Datenschutz im Fokus: Warum eine fehlerhafte Forderungsmeldung rechtliche Konsequenzen haben kann
Ein SCHUFA-Eintrag: Für Verbraucher oft ein Schlag ins Kontor, für Gläubiger eine potenzielle Haftungsfalle. Doch was passiert, wenn ein Eintrag rechtlich angreifbar ist? Ein aktuelles Urteil des OLG Schleswig-Holstein macht deutlich, wie hoch die rechtlichen Hürden bei der Forderungsmeldung sind – und welche Konsequenzen drohen, wenn diese nicht eingehalten werden.
Das Urteil: Differenzierte Forderungsmeldung als Pflicht
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hat am 22. November 2024 ein wegweisendes Urteil gefällt (Az. 17 U 2/24), das die Anforderungen an die Meldung offener Forderungen an Wirtschaftsauskunfteien wie die SCHUFA deutlich präzisiert. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Umständen eine solche Meldung gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen kann.
Das OLG Schleswig-Holstein stellte klar, dass eine undifferenzierte Meldung von Forderungen unrechtmäßig sein kann, wenn sich Haupt- und Nebenforderungen nicht eindeutig trennen lassen. Diese Praxis verstößt gegen die DSGVO, insbesondere gegen Art. 6 Abs. 1, der die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten regelt.
Hintergrund
Ein Energieversorgungsunternehmen hatte offene Forderungen, bestehend aus Hauptforderungen (z. B. Paketverbrauch) und Nebenforderungen (z. B. Mahngebühren, Verzugsschaden), an ein Inkassounternehmen abgetreten. Dieses meldete später die Gesamtsumme als Negativeintrag bei der SCHUFA. Der betroffene Verbraucher klagte erfolgreich auf Widerruf des Eintrags, da die Forderung teilweise verjährt und die Meldung undifferenziert war.
Was das Urteil für Gläubiger und Inkassounternehmen bedeutet
Das OLG-Urteil zeigt deutlich, dass Forderungen sorgfältig geprüft werden müssen, bevor sie an Wirtschaftsauskunfteien gemeldet werden. Es gibt mehrere Aspekte, die dabei beachtet werden sollten:
- Klare Trennung von Haupt- und Nebenforderungen
- Forderungen wie Mahngebühren, Verzugsschäden oder Überweisungsgebühren müssen separat aufgeführt werden.
- Nur unstreitige und fällige Hauptforderungen können rechtmäßig gemeldet werden.
- Verjährung beachten
- Verjährte Forderungen dürfen in der Regel nicht gemeldet werden.
- Die Verarbeitung solcher Daten ist nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn sie nachweislich den berechtigten Interessen des Gläubigers oder eines Dritten dient.
- Datenschutzkonforme Verarbeitung
- Nach Erwägungsgrund 71 der DSGVO sind Gläubiger verpflichtet, organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um Fehler bei der Datenverarbeitung zu minimieren.
- Eine pauschale Meldung von undifferenzierten Forderungen widerspricht diesen Anforderungen.
- Rechtsfolgen bei Verstößen
- Unrechtmäßige Einträge können widerrufen werden.
- Betroffene Verbraucher haben einen Anspruch auf Schadensersatz, sofern ein nachweisbarer Schaden durch die Meldung entstanden ist.
Ihre Rechte als Verbraucher: Was tun bei unrechtmäßigen SCHUFA-Einträgen?
Verbraucher, die von einem unrechtmäßigen SCHUFA-Eintrag betroffen sind, haben verschiedene rechtliche Möglichkeiten:
- Prüfung des Eintrags
- Fordern Sie eine Selbstauskunft bei der SCHUFA an, um die gemeldeten Daten zu prüfen.
- Stellen Sie sicher, dass die Forderung detailliert aufgeführt ist (Hauptforderung vs. Nebenforderungen).
- Widerruf verlangen
- Wenden Sie sich an den meldenden Gläubiger oder das Inkassounternehmen und fordern Sie den Widerruf des Eintrags.
- Berufen Sie sich dabei auf die DSGVO, insbesondere Art. 6 Abs. 1.
- Schadensersatz geltend machen
- Falls Ihnen durch den Eintrag ein nachweisbarer Schaden entstanden ist (z. B. Ablehnung eines Kredits), können Sie Schadensersatz nach § 82 DSGVO fordern.
Checkliste für Gläubiger:
So vermeiden Sie rechtliche Probleme
Damit Ihre Forderungsmeldung rechtlich Bestand hat, sollten Sie die folgenden Punkte beachten:
- Differenzierung: Trennen Sie Hauptforderungen (z. B. Kaufpreis) klar von Nebenforderungen (z. B. Zinsen).
- Rechtsmäßigkeit: Prüfen Sie die Fälligkeit und Unstreitigkeit der Forderung.
- Verjährung: Verarbeiten Sie keine verjährten Forderungen ohne rechtlichen Grund.
- Dokumentation: Halten Sie alle relevanten Unterlagen bereit, um die Rechtmäßigkeit der Forderung nachzuweisen.
- Schulung: Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für datenschutzrechtliche Anforderungen.
Fazit:
Rechtssicher handeln – Vertrauen aufbauen
Das Urteil des OLG Schleswig-Holstein ist ein klarer Hinweis darauf, wie wichtig eine sorgfältige und datenschutzkonforme Bearbeitung von Forderungen ist. Für Gläubiger und Inkassounternehmen bedeutet dies, dass sie ihre internen Prozesse optimieren müssen, um rechtliche und reputationsbezogene Risiken zu minimieren.
Für Verbraucher stärkt das Urteil die Rechte gegen unrechtmäßige SCHUFA-Einträge und zeigt, dass der Datenschutz ein scharfes Schwert im Kampf gegen fehlerhafte Meldungen sein kann.
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