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Intransparente Fondsgebühren – BGH stärkt Anlegerrechte
Einleitung Viele Anleger zahlen Jahr für Jahr hohe Verwaltungsgebühren für ihre Fondsanlagen …
Höhere Freibeträge bei Pfändung seit 1. Juli 2025
Der Fall Zum 1. Juli 2025 sind die Pfändungsfreigrenzen erneut angehoben worden. …

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  • Schufa-Negativmeldungen durch Inkasso-Unternehmen: Rechtliche Anforderungen und wirtschaftliche Bedeutung

    Schufa-Negativmeldungen durch Inkasso-Unternehmen: Rechtliche Anforderungen und wirtschaftliche Bedeutung

    Einleitung

    Schufa-Negativmeldungen sind ein zentrales Instrument im Forderungsmanagement von Unternehmen. Sie dienen dazu, die Kreditwürdigkeit von Schuldnern zu bewerten und Zahlungsausfälle zu minimieren. Allerdings müssen bei der Übermittlung solcher Daten strenge rechtliche Vorgaben beachtet werden, um Datenschutzverstöße zu vermeiden. Ein aktuelles Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) vom 22. November 2024 (Az.: 17 U 2/24) verdeutlicht die Konsequenzen bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften.

    Das Urteil des OLG Schleswig: Hintergrund und Relevanz

    Im vorliegenden Fall hatte ein Inkasso-Unternehmen eine Forderung an die Schufa gemeldet, ohne zwischen Haupt- und Nebenforderungen zu differenzieren. Der Gesamtbetrag umfasste neben der eigentlichen Hauptforderung auch Mahngebühren, Verzugszinsen und weitere Kosten. Das OLG Schleswig entschied, dass eine solche undifferenzierte Meldung unzulässig sei und gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoße. Das Gericht betonte, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO nur zulässig ist, wenn berechtigte Interessen des Unternehmens nicht die Interessen oder Grundrechte der betroffenen Person überwiegen. Im konkreten Fall sah das Gericht dieses Gleichgewicht nicht gewahrt.

    Rechtliche Rahmenbedingungen für Schufa-Meldungen durch Inkasso-Unternehmen

    • Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenforderungen: Gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dürfen an die Schufa nur fällige und offene Hauptforderungen übermittelt werden. Nebenforderungen wie Mahngebühren oder Verzugszinsen sind hiervon ausgeschlossen, da sie keinen eindeutigen Rückschluss auf die Zahlungsfähigkeit oder den Zahlungswillen des Schuldners zulassen.
    • Anforderungen an eine korrekte Meldung: Eine rechtmäßige Schufa-Meldung muss transparent und nachvollziehbar sein. Es ist essenziell, Haupt- und Nebenforderungen klar zu trennen und ausschließlich die Hauptforderung zu melden. Zudem sollte sichergestellt sein, dass die Forderung nicht verjährt ist und der Schuldner zuvor angemessen informiert wurde.

    Wirtschaftliche Relevanz und Risiken für Gläubiger

    Für Unternehmen und Inkasso-Dienstleister hat die Einhaltung dieser rechtlichen Vorgaben erhebliche wirtschaftliche Bedeutung:

    • Risiken bei fehlerhaften Meldungen: Unzulässige Schufa-Einträge können zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, die mit erheblichen Kosten verbunden sind. Zudem können solche Vorfälle das Ansehen des Unternehmens schädigen und das Vertrauen von Geschäftspartnern und Kunden beeinträchtigen.
    • Bedeutung eines rechtssicheren Forderungsmanagements: Ein korrektes und transparentes Vorgehen im Forderungsmanagement schützt nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen, sondern fördert auch die Effizienz bei der Realisierung offener Forderungen. Die Hinzuziehung von Experten im Inkasso-Bereich kann hierbei entscheidend sein, um Prozesse zu optimieren und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

    Empfehlungen für Unternehmen und Inkasso-Dienstleister

    • Schulung und Sensibilisierung: Mitarbeiter sollten regelmäßig zu den aktuellen rechtlichen Anforderungen im Forderungsmanagement geschult werden.
    • Implementierung klarer Prozesse: Es ist wichtig, standardisierte Verfahren zur Differenzierung von Haupt- und Nebenforderungen zu etablieren und diese konsequent anzuwenden.
    • Juristische Beratung: Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Inkassodienstleistern kann helfen, die Rechtmäßigkeit von Schufa-Meldungen sicherzustellen und individuelle Risiken zu minimieren.

    Fazit

    Die korrekte Handhabung von Schufa-Negativmeldungen erfordert ein tiefgreifendes Verständnis der rechtlichen Vorgaben und eine sorgfältige Umsetzung in der Praxis. Unternehmen und Inkasso-Dienstleister sollten daher großen Wert auf Compliance legen, um wirtschaftliche Risiken zu minimieren und ihre Reputation zu schützen. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Experten im Inkasso-Bereich ist hierbei ein entscheidender Faktor für den nachhaltigen Erfolg.

    Sie möchten sicherstellen, dass Ihre Schufa-Meldungen rechtssicher und effizient erfolgen?

    Unser erfahrenes Team unterstützt Sie dabei, Ihr Forderungsmanagement zu optimieren und rechtliche Risiken zu minimieren.

  • E-Rezept und Steuern: So weisen Sie Ihre Krankheitskosten richtig nach

    E-Rezept und Steuern: So weisen Sie Ihre Krankheitskosten richtig nach

    Mit der Einführung des elektronischen Rezeptes (E-Rezept) ergeben sich ab 2024 interessante Veränderungen, besonders wenn es um die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Krankheitskosten geht. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat kürzlich klargestellt, was Sie bei der Steuererklärung ab sofort beachten sollten.

    Was genau ändert sich mit dem E-Rezept?

    Das E-Rezept ist ab dem Veranlagungszeitraum 2024 ausreichend, um verschreibungspflichtige Medikamente als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend zu machen. Der entscheidende Vorteil: Der Nachweis der sogenannten „Zwangsläufigkeit“ (also der Notwendigkeit) Ihrer Krankheitskosten wird durch das E-Rezept erheblich erleichtert.

    Wie erfolgt der Nachweis beim Finanzamt?

    Um Ihre Medikamentenkosten steuerlich absetzen zu können, benötigen Sie:

    • Bei gesetzlicher Krankenversicherung: Einen Kassenbeleg der Apotheke.
    • Bei privater Krankenversicherung: Entweder den Kostenbeleg der Apotheke vor Ort oder die Rechnung der Online-Apotheke.

    Was muss auf dem Beleg stehen?

    Der Beleg muss folgende Informationen enthalten:

    • Name des Steuerpflichtigen
    • Art der Leistung (z. B. genaue Bezeichnung des Medikaments)
    • Betrag bzw. Zuzahlungsbetrag
    • Art des Rezeptes (E-Rezept oder herkömmliches Rezept)

    Für das Jahr 2024 gilt eine wichtige Erleichterung: Ein Kassenbeleg ohne den Namen des Steuerpflichtigen wird vom Finanzamt nicht beanstandet.

    Sonderfälle: Medikamente für Kinder und Unterhaltsberechtigte

    Bei minderjährigen oder unterhaltsberechtigten Kindern empfiehlt es sich, individuell mit Ihrem Steuerberater zu sprechen, um keine Fehler bei der Zuordnung und Absetzbarkeit zu machen.

    Fazit:

    Mit dem E-Rezept vereinfacht sich ab 2024 der Nachweis von Krankheitskosten deutlich. Bewahren Sie Ihre Belege sorgfältig auf und nutzen Sie diese steuerlichen Vorteile, um Ihre außergewöhnlichen Belastungen optimal geltend zu machen. Im Zweifelsfall hilft Ihnen Ihr Steuerberater gerne weiter.

  • Datenverarbeitung in Inkassounternehmen: Ein Überblick für Gläubiger

    Datenverarbeitung in Inkassounternehmen: Ein Überblick für Gläubiger


    Die Vorteile der DSGVO für Gläubiger: Datenschutz und effiziente Forderungseintreibung

    Viele Unternehmer sehen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als bürokratisches Hindernis. Doch tatsächlich bietet sie klare rechtliche Rahmenbedingungen, die es Gläubigern erleichtern, offene Forderungen effizient und datenschutzkonform einzutreiben. In diesem Artikel zeigen wir, welche Vorteile sich für Sie ergeben und warum ein professionelles Inkassounternehmen mit konsequenter Umsetzung der DSGVO eine hohe Beitreibungsquote erzielt.


    Woher erhält das Inkassounternehmen die Daten?

    Als Gläubiger haben Sie ein berechtigtes Interesse daran, offene Forderungen einzuziehen. Deshalb dürfen Sie die notwendigen Schuldnerdaten an ein Inkassounternehmen weitergeben – auch ohne gesonderte Einwilligung des Schuldners.

    📌 Rechtsgrundlage:
    Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO – Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung
    Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO – Wahrung berechtigter Interessen

    👉 Ihr Vorteil: Keine bürokratischen Hürden! Die Datenweitergabe an ein Inkassounternehmen ist zulässig und kann sofort erfolgen.


    Welche Daten darf das Inkassounternehmen verarbeiten?

    Das Inkassounternehmen darf nur solche personenbezogenen Daten verarbeiten, die zur Forderungseintreibung erforderlich sind. Dazu gehören:

    ✔ Name und Anschrift des Schuldners
    ✔ Forderungshöhe und -grund
    ✔ Zahlungsinformationen
    ✔ Bonitätsauskünfte, soweit relevant

    Wichtig:
    Nicht relevante Daten dürfen nicht gespeichert oder verarbeitet werden. Das sorgt für einen klaren, strukturierten Ablauf und schützt alle Beteiligten vor unnötiger Datenverarbeitung.


    Bestrittene Forderungen: Darf ein Inkassounternehmen tätig werden?

    Ein häufiger Irrtum ist, dass Inkassounternehmen keine bestrittenen Forderungen bearbeiten dürfen. Doch das ist nicht korrekt!

    📌 Rechtsgrundlage:
    Bundesverfassungsgericht, Az.: 1 BvR 725/03 – Inkassodienstleister dürfen auch bestrittene Forderungen einziehen.

    👉 Ihr Vorteil: Selbst wenn der Schuldner die Forderung bestreitet, kann das Inkassounternehmen tätig werden. So sparen Sie Zeit und vermeiden unnötige Gerichtsverfahren!


    Wie lange dürfen die Daten gespeichert werden?

    Inkassounternehmen dürfen Schuldnerdaten so lange speichern, wie sie zur Eintreibung der Forderung notwendig sind. Danach gilt eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht:

    📌 Rechtsgrundlage:
    § 35 Abs. 2 Nr. 3 BDSG – Löschungspflicht nach Zweckerfüllung
    Handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten (bis zu 10 Jahre nach § 147 AO, § 257 HGB)

    👉 Ihr Vorteil: Ihre Forderungsunterlagen bleiben vollständig dokumentiert, falls es später zu Rückfragen oder weiteren rechtlichen Schritten kommt.


    Effiziente und rechtssichere Forderungseintreibung

    Dank der DSGVO arbeiten Inkassounternehmen auf einer klaren rechtlichen Basis. Das bedeutet für Sie als Gläubiger:

    Keine komplizierten Einwilligungen erforderlich
    Effiziente Weitergabe und Verarbeitung relevanter Schuldnerdaten
    Klare Regeln für den Umgang mit bestrittenen Forderungen
    Sichere Datenspeicherung und transparente Prozesse

    🔹 Lassen Sie sich professionell unterstützen! 🔹
    👉 Wir übernehmen Ihr Forderungsmanagement und sorgen für eine sichere, DSGVO-konforme Eintreibung offener Rechnungen! Jetzt unverbindlich anfragen!


    Fazit: Ihr berechtigtes Interesse steht im Fokus

    Die DSGVO ist kein Hindernis – im Gegenteil! Sie bietet Gläubigern Sicherheit, indem sie klare Rahmenbedingungen für die Datenverarbeitung durch Inkassounternehmen schafft.

    📢 Warten Sie nicht auf den Zahlungseingang – handeln Sie jetzt!

    🔹 Nutzen Sie die Vorteile eines professionellen Forderungsmanagements.

    🔹 Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung!


  • Zustellung vereiteln vereitelt – Wie Sie Ihren  Schuldner überlisten

    Zustellung vereiteln vereitelt – Wie Sie Ihren Schuldner überlisten

    Erfolgreiche Zustellung von Schriftstücken an Schuldner: Ein Leitfaden für Gläubiger

    Die Zustellung von Schriftstücken an Schuldner ist ein entscheidender Schritt im Forderungsmanagement. Doch was tun, wenn Schuldner versuchen, sich der Zustellung zu entziehen? Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe gibt wertvolle Einblicke und zeigt Wege auf, wie Gläubiger dennoch erfolgreich ihre Forderungen durchsetzen können.

    Experten-Tipp:

    Beauftragen Sie Ihren Gerichtsvollzieher vor Ort mit der Zustellung wichtiger Schriftstücke. Die Kosten sind gering, der Effekt ist im wahrsten Sinne des Worten einschlagend und der Gerichtsvollzieher bestätigt GERICHTSFEST die Zustellung des Inhaltes des Briefes!

    Rechtliche Grundlagen und Praxis

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem jüngsten Beschluss klargestellt, dass die Zustellung von Schriftstücken an eine GmbH auch dann wirksam sein kann, wenn der Briefkasten mit Silikon verklebt wurde. Dieses Urteil basiert auf den §§ 418, 341, 310, 233, 180 ZPO und § 35 HGB und bietet Gläubigern wichtige Anhaltspunkte für ihre Vorgehensweise.

    Zustellung an die Geschäftsanschrift

    Eine der Kernbotschaften des Urteils ist, dass die Zustellung an die Geschäftsanschrift einer GmbH erfolgen kann, selbst wenn der Briefkasten mit dem Namen des Geschäftsführers beschriftet ist. Dies bedeutet, dass Gläubiger darauf achten sollten, Schriftstücke stets an die offizielle Geschäftsadresse zu senden, die im Handelsregister eingetragen ist. Diese Adresse gilt als unwiderlegliche gesetzliche Vermutung für die Erreichbarkeit der Vertreter der Gesellschaft.

    Umgang mit verklebten Briefkästen

    Das Verkleben eines Briefkastens mit Silikon stellt kein unüberwindbares Hindernis für die Zustellung dar. Solange der Briefkasten weiterhin beschriftet ist und Schriftstücke eingelegt werden können, gilt die Zustellung als ordnungsgemäß. Gläubiger sollten daher sicherstellen, dass ihre Zustellungsversuche dokumentiert werden, insbesondere durch Zustellungsurkunden, die beweiskräftig sind.

    Beweislast und Nachlässigkeit des Schuldners

    Das Gericht betonte, dass es in der Verantwortung des Schuldners liegt, sicherzustellen, dass der Briefkasten funktionsfähig bleibt. Wenn ein Schuldner Maßnahmen ergreift, um die Zustellung zu verhindern, muss er regelmäßig überprüfen, ob diese Maßnahmen wirksam sind. Andernfalls kann ihm Nachlässigkeit vorgeworfen werden, was zu seinem Nachteil ausgelegt wird.

    Praktische Tipps für Gläubiger

    1. Dokumentation: Halten Sie alle Zustellungsversuche schriftlich fest und bewahren Sie Zustellungsurkunden sorgfältig auf.
    2. Geschäftsadresse nutzen: Stellen Sie sicher, dass Schriftstücke an die im Handelsregister eingetragene Geschäftsadresse gesendet werden.
    3. Regelmäßige Überprüfung: Schuldner sollten darauf hingewiesen werden, dass sie verpflichtet sind, die Funktionsfähigkeit ihres Briefkastens regelmäßig zu überprüfen.
    4. Rechtliche Beratung: Ziehen Sie im Zweifelsfall rechtlichen Rat hinzu, um sicherzustellen, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind.

    Fazit

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe stärkt die Position von Gläubigern und zeigt, dass Schuldner sich nicht durch einfache Maßnahmen wie das Verkleben eines Briefkastens der Zustellung entziehen können. Mit der richtigen Vorgehensweise und sorgfältiger Dokumentation können Gläubiger ihre Forderungen erfolgreich durchsetzen.

    Bleiben Sie informiert und setzen Sie auf eine strategische Herangehensweise, um Ihre Rechte als Gläubiger zu wahren.

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  • Wie widerruft man eine Bürgschaft

    Wie widerruft man eine Bürgschaft


    Bürgschaft und Widerruf – Rechtliche Grundlagen und praktische Hinweise für Gläubiger und Schuldner
    Die Bürgschaft ist ein zentraler Bestandteil des Forderungsmanagements und Inkassowesens. In diesem Beitrag erklären wir, warum die Schriftform unverzichtbar ist, wie der Widerruf geregelt ist und welche praktischen Konsequenzen sich für Gläubiger und Schuldner ergeben. Dabei stützen wir uns auf die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 766 BGB, sowie die Rechtsprechung, etwa das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28. Januar 1993 (Aktenzeichen: IX ZR 259/91).

    Was ist eine Bürgschaft und warum ist die Schriftform wichtig?

    Die Bürgschaft ist eine Verpflichtungserklärung, bei der eine dritte Person (der sogenannte Bürge) gegenüber einem Gläubiger für die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Schuldners einsteht. Laut § 766 BGB ist die Schriftform zwingend vorgeschrieben. Wichtig: Die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen. Das bedeutet, dass die Bürgschaftserklärung nur dann rechtswirksam ist, wenn sie schriftlich abgegeben und vom Bürgen eigenhändig unterschrieben wird.

    Widerruf der Bürgschaft: Was Sie wissen müssen

    Ein Widerruf der Bürgschaft kann erfolgen, solange die Bürgschaftserklärung nicht wirksam geworden ist. Entscheidend ist der Zugang des Widerrufs beim Gläubiger. Dies ist in § 130 Abs. 1 Satz 2 BGB geregelt. Wesentliche Punkte:

    1. Der Widerruf muss dem Gläubiger vor oder gleichzeitig mit der Übergabe der Bürgschaftsurkunde zugehen.
    2. Praxisbeispiel: Unterschreibt ein Bürge eine Bürgschaftserklärung, übermittelt jedoch zeitgleich einen Widerruf an den Gläubiger, wird die Bürgschaft unwirksam.

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28. Januar 1993 (Aktenzeichen: IX ZR 259/91) stellt zudem klar, dass eine Bürgschaft erst dann wirksam wird, wenn sie an den Gläubiger übergeben wird. Die bloße Unterzeichnung reicht nicht aus.

    Praktische Merkhilfen für Gläubiger und Schuldner

    • Gläubiger: Prüfen Sie die Form und den Zugang der Bürgschaftserklärung. Ohne eine wirksame Übergabe an Sie können keine Rechte aus der Bürgschaft abgeleitet werden.
    • Bürge: Falls Sie Ihre Erklärung widerrufen möchten, handeln Sie schnell. Der Widerruf muss spätestens zeitgleich mit der Übergabe der Bürgschaftsurkunde erfolgen.

    Vertrauen Sie auf professionelle Unterstützung im Forderungsmanagement

    Ob Bürgschaften oder andere rechtliche Sicherungsinstrumente – wir helfen Ihnen dabei, rechtlich einwandfrei zu handeln und Risiken zu minimieren. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Beratung!


    FAQ: Bürgschaft und Widerruf

    1. Wann wird eine Bürgschaftserklärung wirksam?
      Eine Bürgschaftserklärung wird erst wirksam, wenn sie schriftlich abgegeben und dem Gläubiger übergeben wurde (BGH, Urteil vom 28. Januar 1993, Aktenzeichen: IX ZR 259/91).
    2. Kann eine Bürgschaft widerrufen werden?
      Ja, ein Widerruf ist möglich, solange die Erklärung noch nicht wirksam geworden ist. Entscheidend ist, dass der Widerruf dem Gläubiger vor oder gleichzeitig mit der Übergabe der Urkunde zugeht (§ 130 Abs. 1 Satz 2 BGB).
    3. Warum ist die Schriftform bei der Bürgschaft wichtig?
      Die Schriftform gemäß § 766 BGB dient dem Schutz des Bürgen, da sie eine unüberlegte Abgabe der Erklärung verhindern soll.
    4. Kann eine Bürgschaft per E-Mail oder elektronisch erklärt werden?
      Nein, die elektronische Form ist bei Bürgschaften ausgeschlossen. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.
    5. Was passiert, wenn der Bürge die Erklärung unterschreibt, aber nicht übergibt?
      In diesem Fall wird die Bürgschaft nicht wirksam, da die Übergabe an den Gläubiger eine zwingende Voraussetzung ist.

    Relevante Gesetze:
    § 130 BGB – Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden
    (1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.

    § 766 BGB – Schriftform der Bürgschaftserklärung
    Zur Gültigkeit des Bürgschaftsvertrags ist die schriftliche Erteilung der Bürgschaftserklärung erforderlich. Die Erteilung der Bürgschaftserklärung in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Soweit der Bürge die Hauptverbindlichkeit erfüllt, wird der Mangel der Form geheilt.


  • AGB im B2B wirksam einbeziehen

    AGB im B2B wirksam einbeziehen

    AGB im B2B-Bereich wirksam einbeziehen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind ein essenzielles Instrument für Verträge zwischen Unternehmen. Sie erleichtern die Standardisierung von Vertragsinhalten und reduzieren rechtliche Risiken. AGB können zudem online zur Verfügung gestellt werden, was deren Pflege vereinfacht. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit AGB rechtlich wirksam Teil eines Vertrages im B2B-Bereich werden?


    Dazu klären wir erstmal die Begriffe an sich:

    Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?

    Gemäß § 305 Abs. 1 BGB sind AGB für eine Vielzahl von Fällen vorformulierte Vertragsbedingungen, die von einer Vertragspartei (dem Verwender) der anderen Vertragspartei bei Vertragsschluss gestellt werden. Der Zweck besteht darin, Vertragsinhalte zu vereinfachen und zu standardisieren. Allerdings dürfen AGB nicht individuell ausgehandelt sein, da sie sonst nicht als solche gelten.

    § 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
    (1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.
    Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat.
    Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.


    Unterschiede zwischen B2B und B2C

    Im B2B-Bereich (Business-to-Business) gelten andere rechtliche Rahmenbedingungen als im B2C-Bereich (Business-to-Consumer). Verbraucher profitieren im B2C-Bereich von umfangreichen Schutzvorschriften, wie z. B. den Regelungen aus § 309 BGB, die bestimmte Klauseln verbieten.

    Im B2B-Bereich hingegen haben Unternehmer größere Freiheiten. Die strengen Vorschriften der §§ 305 Abs. 2 und 3, 308 und 309 BGB finden hier gemäß § 310 Abs. 1 BGB keine Anwendung. Dennoch gilt die Klauselkontrolle nach § 307 BGB, um unangemessene Benachteiligungen zu verhindern.

    B2B ist ein Akronym für die Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen
    Im B2B-Bereich (Business to Business) stehen professionelle Geschäftsbeziehungen mit individuellen Verträgen, größeren Transaktionsvolumina und weniger strengen rechtlichen Regelungen im Vordergrund.
    Im Gegensatz dazu richtet sich der B2C-Bereich (Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern) an Privatkunden, unterliegt strengen Verbraucherschutzvorschriften und verwendet häufig standardisierte Vertragsbedingungen.


    Voraussetzungen für die wirksame Einbeziehung von AGB im B2B-Bereich

    Damit AGB im B2B-Bereich wirksam Vertragsbestandteil werden, sind folgende Voraussetzungen zu beachten:

    1. Hinweis auf die AGB
      Der Verwender muss bei Vertragsschluss unmissverständlich auf die AGB hinweisen. Dies kann mündlich, schriftlich oder durch einen deutlich erkennbaren Vermerk erfolgen, beispielsweise auf einer Webseite, in einem Angebot oder in einem Bestellformular.
    2. Möglichkeit zur Kenntnisnahme
      Die AGB müssen dem Vertragspartner in zumutbarer Weise zugänglich gemacht werden. Dazu können die AGB auf der Webseite bereitgestellt, in Papierform übergeben oder per E-Mail zugesandt werden. Wichtig ist, dass der Vertragspartner die Möglichkeit hat, die AGB vor Vertragsabschluss zu lesen.
      Das Bayrische Oberste Landesgericht (BayObLG, Urteil vom 14. August 2024 – AZ 102 AR 84/24 e) stellt hierzu fest: Es genügt, wenn die AGB dem Vertragspartner so zugänglich gemacht werden, dass er sie lesen könnte. Eine tatsächliche Lektüre ist nicht erforderlich.
    3. Einverständnis des Vertragspartners
      Im B2B-Bereich ist ein ausdrückliches Einverständnis mit der Geltung der AGB nicht zwingend erforderlich. Ein stillschweigendes Einverständnis wird angenommen, wenn der Vertragspartner die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte und den Vertrag dennoch abschließt. (Und hier reicht im B2B ein Link auf der eigenen Webseite!)
      • Vorteil: Die AGB müssen nur noch an einer Stelle gepflegt werden und sind trotzdem wirksam vereinbart!

    Formulierungsbeispiel: Hinweis auf AGB im B2B-Bereich

    Ein Hinweis zur wirksamen Einbeziehung von AGB könnte wie folgt lauten:
    „Für alle unsere Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einsehbar unter [Link zur Webseite]. Mit Abschluss des Vertrages erkennen Sie deren Geltung an.“


    Besondere Regelungen im Internet

    Bei Online-Angeboten gelten spezielle Anforderungen an die Zugänglichkeit der AGB. Der Link zu den AGB sollte leicht auffindbar und gut lesbar sein. Dies kann beispielsweise durch:

    • einen deutlich platzierten Hinweis im Bestellprozess,
    • eine Checkbox mit der Formulierung „Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere sie“ oder
    • einen Hinweis im Footer-Bereich der Webseite erfolgen.

    Eine klare und einfache Navigation zu den AGB erhöht deren Wirksamkeit und Transparenz.

    Sie interessieren sich für unsere B2B-Lösungen?

    Gerne erklären wir Ihnen ausführlich, warum Inkasso im B2B selten zu einer Kostenbelastung führt und wie wir Ihnen dabei helfen, Ihre Außenstände schnell und sicher zu reduzieren.


    Fazit: Erfolgreiche Einbeziehung von AGB im B2B

    Die Einbeziehung von AGB im B2B-Bereich unterliegt weniger strengen Vorschriften als im B2C-Bereich. Entscheidend ist, dass der Vertragspartner die Möglichkeit hat, die AGB vor Vertragsabschluss in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen, und dass auf deren Geltung eindeutig hingewiesen wird.

    Durch eine sorgfältige Gestaltung des Vertragsprozesses – sowohl im persönlichen Kontakt als auch online – kann sichergestellt werden, dass AGB wirksam Vertragsbestandteil werden und im Streitfall Bestand haben.

  • Energiekostenschock

    Wirtschaftliche Unsicherheiten 2025: Was Gläubiger wissen müssen, um Ausfälle zu vermeiden

    Einleitung

    Die Weltwirtschaft befindet sich in einem ständigen Wandel, geprägt von geopolitischen Spannungen, steigenden Energiepreisen und den Nachwirkungen der Pandemie. Für Gläubiger, die regelmäßig offene Forderungen beitreiben müssen, ist es entscheidend, die aktuellen Entwicklungen zu verstehen und ihre Strategien entsprechend anzupassen. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten wirtschaftlichen Trends 2025 und gibt praxisnahe Empfehlungen, wie Gläubiger Risiken minimieren können.


    Die globalen Kapitalmärkte stehen vor einer entscheidenden Phase: Zinssenkungen und steigende Langfristzinsen stellen traditionelle Muster auf den Kopf. Auch die Staatsanleihemärkte in der Eurozone sind stark in Bewegung.

    Zentralbankpolitik und Zahlungsrisiken:

    • Die Europäische Zentralbank plant weitere Zinssenkungen, um die Wirtschaft zu stimulieren. Dies könnte kurzfristig die Finanzierungskosten senken, jedoch birgt die volatile Zinslandschaft Unsicherheiten für Unternehmen.
    • Gläubiger sollten bei der Bewertung von Schuldnern die wirtschaftliche Belastbarkeit in einem Umfeld steigender Finanzierungskosten genau prüfen.

    Branchen mit erhöhtem Risiko:

    • Unternehmen in der Energie- und Transportbranche kämpfen mit gestiegenen Betriebskosten. Ebenso zeigt der Automobilsektor aufgrund von Lieferkettenproblemen und hoher Konkurrenz Schwächen.
    • Besonders Unternehmen mit geringen Margen und hohem Fremdkapitalanteil können in Zahlungsschwierigkeiten geraten.

    Empfehlung: Gläubiger sollten verstärkt Bonitätsprüfungen durchführen und auf einen proaktiven Dialog mit ihren Kunden setzen. Die Zusammenarbeit mit einem professionellen Forderungsmanagement-Anbieter kann zusätzliche Sicherheit bieten.

    Der frühe Vogel fängt den Wurm!

    Warten Sie nicht, bis sich die Zahlungsstörungen häufen. Entscheiden Sie sich noch heute für einen seriösen und erfahrenen Inkassodienstleister: Uns!


    2. Wie globale Handelsströme das Inkassorisiko beeinflussen

    Der Schienenverkehr zwischen China und Europa gewinnt zunehmend an Bedeutung, während maritime Transportwege anfälliger für geopolitische Risiken werden.

    Neue Chancen durch den China-Europa-Zug:

    • Der Schienenverkehr bietet für zeitkritische Industrien wie Elektronik, Automobil und Pharma eine schnellere und kostengünstigere Alternative zum Seeweg.
    • Für Gläubiger bedeutet dies, dass ihre Schuldner in diesen Branchen von verbesserten Lieferketten profitieren können.

    Risiken durch geopolitische Spannungen:

    • Die Abhängigkeit von zentralasiatischen Handelsrouten birgt Risiken durch politische Instabilität in diesen Regionen.
    • Gläubiger sollten die Branchenabhängigkeit ihrer Kunden bewerten und mögliche Lieferkettenunterbrechungen einkalkulieren.

    Empfehlung: Gläubiger können von Monitoring-Services profitieren, die wirtschaftliche Entwicklungen und Handelsrouten beobachten. Ein gezieltes Forderungsmanagement hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen.


    3. Energiekrise und die Folgen für Unternehmen

    Die Energiekrise in Europa zeigt erneut, wie anfällig die Industrie für plötzliche Kostensteigerungen ist. Steigende Gaspreise und schwankende erneuerbare Energien belasten Unternehmen erheblich.

    Höhere Kosten, niedrigere Margen:

    • Gaspreise könnten im Frühjahr 2025 um bis zu 30 % höher sein als im Vorjahr. Dies trifft insbesondere energieintensive Branchen wie Chemie und Metallverarbeitung.
    • Unternehmen mit festen Lieferverpflichtungen können Schwierigkeiten haben, plötzliche Kostensteigerungen weiterzugeben.

    Langfristige Unsicherheit:

    • Die Volatilität der Energiepreise bleibt hoch. Selbst wenn kurzfristige Entspannung eintritt, werden die Preise in Europa voraussichtlich längerfristig über dem globalen Durchschnitt bleiben.

    Empfehlung: Gläubiger sollten insbesondere bei energieintensiven Branchen die Zahlungsfähigkeit ihrer Schuldner prüfen. Ein verstärkter Fokus auf Sicherheiten und die Zusammenarbeit mit Inkassospezialisten kann helfen, Forderungsausfälle zu reduzieren.


    Fazit

    Die wirtschaftlichen Entwicklungen 2025 bringen erhebliche Unsicherheiten mit sich, insbesondere für Unternehmen in sensiblen Branchen. Gläubiger können von einem professionellen Forderungsmanagement profitieren, das nicht nur Zahlungsausfälle minimiert, sondern auch aktuelle Marktentwicklungen berücksichtigt.

    Handlungsempfehlung:

    • Prüfen Sie regelmäßig die Bonität Ihrer Kunden.
    • Setzen Sie auf einen starken Partner im Forderungsmanagement, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützt.
    • Nutzen Sie Monitoring-Tools, um wirtschaftliche Trends und deren Auswirkungen auf Ihre Kunden zu bewerten.

    Bleiben Sie informiert und handeln Sie frühzeitig, um Ihre Forderungen erfolgreich einzutreiben.

  • Sammelklage-Inkasso: Was die Entscheidung des BGH für Ihr Forderungsmanagement bedeutet

    Stärken Sie Ihr Forderungsmanagement mit effizienten und rechtlich abgesicherten Lösungen. Kontaktieren Sie uns für maßgeschneiderte Inkassodienstleistungen!


    Das Forderungsmanagement entwickelt sich kontinuierlich weiter, insbesondere durch innovative Lösungen wie das Sammelklage-Inkasso. Diese Methode, die ursprünglich rechtlich umstritten war, wurde kürzlich durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) als zulässig bestätigt. Für Unternehmen, die regelmäßig größere Inkassoforderungen haben, eröffnet dies neue Möglichkeiten, Forderungen effizient durchzusetzen.

    Was bedeutet die Entscheidung des BGH für Sie und Ihr Unternehmen?

    Wir klären auf.


    Was ist Sammelklage-Inkasso?

    Sammelklage-Inkasso ist ein Modell, das insbesondere von Legal-Tech-Unternehmen genutzt wird. Dabei werden mehrere gleichartige Forderungen von unterschiedlichen Gläubigern gebündelt, an den Inkassodienstleister abgetreten und in einer einzigen gerichtlichen Klage geltend gemacht. Ziel ist es, durch diese Bündelung Kosten und Zeit zu sparen.

    Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Inkassounternehmen bündelt Ansprüche mehrerer Kunden gegen eine insolvente Fluggesellschaft und klagt diese gesammelt ein. Sollte die Klage erfolgreich sein, wird die Forderung durch den Dienstleister eingezogen, und der Gläubiger erhält den entsprechenden Anteil abzüglich der vereinbarten Provision.


    Die Entscheidung des BGH: Rechtliche Sicherheit für Sammelklage-Inkasso

    Der BGH hat in einer richtungsweisenden Entscheidung festgestellt, dass das Sammelklage-Inkasso keine unzulässige Rechtsdienstleistung ist. Damit wurde klargestellt, dass Inkassounternehmen mit einer entsprechenden Lizenz auch in Zukunft Forderungen bündeln und gesammelt einklagen dürfen. Dies betrifft insbesondere die gerichtliche Forderungseinziehung, die direkt auf Basis abgetretener Ansprüche erfolgt.

    Wesentliche Punkte der Entscheidung:

    • Das Sammelklage-Inkasso ist eine zulässige Rechtsdienstleistung gemäß § 2 und § 10 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
    • Der Schutzzweck des RDG, der Rechtssuchende vor unqualifizierten Anbietern schützen soll, wird durch dieses Modell nicht beeinträchtigt.
    • Auch hohe Provisionen oder die Bündelung mehrerer Forderungen sind rechtlich unbedenklich, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.

    Randnotiz: Mit dieser Entscheidung stärkt der BGH nicht nur Legal-Tech-Unternehmen, sondern auch etablierte Inkassodienstleister, die innovative Ansätze verfolgen.


    Vorteile des Sammelklage-Inkasso für Ihr Unternehmen

    Gerade für Unternehmen, die regelmäßig größere Forderungen gegen säumige Geschäftspartner oder insolvente Schuldner haben, bietet das Sammelklage-Inkasso erhebliche Vorteile:

    1. Kostenersparnis: Durch die Bündelung von Forderungen werden Prozesskosten deutlich gesenkt, da nur ein Verfahren geführt wird.
    2. Effizienz: Die Bündelung ermöglicht eine schnellere Bearbeitung, da ähnliche Forderungen zusammengeführt werden.
    3. Erhöhte Erfolgswahrscheinlichkeit: Die Bündelung von Forderungen erhöht oft den Druck auf Schuldner, was zu einer höheren Erfolgsquote führen kann.
    4. Transparenz: Als Gläubiger behalten Sie den Überblick über den Prozess, während wir uns um alle rechtlichen Details kümmern.

    Randnotiz: Bündeln Sie Ihre Forderungen mit uns – wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Forderungsmanagement.


    Wann ist Sammelklage-Inkasso sinnvoll?

    Sammelklage-Inkasso eignet sich besonders in Fällen, in denen:

    • mehrere gleichartige Forderungen gegen denselben Schuldner bestehen,
    • die Forderungen durch Insolvenzen oder andere Schwierigkeiten schwer durchsetzbar scheinen,
    • hohe Prozesskosten durch ein Einzelverfahren vermieden werden sollen.

    Beispielsweise bei Forderungen gegen insolvente Unternehmen oder bei Massenforderungen in der Handelsbranche kann diese Methode von Vorteil sein.


    Unser Angebot: Professionelles Forderungsmanagement

    Als erfahrener Inkassodienstleister bieten wir Ihnen eine umfassende Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen. Mit unserer Expertise im Bereich Sammelklage-Inkasso stellen wir sicher, dass Sie rechtlich abgesicherte Lösungen erhalten. Unser Ziel ist es, Ihre Liquidität zu schützen und Zahlungsausfälle zu minimieren.

    Unsere Leistungen umfassen:

    • Prüfung und Bündelung gleichartiger Forderungen
    • Rechtssichere Einleitung des Sammelklageverfahrens
    • Transparente Kostenstruktur und regelmäßige Berichterstattung

    Fazit: Sammelklage-Inkasso als Chance für Ihr Forderungsmanagement

    Die Entscheidung des BGH schafft neue Möglichkeiten für Unternehmen mit großen oder regelmäßigen Forderungen. Sammelklage-Inkasso bietet eine effiziente und kostensparende Alternative zu Einzelklagen und wird künftig eine immer wichtigere Rolle im Forderungsmanagement spielen.

    Setzen Sie auf einen Partner, der rechtliche Expertise mit wirtschaftlichem Verständnis verbindet. Mit unserer Unterstützung können Sie sicher sein, dass Ihre Ansprüche professionell und rechtlich abgesichert durchgesetzt werden.


    Call to Action: Lassen Sie uns Ihre Forderungen bündeln!

    Haben Sie regelmäßig größere Forderungen oder offene Rechnungen, die durchgesetzt werden müssen? Kontaktieren Sie uns jetzt! Unser Team aus erfahrenen Inkassospezialisten und Juristen entwickelt die optimale Strategie für Ihr Unternehmen.

    Jetzt unverbindlich beraten lassen: [Kontaktformular] oder [Telefonnummer]!

  • Insolvenzforderungen verstehen – So schützen Sie Ihr Unternehmen vor finanziellen Verlusten


    „Insolvenz? Was bedeutet das für meine Forderungen?“

    Für viele Unternehmer ist es ein Alptraum: Ein Kunde meldet Insolvenz an, und plötzlich scheint das hart verdiente Geld für erbrachte Leistungen oder gelieferte Waren verloren. Doch das muss nicht sein! Mit den richtigen Schritten können Sie auch in der Insolvenz des Schuldners Ihre Forderungen geltend machen. Keine Sorge, wir erklären das ohne komplizierten Juristenjargon.


    „Erste Hilfe bei Insolvenzmeldungen“

    Wenn ein Kunde Insolvenz anmeldet, bedeutet das, dass alle laufenden Rechtsstreitigkeiten sofort gestoppt werden – das nennt man eine Verfahrensunterbrechung (§ 240 ZPO). Was tun Sie also, wenn Sie bereits dabei waren, Ihre Forderungen einzutreiben? Die Lösung: Sie können den Rechtsstreit wieder aufnehmen, aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.

    Bevor wir dazu kommen, ist der wichtigste erste Schritt: Melden Sie Ihre Forderung im Insolvenzverfahren an (§ 174 InsO). Ohne diese Anmeldung haben Sie keine Chance, Ihr Geld zu sehen.


    „Wann darf ich den Rechtsstreit wieder aufnehmen?“

    Hier wird es spannend: Der Gesetzgeber hat klare Regeln, wann und wie Sie einen unterbrochenen Rechtsstreit aufnehmen können. Entscheidend ist, dass:

    1. Ihre Forderung wirksam im Insolvenzverfahren angemeldet wurde (§ 174 InsO).
    2. Die Forderung im Rahmen des Verfahrens geprüft wurde (§§ 176, 177 InsO).
    3. Die Forderung bestritten bleibt oder der Schuldner ihr widersprochen hat (§ 179 InsO).

    Das klingt kompliziert, oder? Aber keine Sorge, Ihr Inkassodienstleister kann Sie hier gezielt unterstützen.


    „Ich habe doch schon einen Titel – was nun?“

    Eine gute Nachricht: Wenn Sie bereits einen vollstreckbaren Schuldtitel oder ein Endurteil über die Forderung haben, stehen Ihre Chancen gut. In diesem Fall obliegt es dem Schuldner, den Rechtsstreit aufzunehmen, wenn er die Forderung weiterhin bestreiten möchte (§ 184 Abs. 2 InsO). Für Sie bedeutet das: Abwarten und die richtigen Schritte planen.

    Tipp: Bewahren Sie solche Titel gut auf, denn sie sind Ihre stärkste Waffe im Insolvenzverfahren.


    „Warum ist das alles so wichtig?“

    Ein Insolvenzverfahren ist keine Einladung, Forderungen einfach mal anzumelden und abzuwarten. Es ist ein geregelter Prozess, in dem der Insolvenzverwalter alle Gläubiger gleich behandelt (§ 87 InsO). Wer sich nicht an die Regeln hält, bleibt im schlimmsten Fall auf seinen Forderungen sitzen. Der Bundesgerichtshof hat das kürzlich noch einmal klargestellt: Die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Vorschriften ist eine zwingende Voraussetzung, damit ein Gericht Ihren Fall überhaupt verhandelt (§ 180 Abs. 2 InsO).

    Das bedeutet: Kein korrektes Verfahren, kein Geld.


    „Was kann ich als Unternehmer tun?“

    Wenn Sie zum ersten Mal mit einer Insolvenzforderung konfrontiert sind, fühlen Sie sich vielleicht überfordert. Hier einige Schritte, die Sie sofort umsetzen können:

    1. Forderung prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Forderung rechtlich einwandfrei ist (§ 174 InsO).
    2. Forderung anmelden: Das ist die Grundvoraussetzung, um im Insolvenzverfahren berücksichtigt zu werden (§ 175 InsO).
    3. Unterstützung suchen: Ein erfahrenes Inkassounternehmen für Insolvenzrecht kann den Prozess deutlich erleichtern.

    „Fazit: Ihr Geld ist nicht verloren – aber handeln Sie richtig!“

    Auch wenn es auf den ersten Blick kompliziert erscheint, haben Sie als Gläubiger im Insolvenzverfahren gute Chancen, Ihr Geld zurückzubekommen – vorausgesetzt, Sie kennen die Spielregeln. Eine professionelle Unterstützung macht hier den Unterschied. Denken Sie daran: Jede offene Rechnung ist bares Geld, das Ihrem Unternehmen fehlt.

    Mit der richtigen Strategie und den passenden Partnern an Ihrer Seite sind Sie bestens gewappnet, um auch bei Insolvenzen nicht auf der Strecke zu bleiben.


    Haben Sie Fragen zu Insolvenzforderungen?

    Kontaktieren Sie uns – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und kümmern uns um Ihre offenen Forderungen. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihrem Unternehmen passt!


    Randnotizen

    • § 240 ZPO: Unterbrechung von Verfahren durch Insolvenz.
    • § 174 InsO: Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren.
    • § 176 InsO: Prüfung der Forderungen durch den Insolvenzverwalter.
    • § 179 InsO: Streitigkeiten über Forderungen.
    • § 180 Abs. 2 InsO: Sachurteilsvoraussetzungen im Insolvenzverfahren.
    • § 184 Abs. 2 InsO: Aufnahme eines Verfahrens bei bestrittenen Forderungen.
    • § 87 InsO: Gleichbehandlung der Insolvenzgläubiger.

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