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Inkasso Gesetze

Digitalisierung der Zwangsvollstreckung:

Ein erster Schritt in die richtige Richtung

Als erfahrenes Inkassounternehmen begrüßen wir den jüngst vorgestellten Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung ausdrücklich. Der Entwurf stellt zwar keinen großen Wurf dar, ist jedoch ein wichtiger erster Schritt, um das derzeitige System der hybriden Aktenführung aus Papier und digitalen Daten effizienter zu gestalten. Wir teilen die Einschätzung des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU), dass die geplanten Maßnahmen zur Vereinheitlichung und Digitalisierung von Prozessen dringend notwendig sind, um den Zwangsvollstreckungsprozess in Deutschland zu modernisieren.

Warum die Digitalisierung der Zwangsvollstreckung wichtig ist

Inkassounternehmen wie das unsere sind ein zentraler Akteur im Bereich der Zwangsvollstreckung: Nach Schätzungen entfallen etwa zwei Drittel aller Zwangsvollstreckungsaufträge auf Inkassodienstleister. Der aktuelle Gesetzentwurf hat das Potenzial, unseren Alltag erheblich zu vereinfachen und effizienter zu gestalten. Durch den Wegfall des Papierchaos und die vollständige Umstellung auf digitale Prozesse sollen Fehlerquellen minimiert, Zeit gespart und Kosten gesenkt werden – Vorteile, die nicht nur uns, sondern auch unseren Kunden zugutekommen werden. Laut dem Bundesjustizministerium wird allein die Wirtschaft und Verwaltung durch die Digitalisierung jährlich um 1,5 Millionen Euro entlastet.

Verbesserungen sind noch möglich

Auch wenn wir die Vorteile des aktuellen Gesetzentwurfs ausdrücklich begrüßen, sehen wir – ebenso wie der BDIU – noch weiteres Optimierungspotenzial. Besonders die Schaffung einer zentralen Datenbank für Zwangsvollstreckungen wäre ein entscheidender Schritt, um die Transparenz und Effizienz weiter zu steigern. Angesichts von mehr als 6 Millionen Fällen, die jährlich vom Inkasso ins gerichtliche Mahnwesen überführt werden, sowie den rund 50 bis 70 Millionen bereits existierenden Titeln, wäre eine zentrale, digitale Verwaltung dieser Daten ein großer Gewinn.

Eine solche zentrale Datenbank könnte nicht nur uns als Inkassounternehmen die Arbeit erleichtern, sondern würde auch den Schuldnerschutz verbessern und die Nachverfolgbarkeit von Forderungen vereinfachen. Leider wurde dieses Thema im aktuellen Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt, weshalb wir – genau wie der BDIU – hoffen, dass der parlamentarische Prozess hier noch nachbessern wird.

Fazit

Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung. Durch die Vereinheitlichung der Prozesse werden Inkassounternehmen wie wir in der Lage sein, Forderungen noch effizienter und kostengünstiger durchzusetzen. Wir setzen uns jedoch weiterhin dafür ein, dass der Gesetzgeber eine umfassendere Lösung in Betracht zieht, die eine zentrale Datenbank beinhaltet. Nur so kann die Digitalisierung der Zwangsvollstreckung ihr volles Potenzial entfalten und den Justizstandort Deutschland langfristig stärken.

Wir bleiben gespannt auf die weitere Entwicklung und unterstützen den eingeschlagenen Weg, denn die Zukunft der Zwangsvollstreckung ist digital!

ISE Deutsche Inkasso e.K.

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