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Kategorie: Inkasso

Als Inkasso wird im Allgemeinen die Einziehung fälliger Forderungen bezeichnet.  Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich um eine eigene oder eine fremde Forderung handelt. Firmen, die gewerbsmäßige Inkassodienste anbieten, werden offiziell als Inkassounternehmen bezeichnet.

  • Abmahnung von Inkassobüros

    Abmahnung von Inkassobüros

    Wie der Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement (kurz: BFIF e.V.) in seinem neuesten Newsletter mitteilte, läuft eine neue Abmahnwelle durchs Land. Diesmal sind besonders viele Webseitenbetreiber ins Visier der Abmahner geraten. Laut Auskunft des Verbandes hat es diesmal auch einige Inkassounternehmen getroffen. Stein des Anstoßes ist die angebliche verbotswidrige Nutzung von Schriftarten, die durch Google verbreitet werden. Viele Webseitenbetreiber benutzen auf Ihren Webseiten gerne die Schriften von Google, da diese hübsch und kostenlos sind.

    There is no such a thing as a free meal

    Tatsächlich geht es bei den Abmahnungen gar nicht darum, dass die Webseiten Schriftarten von Google (so genannte Google-Fonts) benutzen, sondern um die Art und Weise, wie diese auf der Webseite verwendet werden. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand ist und bleibt die Nutzung von Google-Fonts kostenlos und auch in Deutschland erlaubt. Wer diese Fonts benutzen möchte, sollte sich allerdings mit den Eigenarten dieser Fonts, bzw. den Einschränkungen der eigenen Webseitenplattform vertraut machen.

    Wo liegt der Hase im Pfeffer?

    Google wäre nicht Google, wenn hinter den kostenlosen Fonts nicht eine Absicht steckte. Technisch sieht es nämlich so aus, dass viele Webseiten (allen voran fertige „Themes“) die Schriftarten von Google zwar benutzen. Aber diese werden nicht als Schriftart im Theme hinterlegt, sondern bei jedem Aufruf der fertigen Webseite von Goolges Servern in den USA heruntergeladen. Durch diesen kleinen „Umweg“ gelangt Google an die aktuelle Adresse (IP-Adresse) des aktuellen Besuchers und schon lässt sich wieder gezielt Werbung ausspielen.

    Selbst ist der Mann

    Meine Vermutung ist, dass eigentlich nur Website-Betreiber betroffen sein können, die Ihren Webauftritt „hausintern“ gestrickt haben oder höchstpersönlich. Website-Agenturen wissen in der Regel um diese Lücke und hinterlegen die Schriftarten entweder direkt in der Webseite oder verzichten auf Fonts aus dem Hause Google. Bei unseren Webseiten sorgt ein entsprechendes Tool dafür, dass keine entsprechenden Schriftarten geladen werden. Was imho zu den saubersten Lösungen gehört, da plattformunabhängig auf die Schriftarten des Besuchers zurückgegriffen wird.

    Was ist denn jetzt mit der Abmahnung?

    Mein Tipp? Zahlen! (Aktualisierung vom 22.11.2022: Webseiten berichten darüber, dass die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sein könnten. Eine Zahlung sollte also nur nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt in Erwägung gezogen werden.) Aber auf keinen Fall eine etwaige (strafbewehrte) Unterlassungserklärung abgeben, bevor Sie mit Ihrem Rechtsanwalt Rücksprache gehalten haben. Sollten sich die Abmahner wirklich mit den genannten Beträgen von 170 oder auch 220 € zufrieden geben, können die Abgemahnten m.E. froh sein, so billig an eine Analyse ihrer Webseite gekommen zu sein. Wer mit der Erstellung seiner Webseite eine Agentur beauftragt hatte, sollte versuchen die Kosten für die Abmahnung an diese weiterzureichen. Schließlich war es im Zweifel auch diese Agentur, die für die Datenschutzerklärung auf der Seite verantwortlich war. Wer noch keine Agentur hat und alles selbst geschrieben hat, sollte kein Problem damit haben, seiner Seite DSGVO-Konformität zu verpassen. Ask Dr. Google!

    Fazit

    Da sollte man doch meinen, dass die Abmahner so langsam jedwedes wirtschaftliche Interesse an (Massen-) Abmahnungen verloren haben. Auf der anderen Seite ist die abgemahnte Datenschutzverletzung enorm. Internet-Nutzer müssen darauf vertrauen können, dass ihre Daten im Internet geschützt sind. Erst recht, wenn diese explizit die Nutzung von Cookies untersagt haben.

    Besser zahlen und nicht aufregen. Dann eine gute Agentur mit der Überarbeitung der Webseite beauftragen und sich darüber freuen, dass alles so schön DSGVO-konform ist.

  • Inkassobrief erhalten?

    Inkassobrief erhalten?

    Ein Schreiben von einem Inkassounternehmen hat auf die meisten Schuldner eine unangenehme Wirkung: Neben, „was hab ich denn jetzt wieder vergessen zu bezahlen“, und „Mist, jetzt hat der doch ein Inkasso eingeschaltet“, gibt es bestimmt noch jede Menge anderer Gedanken, die den Empfängern so durch den Kopf schießen. Trotzdem können wir den Schuldnern – zumindest jenen, die von uns angeschrieben werden – nur raten, das Anschreiben auch als Chance zu sehen. Als Chance, mindestens eine Baustelle zu schließen und nicht mehr mit einem flauen Gefühl im Magen zum Briefkasten gehen zu müssen.

    Prüfung des Inkassobriefes

    Jeder Inkassodienstleister ist gesetzlich verpflichtet, die Forderung ausreichend zu benennen und dem Inkassobrief entsprechende Aufstellungen beizufügen. Jeder Angeschriebene sollte mit diesen Informationen schon beim Überfliegen des Briefes in der Lage sein, die Rechtmäßigkeit der Forderung zu erkennen. Natürlich kann sich das jeder Schuldner leicht machen, indem er den Brief ignoriert und sich taub und blind stellt. Leider ist das für keinen der Beteiligten eine sinnvolle Lösung. Denn, wenn die Forderung berechtigt ist, wird es mit Sicherheit nicht bei dem einen Mahnschreiben bleiben. Neben den Verzugszinsen entstehen nämlich sehr schnell auch immense Kosten für die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und die ggfs. weiteren notwendigen Schritte durch den Gerichtsvollzieher. All dieses Ungemach kann jeder Schuldner umgehen, wenn er den Dialog sucht.

    Ziele des Inkassounternehmers

    Im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt, der schon von Berufs wegen parteiisch sein muss, ist die Arbeit des Inkassounternehmers darauf ausgerichtet seinem Mandanten einen Geldfluss zu verschaffen. Dies ist auch gleichzeitig die beste Chance für den Schuldner: Inkassounternehmer sind nicht an einer Eskalation interessiert. Sie wollen nicht, dass die Angelegenheit vor Gericht landet. Nicht nur, dass ein Gerichtsverfahren die Angelegenheit für alle Beteiligten nochmals erheblich verteuert; Ein Gerichtsverfahren sorgt auch dafür, dass sich eine Forderungsangelegenheit über Jahre hinziehen kann.

    Plumpe Regel:

    Der Rechtsanwalt ist daran interessiert dem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen. Der Inkassodienstleister ist daran interessiert dem Mandanten zu seinem Geld zu verhelfen!

    Zahlungsvereinbarungen treffen und einhalten

    Geld hat man zu haben! Dieser Leitsatz mag für viele Menschen, die eben genau davon zu wenig haben, eher wie ein Schlag ins Gesicht wirken. Aber anders funktioniert unser Wirtschaftssystem halt nicht. Der andere Leitsatz: Verträge müssen eingehalten werden, wirkt zudem auch zu Gunsten des Schuldners. Eine Zahlungsvereinbarung schützt Sie vor weiteren Unbilden seitens des Gläubigers und dessen Vertretern.

    Grundlagen einer funktionierenden Markwirtschaft:

    1. Geld hat man zu haben. 2. Verträge sind einzuhalten.

    Post von ISE – deutsche Inkasso

    Wir prüfen immer sehr sorgfältig, dass ausschließlich fällige und unstrittige Forderungen von uns eingetrieben werden. Um auch dem Schuldner immer eine Möglichkeit zu geben, auf unsere Forderungen angemessen reagieren zu können, nennen wir in unserem Inkassobrief grundsätzlich alle Möglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen zu können, auf jedem Anschreiben. Wenn Sie als Schuldner der Meinung sind, dass die Forderung, die wir im Auftrag geltend machen wollen, unberechtigt ist, so zögern Sie bitte nicht uns darauf hinzuweisen. Wir werden mit Sicherheit eine Lösung finden.

    Unsere Forderung ist unberechtigt?

    Nichts leichter als das: Es reicht eine kurze Nachricht per E-Mail, dass Sie die Forderung ernsthaft und endgültig bestreiten.

  • Seriöses Inkassounternehmen finden

    Seriöses Inkassounternehmen finden

    Inkasso leidet unter einem schlechten Ruf. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Deswegen jedoch auf eine seriöse Inkassodienstleistung zu verzichten, ist allerdings keine sinnvolle Lösung. Was also tun? Wie erkennt der Gläubiger auf die schnelle, welches Inkassounternehmen er vertrauensvoll beauftragen kann? Worauf soll er achten?

    Seriöse Inkassodienstleistungen erkennen
    Zuerst einmal vorweg: in den letzten Jahren hat sich sehr viel getan bezüglich der Sicherstellung seriöser Inkassodienstleistungen in Deutschland.

    Seien es, die in jedem Bundesland tätige Aufsichtsbehörde, die das so genannte Rechtsdienstleistungsregister unterhält oder auch die erheblich gestiegenen Anforderungen an die so genannten qualifizierten Personen, die für die jeweiligen Inkassogesellschaften die Rechtsdienstleistungen erbringen.

    Der Gesetzgeber hat sich auf vielfältige Art und Weise den Wünschen der Verbraucherzentralen angenähert und die Aufsicht verbessert, die Informationspflicht gegenüber dem Schuldner angepasst und zu guter Letzt für eine erhebliche Reduzierung der sonst üblicherweise angefallenen Inkassogebühren gesorgt.

    Was bedeutet es, wenn ein Inkassounternehmen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist?

    Wer in Deutschland Inkassodienstleistungen erbringen möchte, muss eine behördliche Prüfung bestehen und wird im Anschluss in das so genannte Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Die Anforderungen reichen von der fachlichen Qualifikation bis zum finanziellen Hintergrund des Antragstellers. Dies geschieht nach dem Motto: wer selbst nicht in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt, kann auch nicht für andere Personen Finanz- oder Rechtsdienstleistungen erbringen.

    Für den Interessenten, der nach seriösen Inkassodienstleistungen sucht, ist demnach das Rechtsdienstleistungsregister die erste Anlaufadresse. Wer für sich  Inkassobüro gefunden hat, welchem er seine zukünftigen Forderungen anvertrauen möchte, kann so mit einem einfachen Blick in dieses Register prüfen, ob die gesetzlichen Anforderungen erfüllt wurden.

    Bei fehlendem Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister
    Andersherum ausgedrückt handelt es sich bereits um ein erstes Alarmsignal, wenn die betroffene Gesellschaft in diesem Register nicht eingetragen sein sollte.

    Inkassounternehmen können selbst tätig werden und sich entsprechend zertifizieren lassen.

    Die beiden großen Interessenvereinigungen der Inkassodienstleister: Der BFIF – Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement – und der BDIU – Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen, bieten für jedes Mitglied die Möglichkeit sich einer entsprechenden Zertifizierung zu stellen.

    Die Ansprüche, die mit der Zertifizierung einhergehen sind enorm und dienen natürlich als Aushängeschild, um Interessierten weitere Informationen zu geben.

    Datenschutz, unverzügliche Auszahlung von Fremdgeldern, gesetzeskonforme Information der Schuldner, sowie die Einhaltung der gesetzlichen Gebühren, sind dabei die Hauptpfeiler der Zertifizierung.

    Zertifizierte Inkassodienstleister zeigen den Kunden, dass auch sie ein hohes Interesse an der Erbringung seriöser Inkassodienstleistungen haben. Sie sind bereit, neben den erheblichen gesetzlichen Anforderung, die erheblichen Kosten einer Zertifizierung und den damit einhergehenden Verwaltungsaufwand zu betreiben. Sie stellen sich ihrer besonderen Verantwortung gegenüber Gläubigern und Schuldnern.

    Seriöse Inkassodienstleister sind bei allen anfallenden Gebühren transparent.

    Zum 01.10.2021 schuf der Gesetzgeber gesetzlich verbindliche Inkassogebühren, in Anlehnung an das bereits existierende Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Der Annahme folgend, dass der Einzug von Forderungen rechtlich nicht so komplex und aufwändig ist, wie die rechtliche Durchsetzung von Forderungen, wurden Gebührenrahmen für reine Inkassodienstleistungen geschaffen.

    Schuldner, die bereits auf das erste Anschreiben des Inkassounternehmens sofort und vollständig sowohl die Forderung als auch die Inkassogebühren bezahlen, werden mit sehr geringen Inkassogebühren belastet. Erst, wenn Seitens des Inkassounternehmens über das erste Mahnschreiben hinaus Tätigkeiten aufgenommen werden müssen, ist es dem Inkassodienstleister erlaubt, einen höheren Gebührenrahmen auszuschöpfen.

    Wenn sie sich für Inkasso Dienstleistungen interessieren, sollten Sie immer auch einen Blick auf die Webseite des jeweiligen Inkassounternehmens werfen und sich deren Darlegung der anfallenden Inkassogebühren ansehen. Finden Sie die entsprechenden Informationen transparent und quasi selbsterklärend, ist auch das ein weiterer Hinweis darauf, es mit einem seriösen Unternehmen zu tun zu haben.

  • Zentralisierung der Inkasso-Aufsicht

    Zentralisierung der Inkasso-Aufsicht

    Ein Weg zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit für alle Beteiligten im Rechtsdienstleistungsbereich

    Das Bundesjustizministerium will mit seinem neuen Gesetzesentwurf, der Zentralisierung der Aufsichtsbehörden, den Forderungen der Inkassoverbände nachkommen. Es ist schon lange notwendig, die Aufsicht über die Rechtsdienstleister stärken, sowie im Interesse aller Beteiligten, die Aufsichtsbehörden zu zentralisieren. Aktuell müssen Anbieter identischer Rechtsdienstleistungen in unterschiedlichen Bundesländern davon ausgehen, dass nicht nur unterschiedliche Maßstäbe an die Registrierung angelegt werden. Es läuft auch auf eine unterschiedliche Behandlung der Inkassodienstleister hinaus, da notwendige Einschränkungen oder berufliche Freiheiten anders interpretiert werden, trotz einer einheitlichen Gesetzgebung.

    Das Anliegen des Bundesjustizministeriums ist es nicht nur für die Inkassounternehmen Rechtssicherheit zu schaffen, sondern auch für die Verbraucherrinnen und die Verbraucher. Anlaufstellen für Verbraucher, die Rückfragen zu Inkassodienstleistungen und den eventuell erhobenen Gebühren erbitten sind ebenso wichtig, wie die schnelle Reaktion auf Beschwerden über mutmaßlich unlautere Inkassomethoden.

    Neben dem positiven Aspekt, dass eine Zentralisierung bei den bestehenden Behörden finanziell personell und organisatorisch zu erheblichen Einsparungen führt, ist eine einzelne und zentrale Aufsichtsbehörde mutmaßlich schneller, um unseriösen Akteuren Einhalt zu gebieten. Es stellt sich also neben dem Spareffekt auch noch ein weit besserer Schutz für die Verbraucher ein.

    In der bisherigen Lösung sind bundesweit Dutzende Einzelgerichte und Justizverwaltungen für die Aufsicht der Inkassodienstleister notwendig. Bereits in der letzten Reform, die nur wenige Jahre zurückliegt, wurde die Möglichkeit vertan die einzelnen Aufsichtsbehörden zusammen zu legen.

    Fazit

    Die Zentralisierung der Aufsichtsbehörden mag auf den ersten Blick nicht sehr spektakulär erscheinen. Wir finden jedoch, dass dies auch die Sicht des Gesetzgebers widerspiegelt, dass es sich bei den Inkassodienstleistern um wichtige Akteure einer funktionierenden Marktordnung handelt. Regulierung ist die eine Seite der Medallie, die andere Seite ist eine bundesweit einheitliche Umsetzung der Gesetzgebung zu der Erbringung seriöser Inkassodienstleistungen.

  • Ausland schützt nicht vor Vollstreckung

    Ausland schützt nicht vor Vollstreckung

    Viele Gläubiger verzichten auf die Durchsetzung ihrer Forderung, weil es sich der Schuldner im Ausland „bequem“ gemacht hat. Doch nicht nur in Europa, sondern auch in weiten Teilen des Restes der Welt, ist die Zwangsvollstreckung möglich und Erfolg versprechend.

    Die Welt ist ein Dorf!

    In kaum einer anderen Branche ist diese Feststellung zutreffender. Telefon, E-Mail, soziale Medien und ein gewachsenes Netzwerk. Vor gut 20 Jahren noch galt die Devise, dass Schuldner dem Zugriff der Gläubiger ganz einfach entfliehen konnten, wenn sie lediglich die deutsche Staatsgrenze hinter sich ließen. Damit ist es heute nicht mehr getan. Jeder hinterlässt nicht nur Spuren, sondern hält sich auch in Ländern auf, die deutschen Gläubigern Amtshilfe leisten.

    ISE deutsche Inkasso: Weltweit inkassieren

    Auch im Jahr 2021 konnten wir wieder für unsere Mandanten Zahlungen von Schuldnern generieren, die im Ausland untergetaucht waren. 9 Fälle betrafen unsere europäischen Nachbarn und in 2 Fällen konnten wir Zahlungen in der Türkei und in Brasilien erwirken.

    In allen Fällen verfügten die Gläubiger über wertvolle weitere Informationen, die über die Handynummer und die E-Mail Adresse hinausgingen. Dies ist immer wieder ein wichtiger Faktor, der von mehr und mehr Gläubigern bereits im Vorfeld der Geschäftsanbahnung mit dem Schuldner berücksichtigt wird.

    2022 fängt gut an; Für unsere Mandanten

    Auch im Jahr 2022 zeichnen sich bereits wieder erfolgreiche Beitreibungsmaßnahmen für unsere Mandanten ab. Vor allem in den unmittelbaren Nachbarländern Luxemburg und Belgien hängt der Vollstreckungserfolg maßgeblich von der Kenntnis der lokalen Gepflogenheiten ab. Nicht nur die Kosten sind im Auge zu behalten, sondern auch die Teils unterschiedlichen Vollstreckungsmöglichkeiten.

    Jede Forderung Erfolg versprechend verfolgen

    Sollten Sie offene und fällige Forderungen gegen Schuldner im Ausland plagen, sprechen Sie uns gerne an. Natürlich stehen wir für Sie auch zur Verfügung, wenn Ihre Schuldner sich in Deutschland aufhalten. Unsere Inkassodienstleistungen sind darauf ausgerichtet schnell, wirksam und kostengünstig eingesetzt werden zu können: Wir legen bereits am Tag der Beauftragung los, unsere Erfolgsquote liegt bei über 70 %, die Kosten sind gesetzlich geregelt und müssen vom säumigen Schuldner erstattet werden.

  • Lange Nase bei wirtschaftlich Berechtigtem?

    Lange Nase bei wirtschaftlich Berechtigtem?

    Kreatives Kontomodell: ich bin nur wirtschaftlich Berechtigter!

    Es passiert immer mal wieder, dass der Gerichtsvollzieher im Rahmen seines Auftrages Daten über den Schuldner als ausschließlich „wirtschaftlich Berechtigten“ zurückgibt. Auf den ersten Blick ist diese Auskunft für den Gläubiger ein Schlag ins Gesicht. Der Schuldner hat kein eigenes Konto, sondern er bedient sich in unbekannter Höhe aus dem Konto eines Dritten. Viele Schuldner wägen sich mit einem solchen „Kontomodell“ in Sicherheit.

    Ich zahl die Schulden nicht, die wo ich hab!

    Originalkommentar eines „alten“ Schuldners.

    Obwohl dem Schuldner teilweise erhebliche Einkünfte zufließen, ist dem Gläubiger der Zugriff auf dieses Vermögen verwährt. Das bezogene Konto gehört einem Dritten und gegen diesen wirkt der erwirkte Vollstreckungsbescheid nicht.
    Es soll Schuldner geben, die sich bereits seit Jahrzehnten so eingerichtet haben. Selbst ein Kontokarte kann der Schuldner besitzen und sich in der Öffentlichkeit dem Anschein hingeben, vermögend zu sein.

    Der scheinbare Nachteil

    Zu recht ist das für die vielen Gläubiger ein Ärgernis. Aber, wie in vielen ähnlichen Fällen gibt es Mittel und Wege auch diese „Vollzugsbremse“ zu lösen. Es gehört zwar ein wenig Recherchearbeit dazu, aber, wenn dem Schuldner nachgewiesen werden kann, dass ein Teil des Geldes auf dem Konto des Dritten aus seinen regelmäßigen Einkünften stammt, ist die Tür wieder offen. Und in vielen Fällen fließen beispielsweise Renten oder sonstige regelmäßige Einnahmen auf das Konto der Ehefrau.

    Pfändungsgrenze futsch – das tut weh!

    Dabei ist es sogar egal, aus welcher Quelle die Einkünfte stammen. Selbst üblicherweise pfändungsgeschützte Quellen unterliegen dann der vollständigen Pfändbarkeit.

    Frohes pfänden

    Sollte ein Gläubiger positive Kenntnis davon haben, dass ein Schuldner Einkünfte über das Konto eines Dritten laufen lässt, ist das erst mal gut! Der Vorteil in diesem Fall ist nämlich der fehlende Pfändungsschutz, der sich auch nachträglich nicht mehr installieren lässt. Sobald Zahlungen, die eigentlich dem Schuldner zustehen auf das Konto eines Dritten erfolgen, kann beim Dritten dieses Geld gepfändet werden. Dies geht sogar bis zu mehreren Jahren rückwirkend!

  • Wie erziehe ich meine Kunden zur Nichtzahlung?

    Wie erziehe ich meine Kunden zur Nichtzahlung?

    Wer den Pfennig nicht ehrt, ist des Talers nicht wert.

    alte deutsche Weisheit

    Aussagen diverser Unternehmer:

    • Lohnt sich doch gar nicht …
    • Das Kleinvieh macht nur Arbeit …
    • Bis jetzt haben wir die immer ausgebucht …
    • Wir buchen Kleinstforderungen immer aus …

    Wer so arbeitet muss sich nicht wundern, wenn die Kleinstforderungen auf einmal zu immer höheren Zahlungsausfällen führen. Tatsächlich ist es nämlich mittlerweile so, dass sich in speziellen Gruppen der sozialen Netze rumspricht, wenn irgendwo „kostenlos“ eingekauft werden kann. Und, wie sagte schon mein alter Chemielehrer, „es gibt nichts gesundes, ab einer gewissen Menge ist alles tödlich!“ Dies trifft indes nicht nur auf die Chemie zu.

    Was ist eine Kleinstforderung?

    Pauschal lässt sich diese Frage gar nicht beantworten. Während in manchen Industriekonzernen 1.000 € Kleinstbeträge darstellen, ist für den einen oder anderen Handwerker schon bei 50 € diese Schwelle erreicht. Leider assoziiert man mit dem Begriff Kleinstforderung etwas minderwertiges. Es lohnt sich also offensichtlich nicht, dafür Arbeit zu investieren. Und genau da liegt der betriebswirtschaftliche Fehler. Natürlich lohnt es sich nicht, für eine einzelne Kleinstforderung Arbeit zu investieren. Es lohnt sich jedoch sehr wohl, Arbeit zu investieren, wie mit allen offenen Kleinstforderungen umgegangen werden soll.

    Periodische Übergabe an Inkassodienstleister

    Im Rahmen der monatlichen Buchführung lässt sich auch die Übergabe der fälligen, offenen Kleinstforderungen einfach in den Büroablauf integrieren. Mandanten mit einem Inkassokonto bei uns, können beliebig viele Forderungen einfach als Tabelle übergeben. Das geht in den heutigen Buchhaltungslösungen mit einem einzigen Klick!

    Einmalige Änderung im Betriebsablauf

    Faktisch ist die Übergabe von Kleinforderungen kostenneutral und bringt Erfahrungsgemäß erhebliche Zuflüsse.

    Bernhard Ehlen – Inhaber

    Ein typischer Einwand Kleinst- oder Kleinforderungen nicht beizutreiben lautet, es entstehen doch nur zusätzliche Kosten! Fakt ist, dass bei Kleinforderungen das erste Mahnschreiben lediglich 18 € kostet. Üblicherweise werden 70 % aller Forderungen außergerichtlich beigelegt. Im Umkehrschluss bedeutet das, für 30 % der Forderungen müssten Kosten getragen werden. In den übrigen Fällen hat schließlich der Schuldner nicht nur die Forderung bezahlt, sondern auch die angefallenen Kosten getragen. Während es also zu einem Mittelzufluss von 350 € kam, mussten Kosten von 54 € getragen werden. Das steht aus unserer Sicht in einem gesunden Verhältnis! Dieses Verhältnis würde sich auch erst bei einer Quote von knapp 30 % zum Nachteil des Gläubigers umkehren. Soll heißen, wenn von 10 übergebenen Forderungen nur 3 bezahlen!

    Steuerliche Sicherheit für ausgemahnte Forderungen

    Kleinforderungen nicht einfach auszubuchen schützt den Unternehmer außerdem noch vor einem Risiko, welches im Rahmen einer Betriebsprüfung auftaucht. Speziell in Branchen, in denen Barzahlung üblich bis möglich ist, kann der Fiskus unterstellen, dass die Forderung bar bezahlt wurde! Je nach eventuellen Vorerfahrungen des Prüflings mit dem Finanzamt oder Laune des Prüfers, kann so zwischen Nachversteuern, verdeckter Gewinnausschüttung oder sogar Steuerbetrug, alles drin sein. Selbst bei einem nachsichtigen Prüfer führt das Nachweisen der Nichtzahlung durch den Schuldner zu einem erheblichen Mehraufwand im Rahmen der Steuerprüfung.

    Fazit

    Klein- oder Kleinstforderungen einfach ausbuchen spricht sich rum. Das führt über kurz oder lang zu erheblichen Einbußen. Die regelmäßige Übergabe an ein Inkassobüro schützt davor. Und zu guter letzt ist das Finanzamt zufrieden, da alle ausgebuchten Forderungen nach Rückgabe vom Inkassobüro nachweislich als uneinbringlich ausgebucht werden dürfen.

  • Höhere Verkaufspreise beim Firmenverkauf erzielen

    Höhere Verkaufspreise beim Firmenverkauf erzielen

    Werterhöhende Maßnahmen bei Nachfolgelösungen

    Wer seine Firma verkaufen möchte, steht nicht nur vor dem Problem, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Denn, sobald der Preis nur niedrig genug ist, findet sich immer ein Interessent. Die Interessen auf beiden Seiten sind jedoch höchst unterschiedlich: Der Verkäufer erwartet in der Regel einen möglichst hohen Verkaufspreis. Der Käufer hätte das Unternehmen am liebsten geschenkt. Viele Unternehmen bereiten sich und Ihre Firma jedoch schon beizeiten nicht sorgfältig genug auf einen Verkauf vor. Die bösen Überraschungen bei der Ermittlung eines seriösen Verkaufspreises lassen sich jedoch durch einige wenige Maßnahmen weitgehend mildern oder gar verhindern.

    Bereiten Sie den Verkauf wie eine wichtige Finanzierungsrunde vor

    Wer sich auf den Verkauf mindestens so vorbereitet, wie auf ein wichtiges Finanzierungsgespräch mit einer ihm unbekannten Bank, der ist schon mal auf dem richtigen Weg. Wer mindestens auf die aktuellen BWA der letzten drei Monate und die Bilanzen der letzten drei Jahre Zugriff hat, ist schon mal einen großen Schritt weiter.

    Offene Posten belasten den Verkaufspreis

    Die Durchsicht der BWA und der Bilanz führt unweigerlich zum Posten der säumigen Kunden. Die offenen Posten werden bei vielen Unternehmen etwas stiefmütterlich behandelt. Entweder es sind die angeblich „guten Kunden“, die nicht durch Mahnungen verprellt werden sollen. Oder es handelt sich um eigentlich abgeschriebene Forderungen, die in der Bilanz nichts mehr zu suchen haben. Beide Fälle sind höchst hinderlich bei der Ermittlung eines fairen Kaufpreises.

    Vor dem Verkauf die offenen Posten bereinigen

    Jedes ordentlich, kaufmännisch eingerichtete Unternehmen kann sofort auf die Liste der offenen Posten zugreifen. Um diese belastenden Positionen loszuwerden bieten sich entweder das Inkasso oder der Forderungsverkauf an. Beiden Lösungen sollten verschiedene Überlegungen vorangestellt werden. Vereinfacht lässt sich sagen, dass bei der Übergabe ins Inkasso unter Umständen vor dem Mittelzufluss erst weitere Kosten aufgewandt werden müssen. Der Forderungsverkauf hingegen spült direkt frische Mittel in die Kasse. Beiden Vorgehensweisen ist auf jeden Fall gemein, dass die offenen Posten kurzfristig reduziert werden. Selbst das Inkasso, im Nachhinein erfolgloser Fälle, führt zu der Möglichkeit die offenen Posten auszubuchen.

    Fazit

    Vor dem Verkauf eines Unternehmens empfiehlt es sich, die offenen Posten entweder zu verkaufen oder ins Inkasso zu übergeben. Dies führt unmittelbar zu einer Reduktion der offenen Posten und einem höheren erwartbaren Verkaufspreis für das Unternehmen.

  • Restschuldbefreiung erfolgreich anfechten

    Restschuldbefreiung erfolgreich anfechten

    Ein jeder muss sich wehren, wie er kann, vom Knaben auf, so wird’s zuletzt ein Mann.

    Johann Wolfgang von Goethe (1749 – 1832)

    Im Eifer der Insolvenz passiert es dem einen oder anderen Schuldner schon mal, dass er den einen oder anderen Gläubiger vergisst. Für den Gläubiger, der seine Schuldner regelmäßig an der »langen Leine« lässt, führt das oft dazu, dass er im Gläubigerverzeichnis nicht berücksichtigt wird. Der oftmals verantwortliche Grund für dieses Verhalten liegt in der Annahme, dass der Schuldner derzeit sowieso mittellos sei, und jede weitere Vollstreckungsmaßnahme vermeidbare Kosten produziert. Aus dieser Rücksichtnahme auf die finanzielle Situation des Schuldners sollte einem Gläubiger jetzt ein Strick gedreht werden. Aber es gibt Möglichkeiten die Restschuldbefreiung anzufechten.

    Anfechtung Restschuldbefreiung

    Urteil des LG Hamburg vom 10.07.2017, AZ: 326 T 181/16

    Im zugrundeliegenden Sachverhalt gab der Schuldner an, sich auf die Angaben seines bevollmächtigten Rechtsanwalts verlassen zu haben. Hierzu erging jetzt vor dem Landgericht Hamburg folgendes Urteil, sowie dessen Kommentierung auf ZVI.

    Restschuldbefreiung im Rahmen des Insolvenzverfahrens

    Obwohl es dem Schuldner mit den aktuellen Regelungen zur Privatinsolvenz schon recht leicht gemacht wird, die Restschuldbefreiung zu erlangen, machen sich viele Schuldner nicht die Mühe alle Gläubiger über die Insolvenz zu informieren. Mag es in einigen Fällen pure Unachtsamkeit sein, ist es in anderen Fällen Absicht.

    Restschuldbefreiung nicht gewährt

    Zu Recht hat jetzt das LG Hamburg, mit Urteil vom 10.07.2017 erkannt, dass dies vom Schuldner grob fahrlässig ist und die Forderung des Gläubigers von der Restschuldbefreiung nicht betroffen ist.

    Wir können aus gleichlautenden Erfahrungen nur sämtlichen Gläubigern raten, Schuldner nicht zu sehr aus den Augen zu verlieren. Eine titulierte Forderung verjährt zwar grundsätzlich erst nach 30 Jahren, das befreit den Gläubiger jedoch nicht davon, regelmäßige Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Wenn diese im Turnus von maximal 3 Jahren durchgeführt werden, bleibt außerdem der Anspruch auf sämtliche angefallenen Zinsen erhalten. Dies kann nach einigen Jahren dazu führen, dass die Zinsen einen höheren Betrag ausmachen, als die zugrundeliegende Forderung.

    Untätigkeit kann zur Verwirkung führen

    Mit dem vorliegenden Urteil ist in keiner Weise auf die Pflichten des Gläubigers eingegangen worden, der zumindest zur Sicherung der Zinsansprüche alle drei Jahre hätte tätig werden müssen. Hinzu kommt, dass viele Anträge auf Privatinsolvenz von erfahrenen Gläubigern angefochten werden können.

    Vorsicht muss auch walten lassen, wer über mehrere Jahre keinerlei Vollstreckungsversuche unternimmt oder es unterlässt, den Schuldner anderweitig zu Zahlungen aufzufordern. Obwohl eine titulierte Forderung erst nach 30 Jahren verjährt, kann der Schuldner versuchen, sich auf die Verwirkung des Titels zu berufen, weil der Gläubiger kein ernsthaftes Interesse mehr an der Realisierung der Forderung gezeigt hat.

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