ick hör dir trapsen…“
So oder so ähnlich könnte man reagieren, wenn man die neuen Pläne zur Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr hört. Ab Oktober dieses Jahres gilt: Die Bank prüft künftig nicht nur die IBAN, sondern auch, ob der Name des Empfängers mit der Kontoverbindung übereinstimmt.

Damit übernimmt die Bank einen großen Teil der Überprüfung, die bisher beim Kunden lag. Klingt nach einer sinnvollen Verbesserung – ist es das wirklich?


Was genau wird geprüft?

  • Bisher: Die IBAN alleine entschied, ob eine Überweisung durchgeht. Schreibfehler führten direkt ins Leere oder wurden von der Prüfziffer erkannt.
  • Neu: Zusätzlich wird kontrolliert, ob der Name des Empfängers zum Konto passt.

Die Empfängerbank meldet in Sekunden zurück:

  1. Name und IBAN stimmen überein.
  2. Sie stimmen fast überein (der korrekte Name wird angezeigt).
  3. Sie stimmen nicht überein.
  4. Die Prüfung kann nicht durchgeführt werden.

Praktische Probleme im Alltag

Wer wie ich schon erlebt hat, dass viele Menschen schreibfaul sind, ungenau hören oder schlicht nicht genau hinschauen, der ahnt: Diese Neuerung wird zu Rückläufern führen.

Im Inkassowesen ist es fast schon üblich, dass Schuldner mit Fantasie-Kontonummern arbeiten. Mit der neuen Prüfung wird es noch leichter sein, später zu behaupten:
„Ich habe doch bezahlt – aber wohl den Namen falsch geschrieben.“

Das perfide daran: Eine falsche IBAN kann man nicht mehr eingeben, sie wird sofort abgelehnt. Aber eine leicht falsch geschriebene Empfängerbezeichnung? Damit wird künftig häufiger gearbeitet werden – absichtlich oder aus Schlampigkeit.


Juristische Fallstricke

Besonders spannend wird es bei Unternehmensbezeichnungen:
Eine „Müller UG“ und eine „Müller UG (haftungsbeschränkt)“ sind zwei völlig verschiedene juristische Personen.
Theoretisch dürfte die Bank also eine Zahlung an „Müller UG“ nicht akzeptieren, wenn das Konto auf „Müller UG (haftungsbeschränkt)“ läuft.

Das bedeutet: Exakte Schreibweise ist Pflicht. Auch Leerzeichen, Satzzeichen und Zusätze können entscheidend sein.


Sicherheit für Gläubiger

Aus Sicht der Gläubiger hat die Regelung durchaus Vorteile:

  • Weniger Falschüberweisungen: Vertipper oder Zahlungen an falsche Konten werden frühzeitig gestoppt.
  • Schutz vor Betrug: Gefälschte Rechnungen mit abweichenden Kontodaten fallen schneller auf.
  • Mehr Verantwortung für Schuldner: Wer überweist, muss sich künftig stärker informieren – auch über die exakte Schreibweise des Empfängers.

Allerdings: Die Regelung gilt nur für Online-Überweisungen und SB-Terminals. Klassische Papierüberweisungen am Schalter oder per Einwurf sind nicht betroffen. Auch Zahlungen in Länder wie die Schweiz oder nach Großbritannien fallen nicht darunter.


Was bedeutet das für die Praxis im Inkasso?

Für Inkassounternehmen und deren Mandanten bedeutet das:

  • Zuverlässigere Zahlungen: Schuldner können sich immer weniger auf „Bankfehler“ oder „falsche IBAN“ berufen.
  • Mehr Formalismus: Gläubiger müssen ihre korrekten Bankdaten sorgfältig kommunizieren – inklusive Rechtsformzusatz.
  • Neue Standards: Immer häufiger wird erwartet, dass Geschäftspartner eine Bankbestätigung des Geschäftskontos vorlegen.

Fazit

Die neue Empfängerüberprüfung wird den Zahlungsverkehr verändern. Für Schuldner wird es unbequemer, für Gläubiger sicherer.

Natürlich bringt die Regelung auch Reibungsverluste: Überweisungen könnten häufiger zurückkommen, wenn der Name nicht exakt stimmt. Aber am Ende überwiegen die Vorteile:
Forderungen werden zuverlässiger beglichen – und genau darauf kommt es an.


👉 Mein Tipp für Gläubiger:
Achten Sie zukünftig noch genauer auf die vollständige und richtige Schreibweise Ihrer Bankverbindung in Rechnungen und Mahnungen. Das spart Diskussionen – und verhindert, dass Schuldner später Ausflüchte suchen.

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