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Blog

  • Branchenlösungen: Inkasso als Maßanfertigung

    Branchenlösungen: Inkasso als Maßanfertigung

    Sich zu versichern ist eine Wette, die nur mit Pech gewonnen wird.

    Erich Wegener – Zyniker

    Inkasso nach Branchen: Immer den Blick auf die individuelle Situation

    Jede Branche ist anders, folgt eigenen Gesetzmäßigkeiten und weist bestimmte Eigenschaften aus, die auf andere Geschäftszweige nicht so ohne weiteres zu übertragen sind. Nicht nur, dass jeder Sektor sein eigenes Schuldnerverhalten hat, zum Teil weichen diese sogar innerhalb eines eigentlich vergleichbaren Geschäftsfeldes voneinander ab. Ein Inkassoverfahren, das mit jeder Branche gleich verfährt, kann daher nur selten zum gewünschten Erfolg führen. Aus diesem Grund ist Inkasso nach Branchen ein guter Weg, um seine Forderungen erfolgreich durchzusetzen.

    Jede Branche „tickt“ anders

    Wenn zum Beispiel Banken oder Versicherungen Forderungen erheben, übergeben sie diesen Vorgang heute oft einem Inkassounternehmen. Nicht anders verhalten sich viele Betreiber von Online-Shops oder E-Commerce. Energieversorger müssen anders vorgehen als der Versandhandel, Baumärkte anders als Getränkehändler. Die Problemstellungen sind individuell, die Lösungsansätze ebenfalls. Daher müssen für jede Teilbereich entsprechende Handlungsempfehlungen erarbeitet werden, die nicht als „Vordruck“ oder Serienbrief verfasst werden können. Hier setzt Inkasso nach Branchen an. Viele Branchen – inklusive Banken und Versicherungen – haben früher ihr Inkasso selbst betrieben. Doch erstens war der Aufwand zu groß und zweitens ging die Rechnung auch betriebswirtschaftlich nicht auf. Aufgrund dieser Tatsachen haben immer mehr Unternehmen auf das Inkasso nach Sparten umgestellt. Was im Übrigen inzwischen auch für Banken, Versicherungen und Rechtsdienstleister für Fluggastrechte gilt.

    Spezialisten brauchen Spezialisten

    Kein Inkassounternehmen ist für jeden Geschäftsbereich gleichsam kompetent aufgestellt. Es wäre auch unsinnig, alle Branchen abzudecken, der logistische und organisatorische Aufwand wäre viel zu hoch. Sinnvoll ist es daher vielmehr, sich auf bestimmte Branchen zu fokussieren und dort möglichst umfangreiches Fachwissen anzusammeln. Dennoch gibt es natürlich Inkassoverfahren, die so überschaubar sind, dass dort keine speziellen Fachkenntnisse nötig sind. Auch hier kommt es also auf den Einzelfall an.

    Sinnvolle Unterteilung der Bereiche

    Um sich ein besseres Bild machen zu können, hilft es, verschiedene Bereiche zu gliedern. Eine solche Gliederung kann zum Beispiel aus „Handel und Vertrieb“, „Gewerbe und Handwerk“, „“Dienstleister“, „Heilberufe“ und „Freie Berufe“ bestehen. Inkasso nach Branchen funktioniert grundsätzlich ausgesprochen gut, weil bereits im Vorfeld klar ist, wie, entsprechend der jeweiligen Branche, am besten vorgegangen wird.

  • Inkasso von Kleinstforderungen

    Inkasso von Kleinstforderungen

    Wer den Pfennig nicht ehrt, ist des Talers nicht wert.

    Martin Luther (vermutlich)

    Mengeninkasso und Inkasso-Light: Wenig Aufwand, viel Erfolg

    Wenn es um das Bezahlen von Rechnungen geht, wird bei bestimmten Personengruppen gern „gepokert“, man könnte auch sagen: spekuliert. Gemeint sind Schuldner, die aufgrund niedriger Rechnungsbeträge hoffen, dass bei Nichtzahlen die Sache nicht weiterverfolgt wird. Hier kann das Inkasso von Kleinstforderungen helfen.

    Kleinvieh (Kleinstforderungen) macht auch Mist …

    … heißt es oft. Und das stimmt natürlich. Denn auch eine kleine Rechnung hat ihre Berechtigung, es gibt keinen Grund, auf die Zahlung zu verzichten. Und ein weiterer Punkt kommt hinzu: Wenn sich in den Kreisen notorischer Nichtzahler erst einmal herumspricht, dass niedrige Rechnungsbeträge nicht eingetrieben werden, kann ein solches Verhalten sich gewissermaßen etablieren. Für den Gläubiger ist das alles andere als vorteilhaft. Inkasso-Light hilft hier auf effektive Weise und vermeidet größeren Aufwand, sodass es sich für den Schuldner auch wirklich lohnt, sein Geld einzufordern.

    Und täglich grüßt das Murmeltier

    Manchmal sammelt sich einiges an. Die Forderungsstückzahlen sind hoch, der Anspruchsgrund immer derselbe. Die Begründungen für die fehlenden Zahlungseingänge sind auf Seiten der Schuldner teils abenteuerlich, aber nicht ansatzweise nachvollziehbar. Hier kommt das Mengeninkasso zum Tragen. Das Verfahren innerhalb dieser Art des Inkassos ist weitgehend automatisiert, was zu einem verringerten Aufwand führt.

    Zusätzliche Leistungen bei Inkasso von Kleinstforderungen

    Selbstverständlich lassen sich sowohl beim Inkasso-Light als auch beim Mengeninkasso die erbrachten Leistungen individuell anpassen. So lässt sich das außergerichtliche Inkasso realisieren, aber auch das gerichtliche Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Sinnvoll kann oft eine Bonitätsprüfung des Schuldners sein, um sich ein Bild über dessen Status zu machen.

    In der Vergangenheit hat sich zudem immer wieder gezeigt, dass das telefonische Inkassoverfahren erfolgversprechend sein kann.

    Neben der eigentlichen Rechnung fallen im Mahnverfahren zusätzliche Kosten an, also Mahngebühren und Auslagen. Diese gehören selbstredend zur Hauptforderung dazu. Sowohl für Mengeninkasso als auch für Inkasso-Light gilt, dass die Forderung erst beglichen ist, wenn sowohl der ursprüngliche Rechnungsbetrag als auch Mahngebühr und Auslagen beglichen sind. Hier setzen „versierte Nichtzahler“ gern darauf, dass sie die Zusatzkosten einfach ignorieren. Das ist natürlich nicht zulässig und wird von jedem guten Inkassodienstleister berücksichtigt werden.

    Keine außergerichtliche Zahlung, keine Kosten

    Die ISE deutsche Inkasso bietet für Mandanten, die regelmäßig kleinere Forderungen beitreiben müssen, eine günstige Inkassodienstleistung. Sollte der Schuldner auch auf unsere außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen nicht zahlen, entstehen dem Mandanten keine Kosten für diese Tätigkeit. Als Bezahlung wird lediglich der gesetzliche Kostenerstattungsanspruch – nach Entstehung – an uns abgetreten.

  • Factoring: ein Markt sahnt ab!

    Factoring: ein Markt sahnt ab!

    Einige Heilmittel sind gefährlicher als das Übel.

    frei nach Publilius Syrus (1. Jh. v.Chr.)

    Was ist Factoring?

    Factoring: der vertraglich vereinbarte wiederkehrende Verkauf von Rechnungen an eine Factoringgesellschaft. Factoring kann nur für Rechnungen in Anspruch genommen werden, die noch nicht fällig sind. Trotzdem scheint Lösung für immer mehr Unternehmen eine gute Wahl zu sein, wenn man den Aussagen der Verkäufer glauben schenken will. Tatsächlich ist Factoring jedoch nur für den kleinsten Teil der Unternehmer (bzw. der Marktteilnehmer, die keine Verbraucher sind) eine sinnvolle Finanzierungsmethode. Man bindet sich vertraglich mit allen Rechnungen an einen Anbieter und ist nicht mehr Herr über die Zahlungskonditionen, die verschiedenen Kunden spontan eingeräumt werden soll.

    Schafft Factoring Liquidität?

    Das Hauptargument für den wiederkehrenden Forderungsverkauf ist mit Sicherheit die sofortige Liquidität. Mit Rechnungsstellung bekommt der Unternehmer sein Geld und muss sich nicht mehr darum kümmern, ob seine Kunden die vereinbarten Zahlungsziele auch einhalten. Die Factoringgesellschaft legt jedoch größten Wert darauf, dass die Bonität des Schuldners de facto einen Zahlungsausfall ausschließt. Forderungen, frei nach den Gebrüdern Grimm; „die guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen“, zu übergeben, ist bei den Factoringgesellschaften nämlich ausgeschlossen.

    Aus unserer eigenen Markterhebung können wir jedoch berichten, dass sowieso über 95 % aller Kunden Rechnungen innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfrist begleichen. Unternehmer mit erhöhten Liquiditätserfordernissen können also genauso gut mit ihren Kunden kürzere Zahlungsziele vereinbaren.

    Fazit: die bessere Lösung ist die Verkürzung der Zahlungsfristen.

    Verhindert Factoring Forderungsausfall?

    Keiner kann in die Zukunft sehen. Jede noch so gute Bonitätsauskunft ist immer nur ein Blick in die Vergangenheit. Trotzdem ist ein gutes Risikomanagement heute in den meisten Firmen obligatorisch. Fragen Sie Bonitäten binnen Sekunden ab und lassen Sie Lieferungen und Leistungen stufenweise erfolgen.

    Das verbleibende Restrisiko liegt in den meisten Branchen und Unternehmen bei unter einem Prozent. Tatsächlich soll jedoch für die Abwälzung dieses Risikos an einen Forderungskäufer ein Vielfaches dieses Risikos als dauerhaft wiederkehrende Kosten akzeptiert werden! Wirtschaftlich ist das eine höchst bedenkliche Belastung für den Unternehmer, welche seine Waren und Dienstleistungen erheblich verteuert.

    Fazit: ein vielfaches des eventuellen Risikos, wird in laufende Kosten umgewandelt.

    Erhöht Factoring die Kreditwürdigkeit?

    Banken bewerten offene Posten, die älter sind als drei Monate, in vielen Branchen nur noch zu 50 % als einbringlich. Oder andersrum ausgedrückt: sie gehen davon aus, dass jede zweite dieser Forderungen abgeschrieben werden muss.

    In den meisten Branchen werden Rechnungen entweder sofort fällig gestellt, oder mit einer Frist von 8 Tagen versehen. Wenn mit dem neunten Tag die Zahlungserinnerung verschickt wird, ist also spätestens mit Ablauf des vierzehnten Tages die Übergabe an ein Inkassounternehmen angeraten. Die Übergabe an ein Inkassounternehmen ist jedoch nicht angeraten, wenn der Kunde glaubwürdige Gründe angebracht hat, die eine Zahlungsverzögerung akzeptabel machen. Oder vereinfacht ausgedrückt, der Kunde meldet sich von sich aus und stellt die Zahlung binnen Tagen in Aussicht.

    Wer seine offenen Posten konsequent in „gut und böse“ unterteilt und „die Bösen“ schnell an ein Forderungsinkasso übergibt, wird auch ohne Factoring seine Kreditwürdigkeit nachhaltig steigern.

    Fazit: selbst ein Unternehmerkredit ist unterm Strich günstiger.

    Steigert Factoring die Kernkompetenzen?

    Mitarbeiter, die sich in der Vergangenheit mit dem Mahnwesen rumschlagen mussten, stehen ab sofort für andere Aufgaben zur Verfügung. Heißt es …

    Es gibt aber auch die Möglichkeit mit Ablauf der Zahlungsfrist einen „Zufriedenheitsanruf“ bei seinem Kunden durchzuführen. So werden frühzeitig eventuell drohende Zahlungsausfälle lokalisiert und es lässt sich entsprechend gegensteuern. Ganz zu schweigen von dem wichtigen Feedback der Kunden, welche in zukünftige Produkte oder Dienstleistungen einfließen können.

    Fazit: wer sein Mahnwesen als Kundenbindungsinstrument sieht, gewinnt doppelt.

  • Abstraktionsprinzip: leider keine leichte Kost!

    Zynismus: ein Ding zu betrachten, wie es wirklich ist und nicht, wie es sein sollte.

    Oscar Wilde (1854-1900)

    Das Abstraktionsprinzip ist eine im bürgerlichen Recht bestehende Unabhängigkeit von sachenrechtlichem Erfüllungsgeschäft und schuldrechtlichem Grundgeschäft. 

    Zur Erklärung: das Abstraktionsprinzip

    Das Abstraktionsprinzip ist in anderen Ländern weitgehend unbekannt. Es besagt, dass abstrakte Geschäfte auch dann wirksam sind, wenn das so genannte Verpflichtungsgeschäft (Kausalgeschäft) unwirksam ist. Oder anders ausgedrückt: wenn der Kaufvertrag unwirksam ist.

    Dazu ein Beispiel:

    Herr A. kauft von Herrn B. ein Auto. Nun stellt sich später heraus, dass Herr B. zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung wegen Drogenkonsums oder Alkoholeinfluss gar nicht geschäftsfähig war; Damit wäre der Kaufvertrag unwirksam. Trotzdem kann Herr A. noch rechtmäßiger Besitzer des Fahrzeugs werden, wenn Herr B. zum Zeitpunkt der Übereignung wieder voll geschäftsfähig war.

    Vorteil des Abstraktionsprinzips

    Der wohl größte Vorteil des Abstraktionsprinzips ist die daraus folgende Rechtssicherheit, die sich aus dem Prinzip des sogenannten „gutgläubigen Erwerbs“ ergibt. Beim Verkauf bzw. bei der Weiterveräußerung ist nur entscheidend, ob derjenige, der den Verkauf durchführt, die Verfügungsgewalt über den Gegenstand hat. Die Berechtigung zum Verkauf ist nicht maßgeblich, was dem Käufer entgegenkommt. Gäbe es das Abstraktionsprinzip nicht, müsste der Käufer im Zweifel über Jahre damit rechnen, den gekauften Gegenstand wieder zurückgeben zu müssen.

    Unterschied zum Recht in Österreich

    Zwar wird in Österreich die Trennung von Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft gezogen, aber ein abstraktes Verfügungs- oder Verpflichtungsgeschäft sieht das österreichische Recht nicht vor. In Österreich muss vielmehr beides kausal sein. Das Verpflichtungsgeschäft muss kausal sein insofern, dass ein Grund vorhanden ist der es wirtschaftlich macht. Das Verfügungsgeschäft muss ebenfalls kausal sein, und zwar insofern, als ein gültiges Verfügungsgeschäft bestehen muss.

    Im Alltag haben Nichtjuristen mit dem Abstraktionsprinz nur äußerst selten zu tun. Aber selbst unter Fachleuten mit juristischem Hintergrundwissen ist das Prinzip zuweilen umstritten. Der Vorwurf lautet, dass das Abstraktionsprinz alltägliche Lebenssachverhalte unnatürlich trenne. Mancher Jurist ist gar der Meinung, dass das Abstraktionsprinzip aufgrund fehlerhafter historischer Annahmen bzw. Interpretationen zustande gekommen ist. Der Vorwurf: Im römischen Recht, dem das Abstraktionsprinzip entsprungen sein soll, hat es dieses Prinzip nie gegeben.

  • Drastische Senkung der Inkassogebühren

    Drastische Senkung der Inkassogebühren

    Will der Neid sich doch zerreißen, lass ihn seinen Hunger speisen.

    Johann Wolfgang von Goethe (1749–1832)

    Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht beschlossen

    Allen Änderungswünschen zum Trotz wurde der Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2019 am 27.11.2020 vom Bundestag fast vollständig übernommen und beschlossen. Neben erheblichen weiteren Aufklärungspflichten, sinken im Schnitt die Inkassogebühren um fast 40 %. Betroffen sind sämtliche Rechtsdienstleister, die sich im Inkassobereich betätigen. Vor allem den Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen geht die Neuregelung zu weit. Anwaltskanzleien, welche nicht auf Inkasso spezialisiert sind, zahlen bei ihrer Dienstleistung drauf.

    Rechtsdienstleistung: ein hoch regulierter Markt mit Erlaubnisvorbehalt

    In Deutschland ist es nur registrierten Inkassodienstleistern und RechtsanwältInnen erlaubt, Inkassodienstleistungen zu erbringen. Damit sind neben rund 170.000 RechtsanwältInnen noch rund 2.100 weitere MarktteilnehmerInnen (natürliche oder juristische Personen) befähigt, im gesetzlichen Sinne. Die Hauptunterscheidung liegt jedoch eher im steuerrechtlichen Bereich: während Rechtsanwälte grundsätzlich freiberuflich tätig sind, betreiben die Inkassounternehmen ein Gewerbe. Frei übersetzt: die Rechtsanwälte rechnen gemäß der gesetzliche Honorarordnung (heute RVG, bis 2004 BRAGO) ab und die Inkassounternehmen können sich daran orientieren.

    Freiberufler versus Gewerbetreibende

    In weiten Teilen des vorgerichtlichen und des gerichtlichen Mahnwesens ist die Arbeit der Rechtsanwälte und Inkassodienstleister absolut identisch. Dies führte in der Vergangenheit oft zu Missverständnissen und fehlerhafter Darstellung der Leistungen aus der jeweils anderen Fraktion. So wird es zum Beispiel noch bis zum 01.10.2021 so sein, dass beim Inkassounternehmer 25 € für einen Mahnbescheid zu bezahlen sind. Dieser Betrag wird unabhängig von der Höhe des Streitwertes fällig und ist damit grundsätzlich wesentlich günstiger, als dieselbe Leistung über einen Rechtsanwalt oder über eine Rechtsanwältin. Damit ist jedoch ab dem 01.10.2021 Schluss! Der Gesetzgeber hat eingesehen, dass dieselbe Leistung auch denselben Kosten- oder Honoraranspruch auslöst. Und zwar unabhängig davon, ob derjenige Gewerbetreibender oder Freiberufler ist.

    Schuldnerschutz auf Kosten der ehrlichen Kunden

    Aus Sicht des BMJV (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) handelt es sich bei den Inkassodienstleistungen um einen lukrativen Markt. Diese Sicht wurde u.M.n. uneingeschränkt aus einer Glosse der Verbraucherzentralen übernommen. Glosse, weil die Zufriedenheitsbefragung mit den bundesdeutschen Inkassodienstleistungen schwerpunktmäßig Schuldner mit fragwürdiger Zahlungsmoral erreichte. Die Rechtsgrundsätze: „Geld hat man zu haben“ und „Verträge sind einzuhalten“, wurden in dieser Befragung nicht nur ausgeblendet, sondern konterkariert. Viele Schuldner sehen ihre Zahlungsversäumnisse eher als Kavaliersdelikt. Dass der ehrliche Kunde dadurch mehr bezahlt, wird eher als „listig“ denn als asozial wahrgenommen. Solche Schuldner fühlen sich persönlich angegriffen, wenn für die Beitreibung der Forderung „plötzlich“ ein Inkassounternehmen auf der Matte steht.

    Säumige Schuldner können Firmen über Nacht ruinieren!

    Fazit

    Der Eine oder Andere mag sich fragen, worin denn jetzt die schlechte Nachricht liegt? Tatsächlich trifft diese Änderung die Falschen. Nicht die Inkassodienstleister oder die Rechtsanwälte werden die Leidtragenden dieser Änderungen sein. Die neuen Gebühren reichen nicht mehr aus, um kleine Forderungen wirtschaftlich zu inkassieren.

    Viele Rechtsdienstleister werden die Beitreibung dieser Forderungen entweder ablehnen oder mit Zuzahlungen durch den Gläubiger verknüpfen. Zuzahlungen, die der Schuldner aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen nicht erstatten muss. Damit fällt für viele Unternehmen die Möglichkeit flach, ihre Forderungen kostenneutral beitreiben zu lassen.

    Und der Ehrliche ist dann mal wieder der Dumme!

  • Außergerichtliches Inkasso | kostenneutrale Lösungen für Unternehmen

    Außergerichtliches Inkasso | kostenneutrale Lösungen für Unternehmen

    Vermögen dient zur Bequemlichkeit des Lebens, nicht das Leben zur Anhäufung des Vermögens.

    Saadi (1190-1283)

    Inkasso im B2B und B2C

    Günstig, schnell, wirksam: Lösungen im B2B-Inkasso orientieren sich am Bedürfnis der Unternehmer. Inkasso nützt nichts ohne Kenntnis der Gepflogenheiten. Speziell im B2B-Bereich finden sich oft individuelle Abreden. Werden diese nicht berücksichtigt, kann großer Schaden entstehen. Sowohl für den Gläubiger, als auch für den Schulnder.

    Lösungen für Zielgruppen

    Die Besonderheit beim außergerichtlichen Inkasso liegt in den Beitreibungsmaßnahmen, die ausschließlich in der Planung des Inkassobüros in Absprache mit dem Mandanten liegen. Eine große Anzahl Inkassounternehmer hat sich in diesem Bereich auf ganz bestimmte Problemgruppen spezialisiert. Seien es besonders hohe Forderungen oder auch das so genannte Mengeninkasso (Masseninkasso). Diese beiden Extreme verlangen von dem Inkassodienstleister einen hohen Spezialisierungsgrad, um für den Mandanten und natürlich auch für das Inkassounternehmen selbst, profitabel sein zu können.

    Finanzdienstleister mit Rechtsdienstleistungserlaubnis

    Die ISE deutsche Inkasso e.K. hat sich auf das Inkasso für Firmenkunden spezialisiert und hält für diese Rechtsdienstleistung kompetent geschulte Mitarbeiter und die entsprechende IT-Infrastruktur vor. Jedem seriösen Inkassounternehmer wird daran gelegen sein, seinem Mandanten einen geldwerten Vorteil durch seine Tätigkeit zu liefern. Dies ist mit Sicherheit eines der Hauptmerkmale eines guten Inkassounternehmens Wir zum Beispiel verstehen uns deswegen auch als Finanzdienstleister mit Rechtsdienstleistungserlaubnis.

    Vorgehen der ISE deutsche Inkasso e.K.

    Für die Kontaktaufnahme mit dem Schuldner nutzen wir neben der Post auch E-Mail und SMS. Unserer Erfahrung nach nehmen sehr viele Schuldner das Angebot wahr und nehmen mit uns Kontakt auf, um über die Bezahlung der Schulden zu sprechen. Unsere Mahnschreiben sind freundlich aber bestimmt. Von vornherein ist es unser oberstes Ziel, mit jedem Schuldner zu kommunizieren und auf Weiterungen so gut es geht zu verzichten. Die unterschiedlichen so genannten Eskalationsstufen haben wir aus jahrelanger Erfahrung mit Schuldnern entwickelt und führen u.M.n. zu einem für die Inkassobranche überdurchschnittlichen Zahlungsstrom.

    Vorteile auf einen Blick

    • Schnelle Realisierung der Forderung
    • Keine Belastung der Firmenliquidität
    • Entlastung des eigenen Personals
    • Kapazitäten fürs Kerngeschäft
    • Verbesserung des Ratings der Bank
    • Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit

    Unterscheidung für IKU erst seit 2008

    Am 01.07.2008 wurde das Rechtsdienstleistungsgesetzes eingeführt. Es regelt für Inkassounternehmen die beiden Bereiche gerichtliches und außergerichtliches Inkasso. Außergerichtliches Inkasso ist ein ganzes Paket von Maßnahmen. In der Hauptsache besteht es aus der Forderungsprüfung dem Mahnlauf. Inkassounternehmen dürfen seitdem das komplette gerichtliche Mahnverfahren durchführen. (Ausgenommen ist die so genannte Immobiliarvollstreckung.)

  • Debitorenmanagement: eine lästige Pflicht mit hohem Einsparpotenzial

    Debitorenmanagement: eine lästige Pflicht mit hohem Einsparpotenzial

    Der große Jammer mit den Menschen ist, dass sie so genau wissen, was man ihnen schuldet, und so wenig Empfindungen dafür haben, was sie anderen schulden.

    Franz von Sales (1567-1622)

    Der Begriff Debitorenmanagement leitet sich vom lateinischen Wort „debere“ ab, was „(jmd. etwas) schulden“ bedeutet. Vereinfacht ausgedrückt ist die Debitorenverwaltung dafür zuständig den Kunden, die aus Firmensicht die Debitoren darstellen, Rechnungen über die geleisteten Dienste bzw. die gelieferten Waren zu stellen. Das „Debitoren-Management“ ist nicht zu verwechseln mit der Debitorenbuchhaltung. Bei dieser handelt sich um einen untergeordneten Bereich des Debitorenmanagements, der sich in erster Linie neben der Buchung von Rechnungen auch mit Reklamationen und Gutschriften befasst. Die Begriffe werden oft nicht einheitlich, sondern fließend übergeordnet benutzt. In der Regel ist es treffender allgemein vom Debitorenmanagement zu sprechen. Darunter lässt sich dann auch das Kreditmanagement und das Forderungsmanagement zusammenfassen.

    Debitorenmanager

    Der allgemeine Kostendruck verlangt von Firmen heutzutage nicht nur ihre Waren und Dienstleistungen ständigen Verbesserungen – Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) – zu unterwerfen, sondern auch ein Umdenken im klassischen Debitorenmanagement. Aus dem Buchhalter wird heute mehr und mehr ein Debitorenmanager, der die Firmenbelange nicht nur – hierarchisch betrachtet – nach oben, sondern auch nach außen durchsetzen muss.

    Es geht nicht mehr alleine um das Schreiben von Rechnungen. Immer mehr Kunden erwarten heute kurze Lieferzeiten, aber lange Zahlungsziele. Die hieraus resultierenden Risiken eines Zahlungsaufalls einzuschätzen ist nicht immer ganz einfach. Zusätzlich ist noch der Vertrieb im eigenen Haus darauf angewiesen, den bestehenden und den potenziellen Kunden attraktive Zahlungskonditionen anbieten zu können. Ein Spagat, dem viele Firmen nur mit einem erhöhten Personalaufwand gerecht werden können.

    Outsourcing des Forderungsmanagements

    Eine Möglichkeit, wenigstens die internen Kosten nachhaltig zu senken, liegt im auslagern (outsourcen) des Mahnwesens. Eine Vielzahl von Inkassounternehmen hat sich speziell auf die Belange dieser Unternehmen spezialisiert und ist in der Lage komplette Firmenlösungen anzubieten. Kooperationen zwischen Unternehmern und Inkassodienstleistern führten in vielen Fällen sogar zu der Schaffung eigener Profit-Center, wie sich sehr gut am Beispiel des Otto-Versands und des „Inkasso-Riesen“ EOS nachvollziehen lässt. Es heißt, dass EOS innerhalb des Otto-Konzerns mehr zum Gewinn nach Steuern beiträgt, als das Warenhandelssegment.

    Vielfältige Kooperationsmöglichkeiten

    Der seriöse Inkassodienstleister von heute fährt nicht mehr persönlich beim Schuldner vorbei und versucht durch psychischen oder gar physischen Druck eine Zahlung zu erwirken. Seriöse Inkassounternehmen verstehen sich heute mehr und mehr als Bindeglied und verlängerter Arm des Unternehmers und sind in der Regel sehr darauf bedacht die Kundenbeziehung nicht zu stören.

    Gründe für die Beauftragung eines IKU

    • Im Namen des Gläubigers anrufen
    • Unter der Rufnummer des Gläubigers anrufen
    • Für den Gläubiger Zahlungsverhandlungen führen
    • Für den Unternehmer das Forderungsmanagement optimieren
  • Prozessfinanzierung

    Prozessfinanzierung

    Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand. Niemand weiß, wo die Reise hingeht.

    römische Juristenweisheit

    Wer kennt den Spruch nicht: „vor Gericht und auf hoher See bist du alleine in Gottes Hand. Keiner weiß wo die Reise hingeht!“ Wenn auch Sie trotz guter Erfolgsaussichten ein Verfahren scheuen, liegt das vermutlich in erster Linie an dem finanziellen Risiko. Bereits bei einem Streitwert von 10.000 € liegt das Prozesskostenrisiko durch alle Instanzen bei über 12.000 €. Mit diesem Wissen, ist es durchaus nachvollziehbar, dass viele Verfahren, selbst wenn sie noch so Erfolg versprechend sind, gar nicht erst geführt werden. Eine Prozessfinanzierung löst dieses Problem.

    Prozessfinanz: eine Prozessfinanzierung

    Banken machen das jeden Tag, warum nicht auch Sie? Wir finanzieren – über Partnergesellschaften – Ihren Prozess. Das bedeutet für Sie, dass Sie mit keinem Cent im Risiko stehen. Sollte Ihr Verfahren verloren gehen, trägt der Prozessfinanzierer die gesamten angefallenen Kosten. Und zwar sowohl die von Ihrem Rechtsanwalt, als auch die des gegnerischen und die gesamten Gerichtskosten. Sollte im Laufe des Verfahrens zudem ein Gutachter tätig geworden sein, werden auch dessen Kosten übernommen.

    Mit dem Gegner auf Augenhöhe

    Viele Verfahren werden auch alleine aus dem Grund von Schuldnern in Kauf genommen, weil diese damit rechnen, dass der Gläubiger ein Verfahren aus Kostengründen scheut. Und manchmal ist es auch vom Augenschein her, die Situation David gegen Goliath. Wer gegen einen scheinbar übermächtigen Gegner bestehen will, braucht starke Partner.

    Kostenrisiko versichert

    Vor der Übernahme einer Prozessfinanzierung sorgen unsere Partner außerdem dafür, dass die gesamten anfallenden Kosten bis in die letzte Instanz gesichert sind. Denn nichts wäre schlimmer, als aus einem laufenden Verfahren aussteigen zu müssen, weil einem das Geld für das Verfahren ausgeht.

    Erfolgsbeteiligung ab 10 %

    Wir finanzieren Verfahren ab einem Streitwert von 100.000 €. Über die Höhe der zu zahlenden Erfolgsbeteiligung werden Sie selbstverständlich sofort informiert, wenn die Prozessfinanz Interesse an ihrem Fall haben sollte. Sämtlichen Anfragen fügen Sie bitte eine Klageschrift eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes bei. Sollten Sie keine Klageschrift haben, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular. Wir werden Ihnen dann weitere Informationen zukommen lassen.

    Risikolos streiten, mit den besten Rechtsanwälten

    Viele Rechtsschutzversicherungen versuchen mittlerweile ihre Versicherten an „versicherungsnahe“ Rechtsanwälte zu verweisen. Aus Sicht der Versicherung und aus Kostengründen mag das nachvollziehbar sein. Aus Sicht des Betroffenen ist es sinnvoller, sich gezielt Fachanwälte aussuchen zu können. Mit der Prozessfinanz können Sie sich den Rechtsanwalt aussuchen, der Ihren Fall übernehmen soll.

  • Abmahnmissbrauch 2020 (✝)

    Abmahnmissbrauch 2020 (✝)

    QVOD TIBI HOC ALTERI  – oder negativ ausgedrückt: „was Du nicht willst, das man Dir tu, das füg‘ auch keinem andren zu“.

    Inschrift am Braunschweiger Gewandhaus (Latein)

    Die Lesungen sind beendet und das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs ist beschlossen. Die Abmahnindustrie wird vor die Tür gesetzt! Zigtausende Kleinst- und Kleinunternehmer werden sich gönnend die Hände reiben. Zu viel Schindluder trieben diverse Rechtsanwälte und Wirtschaftsverbände unter dem Deckmäntelchen des Wettbewerbsrechts zum angeblichen Schutz anderer Marktteilnehmer.

    Zielführendes Maßnahmepaket

    Mit dem Gesetz wird ein umfangreiches Maßnahmepaket verabschiedet. In erster Linie geht es hierbei um den Schutz der KMU, also der kleinen und mittleren Unternehmen. Erweiterungen gibt es durch das Gesetz außerdem beim Designgesetz und bei der so genannten Reparaturklausel. Aus Verbrauchersicht handelt es sich durch die Bank um Anpassungen, die schon seit Jahren von diversen Interessenverbänden gefordert wurden. Hier geht es in erster Linie um den nicht nachvollziehbaren Schutz der Hersteller, „sichtbare“ Ersatzteile unter besonderen Kopierschutz zu stellen.

    Gigantischer Wirtschaftsschaden

    Obwohl es schon seit vielen Jahren bekannt ist, dass die Abmahnindustrie gigantische Schäden bei den KMU anrichtet, kam erst durch eine Absichtserklärung im Koalitionsvertrag von vor knapp 2 Jahren so richtig Bewegung in dieses wichtige Projekt. Offizielle Zahlen über die Unternehmen, die durch Abmahnungen wirtschaftlich ruiniert wurden, gibt es nicht. Dies ist in erster Linie dem Umstand geschuldet, dass sich die Abgemahnten teils schuldig fühlten und außerdem in vielen Fällen mit Verschwiegenheitsvereinbarungen mundtot gemacht wurden. Speziell die Verschwiegenheitsvereinbarungen sorgten dafür, dass diese Feuer lange unter dem Radar loderten, da die Betroffenen nicht über ihre Erfahrungen mit den entsprechenden Abmahnkanzleien reden konnten.

    Angst und Schrecken als Geschäftsmodell

    Diesem „Geschäftsmodell“ wird durch die neue Gesetzgebung nun größtenteils der Boden entzogen. Dabei werden Firmen mit weniger als 250 Mitarbeitern unter einen besonderen Schutz gestellt, speziell dann, wenn es sich „lediglich“ um Verstöße gegen die so genannten „Informations- und Kennzeichnungspflichten“ handelt. Mitunter sind zwar auch diese Verstöße von weitreichenden Auswirkungen, aber das Gesetz entzieht ja nicht die Möglichkeit, gegen diese vorgehen zu können, es wird lediglich der „finanzielle Anreiz“ geschmälert, indem die Abgemahnten mit gesetzlichem Segen Ansprüche aus Gegenanspruch geltend machen können.

    Rechtsdienstleistungen ohne Lohn

    Jeder Marktteilnehmer darf einen rechtstreuen Wettbewerb erwarten. Diesem Anspruch kann jedoch bei weitem nicht jeder Wettbewerber gerecht werden. Ein Blick auf alle Verstöße offenbart allerdings, dass viele Verstöße entweder geringer Natur oder unwissentlich erfolgt sind. Natürlich gilt auch hier, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Wenn jedoch die Strafe zum reinen Selbstzweck verkommt, ist die Absicht nicht mit dem eigentlichen Ziel in Einklang zu bringen. Unternehmen sollen nicht vom Markt gemahnt werden, sie sollen sich rechtstreu verhalten. Speziell bei so genannten geringen Verstößen, bzw. Erstverstößen wurden aus diesem Grund erhebliche Änderungen in Gesetzesform gebracht.

    Ohne Reiz keine Erregung

    Der Gesetzgeber hat hier ganz richtig erkannt, dass der größte Teil der bekannten Abmahnungen lediglich dem Zweck diente Anwaltsgebühren und Vertragsstrafen zu generieren. In vielen Fällen wurden für kleinste Verstöße bereits Streitwerte angesetzt, die in keinem Verhältnis zum Schaden zu stehen schienen. Wer sich ein wenig mit der „Honorierung“ von Rechtsdienstleistern beschäftigt, kommt um den Schluss nicht herum, dass die Streitwerte nur der höheren Gebühren wegen aufgeblasen wurden.

    Abmahnungsbefugnis

    Als Rechtsmittel aus dem Wettbewerbsrecht ist die Fähigkeit eine Abmahnung aussprechen zu dürfen daran geknüpft Wettbewerber sein zu müssen. Um als Rechtsanwalt möglichst viele Wettbewerbsverstöße abmahnen zu können, muss also eine breite Basis an Wettbewerbern vertreten werden. Dies schafft in der Regel kaum eine der wettbewerbsrechtlich ausgerichteten Kanzleien. Um trotzdem mit Kleinkanzleien gewerblich Abmahnungen generieren zu können, wurden viele so genannte Wirtschaftsverbände gegründet. Die Voraussetzungen dafür waren lange Zeit gering und wurden nur unzureichend kontrolliert. Die Hürden, um mittlerweile als Wirtschaftsverband – mit einer entsprechenden Abmahnbefugnis – anerkannt zu werden, wurden massiv erhöht. Außerdem müssen sich diese Verbände jetzt regelmäßig qualifizieren. Das BMJV geht davon aus, dass diese Hürden hoch genug sind, um diesem Treiben endgültig ein Ende zu setzen.

    Gegenansprüche

    Abmahnungen können aus diversen Gründen (rechts-) missbräuchlich sein: überhöhte Rechtsanwaltsgebühren, überhöhte Streitwerte, bewusst diffus gehaltene Darlegung des angeblichen Wettbewerbsverstoßes, Wettbewerber, die schon lange in der Insolvenz sind, usw. usw.. Gegenansprüche, bzw. Gegenabmahnungen können zwar bestehen, unterliegen aber dem Nachteil, dass ein weiteres Verfahren mit weiteren Kosten geführt werden muss. Die neuen Möglichkeiten richten sich gegen die Abmahnung selbst und führen im Fall des Anerkenntnisses durch das Gericht zur Erstattung der entstandenen Kosten durch den Abmahner. Dies dürfte mit Sicherheit das größte zukünftige Hindernis werden, Wettbewerber einfach mit Abmahnungen zu überziehen.

    „Fliegender“ Gerichtsstand

    Ein beliebtes Mittel, um den Abgemahnten mürbe zu machen, war außerdem die Wahl des so genannten fliegenden Gerichtsstandes. Wer sich und seine Waren öffentlich anpries lief dann Gefahr, das Mahnverfahren vor einem Gericht führen zu müssen, welches für seine abmahnfreundlichen Entscheidungen bekannt oder auch berüchtigt war. Zukünftig ist ausschließlich das Gericht des Sitzes des Abgemahnten (Beklagten) für dieses Verfahren zuständig.

    Fazit zum Abmahnmissbrauch

    Selten werden sich KMU so gut von unseren Gesetzgebern vertreten gefühlt haben, wie mit der Schaffung dieser Gesetze. Natürlich wird es schwarze Schafe geben, die die entstandenen Lücken im Wettbewerbsrecht für sich auszunutzen versuchen. Ich bin jedoch fest davon überzeugt, dass der größte Teil der KMU aufatmet. Gendergerechte Stellenausschreibungen, Impressumsverstöße, Preisangaben und vieles mehr, müssen nach wie vor nicht geduldet werden. Es hat nur keinen Sinn mehr, Armeen von Studenten gezielt nach diesen Verstößen suchen zu lassen, nur für die (gewerbsmäßige) rechtliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen.

    Mein Tipp

    Ein netter Brief oder ein Telefonat von Marktteilnehmer zu Marktteilnehmer ist wesentlich billiger und in den meisten Fällen genauso effektiv, wie eine Abmahnung.

ISE Deutsche Inkasso e.K.

Schließlich ist es Ihr Geld!

Inhaber Bernhard Ehlen

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Rheinland-Pfalz, Deutschland

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