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Kategorie: Allgemein

  • Seriöses Inkassounternehmen finden

    Seriöses Inkassounternehmen finden

    Inkasso leidet unter einem schlechten Ruf. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Deswegen jedoch auf eine seriöse Inkassodienstleistung zu verzichten, ist allerdings keine sinnvolle Lösung. Was also tun? Wie erkennt der Gläubiger auf die schnelle, welches Inkassounternehmen er vertrauensvoll beauftragen kann? Worauf soll er achten?

    Seriöse Inkassodienstleistungen erkennen
    Zuerst einmal vorweg: in den letzten Jahren hat sich sehr viel getan bezüglich der Sicherstellung seriöser Inkassodienstleistungen in Deutschland.

    Seien es, die in jedem Bundesland tätige Aufsichtsbehörde, die das so genannte Rechtsdienstleistungsregister unterhält oder auch die erheblich gestiegenen Anforderungen an die so genannten qualifizierten Personen, die für die jeweiligen Inkassogesellschaften die Rechtsdienstleistungen erbringen.

    Der Gesetzgeber hat sich auf vielfältige Art und Weise den Wünschen der Verbraucherzentralen angenähert und die Aufsicht verbessert, die Informationspflicht gegenüber dem Schuldner angepasst und zu guter Letzt für eine erhebliche Reduzierung der sonst üblicherweise angefallenen Inkassogebühren gesorgt.

    Was bedeutet es, wenn ein Inkassounternehmen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist?

    Wer in Deutschland Inkassodienstleistungen erbringen möchte, muss eine behördliche Prüfung bestehen und wird im Anschluss in das so genannte Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Die Anforderungen reichen von der fachlichen Qualifikation bis zum finanziellen Hintergrund des Antragstellers. Dies geschieht nach dem Motto: wer selbst nicht in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt, kann auch nicht für andere Personen Finanz- oder Rechtsdienstleistungen erbringen.

    Für den Interessenten, der nach seriösen Inkassodienstleistungen sucht, ist demnach das Rechtsdienstleistungsregister die erste Anlaufadresse. Wer für sich  Inkassobüro gefunden hat, welchem er seine zukünftigen Forderungen anvertrauen möchte, kann so mit einem einfachen Blick in dieses Register prüfen, ob die gesetzlichen Anforderungen erfüllt wurden.

    Bei fehlendem Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister
    Andersherum ausgedrückt handelt es sich bereits um ein erstes Alarmsignal, wenn die betroffene Gesellschaft in diesem Register nicht eingetragen sein sollte.

    Inkassounternehmen können selbst tätig werden und sich entsprechend zertifizieren lassen.

    Die beiden großen Interessenvereinigungen der Inkassodienstleister: Der BFIF – Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement – und der BDIU – Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen, bieten für jedes Mitglied die Möglichkeit sich einer entsprechenden Zertifizierung zu stellen.

    Die Ansprüche, die mit der Zertifizierung einhergehen sind enorm und dienen natürlich als Aushängeschild, um Interessierten weitere Informationen zu geben.

    Datenschutz, unverzügliche Auszahlung von Fremdgeldern, gesetzeskonforme Information der Schuldner, sowie die Einhaltung der gesetzlichen Gebühren, sind dabei die Hauptpfeiler der Zertifizierung.

    Zertifizierte Inkassodienstleister zeigen den Kunden, dass auch sie ein hohes Interesse an der Erbringung seriöser Inkassodienstleistungen haben. Sie sind bereit, neben den erheblichen gesetzlichen Anforderung, die erheblichen Kosten einer Zertifizierung und den damit einhergehenden Verwaltungsaufwand zu betreiben. Sie stellen sich ihrer besonderen Verantwortung gegenüber Gläubigern und Schuldnern.

    Seriöse Inkassodienstleister sind bei allen anfallenden Gebühren transparent.

    Zum 01.10.2021 schuf der Gesetzgeber gesetzlich verbindliche Inkassogebühren, in Anlehnung an das bereits existierende Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Der Annahme folgend, dass der Einzug von Forderungen rechtlich nicht so komplex und aufwändig ist, wie die rechtliche Durchsetzung von Forderungen, wurden Gebührenrahmen für reine Inkassodienstleistungen geschaffen.

    Schuldner, die bereits auf das erste Anschreiben des Inkassounternehmens sofort und vollständig sowohl die Forderung als auch die Inkassogebühren bezahlen, werden mit sehr geringen Inkassogebühren belastet. Erst, wenn Seitens des Inkassounternehmens über das erste Mahnschreiben hinaus Tätigkeiten aufgenommen werden müssen, ist es dem Inkassodienstleister erlaubt, einen höheren Gebührenrahmen auszuschöpfen.

    Wenn sie sich für Inkasso Dienstleistungen interessieren, sollten Sie immer auch einen Blick auf die Webseite des jeweiligen Inkassounternehmens werfen und sich deren Darlegung der anfallenden Inkassogebühren ansehen. Finden Sie die entsprechenden Informationen transparent und quasi selbsterklärend, ist auch das ein weiterer Hinweis darauf, es mit einem seriösen Unternehmen zu tun zu haben.

  • Missbrauch von Inkassomahnungen

    Missbrauch von Inkassomahnungen

    Leider wird die Wirkung von Inkassoschreiben auch gerne von Gesellschaften benutzt, denen die erforderliche Erlaubnis fehlt. Immer wieder tauchen Gesellschaften auf dem Markt auf die als vermeintliche Inkassodienstleister unschuldige Marktteilnehmer zu Zahlungen nötigen wollen.

    DirektPay und Ähnliche

    Eine Vielzahl der Gesellschaften taucht unter unterschiedlichsten Gesellschaftsformen – als GmbH, AG oder UG – auf. Den Anschreiben ist in der Regel gemein, dass auf fehlende Anlagen verwiesen wird und bereits fest stehen soll, dass die dargestellte Forderung rechtens sein soll. Viele Zahlungsaufforderungen treffen bei den vermeintlichen Schulden auch per E-Mail ein und und enthalten Verweise auf dubiose Anhänge, bei denen es sich nicht um PDF-Dateien handelt, sondern um Links, die zu fragwürdigen Inhalten führen. Unter keinen Umständen sollte man die beigefügten Links öffnen, wenn man weder die im Betreff genannte Firma kennt, noch etwas mit der Forderungsbeschreibung anfangen kann.

    Betrüger erkennen

    Eine einfache Möglichkeit, den Absender des Inkassoschreibens zu recherchieren, liegt in dem Besuch der Webseite www.rechtsdienstleistungsregister.de. Auf dieser behördlichen Seite ist jeder bundesweit tätige Inkassodienstleister registriert, dem es erlaubt ist in Deutschland Inkassodienstleistungen zu erbringen. Wenn das vermeintliche Inkassobüro in diesem Register nicht aufgeführt ist, ist das bereits ein wichtiges Indiz, dass ein Betrüger versucht sich Geld zu erschleichen.

    Telefon E-Mail Fax

    Seriöse Inkasso Dienstleister geben in ihren Anschreiben grundsätzlich mindestens eine Telefonnummer an. In den meisten Fällen auch eine E-Mail-Adresse oder sogar eine Faxnummer. Bei leisesten Zweifeln an der Forderung sollte man sich die kurze Mühe machen und den Inkassodienstleister telefonisch kontaktieren oder kurz per E-Mail nachfragen auf welcher Grundlage die Forderung basiert, sollte sich das nicht aus dem umfangreichen Anschreiben ergeben.

    Hilfreich ist zudem eine kurze Recherche im Internet ob schon Betrugsversuche in Verbindung mit dieser Firma bekannt sind.

    Schlechtes Deutsch

    Vor einigen Jahren war es noch einfach, jedweden Betrugsversuch an dem holprigen Deutsch zu erkennen. Diese Zeiten sind mittlerweile vorbei! Nahezu jeder Text lässt sich binnen Sekunden über Internetdienstleister in fast jede beliebige Sprache übersetzen und klingt in der Zielsprache fast wie von einem Muttersprachler gesprochen.

    Bundesverbände

    Die seriösen Inkassodienstleister sind in der Regel den bundesweit tätigen Bundesverbänden angeschlossen, die als Vereine eingetragen sind. Die beiden größten Bundesverbände sind hier der BFIF und der BDIU. Diese Verbände sind gut telefonisch erreichbar und stehen Schuldnern jederzeit kostenlos mit einem Rat zur Verfügung. Nutzen Sie im Zweifel diese Möglichkeit, um sich über die Seriosität des Inkassodienstleisters zu informieren.

    Einfach ignorieren?

    Selbst wenn sie sich sicher sind, dass sie fälschlicherweise angeschrieben wurden, sollten Sie das Anschreiben des Inkasso Unternehmens nicht ignorieren. Es kann zwar sein, dass es sich nur um einen Identitätsdiebstahl handelt, es kann aber auch sein, dass sie tatsächlich einen Vertrag oder eine Verpflichtung vergessen haben zu bezahlen. In diesem Fall kommen neben der eigentlichen Forderung noch erhebliche weitere Kosten auf Sie zu, weil die meisten Inkassodienstleister bei einer fehlenden Reaktion des Schuldners beauftragt werden das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Dies führt für den Schuldner in der Regel nicht nur zu erheblichen Kosten, sondern auch zu einem negativen Eintrag in der SCHUFA oder in der Kreditreform, der nur sehr schwer wieder zu entfernen ist.

  • Ausland schützt nicht vor Vollstreckung

    Ausland schützt nicht vor Vollstreckung

    Viele Gläubiger verzichten auf die Durchsetzung ihrer Forderung, weil es sich der Schuldner im Ausland „bequem“ gemacht hat. Doch nicht nur in Europa, sondern auch in weiten Teilen des Restes der Welt, ist die Zwangsvollstreckung möglich und Erfolg versprechend.

    Die Welt ist ein Dorf!

    In kaum einer anderen Branche ist diese Feststellung zutreffender. Telefon, E-Mail, soziale Medien und ein gewachsenes Netzwerk. Vor gut 20 Jahren noch galt die Devise, dass Schuldner dem Zugriff der Gläubiger ganz einfach entfliehen konnten, wenn sie lediglich die deutsche Staatsgrenze hinter sich ließen. Damit ist es heute nicht mehr getan. Jeder hinterlässt nicht nur Spuren, sondern hält sich auch in Ländern auf, die deutschen Gläubigern Amtshilfe leisten.

    ISE deutsche Inkasso: Weltweit inkassieren

    Auch im Jahr 2021 konnten wir wieder für unsere Mandanten Zahlungen von Schuldnern generieren, die im Ausland untergetaucht waren. 9 Fälle betrafen unsere europäischen Nachbarn und in 2 Fällen konnten wir Zahlungen in der Türkei und in Brasilien erwirken.

    In allen Fällen verfügten die Gläubiger über wertvolle weitere Informationen, die über die Handynummer und die E-Mail Adresse hinausgingen. Dies ist immer wieder ein wichtiger Faktor, der von mehr und mehr Gläubigern bereits im Vorfeld der Geschäftsanbahnung mit dem Schuldner berücksichtigt wird.

    2022 fängt gut an; Für unsere Mandanten

    Auch im Jahr 2022 zeichnen sich bereits wieder erfolgreiche Beitreibungsmaßnahmen für unsere Mandanten ab. Vor allem in den unmittelbaren Nachbarländern Luxemburg und Belgien hängt der Vollstreckungserfolg maßgeblich von der Kenntnis der lokalen Gepflogenheiten ab. Nicht nur die Kosten sind im Auge zu behalten, sondern auch die Teils unterschiedlichen Vollstreckungsmöglichkeiten.

    Jede Forderung Erfolg versprechend verfolgen

    Sollten Sie offene und fällige Forderungen gegen Schuldner im Ausland plagen, sprechen Sie uns gerne an. Natürlich stehen wir für Sie auch zur Verfügung, wenn Ihre Schuldner sich in Deutschland aufhalten. Unsere Inkassodienstleistungen sind darauf ausgerichtet schnell, wirksam und kostengünstig eingesetzt werden zu können: Wir legen bereits am Tag der Beauftragung los, unsere Erfolgsquote liegt bei über 70 %, die Kosten sind gesetzlich geregelt und müssen vom säumigen Schuldner erstattet werden.

  • Lange Nase bei wirtschaftlich Berechtigtem?

    Lange Nase bei wirtschaftlich Berechtigtem?

    Kreatives Kontomodell: ich bin nur wirtschaftlich Berechtigter!

    Es passiert immer mal wieder, dass der Gerichtsvollzieher im Rahmen seines Auftrages Daten über den Schuldner als ausschließlich „wirtschaftlich Berechtigten“ zurückgibt. Auf den ersten Blick ist diese Auskunft für den Gläubiger ein Schlag ins Gesicht. Der Schuldner hat kein eigenes Konto, sondern er bedient sich in unbekannter Höhe aus dem Konto eines Dritten. Viele Schuldner wägen sich mit einem solchen „Kontomodell“ in Sicherheit.

    Ich zahl die Schulden nicht, die wo ich hab!

    Originalkommentar eines „alten“ Schuldners.

    Obwohl dem Schuldner teilweise erhebliche Einkünfte zufließen, ist dem Gläubiger der Zugriff auf dieses Vermögen verwährt. Das bezogene Konto gehört einem Dritten und gegen diesen wirkt der erwirkte Vollstreckungsbescheid nicht.
    Es soll Schuldner geben, die sich bereits seit Jahrzehnten so eingerichtet haben. Selbst ein Kontokarte kann der Schuldner besitzen und sich in der Öffentlichkeit dem Anschein hingeben, vermögend zu sein.

    Der scheinbare Nachteil

    Zu recht ist das für die vielen Gläubiger ein Ärgernis. Aber, wie in vielen ähnlichen Fällen gibt es Mittel und Wege auch diese „Vollzugsbremse“ zu lösen. Es gehört zwar ein wenig Recherchearbeit dazu, aber, wenn dem Schuldner nachgewiesen werden kann, dass ein Teil des Geldes auf dem Konto des Dritten aus seinen regelmäßigen Einkünften stammt, ist die Tür wieder offen. Und in vielen Fällen fließen beispielsweise Renten oder sonstige regelmäßige Einnahmen auf das Konto der Ehefrau.

    Pfändungsgrenze futsch – das tut weh!

    Dabei ist es sogar egal, aus welcher Quelle die Einkünfte stammen. Selbst üblicherweise pfändungsgeschützte Quellen unterliegen dann der vollständigen Pfändbarkeit.

    Frohes pfänden

    Sollte ein Gläubiger positive Kenntnis davon haben, dass ein Schuldner Einkünfte über das Konto eines Dritten laufen lässt, ist das erst mal gut! Der Vorteil in diesem Fall ist nämlich der fehlende Pfändungsschutz, der sich auch nachträglich nicht mehr installieren lässt. Sobald Zahlungen, die eigentlich dem Schuldner zustehen auf das Konto eines Dritten erfolgen, kann beim Dritten dieses Geld gepfändet werden. Dies geht sogar bis zu mehreren Jahren rückwirkend!

  • Wie erziehe ich meine Kunden zur Nichtzahlung?

    Wie erziehe ich meine Kunden zur Nichtzahlung?

    Wer den Pfennig nicht ehrt, ist des Talers nicht wert.

    alte deutsche Weisheit

    Aussagen diverser Unternehmer:

    • Lohnt sich doch gar nicht …
    • Das Kleinvieh macht nur Arbeit …
    • Bis jetzt haben wir die immer ausgebucht …
    • Wir buchen Kleinstforderungen immer aus …

    Wer so arbeitet muss sich nicht wundern, wenn die Kleinstforderungen auf einmal zu immer höheren Zahlungsausfällen führen. Tatsächlich ist es nämlich mittlerweile so, dass sich in speziellen Gruppen der sozialen Netze rumspricht, wenn irgendwo „kostenlos“ eingekauft werden kann. Und, wie sagte schon mein alter Chemielehrer, „es gibt nichts gesundes, ab einer gewissen Menge ist alles tödlich!“ Dies trifft indes nicht nur auf die Chemie zu.

    Was ist eine Kleinstforderung?

    Pauschal lässt sich diese Frage gar nicht beantworten. Während in manchen Industriekonzernen 1.000 € Kleinstbeträge darstellen, ist für den einen oder anderen Handwerker schon bei 50 € diese Schwelle erreicht. Leider assoziiert man mit dem Begriff Kleinstforderung etwas minderwertiges. Es lohnt sich also offensichtlich nicht, dafür Arbeit zu investieren. Und genau da liegt der betriebswirtschaftliche Fehler. Natürlich lohnt es sich nicht, für eine einzelne Kleinstforderung Arbeit zu investieren. Es lohnt sich jedoch sehr wohl, Arbeit zu investieren, wie mit allen offenen Kleinstforderungen umgegangen werden soll.

    Periodische Übergabe an Inkassodienstleister

    Im Rahmen der monatlichen Buchführung lässt sich auch die Übergabe der fälligen, offenen Kleinstforderungen einfach in den Büroablauf integrieren. Mandanten mit einem Inkassokonto bei uns, können beliebig viele Forderungen einfach als Tabelle übergeben. Das geht in den heutigen Buchhaltungslösungen mit einem einzigen Klick!

    Einmalige Änderung im Betriebsablauf

    Faktisch ist die Übergabe von Kleinforderungen kostenneutral und bringt Erfahrungsgemäß erhebliche Zuflüsse.

    Bernhard Ehlen – Inhaber

    Ein typischer Einwand Kleinst- oder Kleinforderungen nicht beizutreiben lautet, es entstehen doch nur zusätzliche Kosten! Fakt ist, dass bei Kleinforderungen das erste Mahnschreiben lediglich 18 € kostet. Üblicherweise werden 70 % aller Forderungen außergerichtlich beigelegt. Im Umkehrschluss bedeutet das, für 30 % der Forderungen müssten Kosten getragen werden. In den übrigen Fällen hat schließlich der Schuldner nicht nur die Forderung bezahlt, sondern auch die angefallenen Kosten getragen. Während es also zu einem Mittelzufluss von 350 € kam, mussten Kosten von 54 € getragen werden. Das steht aus unserer Sicht in einem gesunden Verhältnis! Dieses Verhältnis würde sich auch erst bei einer Quote von knapp 30 % zum Nachteil des Gläubigers umkehren. Soll heißen, wenn von 10 übergebenen Forderungen nur 3 bezahlen!

    Steuerliche Sicherheit für ausgemahnte Forderungen

    Kleinforderungen nicht einfach auszubuchen schützt den Unternehmer außerdem noch vor einem Risiko, welches im Rahmen einer Betriebsprüfung auftaucht. Speziell in Branchen, in denen Barzahlung üblich bis möglich ist, kann der Fiskus unterstellen, dass die Forderung bar bezahlt wurde! Je nach eventuellen Vorerfahrungen des Prüflings mit dem Finanzamt oder Laune des Prüfers, kann so zwischen Nachversteuern, verdeckter Gewinnausschüttung oder sogar Steuerbetrug, alles drin sein. Selbst bei einem nachsichtigen Prüfer führt das Nachweisen der Nichtzahlung durch den Schuldner zu einem erheblichen Mehraufwand im Rahmen der Steuerprüfung.

    Fazit

    Klein- oder Kleinstforderungen einfach ausbuchen spricht sich rum. Das führt über kurz oder lang zu erheblichen Einbußen. Die regelmäßige Übergabe an ein Inkassobüro schützt davor. Und zu guter letzt ist das Finanzamt zufrieden, da alle ausgebuchten Forderungen nach Rückgabe vom Inkassobüro nachweislich als uneinbringlich ausgebucht werden dürfen.

  • VZ Sachsen unterstützt Musterklage gegen Otto-Gruppe

    VZ Sachsen unterstützt Musterklage gegen Otto-Gruppe

    Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! (abgeleitet vom lateinischen sapere aude)

    Leitspruch der Aufklärung – Immanuel Kant (1724-1804)

    Otto-Versand, Bonprix! Wer kennt diese Unternehmen nicht? Dass der „Otto-Versand“ auch in anderen Bereichen gutes Geld verdient, wissen indes nur noch wenige. Europas größtes Inkassounternehmen, die „EOS DID“ trägt erheblich zum Erfolg des Konzerns bei. Dieses Vorgehen ist seit Jahren den unterschiedlichsten Verbraucherzentralen ein Dorn im Auge. Jetzt versucht die Verbraucherzentrale Sachsen Schuldner des „Otto-Versands“ zum Beitritt zu einer Musterklage zu überzeugen. Natürlich sind nur die Schuldner gemeint, welche sich so lange mahnen ließen, bis das Inkasso eingeschaltet wurde.

    Das sich selbst versorgende Inkassounternehmen

    Plump gesagt, lässt sich nicht nur mit dem Versand von Waren Geld verdienen, sondern auch mit dem Inkasso, gegen säumige Zahler. Was liegt da näher, als beide Geschäftsbereiche in einem Konzern zusammenzuführen? Aus Sicht der VZ hat die Zugehörigkeit der Inkassogesellschaft zur Otto-Group allerdings ein „Geschmäckle“.

    Soll der ehrliche Kunde die Kosten der säumigen Kunden ertragen?

    Eigentlich gehört das Mahnwesen zu den Kernbereichen jedes Unternehmens. Mit den entsprechenden Ressourcen, die so einiges an Kosten produzieren. Diese Kosten entstehen jedoch alleine durch die Kunden, die nicht fristgerecht zahlen. Wirtschaftlich betrachtet, gehen die Kosten aus säumigen Forderungen zu Lasten der ehrlichen und fristgerecht zahlenden Kunden. Damit ist das Dilemma aber noch nicht zu Ende. Das geht so weit, dass die Kosten für das interne Mahnwesen nicht auf Rechnungen säumiger Kunden aufgeschlagen werden dürfen. Soll heißen, jeder säumige Kunde produziert aus Unternehmersicht immense Kosten durch seine verspätete Zahlung. Die fehlende Möglichkeit der Unternehmer säumige Kunden zu sanktionieren, führt dazu, dass das interne Mahnwesen so schlank und kurz, wie möglich gehalten wird.

    Mahnen, ohne „vergessliche“ Kunden zu verprellen

    Für viele Firmen ist es eine Gratwanderung: Welche Kunden vergessen zu zahlen und welche Kunden kann man vergessen? Speziell im B2C-Bereich ist der säumige Kunde darauf hinzuweisen, dass ein weiterer Zahlungsverzug erhebliche Kosten nach sich zieht, wenn für die Beitreibung ein Rechtsdienstleister eingeschaltet werden muss. Solche „Drohungen“ möchte jedoch kein Unternehmer gegenüber guten Kunden aussprechen. Aus dem vorgenannten Grund bleibt trotz der Möglichkeit, einen Rechtsdienstleister mit dem Einzug der Forderung beauftragen zu können, immer noch erhebliche Arbeit im internen Mahnwesen übrig.

    „Otto-Group / EOS“ ist nur ein Synonym für eine immer größer werdende Branche

    Der Online-Handel hat nicht nur mit Amazon ein Problem. Auch die Riesen aus Asien wollen am deutschen Verbraucher verdienen. Während die Verdienstmargen immer schmaler werden und die Verbraucher „umweltbewusstlos“ gerne zu den billigsten Waren greifen, muss jede Chance genutzt werden, die unternehmenseigenen Kosten zu senken oder wenigstens nicht steigen zu lassen. Die Entscheidung der Otto-Group – obwohl schon seit Jahren etabliert – ist mit Sicherheit keine bloße Folge der Gewinnmaximierung auf Kosten der Schuldner. Es muss immer wieder betont werden, dass der ehrliche Kunde nie in kostenpflichtigen Kontakt mit einem Inkassounternehmen kommt. Tatsächlich sehen viele Online-Händler den Gang zu einem Inkassounternehmen mittlerweile als Notwehr. Gutgemeinte Bezahlvorgänge auf Rechnung werden nur allzu häufig von Kunden ausgenutzt, die entweder gar nicht vorhaben zu bezahlen oder von Gesetz wegen geschützt werden, weil sie unter Betreuung stehen und deswegen nicht zur Zahlung herangezogen werden können. Die Kosten, die letztlich von der Allgemeinheit getragen werden müssen, gehen in die Milliarden!

    Verbraucherzentralen auf der Suche nach Ihrer Daseinsberechtigung

    Mit Sicherheit sind Verbraucherzentralen eine großartige Errungenschaft moderner Gesellschaften. Ich sehe sie auch gerne auftreten, wenn der Kunde mit dem Kauf eines Diesel-KFZ betrogen wird oder bei irreführender Werbung vermeintlich gesunder Kinder-Schokolade. Allerdings ist der Markt betrügerisch tätiger Unternehmen begrenzt und jede VZ sucht eine öffentlichkeitswirksame Möglichkeit auf sich aufmerksam zu machen. Denn auch die „obere Etage“ der Verbraucherzentralen lebt nicht von Luft und Liebe.

    Geld hat man zu haben und Verträge sind einzuhalten

    Liebe Verbraucherzentrale Sachsen, ihr packt das Problem an der falschen Stelle an. Gäbe es keine säumigen Kunden, gäbe es auch keine Inkassounternehmen. Ihr wärt den betroffenen Leuten eine wesentlich größere Hilfe, wenn Ihr Aufklärung statt Verwirrung stiftetet. Aber, der Aufruf zu einer Musterklage ist öffentlichkeitswirksamer als die Aufklärung des Einzelnen, dass eine bestellte Ware oder Dienstleistung auch bezahlt werden muss.

    Quelle: Leipziger Zeitung vom 31.08.2021
  • Inkasso ohne Mahnung geht nicht?

    Inkasso ohne Mahnung geht nicht?

    Mahnung, Zahlungserinnerung? – Ja, was denn jetzt?

    Marktteilnehmer, die keine Verbraucher sind, halten immer noch daran fest, Mahnungen schreiben zu müssen. Dabei kostet die Unkenntnis über die Fälligkeit von Rechnungen, bzw. wann der Schuldner mit der Zahlung einer Rechnung im Verzug ist, unter Umständen bares Geld. Das mag einerseits daran liegen, dass mit Abstand die meisten Verbraucher ihre Rechnungen innerhalb der genannten Frist zahlen und in Folge dessen auch nicht in Verzug geraten. Es hat sich aber bei diversen Verbrauchern auch die gefährliche Unsitte eingeschlichen, jede Rechnung sowieso erst nach der dritten Mahnung zu zahlen.

    Zahlungsausfälle bei KMU

    Der Gesetzgeber hat vor einigen Jahren das Schuldrecht reformiert. Unter anderem wurde damit auch die Zahlungsmoral vieler Verbraucher in das Gesetz aufgenommen. Einzelne Unternehmen konnten durch säumige Schuldner so stark finanziell geschädigt werden, dass diese existenziell bedroht waren und im schlimmsten Fall sogar in die Insolvenz rutschen konnten. – Eigentlich gesunde Unternehmen mussten Insolvenz anmelden, weil einige wenige Schuldner Zahlungsziele missachteten. – Das übliche Vorgehen gegenüber säumigen Schuldnern lag vor der Einführung der Schuldrechtsreform bei vielen Unternehmen meist darin, drei Mahnungen abzusetzen. Dabei sind drei Mahnungen, drei Mahnungen zu viel. Heute ist bereits eine „Zahlungserinnerung“ ausreichende. Aus diesem Grund entstand sehr schnell die Überzeugung, dass speziell die Klein- und die Kleinstunternehmer geschützt werden müssen, damit deren Existenz nicht durch einige wenige Zahlungsverweigerer bedroht wird.

    § 286 BGB – Verzug des Schuldners

    Liest man sich nur den Einleitungssatz des § 286 BGB durch, so könnte man zu dem Schluss gelangen, dass es nach wie vor einer Mahnung bedarf, um einen Schuldner in Verzug zu setzen. Die Einschränkungen, bzw. erweiterten Rechte der Gläubiger ergeben sich erst aus dem weiteren Gesetzestext. „Wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist!“ Jede Rechnung, die ein Zahldatum enthält, welches sich nach einem festen Kalenderdatum ergibt, setzt den Schuldner automatisch mit Ablauf des genannten Datums in Zahlungsverzug. Wenn es sich bei dem Schuldner um einen Verbraucher handelt, ist zusätzlich auf die Einleitung rechtlicher Schritte nach Ablauf der Zahlungsfrist hinzuweisen.

    Wie oft muss gemahnt werden, bevor eine Forderung ins Inkasso gegeben werden darf?

    Tatsächlich muss gar nicht gemahnt werden! Verbraucher sind nach Ablauf von 30 Tagen im Zahlungsverzug, Unternehmer nach Ablauf der Zahlungsfrist in der Rechnung. – Trotzdem empfehlen wir grundsätzlich eine Zahlungserinnerung mit einer verkürzten Zahlungsfrist von 3 bis 7 Tagen. Diese muss auch nicht per Einschreiben verschickt werden oder gar per Boten. Der Gesetzgeber unterstellt dem Besitzer eines Briefkastens, dass er in der Lage ist, diesen auch regelmäßig zu leeren.

    Welchen Sinn hat die Feststellung des Zahlungsverzuges?

    Nicht wenige Verbraucher überweisen Rechnungen erst zum Tag der Fälligkeit. Das ist grundsätzlich nicht verkehrt und hatte in Zeiten höherer Zinsen auch durchaus eine stärkere wirtschaftliche Funktion. Die heutigen Zahlungsfristen dienen in der Regel dazu, dass der Verbraucher, bzw. Schuldner mit der Zahlung der Rechnung warten kann, bis ihm Zahlungen aus anderen Quellen (z.B. Löhne) zugehen. Da auch der Unternehmer Rechnungen (und natürlich auch Löhne) zahlen muss, ist es ein betriebswirtschaftliches Erfordernis, Forderungen mit einem Zahlungsziel zu versehen. Mahnungen, Zahlungserinnerungen und auch Mahntelefonate haben jedoch vor Ablauf des gesetzten Zahlungsziels keinen Sinn.

    Zahlungsverzug bereits nach wenigen Tagen

    Viele Unternehmer haben in den letzten Jahren ihr Forderungsmanagement professionalisiert. Unmittelbar mit Ablauf des Zahlungszieles erhält der Kunde eine Zahlungserinnerung mit einem weiteren kurzen Zahlungsziel. Als zusätzliche Zahlungsfrist werden mittlerweile 5 bis 10 Tage als angemessen angesehen. Wenn auch zu dem neuen gesetzten Termin keine Zahlung durch den Schuldner erfolgt, wird ohne weitere Mahnung die Forderung zum Inkasso an einen Inkassounternehmer übergeben. Vorausgesetzt, die Mahnung entspricht vom Text her den gesetzlichen Erfordernissen.

    Rechtzeitig Rechtsdienstleister einschalten erspart Zahlungsausfälle

    Dem Einen oder Anderen mag die schnelle Übergabe an einen Rechtsdienstleister zu forsch erscheinen. Tatsache ist jedoch, dass Zahlungsverzögerungen oft Umstände haben, die auch aus einer drohenden Zahlungsunfähigkeit herrühren. Gläubiger, die die Beitreibung ihrer berechtigten Forderungen an diesem Punkt „auf die lange Bank“ schieben, sehen im Fall der Fälle dann oft keinen Cent mehr. Während die Gläubiger, die zeitig auf drohende Zahlungsausfälle mit Sicherungsmaßnahmen reagierten, ihre komplette Forderung einbrachten, gehen die „Nachsichtigen Gläubiger“ der Reihe nach leer aus.

  • Vorsicht vor Fake-Mahnungen

    Vorsicht vor Fake-Mahnungen

    „Wir werden vom Schein des Rechten getäuscht.“

    Horaz, Von der Dichtkunst

    Wer bekommt schon gerne Post von einem Inkassounternehmen? Vermutlich die Wenigsten. Statt sich jedoch ins Bockshorn jagen zu lassen, sollte der Angeschriebene ruhig Blut bewahren und das Anschreiben in aller Ruhe studieren. Zum Schutz der Verbraucher vor unberechtigten Forderungen hat der Gesetzgeber nämlich u.a. das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken erlassen.

    GguG – Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

    Dieses schreibt unter anderem vor, wie umfänglich der Schuldner über die mutmaßliche Forderung zu informieren ist. Neben dem Mahnschreiben an sich, muss dem Schuldner ein Auszug über die aktuelle Forderung, sowie eine nachvollziehbare Darstellung des Forderungsgrundes übermittelt werden.

    Mahnung berechtigt?

    Ein scheinbar unberechtigte Mahnung sollte man aber schon aus höchstem Eigeninteresse nicht einfach wegwerfen. Auf eine erste Mahnung folgt in der Regel nämlich eine weitere und in den meisten Fällen auch ein gerichtliches Mahnverfahren. Selbst wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass die Forderung unberechtigt war und in Folge dessen nicht bezahlt werden muss, hat man Lauferei und Schriftwechsel. Dies lässt sich leicht vermeiden.

    Umfangreiche Prüfmöglichkeiten

    Jeder seriöse Rechtsdienstleister wird auf dem Mahnschreiben eine Telefonnummer angegeben haben, unter der weitere Informationen zu der Forderung erfragt werden können. Sollte bereits die Telefonnummer nicht angegeben sein oder sollte es sich um eine so genannte kostenpflichtige Mehrwertrufnummer handeln, kann es mit der Seriosität des Rechtsdienstleisters nicht weit her sein. In solchen Fällen empfiehlt sich immer ein Blick in das Rechtsdienstleistungsregister. Sollte der Inkassounternehmer der sie angemahnt hat hier nicht aufgeführt sein, spricht das bereits mit einer hohen Wahrscheinlichkeit für eine Fake-Mahnung, die Sie unter keinen Umständen begleichen sollten, ohne vorher einen Rechtsdienstleister konsultiert zu haben.

    Gefälschte Mahnungen

    Sollten Sie den leisesten Hinweis darauf haben, Ziel einer Fake-Mahnung geworden zu sein, empfiehlt sich immer eine ordentliche Überprüfung des Anschreibens. Wenn Sie nicht sicher sind, wie Sie sich verhalten sollen und auch nicht in der Lage oder Willens sein einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, gibt es immer noch die Möglichkeit einen der Bundesverbände der Inkassounternehmer zu kontaktieren.

    BfI&F e.V. – Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement

    BDIU e.V. – Bundesverband deutscher Inkassounternehmer

    Die genannten Verbände erteilen Ihnen gerne kostenlos und kompetent Auskunft darüber, ob Sie vielleicht Ziel eines Betrugsversuches geworden sind.

  • Vermieter-Inkasso

    Erstlich das Haus und das Weib und den pflügenden Ochsen bedarf man.

    Hesiod, Werke und Tage

    Miete ist das letzte, was nicht bezahlt wird!

    Säumige Mieter stellen für Vermieter und Hausverwalter ein großes Problem dar. Es ist eine Sache, mit der Rate für ein Abo oder einen Kredit in Rückstand zu geraten. Eine ganz andere Sache ist es, die Mietzahlungen nicht zu leisten. Erfahrungsgemäß ist es für Schuldner mit Abstand die letzte „große Hürde“ die Miete nicht zu zahlen. Erstens ist die Miete in der Regel der größte Posten der laufenden Kosten und zweitens ist der Anspruch eines eigenes Daches über dem Kopf für viele selbstverständlich.

    Frühzeitig reagieren!

    Laut einer Umfrage unter unseren Mandanten nehmen die Zahlungsschwierigkeiten in den letzten Jahren zu. Speziell bei den größeren Hausverwaltungen waren es anfangs wenige Fälle, die rund 5 % des Mietvolumens ausmachten. Mittlerweile sprechen die ersten Hausverwaltungen von teilweise bis zu 30 % der Mieter, die regelmäßig gemahnt werden müssten. Nicht alle diese Fälle müssen an einen Rechtsdienstleister übergeben werden. Mit Abstand die meisten säumigen Mieter können intern wieder „auf Spur“ gebracht werden. Trotzdem entstehen eine Menge Kosten, die über kurz oder lang auf alle Mieter umgelegt werden müssen.


    Erfolgreiches Inkasso durch Speziallösungen

    Telefoninkasso

    Speziell ausgebildete Mitarbeiter helfen den Schuldnern.

    Schuldnerportal

    Ein eigenes Schuldnerportal vereinfacht die Zahlungen.

    Verbandsmitglied

    Die langjährige Mitgliedschaft im BFIF steht für Seriosität.


    Speziell für die Vermieter und Hausverwaltungen ist ein schnelles und zielgerichtetes Inkasso extrem wichtig. Wenn Mieter in Zahlungsschwierigkeiten geraten, ist das oft der Beginn einer Lawine.

    Bernhard Ehlen, Inhaber

    Ihre Vorteile auf einen Blick

    • Telefoninkasso mit spezieller Mieterausrichtung
    • Überdurchschnittliche Quote zur Tilgung und Wiederaufnahme der Mietzahlungen
    • 24/7 Informationen über den Beitreibungsstand
    • Auf Wunsch kompletter Kauf der offenen Posten; Sowohl vor, als auch nach dem außergerichtlichen Inkasso

    Inkasso für die Vermieter-Branche

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