Basiszinssatz bleibt unverändert bei -0,88 %.
(Quelle: Deutsche Bundesbank)
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben berechnete die Deutsche Bundesbank den aktuellen Basiszinssatz und veröffentlichte den Wert im Bundesanzeiger. Diese Berechnung erfolgt aufgrund des § 247 Abs. 1 BGB.
Der Basiszins des BGB bildet die Grundlage für die Berechnung der Verzugszinsen. Die Feststellung des Basiszinses erfolgt zwei Mal jährlich und gilt jeweils ab dem 01.01 und dem 01.07. für ein halbes Jahr.
Die Änderung dieses Zinssatzes hat direkte Auswirkungen auf die Verzugszinsen und die mit dem Verzug einhergehenden Belastungen für den Schuldner. Üblicherweise beträgt der Verzugszins bei Verbrauchern 5 %-Punkte über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz, während Unternehmer (bzw. Marktteilnehmer, die keine Verbraucher sind) einem Verzugszins von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz ausgesetzt sind.