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Kategorie: Inkasso

Als Inkasso wird im Allgemeinen die Einziehung fälliger Forderungen bezeichnet.  Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich um eine eigene oder eine fremde Forderung handelt. Firmen, die gewerbsmäßige Inkassodienste anbieten, werden offiziell als Inkassounternehmen bezeichnet.

  • BDIU Inkassokongress 2018 Berlin

    Neue Ansätze zur Regulierung

    Zum BDIU-Inkassokongress 2018 fanden sich wieder über 500 Marktteilnehmer in Berlin ein. Der Inkassokongress des BDIU gehört zu den größten Veranstaltungen der Inkassobranche und ist auch diesmal wieder der Treffpunkt für Mitglieder aus den Bereichen Wirtschaft, Gesellschaft und Politik.

    Zwei Tage inkassorelevante Themen

    An zwei Tagen berichtet der BDIU über wichtige Entscheidungen in der Inkassowelt und anstehende Änderungen und Wünsche an die Politik. Ein wichtiges Thema stellt hierbei die derzeit dezentral organisierte Aufsicht der zugelassenen Rechtsdienstleister in Deutschland dar. So wäre es wünschenswert, fiele die Aufsicht über die gesamte deutsche Inkassoindustrie an das Bundesamt für Justiz. Derzeit ist die Aufsicht über die Inkassounternehmer Ländersache. Wobei es in einigen Bundesländern so geregelt ist, dass die Aufsicht über die Rechtsdienstleister von mehreren Behörden durch geführt wird. Dies führt, bundesweit betrachtet, zu unterschiedlichen Umsetzungen der Vorschriften und Regelungen des Rechtsdiensleistungsgesetzes. Speziell vor dem Hintergrund des wichtigen Schutzes der Marktteilnehmer, die Schuldner sind, wäre eine zentrale Lösung wünschenswert. Es gäbe wesentlich kürzere Wege, alle Rechtsdienstleister über Anpassungen in der Schuldneransprache zu informieren.

    Ausländische Inkassounternehmer

    Die Erbringung von Rechtsdienstleistungen ist europarechtlich geregelt. In der Regel stellt es auch kein Problem dar, wenn ein deutscher Schuldner, von einem österreichischen Inkassodienstleister kontaktiert wird. Es stellt genauso wenig ein Problem dar, wenn deutsche Inkassodienstleister europaweit agieren. Es stellt jedoch für die gesamte Branche der seriösen Inkassounternehmer ein Problem dar, wenn Unternehmen außerhalb der Europa-Zone damit werben Inkassodienstleistungen erbringen zu dürfen. Die teils marktschreierisch vorgebrachte Werbung dieser Unternehmen schadet den seriös arbeitenden Inkassounternehmen sehr.

    Doch in erster Linie schaden sich die Gläubiger, die solche Unternehmen beauftragen. Durch die fehlende Zulassung für den deutschen, bzw. europäischen Inkassomarkt, muss von einer Nichtigkeit der abgeschlossenen Verträge, zwischen Gläubiger und Anbieter ausgegangen werden. Darüber hinaus werben viele dieser Anbieter mit teils unterschwelligen, teils offenen Injurien gegenüber den Schuldnern. Wer solche Anbieter mit dem Einzug von Forderungen beauftragt, kann sich später nicht damit rausreden, von dem physischen Druck gegenüber dem Schuldner nichts gewusst zu haben. Dies kann im schlimmsten Fall sogar zur Verwirkung des Anspruchs gegenüber dem Schuldner führen. Ein Ergebnis, welches der Gläubiger mit Sicherheit nicht anstrebt!

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  • BFIF Inkassokongress 2018 Köln

    Am 22.03.2018 fand im Maritim Hotel in Köln der diesjährige Inkassokongress des Bundesverbandes für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (kurz: BFIF) statt. Wie auch im letzten Jahr verband der BFIF eine informationsreiche Veranstaltung mit der alljährlichen Mitgliederversammlung.

    Der Vorsitzende des Verbandes, Patric Weilacher, begleitete die ganztägige Veranstaltung und erklärte zu jedem der Dozenten im Vorfeld die Eckpunkte des Vortrages. Neben dem Dauerthema Gebühren der Inkassounternehmer im Kontrast zu den Gebühren der Rechtsanwälte, kam die Sprache im Besonderen auf das anstehende Thema DSGVO.

    Wie sich im Verlauf der weiteren Veranstaltung herausstellte, haben die meisten Mitglieder des BFIF mittlerweile einen eigenen  Datenschutzbeauftragten bestellt. Die lebhafte Diskussion bezüglich der DSGVO und deren Auswirkungen auf die Kommunikation mit den Schuldnern und den Mandanten hat gezeigt, dass viele Unternehmer bereits sehr gut an die Anforderungen der DSGVO angepasst sind.

    BFIF Mitglied

    Die ISE deutsche Inkasso e.K. ist bereits seit Jahren Mitglied im BFIF und gehörte auch mit zu den ersten Inkassounternehmen, die auf die erhöhten datenschutzrechtlichen Anforderungen mit einem eigenen Datenschutzbeauftragten reagiert hat. Es gehört für die gesamte Inkassobranche zu den täglichen Hausaufgaben, sich eindeutig von dem Bild zu distanzieren, welches in der Öffentlichkeit teilweise noch über Inkassounternehmer vorherrscht. Dazu gehört mit Sicherheit ein offener, gesetzeskonformer Umgang mit den Daten der Marktteilnehmer, sowie eine deutliche Positionierung zum Thema seriöse Inkassodienstleistungen.

    Wichtige Themen für den nächsten Inkassokongress

    • Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf die Arbeit der Inkassodienstleister.
    • Erfahrungsberichte im Umgang mit den Datenschutzbehörden
    • Anpassung der Mahnkosten an eine geänderte Gebührenordnung
    • Positionierung der seriösen Inkassounternehmen als wichtigem Wirtschaftsfaktor
    • Änderung der Aufsichtsbehörden hin zu einer zentralen Instanz

     

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