Telefon 06571 99 99 222

E-Mail: info@deutsche-inkasso.de

Bürozeiten: Mo-Fr: 9 bis 12 und Mo, Di, Do: 13 bis 16 Uhr

Intransparente Fondsgebühren – BGH stärkt Anlegerrechte
Einleitung Viele Anleger zahlen Jahr für Jahr hohe Verwaltungsgebühren für ihre Fondsanlagen …
Höhere Freibeträge bei Pfändung seit 1. Juli 2025
Der Fall Zum 1. Juli 2025 sind die Pfändungsfreigrenzen erneut angehoben worden. …

Blog

  • Teile und werde beherrscht!

    Teile und werde beherrscht!

    Nix, divide et impera! (lat. für teile und herrsche!) Teileigentum kann ganz schön tricky sein.

    Die gebeutelten Teileigentümer

    Erschwerung der Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

    Zwangsversteigerung äußerst kompliziert

    Wird ein Miteigentumsanteil an einer Immobilie zwangsversteigert, haben die übrigen Miteigentümer in der Regel kein direktes Mitspracherecht. Der Miteigentümer, dessen Miteigentumsanteil versteigert wird, hat einen Anspruch auf den Versteigerungserlös, die übrigen Miteigentümer haben ein Zurückbehaltungsrecht.

    Kein Haftungsübergang auf Miteigentümer

    Die Höhe des Versteigerungserlöses hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Wert der Immobilie, dem aktuellen Marktumfeld und dem Versteigerungsverfahren selbst. Der erzielte Erlös wird dann in der Regel entsprechend den Miteigentumsanteilen an der zwangsversteigerten Immobilie aufgeteilt. Reicht der Versteigerungserlös nicht aus, um die Forderung des Gläubigers zu decken, haftet der Miteigentümer, dessen Anteil versteigert wurde, für den Restbetrag.

    Teileigentum

    Ein Teileigentum ist eine Form des Eigentums an einer Immobilie, bei der ein Eigentümer das alleinige Recht an einem bestimmten Teil der Immobilie hat, während andere Eigentümer an anderen Teilen der Immobilie beteiligt sind. Teileigentum kommt in der Regel bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten, wie z.B. Eigentumswohnungen oder Apartmentkomplexen, vor.

    Im Falle von Teileigentum hat jeder Eigentümer das alleinige Eigentum an seiner Einheit, die aus einem bestimmten Teil der Immobilie besteht, wie z.B. einer Wohnung oder einem Büro. Gleichzeitig teilen sich alle Eigentümer das Eigentum an den gemeinschaftlichen Teilen der Immobilie, wie z.B. dem Dach, dem Treppenhaus, der Aufzugsanlage oder dem Grundstück. Die Rechte und Pflichten der Eigentümer sind in einer Teilungserklärung und einer Gemeinschaftsordnung geregelt.

    Die Eigentümergemeinschaft muss gemeinsam Entscheidungen treffen, die alle Eigentümer betreffen, wie z.B. die Instandhaltung der gemeinschaftlichen Teile oder die Verwaltung der finanziellen Mittel der Eigentümergemeinschaft. In der Regel wird hierfür eine Eigentümerversammlung einberufen, auf der alle Eigentümer ihre Stimme abgeben können.

    Teileigentum ermöglicht es den Eigentümern, ihr Eigentum an einem bestimmten Teil der Immobilie zu besitzen und zu nutzen, während sie gleichzeitig die Kosten und Verantwortung für die gemeinschaftlichen Teile der Immobilie mit anderen Eigentümern teilen.

    Möglichkeit des Anteilserwerbs

    Die übrigen Miteigentümer haben in der Regel die Möglichkeit, den versteigerten Anteil selbst zu erwerben. Sie nehmen einfach aktiv am Versteigerungsverfahren teil und bieten auf den Anteil.

    Ist auf dem Grundstück, an dem ein Miteigentumsanteil besteht, ein Grundpfandrecht eingetragen, hat dies Auswirkungen auf die Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils.

    Grundpfandrecht

    Grundpfandrechte sind Rechte, die einem Gläubiger als Sicherheit für eine Forderung an einer Immobilie eingeräumt werden. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um ein Pfandrecht an einem Grundstück oder an einem grundstücksgleichen Recht, wie beispielsweise einem Erbbaurecht.

    Es gibt verschiedene Arten von Grundpfandrechten, wie beispielsweise:

    Hypothek: Eine Hypothek ist ein Pfandrecht an einem Grundstück, das als Sicherheit für eine Forderung eingeräumt wird. Die Hypothek wird in der Regel bei einem Kredit zur Finanzierung eines Grundstücks oder eines Gebäudes eingeräumt.

    Grundschuld: Eine Grundschuld ist ein Pfandrecht an einem Grundstück, das als Sicherheit für eine Forderung eingeräumt wird. Im Gegensatz zur Hypothek kann eine Grundschuld jedoch auch für andere Arten von Krediten oder Forderungen eingeräumt werden.

    Rentenschuld: Eine Rentenschuld ist ein Pfandrecht an einem Grundstück, bei dem der Gläubiger eine regelmäßige Zahlung vom Eigentümer erhält. Im Gegensatz zur Hypothek oder Grundschuld wird bei einer Rentenschuld nicht das gesamte Grundstück verpfändet, sondern nur ein Teil davon.

    Grundpfandrechte werden in der Regel im Grundbuch eingetragen und können bei einer Zwangsversteigerung des Grundstücks dazu führen, dass der Gläubiger bevorzugt aus dem Erlös bedient wird, bevor andere Gläubiger oder Miteigentümer Ansprüche geltend machen können.

    Das Grundpfandrecht ist eine Art Sicherheit für den Gläubiger, der dem Grundstückseigentümer Geld geliehen hat. Kann der Grundstückseigentümer die Schuld nicht zurückzahlen, hat der Gläubiger das Recht, das Grundstück zu versteigern und den Erlös zur Tilgung der Schuld zu verwenden.

    Ist auf dem Grundstück ein Grundpfandrecht eingetragen, das noch nicht vollständig getilgt ist, so hat der Gläubiger das Recht, den Miteigentumsanteil zwangsversteigern zu lassen, um sich aus dem Grundpfandrecht zu befriedigen. In diesem Fall wird der Versteigerungserlös zunächst zur Befriedigung des Gläubigers verwendet, bevor der verbleibende Betrag unter den Miteigentümern aufgeteilt wird.

    Wichtig ist jedoch, dass der Miteigentümer, dessen Anteil versteigert wird, nicht für die Schulden des anderen Miteigentümers haftet. Jeder Miteigentümer haftet nur für seinen Anteil an der Immobilie.

    Vorkaufsrecht hemmt Zwangsversteigerung

    Ist ein Grundstück, an dem Miteigentum besteht, mit einem Vorkaufsrecht belastet, hat dies Auswirkungen auf die Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils.

    Ein Vorkaufsrecht gibt einem Dritten das Recht, ein Grundstück zu einem bestimmten Preis zu erwerben, bevor es an andere Käufer verkauft werden darf. Wird also ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück zwangsversteigert, muss der Vorkaufsberechtigte informiert werden und hat dann die Möglichkeit, das Grundstück zu dem im Vorkaufsvertrag festgelegten Preis zu erwerben.

    Übt der Vorkaufsberechtigte sein Vorkaufsrecht aus, wird der Miteigentumsanteil nicht mehr in der Zwangsversteigerung verkauft. Übt der Vorkaufsberechtigte sein Vorkaufsrecht nicht aus, kann der Miteigentumsanteil in der Zwangsversteigerung verwertet werden. In diesem Fall kann der Vorkaufsberechtigte jedoch nach der Versteigerung sein Vorkaufsrecht gegenüber dem Ersteher des Miteigentumsanteils ausüben, indem er das Grundstück zum vereinbarten Preis kauft.

    Das Vorkaufsrecht hat erhebliche Auswirkungen auf das Zwangsversteigerungsverfahren und verlangsamt es erheblich, da der Vorkaufsberechtigte benachrichtigt werden muss. Außerdem muss ihm eine Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts eingeräumt werden.

    Die Krux mit den Miteigentümern

    Im Einzelfall kann es mit erheblichem Aufwand verbunden sein, die übrigen Miteigentümer eines Grundstücks ausfindig zu machen. Dies hängt von verschiedenen Faktoren wie der Art des Grundstücks, der Dauer des Eigentums, der Größe des Grundstücks und der Anzahl der Miteigentümer ab.

    Wenn es nur wenige Miteigentümer gibt und diese noch in Kontakt stehen, kann es relativ einfach sein, sie ausfindig zu machen. Wenn es jedoch viele Miteigentümer gibt und die Eigentumsverhältnisse komplex sind, kann es schwieriger und zeitaufwändiger sein, alle Miteigentümer ausfindig zu machen und zu kontaktieren.

    Es ist auch viel schwieriger, Miteigentümer ausfindig zu machen, die im Ausland leben oder häufig ihren Wohnsitz wechseln. In diesem Fall kann es erforderlich sein, private Ermittler oder Rechtsanwälte einzuschalten, um die Miteigentümer ausfindig zu machen.

    Es ist jedoch wichtig, alle Miteigentümer ausfindig zu machen und sie über die bevorstehende Zwangsversteigerung zu informieren, damit sie ihre Rechte und Interessen wahren können. Wenn dies nicht geschieht und ein Miteigentümer nicht über die Versteigerung informiert wird, kann dies zu rechtlichen Problemen führen und den Verkauf ungültig machen.

  • Nimm du den Titel!

    Nimm du den Titel!

    Abtretung von Forderungen auf einen neuen Gläubiger.

    Welche Forderungen können übertragen werden?

    Titulierte Forderungen, d.h. Forderungen, die bereits gerichtlich festgestellt sind, gehen durch Verkauf oder Erbschaft auf einen neuen Rechtsnachfolger über.

    Die Rechtsnachfolge in titulierte Forderungen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Nach § 727 BGB kann der Gläubiger einen Vollstreckungstitel, also zum Beispiel ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid, an einen Dritten abtreten (verkaufen). Die Abtretung bedarf jedoch der Zustimmung des Schuldners, wenn der Vollstreckungstitel noch nicht vollstreckbar ist.

    Ist der Vollstreckungstitel bereits vollstreckbar, geht die Forderung automatisch auf den Rechtsnachfolger über. Der Schuldner hat dann keine Möglichkeit mehr, die Abtretung zu verhindern.

    Im Erbfall geht die titulierte Forderung auf den Erben über. Der Erbe tritt in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein und übernimmt somit auch die titulierte Forderung.

    Wie geht die Forderung über?

    Eine titulierte Forderung kann auf einen neuen Gläubiger übertragen werden, indem der alte Gläubiger seine Forderung an den neuen Gläubiger abtritt. Dazu ist ein Abtretungsvertrag zwischen dem alten und dem neuen Gläubiger erforderlich.

    Eine Abtretungsvereinbarung kann schriftlich oder mündlich getroffen werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Abtretung schriftlich festzuhalten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Die Abtretungsvereinbarung sollte insbesondere die Höhe der Forderung, die beteiligten Parteien und den Zeitpunkt der Abtretung enthalten.

    Mit der Unterzeichnung des Kauf- und Abtretungsvertrages gehen die Forderungen mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Gläubiger über. Sind Grundstücke grundstücksgleiche Rechte oder bereits titulierte Forderungen vom Kauf betroffen, muss der Kaufvertrag notariell beurkundet werden.

    Der Schuldner muss nicht über die Abtretung informiert werden, wenn die Forderung tituliert, bzw. vollstreckbar ist. Der neue Gläubiger kann daher dem Schuldner schriftlich mitteilen, dass er nunmehr Gläubiger der titulierten Forderung ist. Die Mitteilung sollte insbesondere die Höhe der Forderung, die beteiligten Parteien und den Zeitpunkt der Abtretung enthalten.

    Zu beachten ist, dass die Abtretung einer titulierten Forderung nur wirksam ist, wenn der Vollstreckungstitel bereits vollstreckbar ist. Ist der Vollstreckungstitel noch nicht vollstreckbar, muss der Schuldner der Abtretung zustimmen. Die Zustimmung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Es empfiehlt sich jedoch, die Zustimmung schriftlich einzuholen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

    Ist der Vollstreckungstitel bereits vollstreckbar, geht die Forderung automatisch auf den neuen Gläubiger über und es bedarf keiner Zustimmung des Schuldners. In diesem Fall sollte der neue Gläubiger dem Schuldner jedoch eine Mitteilung über die Abtretung der Forderung zukommen lassen.

    Wer trägt die Kosten der Übertragung der Forderung?

    Die Kosten der Übertragung einer titulierten Forderung auf einen Rechtsnachfolger können grundsätzlich nicht auf den Schuldner abgewälzt werden.

    Die Kosten der Übertragung einer Forderung auf einen Dritten oder einen Erben gehören grundsätzlich zu den eigenen Aufwendungen des Gläubigers und können nicht als Verzugsschaden o.ä. gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden.

    Gemäß § 788 Abs. 1 Satz 1 ZPO hat der Gläubiger die Kosten der Zwangsvollstreckung selbst zu tragen, es sei denn, der Schuldner befindet sich im Verzug und hat die Kosten dadurch verursacht. Dies bedeutet, dass die Kosten der Forderungsabtretung in der Regel nicht dem Schuldner auferlegt werden können, es sei denn, der Schuldner hat die Kosten verursacht, z. B. durch Verzögerung der Abtretung oder eine sonstige schuldhafte Pflichtverletzung.

    Es ist jedoch möglich, dass Gläubiger und Rechtsnachfolger eine vertragliche Vereinbarung treffen, wonach der Rechtsnachfolger die Kosten der Umschreibung trägt. Eine solche Vereinbarung kann jedoch nicht einseitig zu Lasten des Schuldners getroffen werden und bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Schuldners.

    Schlussbemerkung
    Die Abtretung einer titulierten Forderung ist eigentlich trivial. Sicherheitshalber sollte jedoch der Schuldner über den Gläubigerwechsel informiert werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass alle bisher angefallenen Vollstreckungskosten ausdrücklich in die Abtretungsvereinbarung aufgenommen werden.

  • Kasse leer?

    Kasse leer?

    Wie Sie Ihr Unternehmen kurzfristig mit Liquidität versorgen!

    Zahlungsschwierigkeiten kommen in der Regel nicht von heute auf morgen. Meist kündigen sie sich lange im Voraus an. Oft sind es Großkunden, die von einem Tag auf den anderen einseitig die Zahlungsziele verlängern und so manches gesunde Unternehmen in eine bedrohliche Lage bringen können. Wenn es sich dann noch um einen wichtigen Kunden handelt, macht so mancher Unternehmer den Fehler, dem Kunden mehr entgegenzukommen, als für die Zahlungsfähigkeit des eigenen Unternehmens gesund ist.

    Der gefürchtete Domino-Effekt

    Wenn das eigene Unternehmen durch den Zahlungsverzug einiger weniger Kunden in existenzielle Schwierigkeiten gerät, ist es an der Zeit, das Forderungsmanagement zu überdenken. Da sich dies in den meisten Unternehmen aber nicht auf Knopfdruck ein- und ausschalten lässt, sollte der Liquiditätsengpass zunächst oberste Priorität haben. Für den Anfang gibt es einige praktikable Maßnahmen, die zum Teil relativ schnell umgesetzt werden können:

    • Kreditlinie: Die Erhöhung der Kreditlinie ist der mit Abstand schnellste Weg zu frischem Geld. Allerdings ist dafür eine zeitnahe Buchhaltung notwendig, damit ich beim Bankgespräch die ohnehin notwendigen Unterlagen schon parat habe. Aber wie das so ist mit schnellen Mitteln, beim Betriebsmittelkredit über die Hausbank werden schnell mal zweistellige Sollzinsen fällig. Eine Erweiterung der Kreditlinie ist zwar schnell möglich, kostet aber immens hohe Zinsen.
    • Eigenkapital: Je nach Unternehmensstruktur ist die Zuführung von Eigenkapital eine günstige und ebenfalls schnelle Möglichkeit, dem Unternehmen frisches Kapital zuzuführen. Der entscheidende Vorteil gegenüber einem Bankkredit ist sicherlich die Möglichkeit, Zinsen und Tilgung beliebig zu stunden oder sogar vom Betriebsergebnis abhängig zu machen.
    • Zahlungsziele: Was Sie in die Bredouille bringt, können Sie vielleicht auch bei anderen anwenden. Verlängern Sie Ihre Zahlungsfristen! Je nach Art Ihres Geschäftspartners wird dies stillschweigend akzeptiert oder mit einem kleinen Aufschlag vereinbart. Fakt ist jedoch, dass nicht jeder Lieferant gerne als Bank missbraucht wird. Und in vielen Branchen ist es mittlerweile üblich, bei Zahlungsverzug des Kunden keine Rücksicht mehr auf die bestehende Geschäftsbeziehung zu nehmen.
    • Forderungsverkauf: Beim Forderungsverkauf ist zwischen dem Verkauf fälliger und dem Verkauf noch nicht fälliger Forderungen zu unterscheiden. Für fällige Forderungen wird sich eher ein Inkassounternehmen interessieren, während für den Verkauf von noch nicht fälligen Rechnungen eher ein Factoringunternehmen in Frage kommt. Der Verkauf zahlungsgestörter Forderungen an ein Inkassounternehmen geht schnell und bringt dem Unternehmen quasi über Nacht Liquidität. Allerdings muss für den Verkauf der noch nicht fälligen Rechnungen ein Vertrag mit der Factoringgesellschaft abgeschlossen werden, was in der Regel eine erhebliche vertragliche Vorlaufzeit erfordert. Zudem ist Factoring für die meisten Branchen unter dem Strich zu teuer, da die Factoringgesellschaft einen Teil des Gesamtumsatzes als Factoringgebühr kassiert. Beim Verkauf zahlungsgestörter Forderungen wird lediglich ein Abschlag auf die zu verkaufende Rechnung vorgenommen. Dies ist unter dem Strich deutlich günstiger, da die zu verkaufende Rechnung nur einen Bruchteil des Gesamtumsatzes ausmacht.
    • Inkasso: Oft eine der letzten Möglichkeiten, die Unternehmer in Betracht ziehen, um offene Forderungen einzutreiben. Dabei handelt es sich erwiesenermaßen um eine der effektivsten und effizientesten Methoden offene Posten zu reduzieren. Gezielte Inkassomaßnahmen führen in weit über 70 % der Fälle innerhalb von 3 bis 7 Tagen zum Forderungsausgleich. Da der Schuldner einer überfälligen Forderung zudem die Inkassokosten zu tragen hat, geht der Unternehmer kein unnötiges Kostenrisiko ein. Denn der Schuldner muss – gesetzlich geregelt – die ihm entstandenen Inkassokosten erstatten.

    Fazit
    In den meisten Fällen akuter Liquiditätsengpässe gibt es sinnvolle und kurzfristig umsetzbare Möglichkeiten, sich schnell mit Liquidität zu versorgen.

  • Fehlendes Schutzbedürfnis einer Doppelzahlung (z.B. Gehalt)

    Fehlendes Schutzbedürfnis einer Doppelzahlung (z.B. Gehalt)

    Doppelzahlung steht hinten an

    Pfändungsschutzkonten sind bei Verbrauchern sehr beliebt, da sie das Einkommen des Kontoinhabers vor Pfändung schützen. Aus diesem Grund werden sie häufig eingerichtet. Allerdings stellt sich die Frage, bis zu welcher Höhe der Pfändungsschutz bei Doppelzahlungen greift.

    Wenn Arbeitnehmer oder andere Zahlungsempfänger aus irgendeinem Grund eine Doppelzahlung erhalten, können sie theoretisch eine Anpassung der Pfändungsfreigrenze verlangen. Sie argumentieren, dass es sich um eine Zahlung handelt, die dem Kontoinhaber zu Unrecht zugeflossen ist. Das Landgericht Köln folgte dieser Argumentation jedoch nicht.

    Dem stünden die berechtigten und vor allem titulierten Ansprüche der anderen Gläubiger entgegen. Das bedeutet, dass der Kontoinhaber in diesem Fall keine Anpassung der Pfändungsfreigrenze verlangen kann, um sich vor einer Pfändung zu schützen. Der neue Gläubiger, in diesem Fall der Arbeitgeber, muss seine Forderung im Wege der Klage beim Prozessgericht geltend machen.

    Die Entscheidung des Landgerichts Köln entspricht jedoch der gängigen Praxis, insbesondere bei privat versicherten Schuldnern Pfändungen im Rahmen der Erstattung von Krankheitskosten vorzunehmen. Ähnliche Fälle gibt es auch bei der Pfändung von Umsatzsteuererstattungen.

    Insgesamt zeigt dieser Fall, dass es trotz des Pfändungsschutzes für P-Konten einige Ausnahmen gibt, bei denen der Schutz nicht greift. Es ist daher wichtig, sich genau über die Voraussetzungen und Ausnahmen des Pfändungsschutzes bei P-Konten zu informieren, um bei Doppelzahlungen oder anderen Problemen optimal geschützt zu sein.

    Pfändungsfreigrenzen

    Pfändungsfreigrenzen spielen im deutschen Rechtssystem eine wichtige Rolle. Sie legen fest, welcher Teil des Einkommens, des Vermögens oder sonstiger Zahlungen vor einer Pfändung geschützt ist. Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen ist gesetzlich geregelt und orientiert sich am aktuellen Sozialhilfeniveau.

    Die Pfändungsfreigrenzen sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) und in anderen Gesetzen wie dem Einkommensteuergesetz und dem Sozialgesetzbuch II festgelegt. Sie sollen sicherstellen, dass Schuldner trotz ihrer Schulden einen gewissen Lebensstandard aufrechterhalten können und nicht in die Armut abrutschen.

    Die Pfändungsfreigrenzen gelten für verschiedene Einkommensarten wie Arbeitseinkommen, Renten, Arbeitslosengeld und Unterhalt. Sie berücksichtigen auch die Anzahl der Unterhaltsberechtigten wie Ehepartner oder Kinder, für die der Schuldner aufkommt.

    Für Arbeitseinkommen gilt beispielsweise ab dem 01.07.2023 eine Pfändungsfreigrenze von 1.410 Euro pro Monat für alleinstehende Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtungen. (Vor dem 01.07.2023 liegt die Pfändungsfreigrenze bei 1.340 €.)

    Auch das Vermögen ist durch Pfändungsfreigrenzen geschützt. So sind zum Beispiel der notwendige Hausrat und bestimmte Gebrauchsgegenstände wie Kleidung und Möbel vor einer Pfändung geschützt.

    Es gibt aber auch Ausnahmen von den Pfändungsfreigrenzen. So können zum Beispiel Altschulden, Unterhaltsschulden oder Steuerschulden zu einer höheren Pfändung führen. Auch bei einer gütlichen Einigung kann der Schuldner freiwillig auf Teile seines Einkommens oder Vermögens verzichten.

    Insgesamt stellen die Pfändungsfreigrenzen einen wichtigen Schutzmechanismus für Schuldner in Deutschland dar. Sie sollen sicherstellen, dass trotz Schulden ein gewisser Lebensstandard erhalten bleibt. Schuldner sollten sich aber immer bewusst sein, dass es Ausnahmen gibt und im Zweifelsfall trotzdem gepfändet werden kann. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um möglichen Risiken vorzubeugen.

  • NPL – wenn die Zahlungen ausbleiben

    NPL – wenn die Zahlungen ausbleiben

    Forderungen mit Störungen im Zahlungsfluss

    Während es für Banken und Finanzinstitute üblich ist, notleidende Kredite in ihren Bilanzen auszuweisen und aktiv zu verwalten, stellt das Management notleidender Kredite für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar.

    NPLs können zu erheblichen finanziellen Verlusten für Unternehmen führen, da ausstehende Forderungen nicht beglichen werden und somit wichtige Cashflows ausbleiben. Darüber hinaus können NPLs auch das Vertrauen von Investoren und Kunden in das Unternehmen beeinträchtigen.

    Um die Auswirkungen von NPLs zu minimieren, ist es wichtig, frühzeitig zu handeln und die notleidenden Kredite aktiv zu managen. Dabei können spezialisierte Dienstleister wie Inkassounternehmen eine wichtige Rolle spielen. Durch den Einsatz professioneller Methoden und Technologien im Forderungsmanagement können Inkassounternehmen dazu beitragen, den Forderungseinzug zu optimieren und damit das finanzielle Risiko zu minimieren.

    Zu den Dienstleistungen von Inkassobüros im Bereich des NPL-Managements gehören beispielsweise die Überwachung und Verwaltung von NPL-Portfolios, die Bewertung von Forderungen und das Angebot maßgeschneiderter Lösungen zur Optimierung des Forderungseinzugs.

    Insgesamt ist das NPL-Management eine komplexe Herausforderung, die spezielles Wissen und Erfahrung erfordert. Durch die Zusammenarbeit mit einem professionellen Dienstleister wie einem Inkassounternehmen können Unternehmen jedoch sicherstellen, dass sie ihre notleidenden Kredite aktiv managen und somit das finanzielle Risiko minimieren.

    Die schlechten Forderungen verkaufen

    Vor diesem Hintergrund gibt es zahlreiche Gründe, sich schnell von diesen Schuldnern zu trennen. Wenn die Verschlechterung des Zahlungsverhaltens noch nicht für eine Kündigung des Darlehens ausreicht, steht die Veräußerung des Darlehens an erster Stelle. Hierbei wird das Darlehen an einen neuen Darlehensgeber veräußert, wodurch der alte Darlehensgeber das Risiko vollständig auf den neuen Darlehensgeber verlagern kann.

    Je nach Ausprägung des sich verschlechternden Zahlungsverhaltens des Schuldners, muss der Verkäufer des Darlehens erhebliche Abschläge in Kauf nehmen, um für das Darlehen einen neuen Käufer finden zu können.

    Spezialisierte Finanzdienstleister

    Der Verkauf notleidender Kredite an Dritte ist eine gängige Praxis im Finanzsektor und wird häufig als schnelle Lösung zur Minimierung des Risikos notleidender Kredite angesehen. Es gibt viele Gründe, warum sich ein Kreditgeber schnell von einem notleidenden Kreditnehmer trennen möchte. Wenn sich das Zahlungsverhalten des Kreditnehmers verschlechtert hat, aber noch nicht ausreichend ist, um den Kredit zu kündigen, ist der Verkauf des Kredits häufig die erste Option.

    Der Verkauf des Kredits an einen neuen Käufer bietet dem Verkäufer die Möglichkeit, das Risiko vollständig auf den neuen Käufer zu übertragen und sich von dem problematischen Kreditnehmer zu trennen. Allerdings muss der Kreditverkäufer unter Umständen erhebliche Abschläge in Kauf nehmen, um einen neuen Käufer für den Kredit zu finden. Je nach Ausmaß der Verschlechterung des Zahlungsverhaltens des Schuldners kann der Abschlag sogar erheblich sein.

    Die Höhe des Abschlags hängt in der Regel von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Höhe des ausstehenden Darlehens, der Dauer des Zahlungsverzugs, der Bonität des Schuldners und der Wahrscheinlichkeit, dass der neue Käufer das Darlehen erfolgreich beitreiben kann. In einigen Fällen können die Abschläge so hoch sein, dass der Verkäufer des Kredits einen erheblichen Verlust erleidet.

    Um die Auswirkungen von NPLs zu minimieren und den Abschlag beim Verkauf notleidender Kredite zu reduzieren, ist es wichtig, frühzeitig zu handeln und professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Spezialisierte Dienstleister wie Inkassobüros können Unternehmen dabei unterstützen, NPLs aktiv zu managen und den Forderungseinzug zu optimieren, was zu einer schnelleren Realisierung der ausstehenden Forderungen führen kann.

    Es gibt eine ganze Menge spezialisierter Finanzdienstleister, die ausschließlich mit NPL handeln. Das geschätzte Volumen liegt alleine für das Jahr 2022 bei einem Nettokreditbetrag von rund 360 Milliarden Euro.

    Selbst wenn ein Darlehen, als NPL bewertet werden muss, heißt das noch lange nicht, dass die Darlehensforderung ausfällt. Rein statistisch betrachtet ist es nur bei dem kleinsten Teil des gesamten Forderungsvolumens so, dass ein Darlehen nicht zurückgezahlt werden kann.

    In Deutschland hat das Volumen der notleidenden Kredite in den letzten 20 Jahren, trotz der Verschärfung der Eigenkapitalrichtlinien der Banken, erheblich zugenommen. Jede Verschärfung – Basel 1, 2 & 3 – brachte kurzfristig eine Verringerung des Volumens notleidender Kredite.

    Die Möglichkeiten, der Banken, notleidende Kredite zu verkaufen, machen sich auch mehr und mehr Unternehmer zu Nutze. Bevor mit Schuldnern das Risiko langfristiger Zahlungsvereinbarungen eingegangen wird, ist immer auch eine Prüfung der Forderung auf Veräußerbarkeit angeraten.

    Verkaufen, statt mahnen.

    Die ISE deutsche Inkasso e.K. ist ein Inkassounternehmen, das sich als Finanzdienstleister mit Rechtsdienstleistungserlaubnis versteht. Wir bieten unseren Kunden ein umfassendes Spektrum an Dienstleistungen im Bereich des Forderungsmanagements, um ihnen zu helfen, ihre finanziellen Risiken zu minimieren und effizienter zu arbeiten.

    Eine besondere Möglichkeit, die wir unseren Kunden bieten, ist der Verkauf von berechtigten und unbestrittenen Forderungen. Dabei können unsere Kunden ihre Forderungen an uns verkaufen, wodurch sie sofortige Liquidität erhalten und das Risiko von Zahlungsausfällen minimieren.

    Der Verkauf von Forderungen bietet unseren Mandanten eine schnelle und effektive Möglichkeit, ihr Kapital zu optimieren und die Liquidität ihres Unternehmens zu verbessern. Durch den Verkauf der Forderungen an uns können sie zudem das Risiko von Zahlungsausfällen minimieren und sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren.

    Als Finanzdienstleister mit der Zulassung zur Rechtsdienstleistung verfügen wir über langjährige Erfahrung und umfassendes Know-how auf dem Gebiet des Forderungsmanagements. Wir arbeiten eng mit unseren Kunden zusammen, um maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die auf ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten sind.

    Der Verkauf berechtigter und unbestrittener Forderungen ist für Unternehmen eine wichtige Möglichkeit, ihre Liquidität zu verbessern und finanzielle Risiken zu minimieren. Durch die Zusammenarbeit mit einem professionellen Inkassounternehmen wie der ISE deutsche Inkasso e.K. können Unternehmen sicherstellen, dass sie die bestmögliche Unterstützung erhalten, um ihre Forderungen effektiv zu verwalten und zu realisieren.

  • Inkasso per Telefon

    Inkasso per Telefon

    ISE Telefon-Inkasso: vermittelnd, verbindlich und vernünftig.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ISE deutsche Inkasso e.K. versuchen bei allen Mandaten, die Schuldner auch telefonisch zu erreichen. Das Telefon ist nachweislich nicht nur der kürzeste Weg zum Markt, sondern auch der kürzeste Weg zum Schuldner. Keine andere Kontaktmöglichkeit führt zu vergleichbaren Zahlungserfolgen. Einzige Voraussetzung ist eine Telefonnummer! Denken Sie also bei der Erfassung Ihrer Schuldnerkontakte an die Zukunft und lassen Sie sich immer eine Telefonnummer geben.

    Die Säulen erfolgreichen Telefoninkassos

    Papier ist geduldig. Wer kennt diese alte Weisheit nicht? Leider trifft das auch auf Mahnungen zu. Denn immer mehr Menschen legen die Post einfach ungeöffnet beiseite, weil sowieso nur schlechte Nachrichten per Post kommen. Bei solchen Schuldnern macht es keinen Sinn, massenhaft Mahnungen zu verschicken. Die Schuldnerakte strotzt zwar vor Aktivität, aber der gewünschte Erfolg kann sich nicht einstellen, weil der Schuldner auf »diesem Ohr« nicht erreichbar ist. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass der Schuldner einer telefonischen Ansprache in der Regel aufgeschlossen gegenübersteht. Es wird ihm ein Weg aufgezeigt, wie er seinen Verpflichtungen nachkommen kann, ohne sich mit Papierkram auseinandersetzen zu müssen.

    Eine Lösung, die zu deutlich höheren Beitreibungserfolgen führt, ist das Telefoninkasso.

    Dabei achten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders darauf, dass die Schwelle zwischen hilfreicher Information und unangenehmer Belästigung nicht überschritten wird. Schuldner, die keine telefonische Kontaktaufnahme wünschen, werden von uns nicht kontaktiert. Es liegt jedoch im Interesse aller Beteiligten, dass die Kosten für die Beitreibung einer unstrittigen und fälligen Forderung nicht unnötig in die Höhe getrieben werden. Dies ist auch die Grundvoraussetzung für das mutmaßliche Interesse des Schuldners, telefonisch kontaktiert zu werden. Schließlich hat der Schuldner dem Gläubiger im Rahmen des Vertragsverhältnisses seine Telefonnummer mitgeteilt.

    Wie muss gutes Telefoninkasso organisiert sein?

    Es soll siebenmal teurer sein, einen neuen Kunden zu finden, als einen bestehenden zu halten. Was liegt also näher, als die Belastung der Kundenbeziehung durch eine offene Forderung so schnell wie möglich zu beseitigen? Zwar sollte es zum guten Ton gehören, dass sich ein Schuldner von sich aus meldet, wenn er eine offene Rechnung nicht fristgerecht begleichen kann. Viele Unternehmer wissen jedoch, dass sich die wenigsten Schuldner unaufgefordert melden, wenn eine offene Forderung überfällig ist.

    Vermitteln

    Der Schuldner ist weder Feind noch Opfer, sondern eine ernst zu nehmende Partei!

    Bernhard Ehlen – Inhaber

    In vielen Fällen sind Schuldner einfach überfordert und können sich nicht vorstellen, mit dem Gläubiger über Zahlungsziele zu verhandeln. Unsere Erfahrung ist hier eindeutig. Die meisten Schuldner sind geradezu erleichtert, wenn die offene Forderung angesprochen wird und Möglichkeiten aufgezeigt werden, die Forderung zu begleichen.

    Mediation ist die wichtigste Eigenschaft, die unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Telefoninkasso auszeichnet. Es erweist sich als großer Vorteil, dass Inkassounternehmen gewerblich tätig sind und sich stark auf Zahlungsströme konzentrieren. Zumindest bei den Dienstleistungen der ISE deutsche Inkasso e.K. hängt die Vergütung in hohem Maße vom Erfolg der Beitreibung ab. Im Gegensatz zum Berufsbild des Rechtsanwalts, bei dem es in erster Linie darum geht, Recht zu bekommen. Nach unserer Erfahrung wird der Schuldner durch ein anwaltliches Mahnschreiben geradezu aufgefordert, sich ebenfalls an einen Anwalt zu wenden, da er sich sonst nicht anders zu helfen weiß.

    Wir ermutigen jeden Schuldner bei jedem schriftlichen Kontakt, sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen, um die Forderungsangelegenheit nicht eskalieren zu lassen.

    Verbindlich

    Schweigen ist Silber, Reden ist Gold. – Dieses Sprichwort lautet zwar anders, aber in unserem Fall trifft es den Nagel auf den Kopf. Es ist viel einfacher, mit einem Schuldner am Telefon über eine Forderung zu sprechen und eine Einigung zu erzielen. Es ist erwiesen, dass über 80 % der telefonisch getroffenen Zahlungsvereinbarungen auch eingehalten werden. Außerdem fällt es Schuldnern nach einem »netten« Gespräch leichter, sich zu melden, wenn sich die Adresse ändert oder Zahlungen für kurze Zeit ausgesetzt werden müssen. Die Interessen aller Beteiligten sind immer gewahrt. Der Gläubiger kommt zu seinem Geld, der Schuldner kommt seinen Verpflichtungen nach und nicht zuletzt entstehen keiner Seite unnötige Kosten, die das Inkassoverfahren unnötig in die Länge ziehen würden.

    Vernünftig

    Der Gläubiger will sein Geld. Der Kunde soll bleiben. Das interne Mahnwesen sollte schlank und das externe erfolgsorientiert sein.

    Es hat nichts mit dem Solidarprinzip zu tun, Mahn- und Inkassokosten auf den säumigen Kunden abzuwälzen. Dies verteuert nur die eigenen Waren und Dienstleistungen. Der Schuldner einer unbestrittenen und fälligen Forderung darf jedoch nicht über Gebühr mit Kosten belastet werden. Insbesondere Inkassounternehmen haben aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen kein Interesse daran, eine Forderung vor Gericht klären zu lassen. – Inkassounternehmen dürfen ihre Kunden nicht vor Gericht vertreten. – Damit hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass viele mögliche Prozesse gar nicht erst geführt werden, weil bereits im Vorfeld eine Einigung erzielt wird.

    Je schneller ein Fall – auch durch einen Teilzahlungsvergleich – abgeschlossen werden kann, desto geringer sind in der Regel die Kosten, die dem Schuldner durch seinen Zahlungsverzug entstehen. Auch dies ist eine der Hauptaufgaben eines effektiven Inkassos.

    Fazit

    Telefoninkasso ist bei unstrittigen und fälligen Forderungen eine sehr effektive Methode, dem Gläubiger zu seinem Geld zu verhelfen. Wird der Schuldner ernst genommen, ist Telefoninkasso das Mittel der ersten Wahl im professionellen Forderungsmanagement.

    Vermittelnd, verbindlich und vernünftig sind daher keine leeren Worthülsen, sondern beschreiben die notwendigen Eigenschaften eines guten Telefoninkassos.

  • Inkassobranche wächst auch 2022 überdurchschnittlich

    Inkassobranche wächst auch 2022 überdurchschnittlich

    Die Inkassobranche bearbeitete auch im Jahr 2022 wieder Forderungen im zweistelligen Millionenbereich. Wobei diese Zahlen lediglich die Forderungen für 2022 betreffen und nur, sofern diese außergerichtlich bearbeitet wurden. Die geringe Quote von rund 10 % der Fälle, die final gerichtlich entschieden werden mussten, ist wieder ein Indiz für die Entlastung der ordentlichen Gerichte. Im Umkehrschluss mussten dadurch viele Millionen Forderungen nicht gerichtlich geklärt werden und führten damit zu einer massiven Entlastung der sowieso schon überlasteten deutschen Justiz. Wie bereits diverse Studien (Seitz, Stahrenberg) zeigen, spielt das wirtschaftliche Interesse des Inkassodienstleisters hierbei eine besondere Rolle. Es folgt der vereinfachten Annahme, dass nicht vor Gericht ziehen will, wer nichts vor Gericht verdienen kann! Im Umkehrschluss ist also das Interesse einer außergerichtlichen Einigung für die hohe vorgerichtliche Erledigungsquote verantwortlich.

    Inkassobranche verwaltet hohe Milliardenbeträge

    Inkassodienstleister dürfen ihre Mandanten nicht gerichtlich vertreten. Dieser augenscheinliche Nachteil ist tatsächlich für die Gläubiger ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Aus diesem Grund kann der Gläubiger grundsätzlich davon ausgehen, dass alle Register gezogen werden, um eine Forderung außergerichtlich auszugleichen. Diesem Umstand ist das immense Wachstum der gesamten Branche zuzuschreiben. Zahlen des BFIF zu Folge, soll der aktuell verwaltete Forderungsbestand aller Inkassounternehmer zusammen einem Betrag von 60 Milliarden Euro entsprechen. In diesem Betrag sind sowohl die aktuellen Forderungen des laufenden Jahres, als auch die tiulierten Forderungen der letzten Jahre enthalten. Nichtsdestotrotz zeigt dieser immense Betrag, wieviel Kapital dem Wirtschaftsmarkt entzogen wird, wenn Schuldner sich entscheiden, Forderungen nicht zu bezahlen.

    Vorgerichtlich schnell erledigt!
    Inkassodienstleister dürfen Ihre Mandanten nicht vor Gericht vertreten. Dies führt dazu, dass jeder Inkassodienstleister Forderungen vorgerichtlich erledigen möchte.

    Trotz der ganzen imposanten Zahlen ist das Wachstum Branchenexperten zu folge in erster Linie auf die enge Zusammenarbeit zwischen Rechtsdienstleister und Mandant zurückzuführen. Inkassounternehmer verstehen sich mehr denn je, als verlängerter Arm ihres Mandanten. Im Vordergrund steht bei vielen die Erhaltung der Geschäftsbeziehung. Was nicht selten zu einer kompletten Auslagerung des Mahnwesens vom Mandanten auf den Inkassounternehmer zur Folge hat.

    Lukrativer Arbeitsmarkt

    Die Inkassobranche als Arbeitgeber ist ebenfalls mit zweistelligen Wachstumsraten gesegnet. Während mit Sicherheit die gute Auftragslage zur starken Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt führt, ist auch die Vielfalt für viele Arbeitnehmer ein Aspekt. Viele IKU bilden sowohl Rechtsanwaltsfachangestellte als auch Bürokaufleute aus. Die breite Palette an notwendigem Wissen führt für die Arbeitnehmer zu überdurchschnittlich hohem Einkommen. Auch die Quote der Auszubildenden, die nach der Abschlussprüfung in die Festanstellung übernommen werden, spielt für viele Berufsanfänger eine wichtige Rolle.

    Das Berufsbild des Inkassosachbearbeiters

    Ein Inkassosachbearbeiter ist für das Einziehen von offenen Forderungen zuständig. Seine Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind vielfältig. Die wichtigsten Kompetenzen, die einen erfolgreichen Inkassosachbearbeiter ausmachen, sind:

    1. Kommunikationsfähigkeit: Ein Inkassosachbearbeiter verfügt über ausgezeichnete kommunikative Fähigkeiten. Er kommuniziert effektiv mit Schuldnern, auch in schwierigen Situationen. Er ist freundlich, aber dennoch bestimmt, um Schuldnern bei der Begleichung ihrer Schulden zu helfen.
    2. Kenntnisse im Forderungsmanagement: Ein Inkassosachbearbeiter verfügt über fundierte Kenntnisse im Forderungsmanagement, um den gesamten Inkasso-Prozess von der Mahnung über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung durchzuführen.
    3. Analytische Fähigkeiten: Inkassosachbearbeiter sind in der Lage sein, komplexe Fälle zu analysieren und die bestmöglichen Strategien zu entwickeln, um Forderungen erfolgreich einzuziehen.
    4. Rechtliche Kenntnisse: Ein Inkassosachbearbeiter nutzt seine Kenntnisse im Bereich des Vertrags- und Insolvenzrechts, sowie der relevanten Verfahrens- und Vollstreckungsvorschriften, um die Durchführung aller Inkassomaßnahmen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten.
    5. Kundenorientierung: Ein hohes Maß an Kundenorientierung trägt zu einer langfristigen Kundenbeziehung bei. Er ist immer bemüht, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden. Dabei sind sowohl die Geschäftsinteressen des Gläubigers, als auch die finanziellen Möglichkeiten des Schuldners im Auge zu behalten.

    Der Beruf eines Inkassosachbearbeiters ist in hohem Maße vielfältig: Insgesamt erfordert er eine Kombination aus rechtlichen Kenntnissen, sozialer Kompetenz, analytischem Denken und Kundenorientierung.

  • Umsatzsteuererstattung pfänden

    Umsatzsteuererstattung pfänden

    Bei umsatzsteuerpflichtigen Schuldnern kann es sinnvoll sein, die angeblichen Ansprüche auf Umsatzsteuererstattung, bzw. die Rückzahlung von Umsatzsteuervorauszahlungen zu pfänden. Diese mitunter nicht unerheblichen Beträge lassen sich mithilfe des amtlichen PfÜB-Formulars pfänden. Bei der Benutzung des Formulars sind, zumindest für den unerfahrenen Gläubiger, ein paar kleine Hürden zu nehmen. Wer sich jedoch die folgenden Informationen durchliest, wird mit Sicherheit bei dem nächsten Pfändungsversuch ein paar Chancen mehr auf einen Pfändungserfolg haben.

    Drittschuldner ist das zuständige Finanzamt

    Bei der Frage nach dem Drittschuldner muss im Vorfeld geklärt worden sein, welches Finanzamt für den Schuldner zuständig ist. Bei allen anderen Finanzämtern läuft jeder Pfändungsversuch gegen diesen Schuldner ins Leere. In der Regel reicht bei umsatzsteuerpflichtigen Schuldnern ein Blick ins Impressum der jeweiligen Webseite oder ein Blick auf die Geschäftspapiere. Sollten beide Wege nicht möglich sein, ist eine Abfrage über das Bundeszentralamt für Steuern eine weitere Möglichkeit, die UST-IdNr. in Erfahrung zu bringen. Solange das für den Schuldner zuständige Finanzamt nicht bekannt ist, hat eine Pfändung keinen Sinn. Es verhält sich ähnlich, wie bei der Pfändung eines Bankkontos: Es reicht die Kenntnis der Bank. Das spezielle Konto muss nicht bekannt sein.

    Tücke im PfÜB Formular

    Die meisten Fehler im Zusammenhang mit der Pfändung der Umsatzsteuererstattung entstehen beim ankreuzen des korrekten Anspruches. Denn der Anspruch ist nicht über den Punkt „Anspruch an Finanzamt“, sondern über den Punkt G zu stellen. Er ist also als Anspruch gegen weitere Drittschuldner zu stellen. Es besteht zwar im Nachgang die Möglichkeit, die Angaben zu korrigieren, dies ist jedoch mit enormem Aufwand verbunden und verhindert unter Umständen den zeitnahen Zugriff auf eine anstehende Umsatzsteuererstattung.

    Präzisierung notwendig

    Es ist nicht ausreichend, die angebliche Umsatzsteuer zu pfänden. Vielmehr muss der Anspruch soweit präzisiert werden, dass sich aus der Formulierung eindeutig ergibt, dass es sich um die Ansprüche aus der Erstattung der Umsatzsteuer handelt. Ferner sind exakt die Zeiträume zu benennen, die gepfändet werden sollen.

    In der Regel sind diese Zahlen und Daten jedoch vorhanden, wenn der Schuldner ordentlich exploriert worden ist.

    Musterformulierung Umsatzsteuererstattung pfänden

    Pfändung des Anspruchs auf Erstattung von Vorsteuer

    Aus dem „Anspruch“ in „Höhe des Anspruches“, sowie der Kosten für die Zustellung dieses Beschlusses, pfänden wir die angeblichen Ansprüche des Schuldners gegen das „zuständiges Finanzamt des Schuldners“.

    GEPFÄNDET WERDEN:
    • Auszahlung Überschuss
    • Überzahlung aus USt.-Voranmeldungen

    Zu pfändende Kalenderjahre: „Angabe der Kalenderjahre“.

    Dem Drittschuldner wird verboten, an den Schuldner zu zahlen.

  • Bankkonto pfänden

    Bankkonto pfänden

    Seit der Einführung des Rechtes auf Eröffnung eines Kontos (Basiskonto vom 29.06.2016), ist die Zahl der Menschen ohne Bankkonto erheblich geschrumpft. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schuldner bei einer Bank ein Konto unterhält, ist damit sehr hoch. Was liegt also näher, als die Pfändung des mutmaßlichen Kontosaldos oder etwaiger Dispositionsrahmen? Wie das funktioniert, welche Informationen mindestens benötige werden und wie das eventuelle Guthaben den Besitzer wechselt, erfahren Sie in diesem kurzen Beitrag.

    Bankkonto auf Verdacht pfänden

    Entgegen der allgemeinen Annahme, die genaue Kontonummer des Schuldners müsse bekannt sein, ist es tatsächlich so, dass die Kenntnis der Bank vollkommen ausreicht. Grundsätzlich können bei jeder Bank, bzw. deren Filiale alle mutmaßlichen Konten des Schuldners quasi »blind« gepfändet werden. Das hat den enormen Vorteil, dass im Rahmen der Pfändung nicht nur Giro-Konten, sondern auch Spar- und sonstige Konten mitgepfändet werden. Zwar fallen für jede Bank Kosten an, diese sind aber in der Regel recht gering und können im Rahmen eines einzigen Auftrages zusammengefasst werden.

    Eigentlich sollte es heute nicht mehr vorkommen, dass die Banken sich bezüglich der gewünschten Auskunft auf das Bankgeheimnis berufen. Sollte dies doch mal passieren, ist es gut zu wissen, dass das Bankgeheimnis nur den Kunden vor seiner Bank schützt, nicht jedoch anzuwenden ist, wenn Rechte Dritter – in diesem Fall der berechtige Anspruch des Gläubigers – zu berücksichtigen sind. Dies macht es erheblich einfacher, bei einer gewissen Anzahl in Frage kommender Banken einen Pfändungsversuch zu unternehmen. Oft ist nämlich der Gläubiger wesentlich näher am Schuldner dran und erfährt durch Dritte, dass dieser Zahlungen zu erwarten hat. Selbst, wenn der Schuldner von der anstehenden Pfändung „Wind bekommen“ sollte, ist in den meisten Fällen die Umleitung der zu erwartenden Zahlungsströme nicht mehr möglich.

    Banken müssen Auskunft geben

    Die Bank kann die verlangte Auskunft nur verweigern, wenn sie glaubhaft macht, keine Geschäftsbeziehung zu dem Schuldner zu unterhalten oder wenn die Geschäftsbeziehung mit dem Schuldner nicht mehr besteht oder nie bestand. Durch den Pfändungsversuch erhält der Gläubiger also verlässlich Auskunft über eventuelle Konten. Selbst die Ausbringung eines vorläufigen Zahlungsverbotes, welches das kontoführende Institut erfolgreich von einer Auszahlung abhält, können damit wesentlich erfolgreicher eingesetzt werden.

    Sollte sich im Rahmen der Pfändung herausstellen, dass es sich um die kontoführende Bank des Schuldners handelt, ist diese zu umfangreicher Auskunft verpflichtet. Es kann zwar sein, dass die Bank noch eigene Ansprüche gegen den Schuldner hat, aber trotzdem hat die Bank entsprechend dem Antrag im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss die geforderten Auskünfte zu erteilen.

    Umfang der Auskunft

    Von besonderem Interesse sind hierbei folgende Angaben der Bank:

    • Es besteht ein Konto und die Kontonummer wird an den Antragsteller übermittelt.
    • Es bestehen außerdem weitere Konten oder gar ein Schließfach.
    • Bei einem überzogenen Konto ist die Bank lediglich verpflichtet einen Saldo von Null auszuweisen, um ihrer Auskunftspflicht nachzukommen.
    • Jedwedes Guthaben muss von der Bank mitgeteilt werden.
    • Sollte die Bank eigene Ansprüche vorbringen, so sind diese nachvollziehbar zu benennen.
    • Speziell der Anspruch auf Herausgabe von Kontoauszügen über einen begrenzten Zeitraum – in der Regel maximal sechs Monate – bringt dem Gläubiger u.U. weitere Erkenntnisse über pfändungswürdige Ansprüche.
    • Im Rahmen der Immobiliarvollstreckung kann zudem der Anspruch auf Rückübertragung von bestellten Grundschulden interessant sein. Bei Kenntnis solcher Umstände, lohnt sich immer die weitergehende Recherche.

    Angaben der Bank nach Treu und Glaube

    Banken müssen die Angaben, die durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlangt wurden, grundsätzlich nicht an Eides statt versichern. Da die Angaben jedoch den Anforderungen nach Treu und Glauben standhalten müssen und die Bank sich bei nachweislichen Verstößen gegen ihre Auskunftspflicht schadensersatzpflichtig macht, ist eher nicht von vorsätzlich unrichtigen oder unvollständigen Auskünften auszugehen. Sollten jedoch an den Angaben der Bank berechtigte Zweifel bestehen, ist es möglich, die Bank unter entsprechendem Hinweis auf die rechtlichen Konsequenzen hinzuweisen und notfalls unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwaltes weitere Auskünfte einzufordern.

    FAZIT

    In Zeiten, in denen die Sachpfändung mehr und mehr an Bedeutung verliert, ist die Pfändung eines Bankkontos im wahrsten Sinne des Wortes bares Geld wert. Speziell die geringen Kosten und die Möglichkeit im Rahmen eines vorläufigen Zahlungsverbotes binnen Tagen ein Konto für den Zugriff durch den Schuldner zu sperren, machen die Kontopfändung zu einem hochwirksamen Instrument im Rahmen der Forderungsbeitreibung.

ISE Deutsche Inkasso e.K.

Schließlich ist es Ihr Geld!

Inhaber Bernhard Ehlen

Neustraße 28, 54518 Minderlittgen

Rheinland-Pfalz, Deutschland

BFI&F e. V. Logo