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Beschneidung der Kostenerstattung durch freie Anwaltswahl

Das Problem ist bekannt: die Kosten für die Anreise eines Rechtsanwaltes werden nur soweit erstattet, wie sie für einen ortsansässigen Rechtsanwalt entstanden wären.

BGH eröffnet Gestaltungsspielraum

Diese gesetzliche Einschränkung, bei der Auswahl eines Rechtsanwaltes, wurde durch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes attraktiv erweitert. Zukünftig sollten gerichtsbezirksfremde Rechtsanwälte bei dem Antrag auf Kostenerstattung auf dieses BGH Urteil verweisen.

Auch ortsansässige Rechtsanwälte müssen anreisen

Suchen Sie sich einfach aus dem Gerichtsbezirk den Anwalt raus, der am weitesten weg wohnt. Diese Kosten können Sie sich nach aktueller Sicht des BGH erstatten lassen. In vielen Fällen sind ortsansässige Rechtsanwälte viele Kilometer vom jeweiligen Gericht entfernt und gelten trotzdem als ortsansässig.

Nicht nur ein Tropfen auf den heißen Stein

Diese Kosten stimmen zwar in der Regel nicht mit den tatsächlich entstandenen Kosten über ein, liegen aber regelmäßig wesentlich höher, als die erstattungsfähigen Kosten gemäß der alten Abrechnungsmethode.

Entscheidung de OLG Celle obsolet?

Bleibt zu hoffen, dass die entgegenstehende Auffassung des OLG Celle damit überholt ist.

 

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