Der 01.11.2021 war wieder ein Stichtag mit weitreichenden Änderungen im Vollstreckungsrecht. Die Gebühren für den Gerichtsvollzieher wurden um 10 % erhöht und die Vorbereitungen für den Versand elektronischer Dokumente gehen in die letzte Phase.
Elektronischer Rechtsverkehr
Der elektronische Rechtsverkehr soll ausgebaut werden. Dabei soll die letzte Phase zum 01.01.2022 in Kraft treten. Es soll dem Bürger und diversen Organisationen ermöglichen, Dokumente elektronisch an die Gerichte und Gerichtsvollzieher zu übermitteln. Das für diese Art eigentlich vorgeschriebene Formerfordernis wurde im Gesetz entsprechend angepasst und ermöglicht nun die Übermittlung von Dokumenten, wie sie der aktuellen Zeit angepasst scheinen.
Gerichtsvollzieher bekommen mehr Geld
Nachdem die Rechtsanwälte, Rechtsdienstleister und Gerichte bereits zum Anfang dieses Jahres mit höheren Gebühren bedacht wurden, folgen jetzt auch die Gerichtsvollzieher. Die Gebühren wurden moderat um 10 % angehoben und sind nur eine Folge der Anpassung an die allgemein gestiegenen Kosten. Die letzte Erhöhung ist schon einige Jahre her!
Inkassodienstleistungen wurden billiger
Für die Rechtsanwälte, die Inkassodienstleistungen erbringen, sowie für die Inkassodienstleister selbst, ging jedoch die Änderung der Gebühren in die andere Richtung los. Zum Schutz säumiger Schuldner wurden die erstattungsfähigen Kosten um bis zu 75 % gesenkt!