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Auf, auf zum fröhlichen Klagen. …

Musterklage

Zum 1. November dieses Jahres soll endlich möglich sein, was Verbraucherverbände schon seit Jahren fordern: Musterklagen. Ein klein wenig nach dem Vorbild der Sammelklagen, wie sie in den Vereinigten Staaten üblich sind. Aber wirklich nur ein klein wenig.

Stichtag 1. November 2018

Fakt ist: das Gesetz ist beschlossen und tritt ab dem 1. November 2018 in Kraft. Und damit kommt die Musterklage gerade noch rechtzeitig, um speziell die Klagen zu führen, bei denen es um den so genannten Abgasbetrug oder auch Dieselskandal geht.

Klagebefugnis nur für Verbraucherverbände

Wer jetzt meint, dass bereits die ersten Großkanzleien mit den Hufen scharren und vor ihrem geistigen Auge schon die Scheinchen zählen, der hat sich getäuscht. Genau diesem Treiben wollte der Gesetzgeber einen Riegel vorschieben und hat die Klagebefugnis massiv eingeschränkt. Die Klagebefugnis beschränkt sich auf einige wenige Verbände. Diese packen eine Musterklage dann auch nur noch an, wenn sich genügend Verbraucher finden, die sich getäuscht fühlen. So zumindest die dahinter steckende Idee des Gesetzgebers.

Verbände können jetzt mehr ausrichten

Mit der Musterfeststellungsklage (Sammelklage) haben die klagebefugten Verbände jetzt neben den Abmahnungen ein weiteres probates Mittel in der Hand, um wettbewerbsrechtliche Verstöße verfolgen zu können. Speziell sind in den letzten Jahren viele Firmen nicht mehr von unlauteren Handlungen abzubringen gewesen, wenn diese lediglich eine Abmahnung kassierten. Da unser deutsches Rechtssystem keinen Strafschadensersatz kennt, wie er im amerikanischen Rechtssystem vorkommt, fehlt es manchem Unternehmen an einer adäquaten Strafe für vorsätzliche Verbraucher- oder Marktteilnehmertäuschungen.

Es bleibt für die Verbraucher abzuwarten, welchen Nutzen sie aus den jeweiligen Musterfeststellungsklagen ziehen können. Denn, trotz aller Fortschritte in diesem Bereich, ist nach wie vor davon auszugehen, dass die Klagen mitunter viele Jahre dauern werden.

Klage gegen Gebühren der Bausparkassen

Auch die Bausparkassen mussten bereits eine herbe Schlappe hinnehmen, als der BGH über die Gebühren vieler Bausparkassen zu entscheiden hatte.

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