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Die Krux mit dem Gerichtsstand wird noch komplizierter!

Aktualisierung 20.12.2018

Die Frage nach dem Gerichtsstand stellt sich immer dann, wenn ein Streit nicht außergerichtlich beigelegt werden kann. Für die beteiligten Parteien ist es unter Umständen wichtig, welcher Ort als Gerichtsstand gewählt werden kann. Üblicherweise sind Verbraucher gesetzlich soweit geschützt, dass im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung das Gericht gewählt wird, welches für den Wohnort des Verbrauchers zuständig ist.

Der Schutz des Verbrauchers erstreckt sich hier insbesondere auf die üblicherweise ungleichen finanziellen Möglichkeiten des Unternehmers im Gegensatz zu den finanziellen Möglichkeiten eines üblichen Verbrauchers. Könnte der Unternehmer die Gerichtsstände bestimmen, könnte er den Verbraucher durch lange Anreisen oder häufige Termine zermürben und bekäme somit ein unzulässiges Druckmittel in die Hand.

Gerichtsstand in den AGB

Die AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen) der Unternehmen enthalten deshalb regelmäßig den Hinweis, dass als Gerichtsstand der Wohnsitz des Kunden (Verbrauchers) als vereinbart gilt.

Da es sich bei der Gerichtsstandsvereinbarung zwischen Unternehmer und Verbraucher um eine Regelung handelt, die den Verbraucher schützt, ist die Vereinbarung über die AGB vollkommen ausreichend. Der Verbraucher ist nicht mit einer Extra-Erklärung über den gewählten, bzw. vereinbarten Gerichtsstand zu informieren.

Gerichtsstandsvereinbarung

Während bei Streitigkeiten zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher der Gerichtsstand nicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Lasten des Verbrauchers geändert werden kann, ist das zwischen Unternehmern anders.

Bei einer Gerichtsstandsvereinbarung wird in einer eigenen Erklärung – die nach neuester Rechtsprechung nicht Bestandteil der AGB sein darf – zwischen den Parteien eine Vereinbarung getroffen, welches Gericht im Falle einer Streitigkeit anzurufen ist.

Spezialisierte Gerichte als Wunschgerichtsstand

Die Vereinbarung eines Gerichtsstandes ist in vielen Rechtsgebieten für die Parteien von großem Interesse. So haben sich an diversen Gerichten Senate etabliert, die sich durch besondere Sachkunde gegenüber anderen Gerichten hervortun. In diesen Fällen kann es der einen oder anderen Partei gelegen oder halt auch ungelegen kommen, ausgerechnet bei einem fachkundigen Senat zu landen.

Ein gutes Beispiel sind hier die Gerichte in Düsseldorf, die sich angeblich besonders gut im Kapitalanlagerecht auskennen und gerne mal dazu tendieren einen Anlage-Berater eher zu verurteilen, als dies vielleicht bei anderen Gerichten passiert wäre.

Gerichtsfeste Gerichtsstandsvereinbarung?

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Gerichtsstandsvereinbarung den gesetzlichen Anforderungen genügt, können Sie uns gerne Ihre aktuelle Vereinbarung zur Prüfung zukommen lassen.

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