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Abtreten: die Zession im Inkasso.

Je mehr Vergnügen du an deiner Arbeit hast, desto besser wird sie bezahlt.

Mark Twain

Forderung an Inkasso abtreten

Titulierte Forderungen einzutreiben ist kosten- und schweißtreibend. Wer sich nicht täglich mit dieser Thematik auseinandersetzt, ist schnell mit seinem Latein am Ende.

Wenn Sie nicht länger Lust haben, Ihrer titulierten Forderung hinterher zu laufen, sind wir die intelligente Lösung für dieses Problem.

ISE deutsche Inkasso: die smarte Art Forderungen zu verwerten.

Die Inkasso Abtretung kann dabei auf verschiedene Art und Weisen durchgeführt werden.

  1. Wir kaufen Ihre Forderung zu einem fairen Preis an. Die Kaufpreiszahlung erfolgt binnen 24 Stunden nach Annahme des Angebotes, oder
  2. Sie beauftragen uns auf Ihre Kosten mit dem Einzug der Forderung. Wir berechnen bei titulierten Forderungen eine Erfolgsbeteiligung von 20 % der Hauptforderung, oder
  3. Sie beauftragen uns auf unsere Kosten mit dem Einzug der Forderung. Wir berechnen bei titulierten Forderungen, die wir vollständig auf eigene Kosten beitreiben, eine Erfolgsbeteiligung von 50 % der Hauptforderung.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, welche dieser Lösungen für Ihre Forderung die Passende ist, stehen wir auch gerne für Ihre Rückfragen zur Verfügung. Die schnellste Reaktion auf Ihre Anfrage erhalten Sie, durch Übersendung einer Kopie des Titels, mit der Bitte um einen unverbindlichen Vorschlag zum Forderungseinzug. Sie erhalten von uns umgehend die weiteren notwendigen Informationen.

Hintergründe zur Zession

Immer wieder entscheiden sich Gläubiger, ihre Außenstände nicht selbst einzutreiben, sondern sie abzutreten. Die Gründe dafür sind vielfältig, das Abtreten eines Rechts – auch Zession genannt – ist über den § 398 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Wird eine Forderung abgetreten, ist dafür weder eine schriftliche Vereinbarung nötig (allerdings in jedem Fall empfehlenswert), noch muss der Schuldner dem zustimmen (es sei denn, zwischen Gläubiger und Schuldner ist etwas anderes vereinbart worden).

Forderung abtreten

Nicht alles kann abgetreten werden: Unterhalts-, Urlaubs- oder Rentenansprüche beispielsweise sind nicht abtretbar. Gleiches gilt für Forderungen, die aus einem persönlichen Vertrauensverhältnis entstehen. Des Weiteren können unpfändbare Forderungen nicht abgetreten werden. Neben Vereinbarungen zwischen Gläubiger und Schuldner, die Abtretungen verbieten, gibt es auch gesetzliche Bestimmungen, die einer solchen widersprechen.

Abtretungen von Forderungen, die in der Zukunft liegen

Wurde eine Forderung abgetreten, ist der neue Gläubiger mit allen Rechten ausgestattet, die zuvor sein Vorgänger hatte. Doch auch dem Schuldner werden alle Rechte zugestanden, die er vorher besaß, zum Beispiel das auf Verjährung oder Aufrechnung.

Denkbar ist auch eine Forderung, die es heute noch gar nicht gibt. Allerdings muss in diesem Fall vorab die Forderung präzise benannt werden oder zumindest bestimmbar sein.

Die Herausforderung der „kreativen“ Buchhaltung beim Schuldner

Wer eine Abtretung erwirbt, muss damit rechnen, dass das Einfordern der Schuld schwierig wird. Wenn zum Beispiel ein Schuldner den eigentlich pfändbaren Anteil seiner Schuld bereits an einen Dritten abgetreten hat, wird es für die neuen Gläubiger schwer, an sein Geld zu kommen. Man spricht in diesem Fall von einer Abtretungsvereinbarung.

Diese „kreative“ Buchhaltung seitens des Schuldners trifft man meist im Zuge von Zwangsvollstreckungen an. Ging der Gläubiger davon aus, dass zumindest der pfändbare Teil des Einkommens für den Schuldner zur Verfügung steht, stellt sich dann heraus, dass dieser bereits „verschwunden“ ist. Nun liegt zwar der Gedanke nahe, dass es sich bei dieser Abtretungsvereinbarung lediglich um ein Scheingeschäft handelt, um der eigenen Verpflichtung nicht nachzukommen zu müssen. Doch der Verdacht alleine reicht selbstverständlich nicht aus, der Nachweis ist in den wenigsten Fällen möglich. Ein gewisses Risiko bringt eine Abtretung also durchaus mit sich.

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