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Kritik am Gesetz zur Entlastung der Schuldner bei Inkassoforderungen

Die Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) zum Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht (VVInkG) kritisiert, dass das Gesetz, welches im Oktober 2021 in Kraft trat, weitgehend gescheitert sei.

Die Hauptpunkte der Kritik sind:

  1. Unzureichende Zielerreichung: Laut BDIU wurde nur eines der drei Hauptziele des Gesetzes erreicht. Es hat den Zahlungsverzug für Schuldner günstiger gemacht, aber für Rechtsdienstleister (Inkassodienstleister und Rechtsanwälte) die Belastungsgrenze überschritten, was zu Lasten der Gläubiger geht.
  2. Gleichbehandlung von Schuldnern: Das Gesetz behandelt vorsätzlich säumige Schuldner und fahrlässig säumige Schuldner gleich, was laut BDIU eine differenzierte Herangehensweise und einen fairen Interessenausgleich verhindert. Dies schränkt den Handlungsspielraum und Ertrag der Inkassowirtschaft ein und hat wirtschaftliche Folgen, die über die Annahmen des Gesetzes hinausgehen.
  3. Bürokratischer Aufwand und sinkende Erträge: Der BDIU beklagt einen Anstieg des bürokratischen Aufwands bei gleichzeitig sinkenden Erträgen und sieht die Verbraucherschutzchancen als verpasst an.
  4. Kritik an der Erstschreibenregelung: Die Regelung, die geringere Inkassokosten für Schuldner vorsieht, die auf das erste Schreiben schnell reagieren, wird als übermäßig betrachtet, da sie auch Schuldner privilegiert, die bereits länger im Verzug sind.
  5. Wirtschaftliche Folgen und Neubewertung: Der BDIU fordert eine Neubewertung der wirtschaftlichen Basisdaten und eine bessere Unterscheidung zwischen berechtigtem Verbraucherschutz und der Unterstützung von notorischen Zahlungsverweigerern.
  6. Über den BDIU: Der BDIU, gegründet 1956, vertritt die Interessen der Inkassowirtschaft in Deutschland und ist sowohl europaweit als auch weltweit ein bedeutender Verband in diesem Bereich. Er vertritt rund 70 Prozent der Inkasso-Dienstleister in Deutschland mit etwa 15.000 Mitarbeitenden.

Insgesamt sieht der BDIU das Gesetz als eine verpasste Chance für effektiven Verbraucherschutz und für eine ausgewogene Regulierung der Inkassowirtschaft. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber auf die Kritik reagiert und Änderungen vornimmt.

Kritische Stellungnahme der ISE deutsche Inkasso e.K.

Betrachten wir die folgenden Aspekte:

  1. Überbordender Schutz zahlungsunwilliger Schuldner: Diese Politik kann als problematisch angesehen werden, da sie eine Kultur der Nachlässigkeit fördert. Indem Schuldner, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht ernst nehmen, geschützt werden, könnte das Gesetz unbeabsichtigt das Risiko von Zahlungsverzögerungen und -ausfällen erhöhen. Dies könnte zu einer Verschlechterung der Zahlungsmoral führen, da die Abschreckungswirkung geringer ist.
  2. Absurd niedrige Inkassovergütungen bei Zahlungsverzögerungen: Die Festsetzung niedriger Inkassogebühren für säumige Schuldner ist kontraproduktiv. Einerseits soll sie Verbraucher vor überhöhten Gebühren schützen, andererseits belastet sie Gläubiger unverhältnismäßig stark. Diese wiederum müssen, sofern sie Unternehmer sind, die Mehrkosten den übrigen Kunden weiterbelasten. In vielen Fällen decken die niedrigen Vergütungen nicht die tatsächlichen Kosten des Inkassoprozesses, was die wirtschaftliche Tragfähigkeit dieser Unternehmen gefährden könnte.
  3. Belohnung von Vorsatz bei finanziellen Verpflichtungen: Die aktuelle Gesetzgebung wird von vielen Schuldnern mittlerweile dahingehend interpretiert, dass sie eine Art „Belohnung“ darstellt, finanzielle Verpflichtungen nicht ernst nehmen zu müssen. Dies führt bereits spürbar zu einem Anstieg von Schulden und einem Mangel an finanzieller Disziplin. Es ist wichtig, ein Gleichgewicht zu finden, das sowohl die Rechte der Verbraucher schützt als auch die Integrität des Kredit- und Wirtschaftssystems aufrechterhält. Viele Schuldner rechnen bereits heute damit, dass ein Zahlungsverzug keine echten Konsequenzen nach sich zieht, billig ist und vom Gesetzgeber sogar protektioniert wird. Die moralische Verpflichtung, eine Rechnung umgehend zu begleichen wird mehr und mehr ersetzt, durch das Dogma: Es ist dumm, Rechnungen sofort zu bezahlen!
  4. Wirtschaftliche Auswirkungen auf Inkassounternehmen und Gläubiger: Die derzeitigen Regelungen belasten kleine und mittlere Unternehmen, die auf pünktliche Zahlungen angewiesen sind, enorm. Diese Unternehmen werden aufgrund der verringerten Effektivität des Inkassoprozesses finanziell belastet, was wiederum ihre Fähigkeit, in ihre Geschäfte zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen, beeinträchtigt. Viele Inkassounternehmen sind seither darauf angewiesen, Gläubiger für ihre Inkassodienstleistungen höher zu belasten, als der Schuldner bei der aktuellen gesetzlichen Lage an Inkassokosten zu erstatten hat.
  5. Notwendigkeit einer differenzierteren Herangehensweise: Eine differenziertere Betrachtung von fahrlässig säumigen Schuldnern und vorsätzlich säumigen Schuldnern wäre mit Sicherheit effektiver. Es ist unwidersprochen richtig und wichtig, Marktteilnehmer vor übermäßigen Gebühren zu schützen. Solange es jedoch nicht möglich ist, Vorsatz und Fahrlässigkeit bei Zahlungsverzögerungen zu unterscheiden, muss das Gesetz Mechanismen beinhalten, die sicherstellen, dass säumige Schuldner zur vollen wirtschaftlichen Verantwortung gezogen werden dürfen.
  6. Schwerwiegende Folgen für private Gläubiger: Während viele Inkassounternehmen speziell bei gewerblichen Auftraggebern kostendeckend arbeiten können, weil oft eine Vielzahl an Forderungen übergeben wird, sieht das bei privaten Gläubigern anders aus. In Anbetracht des mutmaßlich einzigen Falles, der an die Inkassogesellschaft übergeben wird, fehlt es an der Quersubventionierung niedriger Streitwerte. Viele Inkassounternehmen – sofern diese überhaupt private Forderungen zur Beitreibung annehmen – lehnen Anfragen ab, wenn der Streitwert nicht mindestens 1.000 € beträgt.

Insgesamt erscheint es wesentlich, ein ausgewogenes System zu schaffen, das sowohl die Rechte der Verbraucher schützt als auch die wirtschaftliche Durchsetzung berechtigter Forderungen kleinerer und mittlerer Unternehmen und privater Gläubiger gewährleistet. Gesetze, die einige wenige schützen, aber den wesentlich größeren Teil der Marktteilnehmer wirtschaftlich schädigen, gehören dringend überarbeitet.

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