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Wie erziehe ich meine Kunden zur Nichtzahlung?

Wer den Pfennig nicht ehrt, ist des Talers nicht wert.

alte deutsche Weisheit

Aussagen diverser Unternehmer:

  • Lohnt sich doch gar nicht …
  • Das Kleinvieh macht nur Arbeit …
  • Bis jetzt haben wir die immer ausgebucht …
  • Wir buchen Kleinstforderungen immer aus …

Wer so arbeitet muss sich nicht wundern, wenn die Kleinstforderungen auf einmal zu immer höheren Zahlungsausfällen führen. Tatsächlich ist es nämlich mittlerweile so, dass sich in speziellen Gruppen der sozialen Netze rumspricht, wenn irgendwo „kostenlos“ eingekauft werden kann. Und, wie sagte schon mein alter Chemielehrer, „es gibt nichts gesundes, ab einer gewissen Menge ist alles tödlich!“ Dies trifft indes nicht nur auf die Chemie zu.

Was ist eine Kleinstforderung?

Pauschal lässt sich diese Frage gar nicht beantworten. Während in manchen Industriekonzernen 1.000 € Kleinstbeträge darstellen, ist für den einen oder anderen Handwerker schon bei 50 € diese Schwelle erreicht. Leider assoziiert man mit dem Begriff Kleinstforderung etwas minderwertiges. Es lohnt sich also offensichtlich nicht, dafür Arbeit zu investieren. Und genau da liegt der betriebswirtschaftliche Fehler. Natürlich lohnt es sich nicht, für eine einzelne Kleinstforderung Arbeit zu investieren. Es lohnt sich jedoch sehr wohl, Arbeit zu investieren, wie mit allen offenen Kleinstforderungen umgegangen werden soll.

Periodische Übergabe an Inkassodienstleister

Im Rahmen der monatlichen Buchführung lässt sich auch die Übergabe der fälligen, offenen Kleinstforderungen einfach in den Büroablauf integrieren. Mandanten mit einem Inkassokonto bei uns, können beliebig viele Forderungen einfach als Tabelle übergeben. Das geht in den heutigen Buchhaltungslösungen mit einem einzigen Klick!

Einmalige Änderung im Betriebsablauf

Faktisch ist die Übergabe von Kleinforderungen kostenneutral und bringt Erfahrungsgemäß erhebliche Zuflüsse.

Bernhard Ehlen – Inhaber

Ein typischer Einwand Kleinst- oder Kleinforderungen nicht beizutreiben lautet, es entstehen doch nur zusätzliche Kosten! Fakt ist, dass bei Kleinforderungen das erste Mahnschreiben lediglich 18 € kostet. Üblicherweise werden 70 % aller Forderungen außergerichtlich beigelegt. Im Umkehrschluss bedeutet das, für 30 % der Forderungen müssten Kosten getragen werden. In den übrigen Fällen hat schließlich der Schuldner nicht nur die Forderung bezahlt, sondern auch die angefallenen Kosten getragen. Während es also zu einem Mittelzufluss von 350 € kam, mussten Kosten von 54 € getragen werden. Das steht aus unserer Sicht in einem gesunden Verhältnis! Dieses Verhältnis würde sich auch erst bei einer Quote von knapp 30 % zum Nachteil des Gläubigers umkehren. Soll heißen, wenn von 10 übergebenen Forderungen nur 3 bezahlen!

Steuerliche Sicherheit für ausgemahnte Forderungen

Kleinforderungen nicht einfach auszubuchen schützt den Unternehmer außerdem noch vor einem Risiko, welches im Rahmen einer Betriebsprüfung auftaucht. Speziell in Branchen, in denen Barzahlung üblich bis möglich ist, kann der Fiskus unterstellen, dass die Forderung bar bezahlt wurde! Je nach eventuellen Vorerfahrungen des Prüflings mit dem Finanzamt oder Laune des Prüfers, kann so zwischen Nachversteuern, verdeckter Gewinnausschüttung oder sogar Steuerbetrug, alles drin sein. Selbst bei einem nachsichtigen Prüfer führt das Nachweisen der Nichtzahlung durch den Schuldner zu einem erheblichen Mehraufwand im Rahmen der Steuerprüfung.

Fazit

Klein- oder Kleinstforderungen einfach ausbuchen spricht sich rum. Das führt über kurz oder lang zu erheblichen Einbußen. Die regelmäßige Übergabe an ein Inkassobüro schützt davor. Und zu guter letzt ist das Finanzamt zufrieden, da alle ausgebuchten Forderungen nach Rückgabe vom Inkassobüro nachweislich als uneinbringlich ausgebucht werden dürfen.

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