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Kategorie: Inkasso

Als Inkasso wird im Allgemeinen die Einziehung fälliger Forderungen bezeichnet.  Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich um eine eigene oder eine fremde Forderung handelt. Firmen, die gewerbsmäßige Inkassodienste anbieten, werden offiziell als Inkassounternehmen bezeichnet.

  • Umgehungsverbot bei Kenntnis der anwaltlichen Vertretung

    Umgehungsverbot bei Kenntnis der anwaltlichen Vertretung

    Ein kritischer Blick auf die Rechtslage und Praxis von Inkassounternehmen

    Inkassounternehmen stehen häufig im Spannungsfeld zwischen gesetzlichen Regelungen und den Erwartungen an eine faire, transparente Arbeitsweise. Ein kontroverses Thema in diesem Zusammenhang ist das sogenannte Umgehungsverbot, das für Rechtsanwälte in § 12 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) geregelt ist. Nach dieser Vorschrift dürfen Rechtsanwälte nicht direkt mit der gegnerischen Partei kommunizieren, wenn diese bereits anwaltlich vertreten wird. Für Inkassounternehmen hingegen gibt es derzeit keine vergleichbare Verpflichtung – ein Umstand, der nicht nur rechtliche, sondern auch ethische und wettbewerbliche Fragen aufwirft.

    Die aktuelle Rechtslage: Was ist erlaubt?

    Derzeit dürfen Inkassounternehmen, selbst wenn sie Kenntnis von der anwaltlichen Vertretung des Schuldners haben, diesen direkt kontaktieren. Dies ergibt sich daraus, dass das Umgehungsverbot in der BORA ausschließlich auf die Tätigkeit von Rechtsanwälten Anwendung findet. Inkassodienstleister, die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) tätig werden, sind nicht an diese Vorschrift gebunden.

    Allerdings gibt es Bestrebungen, diese Regelung zu ändern und Inkassounternehmen ebenfalls einem Umgehungsverbot zu unterstellen. Ziel ist es, eine einheitliche Regelung zu schaffen und Schuldner besser zu schützen, insbesondere vor dem Eindruck, sie müssten auf Forderungen reagieren, obwohl sie bereits anwaltlich vertreten sind.

    Kritische Aspekte und der Wettbewerbsvorteil:

    Der fehlende rechtliche Zwang zur Einhaltung eines Umgehungsverbots verschafft Inkassounternehmen auf den ersten Blick einen vermeintlichen Wettbewerbsvorteil. Sie können direkt mit Schuldnern in Kontakt treten und möglicherweise schneller zu einer Einigung gelangen, als dies einem Rechtsanwalt erlaubt wäre.

    Dieser Vorteil ist jedoch trügerisch und birgt erhebliche Risiken:

    1. Ethische Fragwürdigkeit:
      Der direkte Kontakt mit anwaltlich vertretenen Schuldnern kann als Missachtung des bestehenden Mandatsverhältnisses zwischen Schuldner und dessen Anwalt empfunden werden. Dies untergräbt das Vertrauen in eine faire und transparente Schuldenbearbeitung und kann zu einem Imageschaden für das Inkassounternehmen führen.
    2. Seriösität vs. kurzfristige Vorteile:
      Seriöse Inkassounternehmen, die sich freiwillig an den Code of Conduct der Branche halten, verzichten bewusst auf den direkten Kontakt zu anwaltlich vertretenen Schuldnern, selbst wenn dies gesetzlich erlaubt ist. Diese Selbstverpflichtung stärkt nicht nur die Glaubwürdigkeit des Unternehmens, sondern fördert auch langfristig eine faire Zusammenarbeit mit Schuldnern und Gläubigern.
    3. Konflikte und Eskalationen:
      Der direkte Kontakt kann als Druckmittel wahrgenommen werden und Konflikte zwischen Schuldner und Gläubiger verschärfen. Anwälte könnten zudem rechtliche Schritte gegen das Inkassounternehmen prüfen, etwa wegen der Verletzung allgemeiner Verhaltenspflichten oder unlauteren Wettbewerbs.

    Die Rolle des Code of Conduct und die Verantwortung seriöser Inkassounternehmen

    Einige Inkassounternehmen haben erkannt, dass sie mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung nicht nur ethisch, sondern auch wirtschaftlich langfristig besser fahren. Die Aufnahme eines „faktischen Umgehungsverbots“ in den eigenen Code of Conduct zeigt Verantwortungsbewusstsein und Professionalität.

    Für Inkassounternehmen, die sich freiwillig an diese Leitlinien halten, ergeben sich klare Vorteile:

    • Vertrauensgewinn: Schuldner und deren Rechtsanwälte erkennen die Bemühung um einen fairen Umgang und sind eher bereit, an einer einvernehmlichen Lösung zu arbeiten.
    • Imagepflege: Unternehmen, die freiwillig höhere Standards einhalten, heben sich von Mitbewerbern ab, die lediglich gesetzliche Mindeststandards erfüllen.
    • Wettbewerbsvorteil durch Qualität: Während kurzfristige Vorteile durch direkte Kontaktaufnahme bestehen mögen, zeigt sich langfristig, dass ein seriöses Auftreten zu stabileren Kundenbeziehungen führt.

    Fazit: Qualität und Ethik zahlen sich aus

    Die aktuelle Rechtslage mag es Inkassounternehmen erlauben, direkt mit Schuldnern zu kommunizieren, selbst wenn diese anwaltlich vertreten sind. Doch seriöse Anbieter, die sich an freiwillige Verhaltensregeln halten, zeigen, dass ethisches Handeln und langfristige Kundenbeziehungen wichtiger sind als kurzfristige Erfolge.

    Mit Blick auf die anstehende Gesetzesänderung ist es ratsam, sich bereits jetzt an einem freiwilligen Umgehungsverbot zu orientieren. Dies zeigt nicht nur Verantwortung gegenüber den Schuldnern, sondern trägt auch zur Professionalisierung der Branche bei – ein Ziel, von dem letztlich alle Beteiligten profitieren.

  • Kostenloses Inkasso oder kostenneutrales Inkasso?

    Kostenloses Inkasso oder kostenneutrales Inkasso?

    Kostenneutrales Inkasso ist nicht gleich kostenloses Inkasso! Was das Urteil des LG Saarbrücken für Inkassodienstleister bedeutet:

    Das Landgericht Saarbrücken hat in einem diesjährigen Urteil (Az.: 13 S 43/23, vom 22. Februar 2024) klargestellt, dass der Begriff „kostenneutrales Inkasso“ nicht mit „kostenloses Inkasso“ gleichzusetzen ist. Inkassodienstleister können somit im Rahmen ihrer Geschäftsbedingungen den Begriff „kostenneutral“ verwenden, solange sie deutlich machen, dass hierdurch lediglich gemeint ist, dass die anfallenden Kosten durch die erfolgreiche Beitreibung gedeckt werden und nicht vom Auftraggeber zusätzlich gezahlt werden müssen.

    Das Gericht urteilte, dass es im Geschäftsleben unüblich und lebensfremd sei, davon auszugehen, dass ein Inkassodienstleister seine Leistungen kostenlos anbietet. Der durchschnittliche Geschäftskunde dürfe daher nicht erwarten, dass der Begriff „kostenneutrales Inkasso“ die Kostenfreiheit der Leistungen bedeutet. Vielmehr sei „kostenneutral“ so zu verstehen, dass Kosten anfallen, diese aber vom Schuldner getragen werden, wenn die Forderung erfolgreich beigetrieben wird. Daher sollte klar sein, dass kostenloses Inkasso nicht das Gleiche bedeutet.

    Unterschiedliche Einschätzungen bei Privatpersonen

    Wichtig ist jedoch zu beachten, dass diese juristische Einschätzung möglicherweise nicht immer gilt, wenn der Auftraggeber eine Privatperson ist. Anders als bei Unternehmern oder Geschäftskunden fehlt Privatpersonen häufig das notwendige Wissen oder Verständnis für die Unterscheidung zwischen „kostenneutralem Inkasso“ und „kostenlosem Inkasso“. Privatkunden könnten den Begriff als irreführend interpretieren und annehmen, dass überhaupt keine Kosten entstehen. Hier besteht für Inkassodienstleister eine besondere Pflicht, diese Unterscheidung klar und verständlich zu erklären, um Missverständnisse zu vermeiden. Für diese Personen muss klar verständlich sein, dass Inkasso kostenlos oft missverständlich ist.

    Im Umkehrschluss ergibt sich aus dem Urteil, dass für Privatkunden die Erwartungshaltung differenziert betrachtet werden muss, da sie weniger Erfahrung mit solchen Geschäftsprozessen haben. Bei einer missverständlichen Kommunikation könnte dies zu Problemen führen, insbesondere im Hinblick auf das Verbraucherschutzrecht.

    Quellen:
    LG Saarbrücken, Urteil vom 22.02.2024, Az.: 13 S 43/23

    Fazit

    Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken stärkt die Position von Inkassodienstleistern im B2B-Bereich, wenn es um die Verwendung des Begriffs „kostenneutral“ geht. Im geschäftlichen Umfeld wird erwartet, dass Auftraggeber diesen Begriff korrekt verstehen. Doch im Privatkundenbereich ist Vorsicht geboten. Hier sollten Inkassodienstleister sicherstellen, dass ihre Kommunikation so eindeutig wie möglich ist, um Unklarheiten zu vermeiden. Die klare Unterscheidung zu kostenlosem Inkasso ist daher entscheidend.

    Fragenkatalog zum Artikel „Kostenneutral ist nicht gleich kostenlos“

    Was bedeutet „kostenneutral“ im Zusammenhang mit Inkassodienstleistungen?

    Der Begriff „kostenneutral“ bedeutet, dass zwar Kosten anfallen, diese aber durch die erfolgreich beigetriebene Forderung gedeckt werden. Der Auftraggeber trägt keine zusätzlichen Kosten, wenn die Forderung erfolgreich eingetrieben wird.

    Warum hat das Landgericht Saarbrücken entschieden, dass kostenneutral nicht gleich kostenlos ist?

    Antwort: Das Gericht stellte fest, dass es unüblich wäre, wenn Inkassodienstleister ihre Leistungen gratis anbieten würden. Der Begriff „kostenneutral“ deutet lediglich darauf hin, dass die Kosten durch die Forderung gedeckt werden, nicht aber, dass die Dienstleistung kostenlos ist.

    In welchem Fall könnte ein Kunde den Begriff „kostenneutral“ missverstehen?

    Besonders Privatpersonen, die weniger Erfahrung im Geschäftsleben haben, könnten den Begriff „kostenneutral“ fälschlicherweise als „kostenlos“ interpretieren. Daher ist es wichtig, den Unterschied klar zu erläutern.

    Gibt es Unterschiede in der Auslegung des Begriffs zwischen Privatpersonen und Geschäftskunden?

    Ja, das Urteil bezieht sich hauptsächlich auf Geschäftskunden, die davon ausgehen sollten, dass Inkassodienstleistungen nicht kostenlos sind. Bei Privatpersonen kann es jedoch zu Missverständnissen kommen, da sie weniger vertraut mit den Begrifflichkeiten sind.

    Welche Rolle spielt das Verbraucherschutzrecht in diesem Zusammenhang?

    Für Privatpersonen gelten besondere Schutzvorschriften, da sie häufig weniger Erfahrung in geschäftlichen Angelegenheiten haben. Inkassodienstleister müssen sicherstellen, dass sie den Begriff „kostenneutral“ klar und verständlich kommunizieren, um den Anforderungen des Verbraucherschutzes gerecht zu werden.

    Wie sollte ein Inkassodienstleister den Begriff „kostenneutral“ in seinen AGBs erklären?

    Der Begriff sollte so erläutert werden, dass der Kunde versteht, dass Kosten anfallen, diese jedoch nur durch eine erfolgreiche Beitreibung gedeckt werden. Es muss klar kommuniziert werden, dass „kostenneutral“ nicht „kostenlos“ bedeutet.

    Was könnte passieren, wenn ein Kunde den Begriff „kostenneutral“ falsch versteht?

    Sollte ein Kunde den Begriff als „kostenlos“ interpretieren und sich weigern, die anfallenden Gebühren zu zahlen, könnte dies zu einem Rechtsstreit führen. Inkassodienstleister sollten daher auf eine transparente und verständliche Kommunikation achten, um solche Missverständnisse zu vermeiden.

    Welche Maßnahmen kann ein Inkassounternehmen ergreifen, um Missverständnisse bei Privatpersonen zu vermeiden?

    Inkassounternehmen sollten in ihrer Kommunikation, insbesondere gegenüber Privatpersonen, den Begriff „kostenneutral“ ausführlich erklären. Sie könnten zum Beispiel detaillierte Hinweise auf der Webseite oder im Bestellprozess integrieren, um sicherzustellen, dass alle Kunden den Begriff korrekt verstehen.

    Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Urteil des Landgerichts Saarbrücken für Inkassodienstleister?

    Inkassodienstleister sollten ihre Vertragsbedingungen und die verwendeten Begriffe genau prüfen, um Missverständnisse zu vermeiden. Insbesondere sollte der Unterschied zwischen „kostenneutral“ und „kostenlos“ in den AGBs und in der Kommunikation deutlich hervorgehoben werden.

    Wie sollten Sie vorgehen, wenn ein Kunde den Begriff „kostenneutral“ falsch interpretiert?

    Sollte ein Kunde den Begriff missverstehen, ist es ratsam, ihn detailliert über die Bedeutung aufzuklären und gegebenenfalls rechtliche Schritte zu erwägen, falls die Forderung nicht beglichen wird.

    Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


  • Digitalisierung der Zwangsvollstreckung:

    Digitalisierung der Zwangsvollstreckung:

    Ein erster Schritt in die richtige Richtung

    Als erfahrenes Inkassounternehmen begrüßen wir den jüngst vorgestellten Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung ausdrücklich. Der Entwurf stellt zwar keinen großen Wurf dar, ist jedoch ein wichtiger erster Schritt, um das derzeitige System der hybriden Aktenführung aus Papier und digitalen Daten effizienter zu gestalten. Wir teilen die Einschätzung des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU), dass die geplanten Maßnahmen zur Vereinheitlichung und Digitalisierung von Prozessen dringend notwendig sind, um den Zwangsvollstreckungsprozess in Deutschland zu modernisieren.

    Warum die Digitalisierung der Zwangsvollstreckung wichtig ist

    Inkassounternehmen wie das unsere sind ein zentraler Akteur im Bereich der Zwangsvollstreckung: Nach Schätzungen entfallen etwa zwei Drittel aller Zwangsvollstreckungsaufträge auf Inkassodienstleister. Der aktuelle Gesetzentwurf hat das Potenzial, unseren Alltag erheblich zu vereinfachen und effizienter zu gestalten. Durch den Wegfall des Papierchaos und die vollständige Umstellung auf digitale Prozesse sollen Fehlerquellen minimiert, Zeit gespart und Kosten gesenkt werden – Vorteile, die nicht nur uns, sondern auch unseren Kunden zugutekommen werden. Laut dem Bundesjustizministerium wird allein die Wirtschaft und Verwaltung durch die Digitalisierung jährlich um 1,5 Millionen Euro entlastet.

    Verbesserungen sind noch möglich

    Auch wenn wir die Vorteile des aktuellen Gesetzentwurfs ausdrücklich begrüßen, sehen wir – ebenso wie der BDIU – noch weiteres Optimierungspotenzial. Besonders die Schaffung einer zentralen Datenbank für Zwangsvollstreckungen wäre ein entscheidender Schritt, um die Transparenz und Effizienz weiter zu steigern. Angesichts von mehr als 6 Millionen Fällen, die jährlich vom Inkasso ins gerichtliche Mahnwesen überführt werden, sowie den rund 50 bis 70 Millionen bereits existierenden Titeln, wäre eine zentrale, digitale Verwaltung dieser Daten ein großer Gewinn.

    Eine solche zentrale Datenbank könnte nicht nur uns als Inkassounternehmen die Arbeit erleichtern, sondern würde auch den Schuldnerschutz verbessern und die Nachverfolgbarkeit von Forderungen vereinfachen. Leider wurde dieses Thema im aktuellen Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt, weshalb wir – genau wie der BDIU – hoffen, dass der parlamentarische Prozess hier noch nachbessern wird.

    Fazit

    Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung. Durch die Vereinheitlichung der Prozesse werden Inkassounternehmen wie wir in der Lage sein, Forderungen noch effizienter und kostengünstiger durchzusetzen. Wir setzen uns jedoch weiterhin dafür ein, dass der Gesetzgeber eine umfassendere Lösung in Betracht zieht, die eine zentrale Datenbank beinhaltet. Nur so kann die Digitalisierung der Zwangsvollstreckung ihr volles Potenzial entfalten und den Justizstandort Deutschland langfristig stärken.

    Wir bleiben gespannt auf die weitere Entwicklung und unterstützen den eingeschlagenen Weg, denn die Zukunft der Zwangsvollstreckung ist digital!

  • BFIF – Inkassokongress 2024: Ein unverzichtbares Event für die Inkassobranche

    BFIF – Inkassokongress 2024: Ein unverzichtbares Event für die Inkassobranche

    Am 28. November 2024 ist es wieder soweit: Der Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) lädt zum Inkassokongress im Maritim Hotel Köln ein. Nach einer dreijährigen Pause verspricht das Event, wie in den Jahren zuvor, das zentrale Treffen der Inkassobranche zu werden. Für Inkassounternehmer, Rechtsdienstleister, Anwälte und Forderungsmanager ist der Kongress ein unverzichtbarer Termin, um sich über die neuesten Entwicklungen und Herausforderungen der Branche zu informieren.

    Die Bedeutung des BFIF e.V. für die Inkassowirtschaft

    Der BFIF e.V. ist seit vielen Jahren eine treibende Kraft der deutschen Inkassowirtschaft. Er bietet nicht nur eine Plattform für den fachlichen Austausch, sondern setzt sich auch aktiv für die Interessen der Branche ein. Der Verband spielt eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und sorgt dafür, dass Inkassounternehmen in Deutschland effektiv und rechtskonform arbeiten können. Besonders in Zeiten ständig wechselnder Gesetze und Regularien ist der Verband eine unverzichtbare Stütze für die gesamte Branche.

    Der BFIF e.V. vertritt nicht nur die Interessen der Inkassounternehmen, sondern arbeitet intensiv daran, das Image der Branche in der Öffentlichkeit zu stärken. Der Verband setzt sich für faire und transparente Inkassopraktiken ein und leistet einen wichtigen Beitrag dazu, das Vertrauen in das Forderungsmanagement zu festigen. Dies ist entscheidend, da die rechtlichen Anforderungen – insbesondere im Bereich Verbraucher- und Datenschutz – immer komplexer werden.

    Auch ISE deutsche Inkasso e.K. ist seit mehreren Jahren stolzes Mitglied im BFIF e.V. Unsere Mitgliedschaft im Verband stärkt nicht nur unsere Fachkompetenz, sondern verschafft uns auch Zugang zu exklusiven Informationen und einem breiten Netzwerk von Branchenexperten. So können wir unseren Kunden immer aktuelle und fundierte Beratung bieten, insbesondere wenn es um komplexe Inkassofragen und neue gesetzliche Regelungen geht.

    Ein Kongress voller Fachwissen und neuer Perspektiven

    Der Inkassokongress 2024 bietet zahlreiche Fachvorträge, die praxisnah und zukunftsorientiert sind. Themen wie aktuelle Gesetzesänderungen im Inkassorecht, die Digitalisierung der Inkassobranche und neue Trends im Forderungsmanagement stehen im Fokus. Dabei richtet sich das Programm nicht nur an erfahrene Inkasso-Profis, sondern auch an Neueinsteiger, die sich einen Überblick über die Branche verschaffen wollen.

    Ein zentrales Thema in diesem Jahr ist die Digitalisierung der Inkassobranche. Durch den Einsatz moderner Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) und automatisierte Prozesse können Inkassounternehmen ihre Effizienz steigern und die Bearbeitungszeiten deutlich verkürzen. Diese Entwicklungen eröffnen enorme Potenziale, um Forderungen noch schneller und erfolgreicher zu realisieren. Auf dem Kongress erfahren Sie, wie diese Technologien praktisch angewendet werden und welche Vorteile sie bieten – ein Thema, das auch für ISE deutsche Inkasso e.K. von zentraler Bedeutung ist.

    Neben den hochkarätigen Fachvorträgen bietet der Kongress auch praxisnahe Workshops, in denen Teilnehmer konkrete Strategien und Techniken zur Optimierung ihres Forderungsmanagements erlernen können. Themen wie der Umgang mit schwierigen Schuldnern oder die erfolgreiche Durchführung von Zwangsvollstreckungen stehen dabei im Fokus. Für ISE deutsche Inkasso e.K. ist der Kongress ein jährlicher Fixpunkt, der uns die Möglichkeit bietet, unser Wissen zu erweitern und wertvolle Impulse für die Praxis zu erhalten. Die Kombination aus praxisnahen Vorträgen und hochkarätigen Referenten sorgt dafür, dass wir immer auf dem neuesten Stand bleiben. So können wir unseren Mandanten nicht nur die beste Beratung, sondern auch innovative Lösungen zur Realisierung ihrer Forderungen anbieten.

    Netzwerken und Kooperationen: Ein zentraler Bestandteil

    Der Inkassokongress ist nicht nur eine Gelegenheit, Wissen zu vertiefen, sondern auch ein wichtiger Treffpunkt für das Netzwerken in der Branche. Gerade im Bereich Forderungsmanagement sind starke Partnerschaften und Kooperationen entscheidend für den langfristigen Erfolg. Hier bietet der BFIF-Kongress eine professionelle Plattform, um sich mit anderen Inkassospezialisten und Dienstleistern auszutauschen.

    Für ISE deutsche Inkasso e.K. hat sich die Teilnahme am Kongress in der Vergangenheit immer wieder als wertvoll erwiesen. Durch unsere langjährige Mitgliedschaft im BFIF e.V. konnten wir bereits zahlreiche wertvolle Kontakte knüpfen, die uns in unserem täglichen Geschäft weiterhelfen. Kooperationen, die hier ihren Anfang nahmen, haben sich oft zu langfristigen und erfolgreichen Partnerschaften entwickelt. Die Möglichkeit, sich auf dem Kongress direkt mit anderen Marktteilnehmern zu vernetzen, ist eine Chance, die wir jedes Jahr gerne nutzen.

    Jetzt anmelden und die Zukunft mitgestalten

    Lassen Sie sich diese einmalige Gelegenheit nicht entgehen! Der Inkassokongress 2024 ist die perfekte Möglichkeit, um sich mit Branchenkollegen auszutauschen, die neuesten Trends zu entdecken und sich auf kommende Herausforderungen vorzubereiten. Sichern Sie sich noch heute Ihren Platz und profitieren Sie von wertvollen Einblicken, die Ihr Unternehmen voranbringen. ISE deutsche Inkasso e.K. freut sich auf den persönlichen Austausch mit Ihnen vor Ort.

    Fazit: Einblicke, Innovation und Vernetzung – Die Schlüssel zum Erfolg

    Der Inkassokongress des BFIF e.V. ist mehr als nur eine Veranstaltung – er ist eine der Säulen der deutschen Inkassobranche. Hier treffen sich Experten, um gemeinsam an Lösungen für die Herausforderungen der Zukunft zu arbeiten. Auch wir von ISE deutsche Inkasso e.K. freuen uns auf den Austausch mit anderen Fachleuten und darauf, unser Wissen zu erweitern, um unseren Kunden auch in Zukunft den besten Service bieten zu können.


  • Inkassorecht: BRAK fordert Neujustierung von Gebührenrecht und Inkassobefugnis

    Inkassorecht: BRAK fordert Neujustierung von Gebührenrecht und Inkassobefugnis

    Wirtschaftliche Auswirkungen für Gläubiger

    Seit 2021 gilt das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, das Verbraucher vor überhöhten Inkassokosten schützen soll. Nun, nach zwei Jahren, steht die Evaluierung der gesetzlichen Regelungen an. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) äußert sich kritisch und fordert eine Neujustierung der gebührenrechtlichen Regelungen sowie eine Konkretisierung der Inkassobefugnis.

    Das im Oktober 2021 in Kraft getretene Gesetz zielt darauf ab, Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken und übermäßigen Kosten im Inkassoverfahren zu schützen. Im Fokus stehen dabei nicht nur gewerbliche Inkassounternehmen, sondern auch Rechtsanwälte, die Inkassodienstleistungen erbringen. Durch das Gesetz wurde die Vergütung für anwaltliche Inkassotätigkeiten deutlich gesenkt, und es wurden zusätzliche Aufklärungs- und Informationspflichten gegenüber Privatpersonen eingeführt.

    Auswirkungen auf Gläubiger und Inkassounternehmen

    Für Gläubiger haben die Neuregelungen im Inkassorecht weitreichende wirtschaftliche Auswirkungen. Einerseits sollen Verbraucher vor überhöhten Kosten geschützt werden, andererseits sehen sich Gläubiger, die berechtigte Forderungen durchsetzen wollen, zunehmend mit Herausforderungen konfrontiert. Denn niedrigere Inkassogebühren bedeuten, dass die Kosten, die ein Gläubiger für das Einziehen seiner Forderungen tragen muss, unter Umständen nicht vollständig gedeckt werden. Dies könnte dazu führen, dass Gläubiger zögern, Inkassounternehmen einzuschalten, insbesondere wenn der ausstehende Betrag relativ gering ist.

    Für gewerbliche Inkassodienstleister und Rechtsanwälte, die Inkasso betreiben, stellt das Gesetz eine wirtschaftliche Herausforderung dar. Die deutliche Reduzierung der Vergütung macht es schwerer, die Kosten für eine umfassende und effektive Forderungsbeitreibung zu decken. Dies könnte dazu führen, dass weniger aufwändige Verfahren bevorzugt werden und komplexere Fälle vernachlässigt werden. Für Gläubiger bedeutet das, dass sie möglicherweise auf professionellen Beistand verzichten müssen oder höhere Kosten für eine individuelle Beauftragung tragen müssen.

    Forderungen der BRAK und deren Bedeutung für Gläubiger

    Die BRAK hatte sich bereits im Gesetzgebungsverfahren kritisch gegen die Senkung der anwaltlichen Vergütung ausgesprochen. In ihrer aktuellen Stellungnahme fordert sie eine umfassende Neujustierung der gebührenrechtlichen Regelungen. Sie argumentiert, dass zwischen den Tätigkeiten von Rechtsanwälten und gewerblichen Inkassodienstleistern klar differenziert werden müsse, um eine angemessene Vergütung sicherzustellen.

    Besonders relevant für Gläubiger ist die Forderung der BRAK nach einer Konkretisierung der Inkassobefugnis gemäß § 2 II des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Eine genaue Abgrenzung der Befugnisse ist notwendig, um rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen und eine effiziente Forderungsbeitreibung zu gewährleisten. Im aktuellen Gesetzestext bleibt unklar, in welchen Fällen gewerbliche Inkassounternehmen tätig werden dürfen, was zu Verzögerungen und Unsicherheiten in der Praxis führt. Dies betrifft insbesondere den Bereich der titulierten Forderungen, bei denen Gläubiger schnell handeln müssen, um eine Verjährung oder den endgültigen Verlust ihrer Forderung zu verhindern.

    Wirtschaftliche Konsequenzen für Gläubiger

    Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Gesetzes auf Gläubiger sind nicht zu unterschätzen. Ein gut funktionierendes Inkassosystem ermöglicht es Gläubigern, ihre Liquidität zu sichern und Zahlungsausfälle zu minimieren. Wenn die Gebühren für Inkassodienstleistungen jedoch zu stark reduziert werden, könnte dies dazu führen, dass Gläubiger vermehrt auf unprofessionelle oder ineffektive Methoden zurückgreifen. Dies führt langfristig zu einem erhöhten Risiko von Forderungsausfällen und beeinträchtigt die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens.

    Zudem könnten Gläubiger gezwungen sein, mehr Zeit und Ressourcen in die Eigenbeitreibung zu investieren, was zu einer zusätzlichen Belastung für das Unternehmen führt. Besonders kleinere und mittelständische Unternehmen, die auf eine zuverlässige und kosteneffiziente Forderungsbeitreibung angewiesen sind, stehen hier vor großen Herausforderungen.

    Fragen und Antworten

    Warum ist die Reduzierung der Inkassogebühren problematisch für Gläubiger?

    Die Reduzierung der Inkassogebühren kann dazu führen, dass Inkassounternehmen und Rechtsanwälte wirtschaftlich weniger Anreiz haben, sich um komplexe oder kleinere Forderungen zu kümmern. Gläubiger könnten dadurch auf höhere Kosten sitzen bleiben oder keine ausreichende Unterstützung bei der Beitreibung ihrer Forderungen erhalten.

    Wie kann eine Neujustierung des Gebührenrechts Gläubigern helfen?

    Eine Neujustierung des Gebührenrechts würde sicherstellen, dass Inkassounternehmen und Rechtsanwälte angemessen vergütet werden. Dies würde es ihnen ermöglichen, ihre Dienstleistungen effizient und wirtschaftlich rentabel anzubieten, was Gläubigern zugutekommt, da sie weiterhin auf professionelle Unterstützung bei der Beitreibung ihrer Forderungen zählen können.

    Welche Rolle spielt die Konkretisierung der Inkassobefugnis?

    Die Konkretisierung der Inkassobefugnis würde Klarheit schaffen, in welchen Fällen gewerbliche Inkassodienstleister tätig werden dürfen. Dies ist wichtig, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und Gläubigern eine zuverlässige und schnelle Forderungsbeitreibung zu ermöglichen.

    Was können Gläubiger tun, um ihre Forderungen trotz der aktuellen Gesetzeslage effektiv durchzusetzen?

    Gläubiger sollten auf seriöse Inkassounternehmen setzen.

  • Künstliche Intelligenz im Inkasso: Ein Paradigmenwechsel

    Künstliche Intelligenz im Inkasso: Ein Paradigmenwechsel

    Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) revolutioniert zunehmend verschiedene Branchen, darunter auch das Inkassowesen. Ein Beispiel dafür ist die ISE deutsche Inkasso aus Minderlittgen bei Wittlich. Wir setzen seit 2020 KI-basierte Prozesse ein, um effektivere Lösungen bei Zahlungsausfällen anzubieten.

    Gründe für finanzielle Engpässe und KI-basierte Lösungen

    Finanzielle Engpässe können viele Ursachen haben. Wir nutzen KI, um die Gründe für Zahlungsausfälle zu analysieren und individuelle Lösungen wie Ratenzahlungen oder Stundungen zu entwickeln.

    Seit Einführung der KI-gestützten Analyse zu Zahlungsausfällen, konnte die Zahlungsquote durch Voll- oder Ratenzahlungen kontinuierlich gesteigert werden. Durchschnittlich konnte die Beitreibungsquote damit um rund 6 % verbessert werden.

    Unternehmensprofil ISE deutsche Inkasso

    Das Inkassounternehmen wurde 2012 gegründet, beschäftigt heute 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bearbeitet jährlich rund 15.000 Inkassofälle. Seit 2013 sind wir zudem Mitglied im Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF).

    Der Zuwachs an Mandanten und den daraus resultierenden Akten betrug seit Gründung über 30 % jährlich.

    Datengetriebene Inkasso-Strategien

    Durch eine datengetriebene Strategie erhalten Schuldner präzise Informationen über offene Forderungen. KI-Algorithmen helfen dabei, die Kommunikation an die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen anzupassen.

    Mensch und Maschine: Eine synergetische Beziehung

    Wir legen großen Wert auf die menschliche Komponente im Inkassoprozess. KI unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei, schnellere und für alle Seiten zufriedenstellende Lösungen zu finden.

    Die KI übernimmt bereits heute in vielen Fällen, basierend auf nur wenigen Eckdaten die Entscheidungsfindung zwischen den Alternativen Langzeitüberwachung und sofortige Zwangsvollstreckung. Ein Prozess, der speziell bei den Mandanten zu erheblich reduzierten Beitreibungskosten geführt hat.

    Rechtliche und ethische Aspekte

    Die Inkassogebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die daraus resultierenden Gebühren können schnell sehr hoch werden. Wir achten darauf, die Belastung für den Mandanten so gering wie möglich zu halten, insbesondere in Fällen von Identitätsdiebstahl.

    Ausblick: KI im Inkasso

    Die Zukunft des Inkassowesens wird voraussichtlich noch stärker von KI-Technologien geprägt sein. Experten erwarten, dass KI weiterhin zur Effizienzsteigerung und Verbesserung der Kundenbeziehungen beitragen wird.

    Statistiken und Trends zum Thema künstliche Intelligenz

    Forbes Advisor

    Fazit

    Die ISE deutsche Inkasso ist ein Beispiel dafür, wie KI das Inkassowesen modernisiert. Durch die Kombination von technologischer Innovation und menschlicher Expertise gelingt es, effektivere und kundenfreundlichere Inkassoprozesse zu entwickeln.

  • FAQ zum Thema Inkassovergütung

    FAQ zum Thema Inkassovergütung

    Einleitung

    Die Vergütung von Inkassodienstleistungen ist ein komplexes und vielschichtiges Thema. Bei der Vergütung von Inkassodienstleistungen geht es nicht nur um das Entgelt für die geleistete Arbeit, sondern auch um verschiedene Aufwendungen, die bei der Durchführung der Inkassotätigkeit entstehen. Ziel dieses Beitrags ist es, ein umfassendes Verständnis des Begriffs „Vergütung“ im Zusammenhang mit Inkassodienstleistungen zu vermitteln und häufig gestellte Fragen zu diesem Thema zu beantworten.

    Definition der Vergütung

    Der Begriff „Vergütung“ im Zusammenhang mit Inkassodienstleistungen kann zweierlei bedeuten: Einerseits das Entgelt für das Inkassounternehmen, andererseits den Ersatz von Auslagen im Rahmen der Geschäftsbesorgung. Diese Auslagen können entweder pauschal oder durch Einzelabrechnung geltend gemacht werden. In diesem Beitrag wird der Begriff im weiteren Sinne verwendet, um sowohl die Vergütung als auch die Auslagen zu erfassen.

    Anspruch auf Vergütung und Auslagenersatz

    Im Inkassovertrag wird üblicherweise die Vergütungsabrede zwischen dem Inkassounternehmen und dem Gläubiger geregelt. Diese Vereinbarung ist jedoch unabhängig von der Frage der Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten gegenüber dem Schuldner. Aufsichtsrechtliches Normen lassen eine einheitliche Festlegung der Vergütungshöhe ohne gesetzliche Grundlage nicht zu und Empfehlungen von Vergütungssätzen durch Verbände können kartellrechtlich problematisch sein. Aus diesem Grund erfolgt bei den meisten Inkassounternehmen die Abrechnung analog dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Soll heißen, dieses Gesetz gilt nicht für Inkassodienstleister, wird aber hilfsweise herangezogen, weil es sich mit der Vergütung von Rechtsdienstleistungen befasst.

    Rechtliche Aspekte der Vergütung

    Der Anspruch auf Zahlung eines Entgelts entsteht mit Abschluss des Inkassovertrages. Dieser Anspruch entsteht auch dann, wenn sich die Hauptforderung als unbegründet herausstellt! Der Inkassovertrag wird als Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter angesehen und zieht aus diesem Grund eine Vergütung nach sich. Die Höhe der Vergütung ist gesetzlich nicht durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) begrenzt, sondern muss sich an § 138 BGB (Sittenwidrigkeit) orientieren. Die Abrechnung erfolgt, wie bereits erwähnt, aus billigen Gründen analog dem RVG.

    Kostenerstattung

    Der Gläubiger ist grundsätzlich verpflichtet, die Auslagen des Inkassounternehmens zu erstatten. Dazu gehören die notwendigen Aufwendungen, die das Inkassounternehmen im Rahmen seiner Tätigkeit verauslagt, einschließlich der Einholung von Auskünften über den Schuldner. Die Entscheidung über die Erforderlichkeit dieser Aufwendungen trifft das Inkassounternehmen nach pflichtgemäßem Ermessen.

    Verzinsung der Forderung

    Der Aufwendungsersatzanspruch ist ab Fälligkeit mit 5 % p.a. über dem Basiszinssatz gemäß §§ 256, 246 BGB zu verzinsen, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

    Fragen und Antworten zur Inkassovergütung

    1. Was umfasst die Inkassovergütung?
      • Die Inkassovergütung umfasst sowohl die Vergütung für die Inkassotätigkeit als auch den Ersatz der im Rahmen der Geschäftsbesorgung entstandenen Aufwendungen.
    2. Wie wird die Vergütung zwischen Inkassounternehmen und Gläubiger geregelt?
      • Die Vergütung wird im Inkassovertrag geregelt. Dieser regelt das Innenverhältnis zwischen Inkassounternehmen und Gläubiger, unabhängig von der Erstattungsfähigkeit der Kosten im Außenverhältnis (Gläubiger und Schuldner).
    3. Gibt es eine gesetzliche Begrenzung der Höhe der Inkassovergütung?
      • Nein, die Höhe der Vergütung ist durch das RVG nicht begrenzt, sondern richtet sich nach § 138 BGB. Sie muss jedoch angemessen sein und darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
    4. Muss ein Gläubiger die Kosten eines Inkassounternehmens immer erstatten?
      • Ja, der Gläubiger ist grundsätzlich auch ohne ausdrückliche Vereinbarung verpflichtet, die notwendigen Auslagen des Inkassounternehmens zu erstatten.
    5. Wie sind die Forderungen zu verzinsen?
      • Kostenerstattungsansprüche sind ab Fälligkeit gemäß §§ 256, 246 BGB mit 5 % p.a. über Basiszinssatz zu verzinsen, sofern keine andere vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.

    Dieser Beitrag soll Interessierten einen detaillierten Einblick in das Thema Inkassovergütung geben und helfen, ein tieferes Verständnis für die verschiedenen Aspekte und rechtlichen Rahmenbedingungen zu entwickeln.

  • Steuerersparnis durch haushaltsnahe Dienstleistungen: Ein verborgenes Potenzial für Mieter und Gläubiger

    Steuerersparnis durch haushaltsnahe Dienstleistungen: Ein verborgenes Potenzial für Mieter und Gläubiger

    Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. April 2023 (VI R 24/20) stellt eine wichtige Neuerung im Steuerrecht dar, die insbesondere für Mieter und Gläubiger von Relevanz ist.

    Steuerermäßigung für Mieter

    Grundlegende Änderung:

    Früher war es für Mieter oft schwierig, Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich abzusetzen, wenn sie nicht direkt mit den Dienstleistern Verträge abgeschlossen hatten. Mit dem BFH-Urteil ändert sich dies grundlegend.

    Konkrete Auswirkungen:

    Mieter können nun Kosten, die in ihrer Nebenkostenabrechnung für solche Dienstleistungen aufgeführt sind (wie z.B. Treppenhausreinigung, Schneeräumung), von der Steuer absetzen. Wichtig ist, dass der Mieter die Kosten tatsächlich getragen hat.

    Steuererstattungsanspruch und Gläubiger

    Neue Möglichkeit für Gläubiger:

    Das Urteil ermöglicht es Gläubigern, auf den Steuererstattungsanspruch des Mieters zuzugreifen. Dies kann durch außergerichtliche Abtretung oder Pfändung erfolgen. Das heißt, ein Gläubiger kann nun Teile der Steuererstattung, die dem Mieter zusteht, für die Begleichung von Schulden nutzen.

    Praktisches Beispiel

    Fall von Frau M.: Frau M. konnte durch das Urteil 180 Euro (20% von 900 Euro) als Steuerermäßigung erhalten. Doch aufgrund ihrer Schulden konnte das Inkassounternehmen einen Teil dieser Erstattung für die Schuldenbegleichung beanspruchen.

    Vorteile für alle Beteiligten

    Für Mieter:

    Sie können von einer unerwarteten Steuerermäßigung profitieren, die ihre finanzielle Last verringert.

    Für Inkassounternehmen:

    Eine zusätzliche Möglichkeit zur Schuldenbegleichung wird eröffnet, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass offene Forderungen beglichen werden.

    Für Gläubiger:

    Die Chance auf eine schnellere Schuldenrückzahlung und ein verringertes Ausfallrisiko.

    Handlungsempfehlungen

    Für Mieter:

    Überprüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung und nutzen Sie die Steuerermäßigung zur Schuldenreduzierung.

    Für Gläubiger und Inkassounternehmen: Informieren Sie Schuldner über diese Möglichkeit und unterstützen Sie sie bei der Beantragung. Betrachten Sie die außergerichtliche Abtretung des Steuererstattungsanspruchs.

    Fazit

    Das BFH-Urteil eröffnet für Mieter und Gläubiger neue finanzielle Möglichkeiten. Durch eine proaktive Nutzung dieser Möglichkeiten können alle Beteiligten von der Situation profitieren. Es ist eine wichtige Entwicklung im Steuerrecht, die hilft, finanzielle Lasten zu managen und Schulden effizienter zu begleichen.

  • Verzugszinsen im deutschen Inkassoprozess

    Verzugszinsen im deutschen Inkassoprozess

    Verzugszinsen sind ein entscheidender Faktor im Inkasso-Prozess, der sowohl für Geschäfts- als auch Privatkunden in Deutschland relevant ist. Diese Zinsen werden auf überfällige Rechnungen erhoben, wenn ein Schuldner die Zahlung nicht rechtzeitig leistet, und dienen dazu, den Gläubiger für den entstandenen finanziellen Schaden zu entschädigen.

    Einleitender Abschnitt: Definitionen und Grundlagen

    Verzugszinsen sind finanzielle Aufschläge auf ausstehende Forderungen, die nach Überschreitung der Zahlungsfrist anfallen. Sie sollen den Gläubiger für entgangene Zinsgewinne entschädigen. Der Basiszinssatz, der von der Deutschen Bundesbank festgelegt wird, ist ein wichtiger Referenzwert in der Berechnung der Verzugszinsen.

    Für wen gilt was?

    Geschäftskunden (B2B): In Deutschland beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz für Geschäftskunden 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
    Privatkunden (B2C): Bei Privatschuldnern liegt der Zinssatz bei 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

    Was dürfen Gläubiger fordern?

    Gläubiger sind berechtigt, den Zinssatz zu fordern, den sie vertraglich mit dem Schuldner vereinbart haben, solange dieser nicht wucherisch ist. Dies bietet eine gewisse Flexibilität, bedarf jedoch der Beachtung der gesetzlichen Grenzen.

    Erweiterter Abschnitt: Beispiele und Szenarien

    Stellen wir uns vor, ein Geschäftskunde hat eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt. Basierend auf dem aktuellen Basiszinssatz und einem Aufschlag von 9 Prozentpunkten lässt sich der Verzugszinssatz berechnen.

    Beschränkungen bei außergerichtlichen Zinsen:

    In Deutschland können außergerichtliche Zinsen bis zur Höhe des Kapitalbetrags anwachsen. Diese Regelung schützt Schuldner vor einer zu hohen Zinsbelastung.

    Behandlung von Inkassokosten:

    Die Handhabung der Inkassokosten in Deutschland ist ebenfalls von Bedeutung. Für Geschäftskunden, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, werden die Inkassokosten netto, also ohne Umsatzsteuer, in Rechnung gestellt.

    Erweiterter Abschnitt: Aktuelle Daten und Statistiken

    Es ist interessant zu betrachten, wie sich der Basiszinssatz und damit die Verzugszinsen in den letzten Jahren entwickelt haben.

    Fazit:

    Verzugszinsen spielen eine wichtige Rolle im deutschen Inkasso-Prozess. Ein gutes Verständnis dieser Regeln kann Ihnen dabei helfen, effektiver mit ausstehenden Zahlungen umzugehen und Ihre Rechte als Gläubiger wahrzunehmen.

    Abschlussabschnitt: Tipps und Best Practices

    Zum Abschluss einige Tipps für Gläubiger: Stellen Sie sicher, dass Ihre Verträge klare Zahlungsfristen und Verzugszinsregelungen enthalten. Überprüfen Sie regelmäßig den aktuellen Basiszinssatz und passen Sie Ihre Berechnungen entsprechend an.

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