Telefon 06571 99 99 222

E-Mail: info@deutsche-inkasso.de

Bürozeiten: Mo-Fr: 9 bis 12 und Mo, Di, Do: 13 bis 16 Uhr

Intransparente Fondsgebühren – BGH stärkt Anlegerrechte
Einleitung Viele Anleger zahlen Jahr für Jahr hohe Verwaltungsgebühren für ihre Fondsanlagen …
Höhere Freibeträge bei Pfändung seit 1. Juli 2025
Der Fall Zum 1. Juli 2025 sind die Pfändungsfreigrenzen erneut angehoben worden. …

Blog

  • Treuhandinkasso

    Treuhandinkasso – Hand in Hand mit dem Inkassounternehmer

    Außenstände werden schnell zu einem enormen Kostenfaktor und müssen deshalb schnellstmöglich professionell betreut werden. Die strenge, gesetzliche Regulierung aller Inkassodienstleister sorgt beim Treuhandinkasso für die notwendige Sicherheit. Die Betreuung im eigenen Unternehmen ist, bedingt durch gesetzliche Einschränkungen, nur begrenzt sinnvoll und wirtschaftlich oft die schlechtere Lösung. Die tatsächlich anfallenden Kosten der Außenstände kann nur der Unternehmer von säumigen Schuldnern einfordern, der das Forderungsmanagement auslagert. Hierfür bieten sich die Rechtsdienstleister an, die sich auf das Einziehen von Forderungen spezialisiert haben. Die ISE deutsche Inkasso e.K. achtet in erster Linie darauf Zahlungsströme zu generieren und bei den Schuldnern die Zahlungsmotivation aufrecht zu erhalten.

    Faires und verbindliches Inkasso

    Frei nach dem Motto, „kümmern Sie sich um Ihr Geschäft, wir kümmern uns darum, dass Sie bezahlt werden“, zieht sich dieser rote Faden durch unsere gesamte Palette von Rechtsdienstleistungen. Wir schützen und unterstützen Sie bei der Realisierung Ihrer Forderungen gegenüber Ihren Kunden, sind aber auch darauf bedacht, die Kundenbeziehung zu erhalten. Dies ist nicht immer möglich, aber unsere speziell geschulten Mitarbeiter, legen sehr viel Wert auf einen fairen und nichtsdestotrotz verbindlichen Umgang mit den Schuldnern.

    Von der Prüfung der Forderung auf Fälligkeit, über die Titulierung Ihrer rechtlichen Ansprüche mitsamt der gesamten angefallenen Kosten, bis zur Langzeitverfolgung der Schuldner. Wir optimieren die rechtlichen Möglichkeiten immer vor dem Hintergrund Zahlungen zu generieren.

    Dauerhaft niedrige Außenstände

    Unsere überdurchschnittliche Beitreibungsquote wird schon nach kürzester Zeit in Ihrem Unternehmen für dauerhaft niedrige Außenstände sorgen. Der scheinbare Nachteil, dass Inkassodienstleister Ihre Mandanten nicht vor Gericht vertreten dürfen ist tatsächlich ein massiver Vorteil. Denn durch diese „Einschränkung“ ist jedes Inkassounternehmen höchst motiviert, jede übertragene Forderung außergerichtlich zu realisieren. Ein „Quasi-Beamtentum“ und eine beliebig verlängerbare „Wertschöpfungskette“, wie sie bei anderen Rechtsdienstleistern zu beobachten ist, gibt es bei professionell organisierten Inkassounternehmen, wie der ISE deutsche Inkasso e.K., nicht. Eine Forderung, die zur weiteren Beitreibung an einen Rechtsanwalt weitergegeben werden muss, kostet auch den Inkassounternehmer erst mal Geld, da seine Einnahmen weit in die Zukunft verschoben werden.

    ISE deutsche Inkasso e.K., zertifiziertes Inkasso für Unternehmer, Freiberufler und Vereine.
  • Einfach mal bei PayPal pfänden?

    Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem lieben Nachbarn nicht gefällt.

    frei nach Friedrich von Schiller

    PayPal soweit das Auge reicht

    Es scheint, dass viele E-Commerce Anbieter an PayPal als Zahlungsdienstleister nicht vorbeikommen. Gefühlt lässt sich bei jedem Internet-Händler mit diesem Zahlungsdienstleister der Einkauf abwickeln. Manchmal zum Leidwesen der Beteiligten, da PayPal offenbar in Deutschland keine Niederlassung unterhält. Die Suche nach PayPal Deutschland führt zu der Com-Domain und deren Impressum nennt als Firmensitz Luxemburg.

    „Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen!“

    PayPal ist meines Wissens europaweit tätig. Trotzdem ist es ein kompliziertes Unterfangen, Konten zu pfänden, obwohl ein gerichtlich verfügter Pfändungsbeschluss vorliegt, wenn der sogenannte Drittschuldner sich nicht in Deutschland befindet. Aus vielen Gesprächen mit Gläubigern wissen wir, dass immer wieder von größeren Schwierigkeiten die Rede ist, wenn die Vollstreckung versucht wird. PayPal legt wohl keine einheitliche Strategie an den Tag – dieser Eindruck wird verstärkt, durch die immer wieder publizierten Eingriffe in die Geschäfte diverser (Firmen-)Kunden (bestes Beispiel hier: Zigarren aus Kuba).

    Gucken ja, anfassen nein!

    Trotz Kenntnis des Gläubigers, dass ein Schuldner umfangreiche Einnahmen über sein PayPal-Konto laufen lässt, verweigert PayPal als Drittschuldner die Pfändung des Guthabens. Unter Verweis auf das sogenannte Territorialprinzip laufen immer wieder Pfändungsversuche ins Leere und Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse deutscher Gläubiger werden als nicht vollstreckungsfähig abgewiesen.

    Was interessieren mich die Pflichten der Anderen?

    Es steht außer Frage, dass für den Drittschuldner im Rahmen der Pfändung ein erheblicher Verwaltungsaufwand entsteht. Zumal darüber hinaus oft auch Ansprüche auf Herausgabe der Kontoauszüge der letzten 3 Monate gestellt werden. Durch das pauschale Abbügeln solcher Ansprüche erschleicht sich PayPal einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Zahlungsdienstleistern, die ganz normal in Deutschland zu greifen sind. Kosten und Personal werden in erheblichem Umfang eingespart, wenn gerichtlich festgestellte Ansprüche frech abgewiesen werden. Wer in Deutschland Zahlungsdienstleistungen anbietet, hat gefälligst auch in Deutschland eine Niederlassung zu unterhalten!

    Ist Verzicht jetzt die Lösung?

    Viele Gläubiger geben angesichts solcher Hürden schnell auf und werfen die Flinte ins Korn. Dies wiederum führt zu Schuldnern, die sich hinter Ihrem PayPal-Konto ein tolles Leben leisten und dem Gläubiger regelmäßig eine lange Nase machen. Doch das sollte keine Einladung für Schuldner darstellen, jetzt schnell ein Konto bei Paypal zu eröffnen. Tatsächlich ist die Pfändung möglich. Aber in den meisten Fällen wirtschaftlich sinnlos!

    Fazit

    Die Pfändung von PayPal-Konten gestaltet sich in der Praxis oft als äußerst schwierig und ineffektiv, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass PayPal in Deutschland keine Niederlassung unterhält und sich auf das Territorialprinzip beruft. Dies führt häufig dazu, dass Pfändungsversuche ins Leere laufen, da deutsche Vollstreckungsbeschlüsse von PayPal als nicht vollstreckbar abgewiesen werden. Der erhebliche Verwaltungsaufwand und die mangelnde Kooperationsbereitschaft von PayPal, insbesondere im Vergleich zu anderen Zahlungsdienstleistern mit Sitz in Deutschland, machen den Prozess für Gläubiger unnötig kompliziert.

    Aus unserer Erfahrung raten wir daher in den meisten Fällen von einer Pfändung bei PayPal ab. Obwohl sie theoretisch möglich ist, erweist sie sich wirtschaftlich oft als sinnlos und führt selten zu einem erfolgreichen Ergebnis.

  • Abtreten: die Zession im Inkasso.

    Je mehr Vergnügen du an deiner Arbeit hast, desto besser wird sie bezahlt.

    Mark Twain

    Forderung an Inkasso abtreten

    Titulierte Forderungen einzutreiben ist kosten- und schweißtreibend. Wer sich nicht täglich mit dieser Thematik auseinandersetzt, ist schnell mit seinem Latein am Ende.

    Wenn Sie nicht länger Lust haben, Ihrer titulierten Forderung hinterher zu laufen, sind wir die intelligente Lösung für dieses Problem.

    ISE deutsche Inkasso: die smarte Art Forderungen zu verwerten.

    Die Inkasso Abtretung kann dabei auf verschiedene Art und Weisen durchgeführt werden.

    1. Wir kaufen Ihre Forderung zu einem fairen Preis an. Die Kaufpreiszahlung erfolgt binnen 24 Stunden nach Annahme des Angebotes, oder
    2. Sie beauftragen uns auf Ihre Kosten mit dem Einzug der Forderung. Wir berechnen bei titulierten Forderungen eine Erfolgsbeteiligung von 20 % der Hauptforderung, oder
    3. Sie beauftragen uns auf unsere Kosten mit dem Einzug der Forderung. Wir berechnen bei titulierten Forderungen, die wir vollständig auf eigene Kosten beitreiben, eine Erfolgsbeteiligung von 50 % der Hauptforderung.

    Sollten Sie sich nicht sicher sein, welche dieser Lösungen für Ihre Forderung die Passende ist, stehen wir auch gerne für Ihre Rückfragen zur Verfügung. Die schnellste Reaktion auf Ihre Anfrage erhalten Sie, durch Übersendung einer Kopie des Titels, mit der Bitte um einen unverbindlichen Vorschlag zum Forderungseinzug. Sie erhalten von uns umgehend die weiteren notwendigen Informationen.

    Hintergründe zur Zession

    Immer wieder entscheiden sich Gläubiger, ihre Außenstände nicht selbst einzutreiben, sondern sie abzutreten. Die Gründe dafür sind vielfältig, das Abtreten eines Rechts – auch Zession genannt – ist über den § 398 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Wird eine Forderung abgetreten, ist dafür weder eine schriftliche Vereinbarung nötig (allerdings in jedem Fall empfehlenswert), noch muss der Schuldner dem zustimmen (es sei denn, zwischen Gläubiger und Schuldner ist etwas anderes vereinbart worden).

    Forderung abtreten

    Nicht alles kann abgetreten werden: Unterhalts-, Urlaubs- oder Rentenansprüche beispielsweise sind nicht abtretbar. Gleiches gilt für Forderungen, die aus einem persönlichen Vertrauensverhältnis entstehen. Des Weiteren können unpfändbare Forderungen nicht abgetreten werden. Neben Vereinbarungen zwischen Gläubiger und Schuldner, die Abtretungen verbieten, gibt es auch gesetzliche Bestimmungen, die einer solchen widersprechen.

    Abtretungen von Forderungen, die in der Zukunft liegen

    Wurde eine Forderung abgetreten, ist der neue Gläubiger mit allen Rechten ausgestattet, die zuvor sein Vorgänger hatte. Doch auch dem Schuldner werden alle Rechte zugestanden, die er vorher besaß, zum Beispiel das auf Verjährung oder Aufrechnung.

    Denkbar ist auch eine Forderung, die es heute noch gar nicht gibt. Allerdings muss in diesem Fall vorab die Forderung präzise benannt werden oder zumindest bestimmbar sein.

    Die Herausforderung der „kreativen“ Buchhaltung beim Schuldner

    Wer eine Abtretung erwirbt, muss damit rechnen, dass das Einfordern der Schuld schwierig wird. Wenn zum Beispiel ein Schuldner den eigentlich pfändbaren Anteil seiner Schuld bereits an einen Dritten abgetreten hat, wird es für die neuen Gläubiger schwer, an sein Geld zu kommen. Man spricht in diesem Fall von einer Abtretungsvereinbarung.

    Diese „kreative“ Buchhaltung seitens des Schuldners trifft man meist im Zuge von Zwangsvollstreckungen an. Ging der Gläubiger davon aus, dass zumindest der pfändbare Teil des Einkommens für den Schuldner zur Verfügung steht, stellt sich dann heraus, dass dieser bereits „verschwunden“ ist. Nun liegt zwar der Gedanke nahe, dass es sich bei dieser Abtretungsvereinbarung lediglich um ein Scheingeschäft handelt, um der eigenen Verpflichtung nicht nachzukommen zu müssen. Doch der Verdacht alleine reicht selbstverständlich nicht aus, der Nachweis ist in den wenigsten Fällen möglich. Ein gewisses Risiko bringt eine Abtretung also durchaus mit sich.

  • Wenn die Forderung mangels Masse abgewiesen wird

    Der Wanderer mit leeren Taschen lacht dem Räuber ins Gesicht!

    Juvenal (Satiriker)

    Die Formulierung „Abweisung mangels Masse“ kommt im Insolvenzrecht vor. Man könnte sagen, dass es das Prinzip des zuständigen Gerichts beschreibt, das sicherstellen will, dass im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch die dadurch entstehenden Kosten abgedeckt sind.

    Auch das Insolvenzgericht will sein Geld

    Für Schuldner kann der Weg in die Insolvenz die letzte Möglichkeit sein, um dem finanziellen Desaster zu entrinnen. Doch auch ein Insolvenzverfahren kostet Geld, und das zuständige Gericht will sichergehen, dass dieses Geld auch vorhanden ist. Stellt es also fest, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, die Verfahrenskosten zu erbringen, kann und wird es den Antrag ablehnen. Allerdings nicht in jedem Fall.

    Abgrenzung von Unternehmen und Privatpersonen

    Ganz so eindeutig wie bisher geschildert, ist die Abweisung mangels Masse jedoch nicht. Denn sie bezieht sich ausschließlich auf Unternehmen, und auch in einem solchen Fall gibt es Möglichkeiten, die Abweisung mangels Masse zu verhindern. Hier ist ein persönliches Gespräch mit einem Anwalt oder Insolvenzberater unbedingt angeraten.

    Für Privatpersonen greift dieses Prinzip sowieso nicht. Denn sie können die anfallenden Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren stunden lassen. Meist zahlt der Betroffene im Laufe der sogenannten Wohlverhaltensphase einen monatlichen Betrag an den Insolvenzverwalter, um die Differenz nach Erteilung des Restschuld zu begleichen.

    Eintrag in das Schuldnerverzeichnis

    Wenn es zur Abweisung mangels Masse kommt, lässt das Gericht den Schuldner in das sogenannte Schuldnerverzeichnis eintragen. Dafür gibt es Vorschriften, die im Rahmen der Zivilprozessordnung geregelt sind. Die Löschungsfrist für den Eintrag im Schuldnerverzeichnis beträgt generell fünf Jahre.

    Gerade für Unternehmer ist die Frage, ob sie in die Insolvenz gehen sollen oder nicht, oft nicht einfach zu beantworten, und zwar unabhängig von der Frage, ob es zur Abweisung mangels Masse kommt. Es gibt durchaus Unternehmer, die sich in einer solchen Lage fühlen, dass sie es auf die Ablehnung des Insolvenzverfahrens ankommen lassen. Dieser Schuss kann nach hinten losgehen und den Leidensdruck erhöhen, er kann unter Umständen aber auch strategisch klug sein. Bevor eine übereilte Entscheidung getroffen wird, ist ein Beratungsgespräch mit einem Experten immer die bessere Lösung.

  • Absonderung – das Ganze ist mehr, als die Summe seiner Teile!

    Es gibt ein unfehlbares Rezept, eine Sache gerecht unter zwei Menschen aufzuteilen: Einer von ihnen darf die Portionen bestimmen, und der andere hat die Wahl.

    Gustav Stresemann (1878-1929)

    Oder wie man seinen Anteil erhält!

    Im Falle von Zahlungsausfällen oder einer Insolvenz steht immer wieder die Frage im Raum, wer wann sein Geld bekommt. Ist mehr als ein Gläubiger „im Boot“, muss es zu einem allgemein gültigen Verfahren kommen, so dass jeder zu seinem Recht kommt und niemand bevorzugt oder benachteiligt wird. Die Absonderung bezieht sich auf die Insolvenzmasse und auf Objekte, die finanziell bevorzugt befriedigt werden müssen. Jene Objekte müssen mit einem Pfandrecht oder einem pfandähnlichen Recht belegt sein. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn einem Gläubiger eine Grundschuld, eine Hypothek oder eine Rentenschuld zusteht. Aber auch, wenn ein Gegenstand sicherungsabgetreten oder sicherungsübereignet wurde.

    Die wichtigsten Merkmale der Absonderung

    Zur Übersicht seien an dieser Stelle die wichtigsten Absonderungsrechte aufgeführt:

    • Grundschuld
    • Hypothek
    • Pfandrecht
    • Sicherungsabtretung
    • Sicherungsübereignung

    Eine wichtige Voraussetzung für das Absonderungsrecht liegt in der Tatsache begründet, dass es bereits zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen muss. Sollten Sicherungsrechte erst später entstehen, liegt keine Berechtigung für eine Absonderung vor. Im Zuge der Absonderung kommt es zur Verwertung des Gegenstandes, der Erlös wird an den Absonderungsberechtigten ausgezahlt und zwar bis zur Höhe der bereits gesicherten Forderung. Der restliche Betrag wird der Insolvenzmasse hinzugefügt. 

    Verwertung von beweglichen und unbeweglichen Sachen

    Bei der Absonderung wird zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen unterschieden. Die Verwertung wiederum erfolgt bei unbeweglichen Gegenständen und außerhalb des Insolvenzverfahrens durch Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung. Bei beweglichen Gegenständen im Rahmen des Insolvenzverfahrens meist durch die Arbeit des Insolvenzverwalters. Dieser kümmert sich um die Forderungen, die der Schuldner abgetreten hat. Er kann sie einziehen oder in anderer Art und Weise verwerten. Grundsätzlich ist für die Absonderung der Insolvenzverwalter zuständig.

    Fazit

    Der wesentliche Unterschied zwischen der Absonderung und der Aussonderung besteht darin, dass beim Aussonderungsrecht das Objekt in der Insolvenzmasse bleibt und somit ein Teil der Zwangsvollstreckung ist. Das wiederum hat zur Folge, dass der Erlös, der sich aus der Konkursmasse ergibt, in erster Linie zur Befriedigung der Ansprüche herangezogen wird, die sich aus dem Absonderungsrecht ergeben. 

  • Wirtschaftsauskunft: Nützlich, um im Vorfeld Ärger zu vermeiden

    Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

    vermutlich Lenin (m.M.n. aber wesentlich älter)

    Qualifizierte Auskünfte helfen vor Schaden

    Häufig kann es sinnvoll sein, eine Wirtschaftsauskunft einzuholen. Hierbei wird unterschieden zwischen Personen-, Firmen- und Spezialauskünften. Die Ausgangssituationen für eine Wirtschaftsauskunft sind vielfältig. Wenn Sie beispielsweise Waren auf Rechnung bzw. Kredit ausliefern, kann es ein böses Erwachen geben, wenn Sie auf die Wirtschaftsauskunft verzichten. Aber nicht nur im geschäftlichen Alltag sind Wirtschaftsauskünfte hilfreich, auch bei z. B. Vermietungen kann es ratsam sein, vom potenziellen Mieter eine Auskunft einzuholen.

    Verschiedene Formen der Wirtschaftsauskunft

    Bei der Personenauskunft werden Einträge bei den Amtsgerichten überprüft, um festzustellen, ob eidesstattliche Versicherungen, Haftbefehle oder Insolvenzverfahren eine Rolle spielen. Bei der Firmenauskunft geht es um Informationen zu Anteilseignern oder Rechtsformen inländischer Unternehmen. Sollten bei dieser Überprüfung Negativmerkmale festgestellt werden, können weitere Überprüfungen erfolgen. Bei der Spezialauskunft kann die Bonitätsprüfung von Einzeleinträgen zu gerichtlichen oder außergerichtlichen Mahnverfahren erfolgen, zudem werden eidesstattliche Versicherungen, Konkurs, Insolvenzverfahren und Haftanordnungen überprüft werden.

    Die Sache mit dem „berechtigten Interesse“

    Natürlich wäre es nicht richtig, wenn jeder quasi „aus einer Laune heraus“ über andere Personen oder Unternehmen Wirtschaftsauskünfte einholen könnte. Daher muss ein sogenanntes berechtigtes Interesse vorliegen. Das ist der Fall, wenn sich eine Geschäftsanbahnung oder Geschäftsausweitung abzeichnet, wenn der Überprüfende eine Vertragsanforderung oder eine Bestellung zeigt, Leistungen angefragt werden, die unmittelbar mit der Bonität im Zusammenhang stehen, oder wenn der zu Überprüfende bereits mit seinen Zahlungen im Rückstand ist.

    Keine Wirtschaftsauskunft für Privatpersonen

    Privatpersonen können grundsätzliche keine Wirtschaftsauskünfte einholen lassen. Der Gesetzgeber sieht das nicht vor. Dennoch sind auch Privatpersonen nicht handlungsunfähig, wenn es um die Durchsetzung ihrer Interessen geht. Denn über den Umweg des Rechtsanwaltes oder Inkassodienstleisters besteht die Möglichkeit, Wirtschaftsauskünfte einzuholen. Da die wenigsten Privatpersonen wissen, wo und wie genau eine Wirtschaftsauskunft einzuholen ist, kann im Bedarfsfalle der Gang zum Anwalt oder Inkassodienstleisters nur empfohlen werden. Denn nur, weil man als Privatperson keine Wirtschaftsauskunft einholen kann, darf das keinesfalls bedeuten, dass man dadurch der Möglichkeit beraubt wird, zu seinem Recht zu kommen.

    Fazit

    Grundsätzlich ist die Wirtschaftsauskunft nicht nur in laufenden Verfahren hilfreich, sie kann bereits im Vorfeld mögliche Probleme verhindern, bevor sie entstehen.

  • Branchenlösungen: Inkasso als Maßanfertigung

    Branchenlösungen: Inkasso als Maßanfertigung

    Sich zu versichern ist eine Wette, die nur mit Pech gewonnen wird.

    Erich Wegener – Zyniker

    Inkasso nach Branchen: Immer den Blick auf die individuelle Situation

    Jede Branche ist anders, folgt eigenen Gesetzmäßigkeiten und weist bestimmte Eigenschaften aus, die auf andere Geschäftszweige nicht so ohne weiteres zu übertragen sind. Nicht nur, dass jeder Sektor sein eigenes Schuldnerverhalten hat, zum Teil weichen diese sogar innerhalb eines eigentlich vergleichbaren Geschäftsfeldes voneinander ab. Ein Inkassoverfahren, das mit jeder Branche gleich verfährt, kann daher nur selten zum gewünschten Erfolg führen. Aus diesem Grund ist Inkasso nach Branchen ein guter Weg, um seine Forderungen erfolgreich durchzusetzen.

    Jede Branche „tickt“ anders

    Wenn zum Beispiel Banken oder Versicherungen Forderungen erheben, übergeben sie diesen Vorgang heute oft einem Inkassounternehmen. Nicht anders verhalten sich viele Betreiber von Online-Shops oder E-Commerce. Energieversorger müssen anders vorgehen als der Versandhandel, Baumärkte anders als Getränkehändler. Die Problemstellungen sind individuell, die Lösungsansätze ebenfalls. Daher müssen für jede Teilbereich entsprechende Handlungsempfehlungen erarbeitet werden, die nicht als „Vordruck“ oder Serienbrief verfasst werden können. Hier setzt Inkasso nach Branchen an. Viele Branchen – inklusive Banken und Versicherungen – haben früher ihr Inkasso selbst betrieben. Doch erstens war der Aufwand zu groß und zweitens ging die Rechnung auch betriebswirtschaftlich nicht auf. Aufgrund dieser Tatsachen haben immer mehr Unternehmen auf das Inkasso nach Sparten umgestellt. Was im Übrigen inzwischen auch für Banken, Versicherungen und Rechtsdienstleister für Fluggastrechte gilt.

    Spezialisten brauchen Spezialisten

    Kein Inkassounternehmen ist für jeden Geschäftsbereich gleichsam kompetent aufgestellt. Es wäre auch unsinnig, alle Branchen abzudecken, der logistische und organisatorische Aufwand wäre viel zu hoch. Sinnvoll ist es daher vielmehr, sich auf bestimmte Branchen zu fokussieren und dort möglichst umfangreiches Fachwissen anzusammeln. Dennoch gibt es natürlich Inkassoverfahren, die so überschaubar sind, dass dort keine speziellen Fachkenntnisse nötig sind. Auch hier kommt es also auf den Einzelfall an.

    Sinnvolle Unterteilung der Bereiche

    Um sich ein besseres Bild machen zu können, hilft es, verschiedene Bereiche zu gliedern. Eine solche Gliederung kann zum Beispiel aus „Handel und Vertrieb“, „Gewerbe und Handwerk“, „“Dienstleister“, „Heilberufe“ und „Freie Berufe“ bestehen. Inkasso nach Branchen funktioniert grundsätzlich ausgesprochen gut, weil bereits im Vorfeld klar ist, wie, entsprechend der jeweiligen Branche, am besten vorgegangen wird.

  • Inkasso von Kleinstforderungen

    Inkasso von Kleinstforderungen

    Wer den Pfennig nicht ehrt, ist des Talers nicht wert.

    Martin Luther (vermutlich)

    Mengeninkasso und Inkasso-Light: Wenig Aufwand, viel Erfolg

    Wenn es um das Bezahlen von Rechnungen geht, wird bei bestimmten Personengruppen gern „gepokert“, man könnte auch sagen: spekuliert. Gemeint sind Schuldner, die aufgrund niedriger Rechnungsbeträge hoffen, dass bei Nichtzahlen die Sache nicht weiterverfolgt wird. Hier kann das Inkasso von Kleinstforderungen helfen.

    Kleinvieh (Kleinstforderungen) macht auch Mist …

    … heißt es oft. Und das stimmt natürlich. Denn auch eine kleine Rechnung hat ihre Berechtigung, es gibt keinen Grund, auf die Zahlung zu verzichten. Und ein weiterer Punkt kommt hinzu: Wenn sich in den Kreisen notorischer Nichtzahler erst einmal herumspricht, dass niedrige Rechnungsbeträge nicht eingetrieben werden, kann ein solches Verhalten sich gewissermaßen etablieren. Für den Gläubiger ist das alles andere als vorteilhaft. Inkasso-Light hilft hier auf effektive Weise und vermeidet größeren Aufwand, sodass es sich für den Schuldner auch wirklich lohnt, sein Geld einzufordern.

    Und täglich grüßt das Murmeltier

    Manchmal sammelt sich einiges an. Die Forderungsstückzahlen sind hoch, der Anspruchsgrund immer derselbe. Die Begründungen für die fehlenden Zahlungseingänge sind auf Seiten der Schuldner teils abenteuerlich, aber nicht ansatzweise nachvollziehbar. Hier kommt das Mengeninkasso zum Tragen. Das Verfahren innerhalb dieser Art des Inkassos ist weitgehend automatisiert, was zu einem verringerten Aufwand führt.

    Zusätzliche Leistungen bei Inkasso von Kleinstforderungen

    Selbstverständlich lassen sich sowohl beim Inkasso-Light als auch beim Mengeninkasso die erbrachten Leistungen individuell anpassen. So lässt sich das außergerichtliche Inkasso realisieren, aber auch das gerichtliche Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Sinnvoll kann oft eine Bonitätsprüfung des Schuldners sein, um sich ein Bild über dessen Status zu machen.

    In der Vergangenheit hat sich zudem immer wieder gezeigt, dass das telefonische Inkassoverfahren erfolgversprechend sein kann.

    Neben der eigentlichen Rechnung fallen im Mahnverfahren zusätzliche Kosten an, also Mahngebühren und Auslagen. Diese gehören selbstredend zur Hauptforderung dazu. Sowohl für Mengeninkasso als auch für Inkasso-Light gilt, dass die Forderung erst beglichen ist, wenn sowohl der ursprüngliche Rechnungsbetrag als auch Mahngebühr und Auslagen beglichen sind. Hier setzen „versierte Nichtzahler“ gern darauf, dass sie die Zusatzkosten einfach ignorieren. Das ist natürlich nicht zulässig und wird von jedem guten Inkassodienstleister berücksichtigt werden.

    Keine außergerichtliche Zahlung, keine Kosten

    Die ISE deutsche Inkasso bietet für Mandanten, die regelmäßig kleinere Forderungen beitreiben müssen, eine günstige Inkassodienstleistung. Sollte der Schuldner auch auf unsere außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen nicht zahlen, entstehen dem Mandanten keine Kosten für diese Tätigkeit. Als Bezahlung wird lediglich der gesetzliche Kostenerstattungsanspruch – nach Entstehung – an uns abgetreten.

  • Factoring: ein Markt sahnt ab!

    Einige Heilmittel sind gefährlicher als das Übel.

    frei nach Publilius Syrus (1. Jh. v.Chr.)

    Was ist Factoring?

    Factoring: der vertraglich vereinbarte wiederkehrende Verkauf von Rechnungen an eine Factoringgesellschaft. Factoring kann nur für Rechnungen in Anspruch genommen werden, die noch nicht fällig sind. Trotzdem scheint Lösung für immer mehr Unternehmen eine gute Wahl zu sein, wenn man den Aussagen der Verkäufer glauben schenken will. Tatsächlich ist Factoring jedoch nur für den kleinsten Teil der Unternehmer (bzw. der Marktteilnehmer, die keine Verbraucher sind) eine sinnvolle Finanzierungsmethode. Man bindet sich vertraglich mit allen Rechnungen an einen Anbieter und ist nicht mehr Herr über die Zahlungskonditionen, die verschiedenen Kunden spontan eingeräumt werden soll.

    Schafft Factoring Liquidität?

    Das Hauptargument für den wiederkehrenden Forderungsverkauf ist mit Sicherheit die sofortige Liquidität. Mit Rechnungsstellung bekommt der Unternehmer sein Geld und muss sich nicht mehr darum kümmern, ob seine Kunden die vereinbarten Zahlungsziele auch einhalten. Die Factoringgesellschaft legt jedoch größten Wert darauf, dass die Bonität des Schuldners de facto einen Zahlungsausfall ausschließt. Forderungen, frei nach den Gebrüdern Grimm; „die guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen“, zu übergeben, ist bei den Factoringgesellschaften nämlich ausgeschlossen.

    Aus unserer eigenen Markterhebung können wir jedoch berichten, dass sowieso über 95 % aller Kunden Rechnungen innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfrist begleichen. Unternehmer mit erhöhten Liquiditätserfordernissen können also genauso gut mit ihren Kunden kürzere Zahlungsziele vereinbaren.

    Fazit: die bessere Lösung ist die Verkürzung der Zahlungsfristen.

    Verhindert Factoring Forderungsausfall?

    Keiner kann in die Zukunft sehen. Jede noch so gute Bonitätsauskunft ist immer nur ein Blick in die Vergangenheit. Trotzdem ist ein gutes Risikomanagement heute in den meisten Firmen obligatorisch. Fragen Sie Bonitäten binnen Sekunden ab und lassen Sie Lieferungen und Leistungen stufenweise erfolgen.

    Das verbleibende Restrisiko liegt in den meisten Branchen und Unternehmen bei unter einem Prozent. Tatsächlich soll jedoch für die Abwälzung dieses Risikos an einen Forderungskäufer ein Vielfaches dieses Risikos als dauerhaft wiederkehrende Kosten akzeptiert werden! Wirtschaftlich ist das eine höchst bedenkliche Belastung für den Unternehmer, welche seine Waren und Dienstleistungen erheblich verteuert.

    Fazit: ein vielfaches des eventuellen Risikos, wird in laufende Kosten umgewandelt.

    Erhöht Factoring die Kreditwürdigkeit?

    Banken bewerten offene Posten, die älter sind als drei Monate, in vielen Branchen nur noch zu 50 % als einbringlich. Oder andersrum ausgedrückt: sie gehen davon aus, dass jede zweite dieser Forderungen abgeschrieben werden muss.

    In den meisten Branchen werden Rechnungen entweder sofort fällig gestellt, oder mit einer Frist von 8 Tagen versehen. Wenn mit dem neunten Tag die Zahlungserinnerung verschickt wird, ist also spätestens mit Ablauf des vierzehnten Tages die Übergabe an ein Inkassounternehmen angeraten. Die Übergabe an ein Inkassounternehmen ist jedoch nicht angeraten, wenn der Kunde glaubwürdige Gründe angebracht hat, die eine Zahlungsverzögerung akzeptabel machen. Oder vereinfacht ausgedrückt, der Kunde meldet sich von sich aus und stellt die Zahlung binnen Tagen in Aussicht.

    Wer seine offenen Posten konsequent in „gut und böse“ unterteilt und „die Bösen“ schnell an ein Forderungsinkasso übergibt, wird auch ohne Factoring seine Kreditwürdigkeit nachhaltig steigern.

    Fazit: selbst ein Unternehmerkredit ist unterm Strich günstiger.

    Steigert Factoring die Kernkompetenzen?

    Mitarbeiter, die sich in der Vergangenheit mit dem Mahnwesen rumschlagen mussten, stehen ab sofort für andere Aufgaben zur Verfügung. Heißt es …

    Es gibt aber auch die Möglichkeit mit Ablauf der Zahlungsfrist einen „Zufriedenheitsanruf“ bei seinem Kunden durchzuführen. So werden frühzeitig eventuell drohende Zahlungsausfälle lokalisiert und es lässt sich entsprechend gegensteuern. Ganz zu schweigen von dem wichtigen Feedback der Kunden, welche in zukünftige Produkte oder Dienstleistungen einfließen können.

    Fazit: wer sein Mahnwesen als Kundenbindungsinstrument sieht, gewinnt doppelt.

ISE Deutsche Inkasso e.K.

Schließlich ist es Ihr Geld!

Inhaber Bernhard Ehlen

Neustraße 28, 54518 Minderlittgen

Rheinland-Pfalz, Deutschland

BFI&F e. V. Logo