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Kategorie: Allgemein

  • Inkasso per Telefon

    Inkasso per Telefon

    ISE Telefon-Inkasso: vermittelnd, verbindlich und vernünftig.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ISE deutsche Inkasso e.K. versuchen bei allen Mandaten, die Schuldner auch telefonisch zu erreichen. Das Telefon ist nachweislich nicht nur der kürzeste Weg zum Markt, sondern auch der kürzeste Weg zum Schuldner. Keine andere Kontaktmöglichkeit führt zu vergleichbaren Zahlungserfolgen. Einzige Voraussetzung ist eine Telefonnummer! Denken Sie also bei der Erfassung Ihrer Schuldnerkontakte an die Zukunft und lassen Sie sich immer eine Telefonnummer geben.

    Die Säulen erfolgreichen Telefoninkassos

    Papier ist geduldig. Wer kennt diese alte Weisheit nicht? Leider trifft das auch auf Mahnungen zu. Denn immer mehr Menschen legen die Post einfach ungeöffnet beiseite, weil sowieso nur schlechte Nachrichten per Post kommen. Bei solchen Schuldnern macht es keinen Sinn, massenhaft Mahnungen zu verschicken. Die Schuldnerakte strotzt zwar vor Aktivität, aber der gewünschte Erfolg kann sich nicht einstellen, weil der Schuldner auf »diesem Ohr« nicht erreichbar ist. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass der Schuldner einer telefonischen Ansprache in der Regel aufgeschlossen gegenübersteht. Es wird ihm ein Weg aufgezeigt, wie er seinen Verpflichtungen nachkommen kann, ohne sich mit Papierkram auseinandersetzen zu müssen.

    Eine Lösung, die zu deutlich höheren Beitreibungserfolgen führt, ist das Telefoninkasso.

    Dabei achten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders darauf, dass die Schwelle zwischen hilfreicher Information und unangenehmer Belästigung nicht überschritten wird. Schuldner, die keine telefonische Kontaktaufnahme wünschen, werden von uns nicht kontaktiert. Es liegt jedoch im Interesse aller Beteiligten, dass die Kosten für die Beitreibung einer unstrittigen und fälligen Forderung nicht unnötig in die Höhe getrieben werden. Dies ist auch die Grundvoraussetzung für das mutmaßliche Interesse des Schuldners, telefonisch kontaktiert zu werden. Schließlich hat der Schuldner dem Gläubiger im Rahmen des Vertragsverhältnisses seine Telefonnummer mitgeteilt.

    Wie muss gutes Telefoninkasso organisiert sein?

    Es soll siebenmal teurer sein, einen neuen Kunden zu finden, als einen bestehenden zu halten. Was liegt also näher, als die Belastung der Kundenbeziehung durch eine offene Forderung so schnell wie möglich zu beseitigen? Zwar sollte es zum guten Ton gehören, dass sich ein Schuldner von sich aus meldet, wenn er eine offene Rechnung nicht fristgerecht begleichen kann. Viele Unternehmer wissen jedoch, dass sich die wenigsten Schuldner unaufgefordert melden, wenn eine offene Forderung überfällig ist.

    Vermitteln

    Der Schuldner ist weder Feind noch Opfer, sondern eine ernst zu nehmende Partei!

    Bernhard Ehlen – Inhaber

    In vielen Fällen sind Schuldner einfach überfordert und können sich nicht vorstellen, mit dem Gläubiger über Zahlungsziele zu verhandeln. Unsere Erfahrung ist hier eindeutig. Die meisten Schuldner sind geradezu erleichtert, wenn die offene Forderung angesprochen wird und Möglichkeiten aufgezeigt werden, die Forderung zu begleichen.

    Mediation ist die wichtigste Eigenschaft, die unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Telefoninkasso auszeichnet. Es erweist sich als großer Vorteil, dass Inkassounternehmen gewerblich tätig sind und sich stark auf Zahlungsströme konzentrieren. Zumindest bei den Dienstleistungen der ISE deutsche Inkasso e.K. hängt die Vergütung in hohem Maße vom Erfolg der Beitreibung ab. Im Gegensatz zum Berufsbild des Rechtsanwalts, bei dem es in erster Linie darum geht, Recht zu bekommen. Nach unserer Erfahrung wird der Schuldner durch ein anwaltliches Mahnschreiben geradezu aufgefordert, sich ebenfalls an einen Anwalt zu wenden, da er sich sonst nicht anders zu helfen weiß.

    Wir ermutigen jeden Schuldner bei jedem schriftlichen Kontakt, sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen, um die Forderungsangelegenheit nicht eskalieren zu lassen.

    Verbindlich

    Schweigen ist Silber, Reden ist Gold. – Dieses Sprichwort lautet zwar anders, aber in unserem Fall trifft es den Nagel auf den Kopf. Es ist viel einfacher, mit einem Schuldner am Telefon über eine Forderung zu sprechen und eine Einigung zu erzielen. Es ist erwiesen, dass über 80 % der telefonisch getroffenen Zahlungsvereinbarungen auch eingehalten werden. Außerdem fällt es Schuldnern nach einem »netten« Gespräch leichter, sich zu melden, wenn sich die Adresse ändert oder Zahlungen für kurze Zeit ausgesetzt werden müssen. Die Interessen aller Beteiligten sind immer gewahrt. Der Gläubiger kommt zu seinem Geld, der Schuldner kommt seinen Verpflichtungen nach und nicht zuletzt entstehen keiner Seite unnötige Kosten, die das Inkassoverfahren unnötig in die Länge ziehen würden.

    Vernünftig

    Der Gläubiger will sein Geld. Der Kunde soll bleiben. Das interne Mahnwesen sollte schlank und das externe erfolgsorientiert sein.

    Es hat nichts mit dem Solidarprinzip zu tun, Mahn- und Inkassokosten auf den säumigen Kunden abzuwälzen. Dies verteuert nur die eigenen Waren und Dienstleistungen. Der Schuldner einer unbestrittenen und fälligen Forderung darf jedoch nicht über Gebühr mit Kosten belastet werden. Insbesondere Inkassounternehmen haben aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen kein Interesse daran, eine Forderung vor Gericht klären zu lassen. – Inkassounternehmen dürfen ihre Kunden nicht vor Gericht vertreten. – Damit hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass viele mögliche Prozesse gar nicht erst geführt werden, weil bereits im Vorfeld eine Einigung erzielt wird.

    Je schneller ein Fall – auch durch einen Teilzahlungsvergleich – abgeschlossen werden kann, desto geringer sind in der Regel die Kosten, die dem Schuldner durch seinen Zahlungsverzug entstehen. Auch dies ist eine der Hauptaufgaben eines effektiven Inkassos.

    Fazit

    Telefoninkasso ist bei unstrittigen und fälligen Forderungen eine sehr effektive Methode, dem Gläubiger zu seinem Geld zu verhelfen. Wird der Schuldner ernst genommen, ist Telefoninkasso das Mittel der ersten Wahl im professionellen Forderungsmanagement.

    Vermittelnd, verbindlich und vernünftig sind daher keine leeren Worthülsen, sondern beschreiben die notwendigen Eigenschaften eines guten Telefoninkassos.

  • Inkassobranche wächst auch 2022 überdurchschnittlich

    Inkassobranche wächst auch 2022 überdurchschnittlich

    Die Inkassobranche bearbeitete auch im Jahr 2022 wieder Forderungen im zweistelligen Millionenbereich. Wobei diese Zahlen lediglich die Forderungen für 2022 betreffen und nur, sofern diese außergerichtlich bearbeitet wurden. Die geringe Quote von rund 10 % der Fälle, die final gerichtlich entschieden werden mussten, ist wieder ein Indiz für die Entlastung der ordentlichen Gerichte. Im Umkehrschluss mussten dadurch viele Millionen Forderungen nicht gerichtlich geklärt werden und führten damit zu einer massiven Entlastung der sowieso schon überlasteten deutschen Justiz. Wie bereits diverse Studien (Seitz, Stahrenberg) zeigen, spielt das wirtschaftliche Interesse des Inkassodienstleisters hierbei eine besondere Rolle. Es folgt der vereinfachten Annahme, dass nicht vor Gericht ziehen will, wer nichts vor Gericht verdienen kann! Im Umkehrschluss ist also das Interesse einer außergerichtlichen Einigung für die hohe vorgerichtliche Erledigungsquote verantwortlich.

    Inkassobranche verwaltet hohe Milliardenbeträge

    Inkassodienstleister dürfen ihre Mandanten nicht gerichtlich vertreten. Dieser augenscheinliche Nachteil ist tatsächlich für die Gläubiger ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Aus diesem Grund kann der Gläubiger grundsätzlich davon ausgehen, dass alle Register gezogen werden, um eine Forderung außergerichtlich auszugleichen. Diesem Umstand ist das immense Wachstum der gesamten Branche zuzuschreiben. Zahlen des BFIF zu Folge, soll der aktuell verwaltete Forderungsbestand aller Inkassounternehmer zusammen einem Betrag von 60 Milliarden Euro entsprechen. In diesem Betrag sind sowohl die aktuellen Forderungen des laufenden Jahres, als auch die tiulierten Forderungen der letzten Jahre enthalten. Nichtsdestotrotz zeigt dieser immense Betrag, wieviel Kapital dem Wirtschaftsmarkt entzogen wird, wenn Schuldner sich entscheiden, Forderungen nicht zu bezahlen.

    Vorgerichtlich schnell erledigt!
    Inkassodienstleister dürfen Ihre Mandanten nicht vor Gericht vertreten. Dies führt dazu, dass jeder Inkassodienstleister Forderungen vorgerichtlich erledigen möchte.

    Trotz der ganzen imposanten Zahlen ist das Wachstum Branchenexperten zu folge in erster Linie auf die enge Zusammenarbeit zwischen Rechtsdienstleister und Mandant zurückzuführen. Inkassounternehmer verstehen sich mehr denn je, als verlängerter Arm ihres Mandanten. Im Vordergrund steht bei vielen die Erhaltung der Geschäftsbeziehung. Was nicht selten zu einer kompletten Auslagerung des Mahnwesens vom Mandanten auf den Inkassounternehmer zur Folge hat.

    Lukrativer Arbeitsmarkt

    Die Inkassobranche als Arbeitgeber ist ebenfalls mit zweistelligen Wachstumsraten gesegnet. Während mit Sicherheit die gute Auftragslage zur starken Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt führt, ist auch die Vielfalt für viele Arbeitnehmer ein Aspekt. Viele IKU bilden sowohl Rechtsanwaltsfachangestellte als auch Bürokaufleute aus. Die breite Palette an notwendigem Wissen führt für die Arbeitnehmer zu überdurchschnittlich hohem Einkommen. Auch die Quote der Auszubildenden, die nach der Abschlussprüfung in die Festanstellung übernommen werden, spielt für viele Berufsanfänger eine wichtige Rolle.

    Das Berufsbild des Inkassosachbearbeiters

    Ein Inkassosachbearbeiter ist für das Einziehen von offenen Forderungen zuständig. Seine Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind vielfältig. Die wichtigsten Kompetenzen, die einen erfolgreichen Inkassosachbearbeiter ausmachen, sind:

    1. Kommunikationsfähigkeit: Ein Inkassosachbearbeiter verfügt über ausgezeichnete kommunikative Fähigkeiten. Er kommuniziert effektiv mit Schuldnern, auch in schwierigen Situationen. Er ist freundlich, aber dennoch bestimmt, um Schuldnern bei der Begleichung ihrer Schulden zu helfen.
    2. Kenntnisse im Forderungsmanagement: Ein Inkassosachbearbeiter verfügt über fundierte Kenntnisse im Forderungsmanagement, um den gesamten Inkasso-Prozess von der Mahnung über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung durchzuführen.
    3. Analytische Fähigkeiten: Inkassosachbearbeiter sind in der Lage sein, komplexe Fälle zu analysieren und die bestmöglichen Strategien zu entwickeln, um Forderungen erfolgreich einzuziehen.
    4. Rechtliche Kenntnisse: Ein Inkassosachbearbeiter nutzt seine Kenntnisse im Bereich des Vertrags- und Insolvenzrechts, sowie der relevanten Verfahrens- und Vollstreckungsvorschriften, um die Durchführung aller Inkassomaßnahmen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten.
    5. Kundenorientierung: Ein hohes Maß an Kundenorientierung trägt zu einer langfristigen Kundenbeziehung bei. Er ist immer bemüht, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden. Dabei sind sowohl die Geschäftsinteressen des Gläubigers, als auch die finanziellen Möglichkeiten des Schuldners im Auge zu behalten.

    Der Beruf eines Inkassosachbearbeiters ist in hohem Maße vielfältig: Insgesamt erfordert er eine Kombination aus rechtlichen Kenntnissen, sozialer Kompetenz, analytischem Denken und Kundenorientierung.

  • Reformation beim Insolvenzanfechtungsrecht

    Reformation beim Insolvenzanfechtungsrecht

    Insolvenzanfechtungsrecht: 10 Jahre zittern

    Viele Unternehmer haben schon Bekanntschaft gemacht mit Insolvenzverwaltern und dem Insolvenzanfechtungsrecht. Mit Insolvenzverwaltern die Kundenzahlungen zurückforderten, haben die wenigsten bis heute Bekanntschaft machen müssen. Aber, das bestehende Insolvenzrecht macht es den Insolvenzverwaltern sehr leicht, Zahlungen bis zu einem Zeitraum von 10 Jahren zurückzufordern, meinen viele Marktteilnehmer. Der Insolvenzverwalter greift hier auf die so genannte Vorsatzanfechtung zurück. Die Insolvenzverwalter stehen oft vor dem Problem, dass die vorhandenen Mittel für die Bezahlung von deren Tätigkeit bei weitem nicht ausreichend sind. Das liegt ja auch in der Natur der Sache, hätte doch das Unternehmen sonst keine Insolvenz angemeldet. Mit der Anfechtung von Verträgen mit vollständigem Leistungsausgleich (kongruente Deckung) verschaffen sich viele Insolvenzverwalter die notwendigen liquiden Mittel, um ein Insolvenzverfahren nicht mangels Masse ablehnen zu müssen. Die aktuelle Gesetzeslage zu Gunsten der Insolvenzverwalter stellt mehr und mehr ein großes Problem für die solventen Marktteilnehmer dar. Das hat auch der Gesetzgeber mittlerweile erkannt.

    Planungssicherheit für Unternehmer

    Die Insolvenz des Unternehmers ist eine Sache, die Rückforderung von Zahlungen, die teilweise bis zu 10 Jahre in die Vergangenheit reichen sollen, jedoch eine ganz Andere. Denn, und das ist das große Problem, vor dieser Rückforderung kann man sich selbst dann nicht schützen, wenn man mit seinem Kunden Vorkasse oder Barzahlung vereinbart hat. Im Gegenteil, der Insolvenzverwalter nimmt dies noch als Indiz, dass man um die schlechte Zahlungsmoral des jetzt insolventen Unternehmens wusste und aus diesem Grund auf Vorkasse oder Barzahlung bestanden hat.

    Weitere Schritte nowendig

    Der wichtigste Schritt war die Verkürzung der Anfechtungsfrist von derzeit maximal 10 Jahren. So ist jetzt beschlossen worden, die Anfechtungsfrist bei Geschäften mit vollständigem Leistungsausgleich auf vier Jahre zu verkürzen. Weitere Änderungen, wie das Bargeschäftsprivileg oder die Zinsregelung fließen ebenfalls noch in diese Gesetzesänderung mit ein. Ob die Anpassungen der Gesetze die vielfältigen Probleme betroffener Unternehmer tatsächlich abschwächen oder ausschalten, wird die Praxis zeigen. Die wichtigste Regelung war unseres Erachtens die massive Verkürzung der Anfechtungsfrist.

    Was tun, wenn der Insolvenzverwalter Forderungen stellt?

    Wenn es um Geld geht, hört die Freundschaft, in diesem Fall ist es dann die Freundlichkeit, auf! Mag der Brief vom Insolvenzverwalter auch erst mal den schönen Morgen verderben. Was Sie jedoch auf keinen Fall tun sollten, ist kommentarlos zahlen. Egal aus welchem Rechtsgrund von Ihnen vermeintlich rechtmäßige Rückzahlungen erwartet werden. Gehen Sie IMMER zuerst zu einem Rechtsanwalt. (Ob in dieser Angelegenheit auch ein Inkassodienstleister helfen kann, ist durchaus kritisch zu sehen. Schließlich geht es nicht um den Einzug einer Forderung, sondern um die Abwehr einer Forderung.) Selbst, wenn sich hinterher herausstellen sollte, dass der Insolvenzverwalter im Recht war, ist doch meist weniger zu bezahlen, als im ersten Anschreiben gefordert wurde.

  • Deutsche Inkasso jetzt Mitglied im BVMW

    Deutsche Inkasso jetzt Mitglied im BVMW

    Wir freuen uns sehr darüber, dass der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (Der Mittelstand, BVMW e.V.) unserem Aufnahmeantrag entsprochen hat und wir jetzt Mitglied in Deutschlands größtem und aktivstem Unternehmernetzwerk sind.

    Inkassounternehmer

    Die ISE deutsche Inkasso e.K. zählt selbst zu den sogenannten KMU (kleine- und mittelständische Unternehmen) und kennt aus erster Hand die vielfältigen Probleme, die mit dem Unternehmertum einhergehen. Wir sehen es als sehr wichtig an, dass es eine Vereinigung wie den BVMW gibt, die Unternehmern eine Stimme gibt.

    Viele Mandanten berichten viel Positives

    Viele unserer Mandanten sind schon lange Mitglied im BVMW und wissen über die positiven Aspekte der Mitgliedschaft immer viel zu berichten. Gerade in unserer Region – Trier, Eifel, Mosel – sind Probleme der Infrastruktur und des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs bei weitem noch nicht vollständig gelöst. Einzelnen Unternehmern fehlen aber in der Regel die Zeit und die Muße, stellvertretend vielleicht für eine ganze Branche, an den verantwortlichen Stellen vorzusprechen.

    Inkasso als Arbeitgeber

    Auch für uns als Inkassogesellschaft ist es heutzutage schwierig geeignete Mitarbeiter zu finden. Speziell wenn Mitarbeiter mit viel Erfahrung ausfallen, ist es oft nicht möglich, diese in einer angemessenen Zeit zu ersetzen oder überhaupt einen Ersatz zu finden. Zudem stehen wir mit Rechtsanwälten, bzw. mit Rechtsanwaltskanzleien in direkter Konkurrenz zu den gesuchten Mitarbeitern. Rechtsanwaltsfachangestellte verfügen in der Regel bereits über breite Kenntnisse bezogen auf alle möglichen vorgerichtlichen Maßnahmen. Da außerdem in einigen Anwaltskanzleien auch das klassische Inkassogeschäft bedient wird, bedeutet es für die entsprechenden Fachkräfte so gut wie keine Umstellung, wenn der Arbeitgeber beispielsweise aus Altersgründen gewechselt werden soll. Ich persönlich verfüge durchweg über gute Erfahrungen mit Mitarbeitern, die eine klassische Ausbildung in einer Rechtsanwaltskanzlei abgeschlossen haben.

    Inkasso im Wettbewerb

    Der vermeintliche Goldesel Inkasso veranlasste viele Unternehmer, sich im Inkassogeschäft zu verdingen. Die Auswüchse des starken Zuwachses an Inkassounternehmen sorgte für regelmäßige Negativ-Schlagzeilen, da mit teils dubiosen Methoden die Mandanten geworben und die Schuldner geschädigt wurden. In den letzten Jahren, speziell mit der Einführung einer eigenen Gebührenordnung für Inkassodienstleistungen, hat sich die Branche wieder etwas beruhigen dürfen. Es sind immer mehr Rechtsdienstleister als Inkassounternehmer tätig, die das Inkassogeschäft als Dienst an den Beteiligten sehen. Für viele Akteure im Inkassosektor bedeutet das immer noch, dass deren Arbeitsweise noch massiv umgestellt werden muss. Die Verbände BFIF (Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V.) und BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.) sorgen schon seit Jahren mit Selbstverpflichtungen der Mitglieder und massiver Unterstützung des Gesetzgebers dafür, dass der Ruf der Inkassodienstleister langsam und nachhaltig wieder hergestellt wird.

    Verträge sind einzuhalten

    Der Wertekodex des BVMW führt u.a. den Begriff der Verbindlichkeit auf. Dieser Wert sollte eigentlich für jeden Unternehmer selbstverständlich sein. Auf das gesprochene und das geschriebene Wort soll Verlass sein. Das klingt im ersten Moment harmlos. Doch leider – und das ist eine Erkenntnis unserer Arbeit als Inkassodienstleister – leiden immer mehr Branchen unter Teilnehmern, die sich in keiner Weise an Absprachen halten. Man ist schon geneigt, einen gewissen „Trumpismus“ einziehen zu sehen. Frei nach dem Motto: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern, wird der aktuelle Geschäftspartner einfach geprellt. Lügen werden verbreitet, der aktuelle Geschäftspartner wird diskreditiert und Zahlungen werden einseitig, unter Nennung fadenscheiniger Argumente, einfach erheblich gekürzt.

    Netzwerken

    Das Unternehmertum ist geprägt von quasi täglichen neuen Kontakten. Täglich werden mit den unterschiedlichsten Marktteilnehmern Verträge abgeschlossen und die allermeisten Verträge werden eingehalten. In manchen Branchen ist es absolut ausreichend, sich vor dem Beginn etwaiger Geschäftsbeziehungen eine Bonitätsauskunft zu holen. Obwohl das immer nur einen Blick in die Vergangenheit des mutmaßlich neuen Geschäftspartners erlaubt. Trotzdem ist dieses Vorgehen in vielen Marktbereichen üblich uns sinnvoll.

    Netzwerken erlaubt es uns, die „Bonitätsauskunft“ auf eine neue Stufe zu stellen. „Ich kenn da jemanden“, ist in den meisten Fällen immer noch die beste Empfehlung. Und in diesem Sinne möchten wir mit unseren Leistungen zu einem Erfolg sowohl für den BWMV als auch für deren Mitglieder beitragen.

  • Vollstreckung und Gebühren

    Vollstreckung und Gebühren

    Vollstreckung: Vollstreckungsmaßnahmen sind eine unangenehme Sache für die Schuldner. Zum Prozedere dieser Angelegenheit gehört auch immer das Vermögensverzeichnis des Schuldners. Dies ist Teil der Vermögensauskunft. Oft stellt sich allerdings die Frage, ob Rechtsanwälte oder aber auch Inkassounternehmen das Recht haben, eine Gebühr zu verlangen, wenn sich kein zugriffsfähiges Vermögen ergibt. Die Antwort auf diese Frage sowie die Erklärung dazu finden Sie im folgenden Text.

    Zugriffsfähiges Vermögen – was ist das?

    Von zugriffsfähigem Vermögen spricht man, wenn etwa im Rahmen einer Vollstreckung auf Vermögenswerte „zugegriffen“ werden kann. Diese Vermögenswerte werden dann zur Befriedigung des Gläubigers oder der Gläubiger verwendet.

    Um dieses zugriffsfähige Vermögen zu ermitteln, ist ein Vermögensverzeichnis notwendig, welches einen Teil der Vollstreckung darstellt. In Ausnahmesituationen ist es dem Schuldner möglich, eine solche Vermögensauskunft zu vermeiden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es zu einer außergerichtlichen Einigung mit dem Gläubiger oder den Gläubigern kommt, mit der der Schuldenabbau vorangetrieben wird. Dies ist etwa in Form von vereinbarten Ratenzahlungen möglich.

    Wichtig: Liegt ein solcher Ausnahmefall nicht vor – und der Schuldner verweigert dennoch die Vermögensauskunft – droht nicht nur ein entsprechender Eintrag in das Schuldnerverzeichnis, sondern die Vollstreckung geht unter Umständen auch mit einem Haftbefehl einher! Von daher tun Schuldner gut daran, ihre Vermögensverhältnisse transparent offenzulegen.

    Wann wird eine Gebühr fällig?

    Grundsätzlich gilt zunächst, dass es sich bei der Einholung der Vermögensauskunft um eine Leistung handelt, die separat vergütet werden muss. Dies ist im § 18 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) geregelt.

    Allerdings gibt es auch Fälle, in denen eine solche Gebühr nicht anfällt. Und zwar dann, wenn das Vermögensverzeichnis entsprechende Vermögenswerte zu Tage fördert, welche dann auch vollstreckt werden. Maßgeblich ist hierbei, dass es sich dann um eine Auswertung handelt, die in einem sogenannten „inneren Zusammenhang“ mit der Vollstreckung steht. Einfach formuliert: Da sich durch die Vermögensauskunft pfändbare Werte ergeben haben und diese auch vollstreckt werden, besteht dieser innere Zusammenhang.

    Wer trägt welche Kosten?

    Geht es um die Auswertung des Vermögensverzeichnisses, gehören diese zu den Kosten der Zwangsvollstreckung. Wird diese gemäß § 91 der Zivilprozessordnung (ZPO) als notwendig angesehen, muss der Schuldner für die Kosten aufkommen.

    Was ist eigentlich pfändbar?

    Pfändbar ist in vielen Fällen ein Teil des Arbeitslohns der Schuldner. Doch wie schaut es aus, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch mit Sachbezügen entlohnt? Ein klassischer Fall hierbei sind Autos – oder in letzter Zeit verstärkt – Diensträder, die dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden.

    Für gewöhnlich werden diese Räder oder Fahrzeuge nicht ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt, sondern auch im privaten Bereich. Steuerrechtlich bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer Rad oder Auto mit einem Prozent des Brutto-Listenpreises zum Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung versteuern muss. Hierbei spricht man von einer Versteuerung des „geldwerten Vorteils“. Wichtig für Gläubiger und Schuldner: Durch den geldwerten Vorteil, der an das Gehalt angerechnet wird, ergibt sich im Zweifel auch eine höhere pfändbare Summe. Die Vollstreckung führt also zu einem messbar besseren Erfolg.

    Geldwerter Vorteil nicht geschützt

    Dies ist übrigens auch dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer das in diesem Beispiel genutzte Rad oder Auto – es kann natürlich auch ein beliebiger anderer Artikel im Bezug zur Arbeit sein – monatlich als Leasinggebühr von seinem Gehalt abgezogen bekommt. In diesem Fall wird die monatliche Leasinggebühr zwar vom Gehalt abgezogen – der geldwerte Vorteil jedoch wird hinzugerechnet.

    Wie hoch der pfändbare Teil des Gehalts inklusive der geldwerten Vorteile ist, wird anhand von bestimmten Tabellen bemessen. Unterm Strich ergibt sich also, dass auch ein geldwerter Vorteil pfändbar ist, da Gehalt und geldwerter Vorteil zusammengerechnet werden.

    Vor der Pfändung nicht geschützt sind etwa:

    Nicht gepfändet werden können hingegen Sparzulagen durch den Arbeitgeber. In diesen Bereich fallen zum Beispiel die sogenannten vermögenswirksamen Leistungen (VL). Diese sind nicht übertragbar und können daher auch nicht gepfändet werden.  

  • Verjährung von Inkasso-Forderungen

    Verjährung von Inkasso-Forderungen

    Wer kennt das nicht, ehe man sich versieht ist das Jahr schon wieder vorbei. Trotz des Stresses in vielen Unternehmen, darf man den Blick auf Lieferungen und Leistungen die noch nicht bezahlt sind, nicht verlieren. Der 31.12.2022 ist wieder so ein Stichtag, der mit Überschreitung alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Jahr 2019 verjähren lässt. Diese offenen Posten sind dann quasi verloren, da der Schuldner die Einrede der Verjährung vorbringen kann und somit rechtswirksam nicht mehr zahlen muss. Lassen sie es nicht so weit kommen!

    Einfache Mahnung ungeeignet

    Auch, wenn es Mühe macht, eine einfache Mahnung per Post ist definitiv nicht das geeignete Mittel, um Verjährungen zu unterbrechen. Hier geht nur noch der Weg über den Mahnbescheid. Wer mit dem Online-Mahnantrag gut umgehen kann und alle erforderlichen Daten zur Hand hat, kann in weniger als 20 Minuten selbst einen Mahnbescheid beantragen und damit die Verjährung unterbrechen und zwar rechtswirksam. Die einzelnen Fallstricke bezüglich der Angaben zu den sonstigen Kosten und zulässigen Zinsen sind auf der Internet-Seite recht gut erklärt.

    Verjährung unterbrechen

    Eigentlich lässt sich die Verjährung schon dadurch unterbrechen (hemmen) wenn die Parteien über die Forderung verhandeln. Wie gesagt, eigentlich! Tatsächlich sollte man sich in Anbetracht naher Verjährung der Ansprüche nicht nur auf Verhandlungen einlassen. Theoretisch sind Verhandlungen bereits ausreichend, auch wenn diese nur telefonisch von statten gehen. Das Problem bei Telefonaten ist aber mit Sicherheit diese und deren Inhalt im Zweifel später auch beweisen zu können. Auch der zu Grunde liegende Paragraph 203 BGB ist da nicht wirklich hilfreich, da die Verjährung nach Unterbrechung der Verhandlung nur für eine Frist von frühestens drei Monaten gehemmt wird.

    Schriftlicher Verjährungsverzicht

    Sollten Sie ernste Verhandlungen mit dem Schuldner führen und die Verjährungsfrist quasi schon vor der Tür stehen, schlagen Sie einen schriftlichen Verjährungsverzicht vor. Dies wird in den meisten Fällen aber nur funktionieren, wenn der Schuldner tatsächlich an einer ernsthaften Schuldenklärung interessiert ist. Sobald Sie den Eindruck gewinnen, dass die Verhandlungen nur dem Ziel dienen, Zeit zu schinden, sollten Sie zu dem vorgenannten Mittel, dem Mahnbescheidsantrag, greifen.

    Früh gegensteuern

    Obwohl drei volle Kalenderjahre ein langer Zeitraum zu sein scheinen, verjähren Jahr für Jahr alleine in Deutschland Forderungen in Milliardenhöhe. Einerseits lassen Unternehmen die Forderungen verjähren, weil andere Geschäfte wichtiger sind, andererseits werden viele Forderungen auch einfach nur „vergessen“.

    Verjährte Forderungen mahnen

    Wenn Unternehmer die Verjährung einer Forderung feststellen, lohnt es sich jedoch trotzdem in vielen Fällen, die außergerichtliche Beitreibung zu versuchen. Viele Schuldner kennen sich mit den Verjährungsfristen nicht aus und zahlen auch auf verjährte Rechnungen. Ein nachgereichter Einwand des Schuldners, dass er von der Verjährung keine Kenntnis hatte, führt übrigens nicht zu einem Rückzahlungsanspruch. Wer eine verjährte Forderung begleicht, hat keine rechtliche Möglichkeit, die Zahlung zurückzufordern.

  • Abmahnung von Inkassobüros

    Abmahnung von Inkassobüros

    Wie der Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement (kurz: BFIF e.V.) in seinem neuesten Newsletter mitteilte, läuft eine neue Abmahnwelle durchs Land. Diesmal sind besonders viele Webseitenbetreiber ins Visier der Abmahner geraten. Laut Auskunft des Verbandes hat es diesmal auch einige Inkassounternehmen getroffen. Stein des Anstoßes ist die angebliche verbotswidrige Nutzung von Schriftarten, die durch Google verbreitet werden. Viele Webseitenbetreiber benutzen auf Ihren Webseiten gerne die Schriften von Google, da diese hübsch und kostenlos sind.

    There is no such a thing as a free meal

    Tatsächlich geht es bei den Abmahnungen gar nicht darum, dass die Webseiten Schriftarten von Google (so genannte Google-Fonts) benutzen, sondern um die Art und Weise, wie diese auf der Webseite verwendet werden. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand ist und bleibt die Nutzung von Google-Fonts kostenlos und auch in Deutschland erlaubt. Wer diese Fonts benutzen möchte, sollte sich allerdings mit den Eigenarten dieser Fonts, bzw. den Einschränkungen der eigenen Webseitenplattform vertraut machen.

    Wo liegt der Hase im Pfeffer?

    Google wäre nicht Google, wenn hinter den kostenlosen Fonts nicht eine Absicht steckte. Technisch sieht es nämlich so aus, dass viele Webseiten (allen voran fertige „Themes“) die Schriftarten von Google zwar benutzen. Aber diese werden nicht als Schriftart im Theme hinterlegt, sondern bei jedem Aufruf der fertigen Webseite von Goolges Servern in den USA heruntergeladen. Durch diesen kleinen „Umweg“ gelangt Google an die aktuelle Adresse (IP-Adresse) des aktuellen Besuchers und schon lässt sich wieder gezielt Werbung ausspielen.

    Selbst ist der Mann

    Meine Vermutung ist, dass eigentlich nur Website-Betreiber betroffen sein können, die Ihren Webauftritt „hausintern“ gestrickt haben oder höchstpersönlich. Website-Agenturen wissen in der Regel um diese Lücke und hinterlegen die Schriftarten entweder direkt in der Webseite oder verzichten auf Fonts aus dem Hause Google. Bei unseren Webseiten sorgt ein entsprechendes Tool dafür, dass keine entsprechenden Schriftarten geladen werden. Was imho zu den saubersten Lösungen gehört, da plattformunabhängig auf die Schriftarten des Besuchers zurückgegriffen wird.

    Was ist denn jetzt mit der Abmahnung?

    Mein Tipp? Zahlen! (Aktualisierung vom 22.11.2022: Webseiten berichten darüber, dass die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sein könnten. Eine Zahlung sollte also nur nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt in Erwägung gezogen werden.) Aber auf keinen Fall eine etwaige (strafbewehrte) Unterlassungserklärung abgeben, bevor Sie mit Ihrem Rechtsanwalt Rücksprache gehalten haben. Sollten sich die Abmahner wirklich mit den genannten Beträgen von 170 oder auch 220 € zufrieden geben, können die Abgemahnten m.E. froh sein, so billig an eine Analyse ihrer Webseite gekommen zu sein. Wer mit der Erstellung seiner Webseite eine Agentur beauftragt hatte, sollte versuchen die Kosten für die Abmahnung an diese weiterzureichen. Schließlich war es im Zweifel auch diese Agentur, die für die Datenschutzerklärung auf der Seite verantwortlich war. Wer noch keine Agentur hat und alles selbst geschrieben hat, sollte kein Problem damit haben, seiner Seite DSGVO-Konformität zu verpassen. Ask Dr. Google!

    Fazit

    Da sollte man doch meinen, dass die Abmahner so langsam jedwedes wirtschaftliche Interesse an (Massen-) Abmahnungen verloren haben. Auf der anderen Seite ist die abgemahnte Datenschutzverletzung enorm. Internet-Nutzer müssen darauf vertrauen können, dass ihre Daten im Internet geschützt sind. Erst recht, wenn diese explizit die Nutzung von Cookies untersagt haben.

    Besser zahlen und nicht aufregen. Dann eine gute Agentur mit der Überarbeitung der Webseite beauftragen und sich darüber freuen, dass alles so schön DSGVO-konform ist.

  • Seriöses Inkassounternehmen finden

    Seriöses Inkassounternehmen finden

    Inkasso leidet unter einem schlechten Ruf. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Deswegen jedoch auf eine seriöse Inkassodienstleistung zu verzichten, ist allerdings keine sinnvolle Lösung. Was also tun? Wie erkennt der Gläubiger auf die schnelle, welches Inkassounternehmen er vertrauensvoll beauftragen kann? Worauf soll er achten?

    Seriöse Inkassodienstleistungen erkennen
    Zuerst einmal vorweg: in den letzten Jahren hat sich sehr viel getan bezüglich der Sicherstellung seriöser Inkassodienstleistungen in Deutschland.

    Seien es, die in jedem Bundesland tätige Aufsichtsbehörde, die das so genannte Rechtsdienstleistungsregister unterhält oder auch die erheblich gestiegenen Anforderungen an die so genannten qualifizierten Personen, die für die jeweiligen Inkassogesellschaften die Rechtsdienstleistungen erbringen.

    Der Gesetzgeber hat sich auf vielfältige Art und Weise den Wünschen der Verbraucherzentralen angenähert und die Aufsicht verbessert, die Informationspflicht gegenüber dem Schuldner angepasst und zu guter Letzt für eine erhebliche Reduzierung der sonst üblicherweise angefallenen Inkassogebühren gesorgt.

    Was bedeutet es, wenn ein Inkassounternehmen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist?

    Wer in Deutschland Inkassodienstleistungen erbringen möchte, muss eine behördliche Prüfung bestehen und wird im Anschluss in das so genannte Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Die Anforderungen reichen von der fachlichen Qualifikation bis zum finanziellen Hintergrund des Antragstellers. Dies geschieht nach dem Motto: wer selbst nicht in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt, kann auch nicht für andere Personen Finanz- oder Rechtsdienstleistungen erbringen.

    Für den Interessenten, der nach seriösen Inkassodienstleistungen sucht, ist demnach das Rechtsdienstleistungsregister die erste Anlaufadresse. Wer für sich  Inkassobüro gefunden hat, welchem er seine zukünftigen Forderungen anvertrauen möchte, kann so mit einem einfachen Blick in dieses Register prüfen, ob die gesetzlichen Anforderungen erfüllt wurden.

    Bei fehlendem Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister
    Andersherum ausgedrückt handelt es sich bereits um ein erstes Alarmsignal, wenn die betroffene Gesellschaft in diesem Register nicht eingetragen sein sollte.

    Inkassounternehmen können selbst tätig werden und sich entsprechend zertifizieren lassen.

    Die beiden großen Interessenvereinigungen der Inkassodienstleister: Der BFIF – Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement – und der BDIU – Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen, bieten für jedes Mitglied die Möglichkeit sich einer entsprechenden Zertifizierung zu stellen.

    Die Ansprüche, die mit der Zertifizierung einhergehen sind enorm und dienen natürlich als Aushängeschild, um Interessierten weitere Informationen zu geben.

    Datenschutz, unverzügliche Auszahlung von Fremdgeldern, gesetzeskonforme Information der Schuldner, sowie die Einhaltung der gesetzlichen Gebühren, sind dabei die Hauptpfeiler der Zertifizierung.

    Zertifizierte Inkassodienstleister zeigen den Kunden, dass auch sie ein hohes Interesse an der Erbringung seriöser Inkassodienstleistungen haben. Sie sind bereit, neben den erheblichen gesetzlichen Anforderung, die erheblichen Kosten einer Zertifizierung und den damit einhergehenden Verwaltungsaufwand zu betreiben. Sie stellen sich ihrer besonderen Verantwortung gegenüber Gläubigern und Schuldnern.

    Seriöse Inkassodienstleister sind bei allen anfallenden Gebühren transparent.

    Zum 01.10.2021 schuf der Gesetzgeber gesetzlich verbindliche Inkassogebühren, in Anlehnung an das bereits existierende Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Der Annahme folgend, dass der Einzug von Forderungen rechtlich nicht so komplex und aufwändig ist, wie die rechtliche Durchsetzung von Forderungen, wurden Gebührenrahmen für reine Inkassodienstleistungen geschaffen.

    Schuldner, die bereits auf das erste Anschreiben des Inkassounternehmens sofort und vollständig sowohl die Forderung als auch die Inkassogebühren bezahlen, werden mit sehr geringen Inkassogebühren belastet. Erst, wenn Seitens des Inkassounternehmens über das erste Mahnschreiben hinaus Tätigkeiten aufgenommen werden müssen, ist es dem Inkassodienstleister erlaubt, einen höheren Gebührenrahmen auszuschöpfen.

    Wenn sie sich für Inkasso Dienstleistungen interessieren, sollten Sie immer auch einen Blick auf die Webseite des jeweiligen Inkassounternehmens werfen und sich deren Darlegung der anfallenden Inkassogebühren ansehen. Finden Sie die entsprechenden Informationen transparent und quasi selbsterklärend, ist auch das ein weiterer Hinweis darauf, es mit einem seriösen Unternehmen zu tun zu haben.

  • Missbrauch von Inkassomahnungen

    Missbrauch von Inkassomahnungen

    Leider wird die Wirkung von Inkassoschreiben auch gerne von Gesellschaften benutzt, denen die erforderliche Erlaubnis fehlt. Immer wieder tauchen Gesellschaften auf dem Markt auf die als vermeintliche Inkassodienstleister unschuldige Marktteilnehmer zu Zahlungen nötigen wollen.

    DirektPay und Ähnliche

    Eine Vielzahl der Gesellschaften taucht unter unterschiedlichsten Gesellschaftsformen – als GmbH, AG oder UG – auf. Den Anschreiben ist in der Regel gemein, dass auf fehlende Anlagen verwiesen wird und bereits fest stehen soll, dass die dargestellte Forderung rechtens sein soll. Viele Zahlungsaufforderungen treffen bei den vermeintlichen Schulden auch per E-Mail ein und und enthalten Verweise auf dubiose Anhänge, bei denen es sich nicht um PDF-Dateien handelt, sondern um Links, die zu fragwürdigen Inhalten führen. Unter keinen Umständen sollte man die beigefügten Links öffnen, wenn man weder die im Betreff genannte Firma kennt, noch etwas mit der Forderungsbeschreibung anfangen kann.

    Betrüger erkennen

    Eine einfache Möglichkeit, den Absender des Inkassoschreibens zu recherchieren, liegt in dem Besuch der Webseite www.rechtsdienstleistungsregister.de. Auf dieser behördlichen Seite ist jeder bundesweit tätige Inkassodienstleister registriert, dem es erlaubt ist in Deutschland Inkassodienstleistungen zu erbringen. Wenn das vermeintliche Inkassobüro in diesem Register nicht aufgeführt ist, ist das bereits ein wichtiges Indiz, dass ein Betrüger versucht sich Geld zu erschleichen.

    Telefon E-Mail Fax

    Seriöse Inkasso Dienstleister geben in ihren Anschreiben grundsätzlich mindestens eine Telefonnummer an. In den meisten Fällen auch eine E-Mail-Adresse oder sogar eine Faxnummer. Bei leisesten Zweifeln an der Forderung sollte man sich die kurze Mühe machen und den Inkassodienstleister telefonisch kontaktieren oder kurz per E-Mail nachfragen auf welcher Grundlage die Forderung basiert, sollte sich das nicht aus dem umfangreichen Anschreiben ergeben.

    Hilfreich ist zudem eine kurze Recherche im Internet ob schon Betrugsversuche in Verbindung mit dieser Firma bekannt sind.

    Schlechtes Deutsch

    Vor einigen Jahren war es noch einfach, jedweden Betrugsversuch an dem holprigen Deutsch zu erkennen. Diese Zeiten sind mittlerweile vorbei! Nahezu jeder Text lässt sich binnen Sekunden über Internetdienstleister in fast jede beliebige Sprache übersetzen und klingt in der Zielsprache fast wie von einem Muttersprachler gesprochen.

    Bundesverbände

    Die seriösen Inkassodienstleister sind in der Regel den bundesweit tätigen Bundesverbänden angeschlossen, die als Vereine eingetragen sind. Die beiden größten Bundesverbände sind hier der BFIF und der BDIU. Diese Verbände sind gut telefonisch erreichbar und stehen Schuldnern jederzeit kostenlos mit einem Rat zur Verfügung. Nutzen Sie im Zweifel diese Möglichkeit, um sich über die Seriosität des Inkassodienstleisters zu informieren.

    Einfach ignorieren?

    Selbst wenn sie sich sicher sind, dass sie fälschlicherweise angeschrieben wurden, sollten Sie das Anschreiben des Inkasso Unternehmens nicht ignorieren. Es kann zwar sein, dass es sich nur um einen Identitätsdiebstahl handelt, es kann aber auch sein, dass sie tatsächlich einen Vertrag oder eine Verpflichtung vergessen haben zu bezahlen. In diesem Fall kommen neben der eigentlichen Forderung noch erhebliche weitere Kosten auf Sie zu, weil die meisten Inkassodienstleister bei einer fehlenden Reaktion des Schuldners beauftragt werden das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Dies führt für den Schuldner in der Regel nicht nur zu erheblichen Kosten, sondern auch zu einem negativen Eintrag in der SCHUFA oder in der Kreditreform, der nur sehr schwer wieder zu entfernen ist.

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