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Fehlendes Schutzbedürfnis einer Doppelzahlung (z.B. Gehalt)

Doppelzahlung steht hinten an

Pfändungsschutzkonten sind bei Verbrauchern sehr beliebt, da sie das Einkommen des Kontoinhabers vor Pfändung schützen. Aus diesem Grund werden sie häufig eingerichtet. Allerdings stellt sich die Frage, bis zu welcher Höhe der Pfändungsschutz bei Doppelzahlungen greift.

Wenn Arbeitnehmer oder andere Zahlungsempfänger aus irgendeinem Grund eine Doppelzahlung erhalten, können sie theoretisch eine Anpassung der Pfändungsfreigrenze verlangen. Sie argumentieren, dass es sich um eine Zahlung handelt, die dem Kontoinhaber zu Unrecht zugeflossen ist. Das Landgericht Köln folgte dieser Argumentation jedoch nicht.

Dem stünden die berechtigten und vor allem titulierten Ansprüche der anderen Gläubiger entgegen. Das bedeutet, dass der Kontoinhaber in diesem Fall keine Anpassung der Pfändungsfreigrenze verlangen kann, um sich vor einer Pfändung zu schützen. Der neue Gläubiger, in diesem Fall der Arbeitgeber, muss seine Forderung im Wege der Klage beim Prozessgericht geltend machen.

Die Entscheidung des Landgerichts Köln entspricht jedoch der gängigen Praxis, insbesondere bei privat versicherten Schuldnern Pfändungen im Rahmen der Erstattung von Krankheitskosten vorzunehmen. Ähnliche Fälle gibt es auch bei der Pfändung von Umsatzsteuererstattungen.

Insgesamt zeigt dieser Fall, dass es trotz des Pfändungsschutzes für P-Konten einige Ausnahmen gibt, bei denen der Schutz nicht greift. Es ist daher wichtig, sich genau über die Voraussetzungen und Ausnahmen des Pfändungsschutzes bei P-Konten zu informieren, um bei Doppelzahlungen oder anderen Problemen optimal geschützt zu sein.

Pfändungsfreigrenzen

Pfändungsfreigrenzen spielen im deutschen Rechtssystem eine wichtige Rolle. Sie legen fest, welcher Teil des Einkommens, des Vermögens oder sonstiger Zahlungen vor einer Pfändung geschützt ist. Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen ist gesetzlich geregelt und orientiert sich am aktuellen Sozialhilfeniveau.

Die Pfändungsfreigrenzen sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) und in anderen Gesetzen wie dem Einkommensteuergesetz und dem Sozialgesetzbuch II festgelegt. Sie sollen sicherstellen, dass Schuldner trotz ihrer Schulden einen gewissen Lebensstandard aufrechterhalten können und nicht in die Armut abrutschen.

Die Pfändungsfreigrenzen gelten für verschiedene Einkommensarten wie Arbeitseinkommen, Renten, Arbeitslosengeld und Unterhalt. Sie berücksichtigen auch die Anzahl der Unterhaltsberechtigten wie Ehepartner oder Kinder, für die der Schuldner aufkommt.

Für Arbeitseinkommen gilt beispielsweise ab dem 01.07.2023 eine Pfändungsfreigrenze von 1.410 Euro pro Monat für alleinstehende Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtungen. (Vor dem 01.07.2023 liegt die Pfändungsfreigrenze bei 1.340 €.)

Auch das Vermögen ist durch Pfändungsfreigrenzen geschützt. So sind zum Beispiel der notwendige Hausrat und bestimmte Gebrauchsgegenstände wie Kleidung und Möbel vor einer Pfändung geschützt.

Es gibt aber auch Ausnahmen von den Pfändungsfreigrenzen. So können zum Beispiel Altschulden, Unterhaltsschulden oder Steuerschulden zu einer höheren Pfändung führen. Auch bei einer gütlichen Einigung kann der Schuldner freiwillig auf Teile seines Einkommens oder Vermögens verzichten.

Insgesamt stellen die Pfändungsfreigrenzen einen wichtigen Schutzmechanismus für Schuldner in Deutschland dar. Sie sollen sicherstellen, dass trotz Schulden ein gewisser Lebensstandard erhalten bleibt. Schuldner sollten sich aber immer bewusst sein, dass es Ausnahmen gibt und im Zweifelsfall trotzdem gepfändet werden kann. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um möglichen Risiken vorzubeugen.

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