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Einleitung Viele Anleger zahlen Jahr für Jahr hohe Verwaltungsgebühren für ihre Fondsanlagen …
Höhere Freibeträge bei Pfändung seit 1. Juli 2025
Der Fall Zum 1. Juli 2025 sind die Pfändungsfreigrenzen erneut angehoben worden. …

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  • Der Weg zum gerichtlichen Mahnbescheid

    Der Weg zum gerichtlichen Mahnbescheid

    Doppelte Absicherung

    Wenn Zahlungserinnerungen, Mahnungen und selbst Post vom Inkassounternehmen nicht helfen, bleibt Gläubigern nur der nächste Schritt, um an ihr Geld zu kommen: Sie brauchen einen gerichtlichen Mahnbescheid! Doch was genau bedeutet dieser eigentlich?

    Was bewirkt der gerichtliche Mahnbescheid?

    Zunächst einmal bewirkt der gerichtliche Mahnbescheid, die Unterbrechung (Hemmung) der Verjährung. Das mag erst einmal überflüssig wirken, denn meist werden offene Geldbeträge innerhalb eines kürzeren Zeitraums beglichen. Wichtiger ist die zweite Wirkung des Bescheids:

    Wurde er zugestellt, hat der Gläubiger die Möglichkeit, einen sogenannten vollstreckbaren Schuldtitel zu erlangen. Mit diesem wiederum lassen sich Pfändungen erzielen, also konkrete Maßnahmen, um sein Geld zu bekommen.

    Kann der Schuldner den gerichtlichen Mahnbescheid ignorieren?

    Sicher kann er das, man kann schließlich fast alles ignorieren, wenn man das will. Empfehlenswert ist das aber nicht, denn der Bescheid wird in jedem Fall zugestellt.

    Ein Beispiel:

    Schuldner Andreas B. sieht schon am Morgen, als der Briefträger kommt, dass er einen gelben Umschlag mit sich herumträgt, den er gleich Herrn B. übergeben möchte. Da der genau weiß, woher „der Wind weht“, verhält er sich still und tut so, als sei er nicht zuhause. Der gerichtliche Mahnbescheid kann also nicht zugestellt werden. Der Postbote geht zwar unverrichteter Dinge wieder weg, nicht aber ohne vorher eine Benachrichtigung in den Postkasten zu werfen. Andreas B. ist hin und hergerissen, nimmt dann aber die Benachrichtigung aus dem Kasten. Allerdings erscheint er nie beim Postamt, um den gerichtlichen Mahnbescheid abzuholen. Das Verfahren geht dennoch seinen Gang, denn mit der Benachrichtigung gilt der Bescheid als zugestellt, völlig egal, ob Herr B. ihn tatsächlich irgendwann in den Händen hält oder nicht. Die Strategie ist also – so könnte man sagen – hoffnungslos in die Hose gegangen.

    Was kostet der Mahnbescheid und wer zahlt dafür?

    Der gerichtliche Mahnbescheid kostet bis zu einer geschuldeten Summe von 1.000,- Euro lediglich 32,- Euro (Stand: 2020). Bei höheren Summen steigen auch die Kosten für den Bescheid. Da das Gericht den geforderten Betrag sofort verlangt, muss der Gläubiger zunächst einmal selbst einspringen. Wenn allerdings das Verfahren positiv abgeschlossen wird – anders formuliert: wenn der Schuldner zahlt – können Gebühren wie die für den gerichtlichen Mahnbescheid oder das Inkassobüro vom Schuldner „zurückgeholt“ werden.

    Lediglich wenn dieser nachweislich zahlungsunfähig ist, bleibt der Gläubiger auf den Kosten sitzen. Allerdings greift ja hier immer noch die oben angedeutete Verjährungsfrist, die durch den Mahnbescheid aufgehoben wurde. Der Gläubiger kann also theoretisch noch 30 Jahre nach der eigentlichen Forderung seine Rechte geltend machen. Auch wenn das zugegebenermaßen sehr selten passiert.

  • Mehrwertsteuer gesenkt

    Mehrwertsteuer gesenkt

    Rechtsdienstleistungen günstiger

    Das „Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“

    Das „Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ wurde am 05.06.2020 verabschiedet. Die Folge ist eine zeitlich befristete Senkung der Mehrwertsteuer. Erhebliche Auswirkungen hat diese Maßnahme auf den gesamten Gastronomiebereich. Hier führt die Senkung zu einer Mehrwertsteuerbelastung bis zum Ende dieses Jahres von 5 %!

    Ausgenommen von diesem Hilfspaket sind lediglich Getränke sowie alle Unternehmen, die auch vor Inkrafttreten dieser Maßnahmen keine Speisen zum regulären Umsatzsteuerersatz abgegeben haben. (z.B.: ausschließlich Außer-Haus-Verzehr)

    Die Senkung der Umsatzsteuer quasi ohne eine Übergangsfrist sorgt bei vielen Unternehmen für Probleme. Die Rechnungstellung muss an die neuen Sätze angepasst werden. Leistungen, die über den Monatswechsel erbracht werden, unterliegen unter Umständen unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen. In solchen Fällen bietet sich u.U. die Splittung des Rechnungsbetrages auf mehrere Rechnungen an, wenn die Software die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze nicht anhand des Datums unterscheiden kann.

    Wie sehen die Sätze nun aus?

    Der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 % wird auf 16 % abgesenkt. Der ermäßigte Steuersatz von 7 % wird auf 5 % abgesenkt. Wichtig ist, dass diese Änderung aktuell nur für die 6 Monate, zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 gilt.

    Was soll die Senkung bezwecken?

    Der Gesetzgeber erhofft sich von dieser Maßnahme Kaufeffekte. Die einfache dahinterliegende Annahme: der Konsument bekommt mehr für sein Geld und kann demnach mehr Waren und Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Da die Senkung ausschließlich über die Umsatzsteuer erfolgt, wird dieser Maßnahme ein hohes Erfolgspotential beigemessen.

  • Telefoninkasso wirkt wahre Wunder

    Telefoninkasso wirkt wahre Wunder

    Das Telefon ist der kürzeste Weg zum Markt!

    Bernhard Ehlen

    Wenn der Gläubiger zweimal klingelt

    Eine Rechnung kann schon mal liegenbleiben. Eine Mahnung kann bis zum letzten Moment ignoriert werden. Und selbst wenn Gläubiger ihren Schuldnern einen Inkassodienstleister ankündigen, kann das nach hinten losgehen. Das hat mal sachliche, mal aber auch psychologische Gründe.

    Wer weiß schon, was der Schuldner denkt?

    Bei Lichte betrachtet kann es dem Gläubiger eigentlich egal sein, warum seine Rechnung nicht bezahlt wird. Er hat ein Recht auf sein Geld, und Punkt. Andererseits geht es aber immer ja auch darum, die Dinge schnell aus der Welt zu schaffen. Daher ist Telefoninkasso ein oftmals sinnvoller Ansatz. Denn immer wieder stellt sich heraus, dass es bei der Kommunikation zu Missverständnissen kam, die mittels eines Gespräches einfach auszuräumen sind.

    Der „unverstandene“ Schuldner

    Es gibt allerdings auch Schuldner, die auf Mahnungen und Inkassodienste gewissermaßen „aus Prinzip“ ungehalten reagieren. Um nicht falsch verstanden zu werden: Diese „Bockigkeit“ ändert nichts an den Rahmenbedingungen, natürlich müssen Rechnungen bezahlt werden, die ihre Berechtigung haben.

    Kurze Wege durchs Telefon

    Telefoninkasso erweist sich immer wieder als probates Mittel, um Schuldner zu einer zeitnahen Überweisung zu bringen. Der Grund ist tatsächlich das persönliche Gespräch. Aus diesem ergeben sich oft die Gründe für das Nichtzahlen des Schuldners. Psychologisches Geschick ist hier allerdings unverzichtbar, denn die falsche Ansprache führt womöglich noch weiter hinein ins Dickicht der Missverständnisse. Allerdings gibt die Erfolgsquote dem Telefoninkasso recht. Viele Fälle enden nicht etwa vor Gericht, sondern am Telefon, weil schnell Einigungen erzielt werden können, die im Sinne aller Beteiligten sind.

    Fast wie eine 0800-Telefonnummer

    Viele Inkassounternehmen bieten das telefonische Nachfassen beim Schuldner kostenfrei als zusätzliche Dienstleistung an. Das ist im Sinne des Kunden, aber auch im Sinne des Inkassodienstes, denn je schneller und unkomplizierter das Verfahren beendet werden kann, desto besser geht es allen (sogar dem Schuldner).

    Selbstredend gibt es auch beim Telefoninkasso natürliche Grenzen des Machbaren. Gibt sich der Schuldner konsequent uneinsichtig oder geht bewusst nicht ans Telefon, sind die Grenzen der Kulanz überschritten. Einen Versuch ist es aber dennoch wert, auf diese Variante der Dienstleistung zu setzen.

    Erhebliche Beitreibungserfolge

    Der gezielte Einsatz des Telefons, um offene Forderungen beizutreiben ist eine sehr effektive Methode. Hier bewahrheitet sich das Sprichwort: „sprechenden Menschen kann geholfen werden“. Es ist nach wie vor so, dass der überwiegende Teil der säumigen Kunden zahlen möchte. Aber derzeit andere Verpflichtungen als wichtiger erachtet. In solchen Situationen ist die telefonische Ansprache an den Schuldner ein höchst effektives Mittel, um die Prioritäten neu zu setzen. In dieses Gespräch gehören auf jeden Fall schon die Informationen, dass weitere Zahlungsverzögerungen zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen für den Schuldner führen.

  • Debitor Inkasso, zu deutsch: Schulden einkassieren

    Debitor Inkasso, zu deutsch: Schulden einkassieren

    Zugegeben, es klingt etwas sperrig, und man muss schon die lateinische Übersetzung hinzuziehen, um alleine das Wort Debitor zu ergründen, doch letztlich ist es recht einfach. Es gibt zahlreiche, teils international aufgestellte Inkasso-Unternehmen, die das Wort Debitor in ihrem Firmennamen tragen. Dabei gibt es solche, die durchaus seriös arbeiten, und jene, die als „Abzocker“ im Netz genannt werden. Doch hier soll es weder um die eine noch um die andere Kategorie gehen, sondern um die Aufschlüsselung der Begrifflichkeiten an sich.

    Ein bisschen Latein

    Debitor kommt aus dem Lateinischen und steht für „debere“, was nichts anderes als „Schuld“ bedeutet. Ein Debitor ist also ein Kunde oder Unternehmen, der oder das einem anderen Kunden oder Unternehmen etwas schuldet. Daran ist zunächst überhaupt nichts Verwerfliches, denn wenn jemand online ein Buch auf Rechnung kauft, ist er von diesem Moment an ein Debitor. So lange dieser Kunde das Buch bezahlt, ist alles in Ordnung, der Debitor hat sich korrekt verhalten. Wenn er nicht zahlt stellt sich die Sache anders dar.

    Debitor und Kreditor

    Wenn es einen Debitor gibt, muss es auch ein Gegenstück dazu geben. Das ist der Kreditor, also der Gläubiger. Droht dem Debitor Inkasso, geht das vom Kreditor aus, der vergeblich auf seine Forderung wartet. Meist, aber längst nicht immer, schreibt der Gläubiger dem Schuldner bis zu drei Mahnungen (Mahnungen sind übrigens nicht mehr erforderlich!). Kann der Kreditor auch nach Ablauf der Frist(en) noch immer keinen Geldeingang feststellen, kommen auf den Debitor Inkassomaßnahmen zu. Man kann das als die nächste Instanz bezeichnen. Der dann folgende Schritt ist der gerichtliche Mahnbescheid. Debitor Inkasso bedeutet selbstverständlich auch, dass dem Schuldner weitere Kosten entstehen. Denn das Inkassounternehmen fordert für seine Arbeit Geld, das der Gläubiger erstatten muss.

    Inkasso umgekehrt

    So widersprüchlich es auch klingen mag, es gibt auch kreditorische Debitoren. Diese Konstellation kann entstehen, wenn der besagte Kunde weiter oben sein Buch bestellt und bezahlt hat, dann aber feststellt, dass es Mängel enthält. Schickt er dem Unternehmen, bei dem er das Buch gekauft hat, das Produkt zurück, muss er unter normalen Umständen das Geld zurückbekommen. In diesem Moment entsteht also eine Forderung aufseiten des ehemaligen Debitoren, er wird zum kreditorischen Debitoren. Zahlt nun das Unternehmen ihm den Kaufpreis des Buches nicht, kann der Buchkäufer seinerseits ebenfalls auf sein Recht pochen. So wird der kreditorische Debitor zum Gläubiger.

  • Wer zahlt die Kosten des Mahnbescheides?

    Wer zahlt die Kosten des Mahnbescheides?

    Was kostet das gerichtliche Mahnverfahren?

    Werden Rechnungen nicht bezahlt, ist das Prozedere recht klar. Kulante Rechnungssteller erinnern freundlich, erst wenn die entsprechende Reaktion ausbleibt, wird die erste Mahnung geschrieben. Ob weitere folgen oder gleich ein Inkassodienst eingeschaltet wird, wird unterschiedlich gehandhabt. Wenn dann gar nichts hilft, kommt es zum gerichtlichen Mahnbescheid. Für den Schuldner wird es spätestens jetzt ernst. Doch wer übernimmt für den Mahnbescheid die Kosten?

    Das Gericht will Geld sehen

    Der Antrag auf den gerichtlichen Mahnbescheid wird beim Amtsgericht gestellt. Ist das passiert, werden die entsprechen Kosten fällig. Wie hoch diese sind, richtet sich nach dem geschuldeten Betrag. In diesem Zusammenhang lässt sich festhalten, dass die Mahnbescheid Kosten nicht außergewöhnlich hoch sind. Nehmen wir beispielsweise an, eine Rechnung über 10.000,- Euro wurde nicht bezahlt, ergeben sich daraus gerade einmal 100,- Euro an Gerichtskosten, die an das Amtsgericht zu zahlen sind. Allerdings werden unabhängig von der Höhe des ausstehenden Betrages mindestens 32,- Euro Gebühren fällig.

    Wichtig in diesem Zusammenhang: Die Kosten für den Mahnbescheid sind sofort fällig. Geht der Betrag nicht unverzüglich beim Amtsgericht ein, wird zwar noch der Mahnbescheid zugestellt, der Vollstreckungsbescheid jedoch nicht. Dies hat zur Folge, dass das Verfahren NICHT abgeschlossen ist und gegen den Schuldner nicht vollstreckt werden kann.

    Amtsgericht Uelzen

    Gibt es das Geld für den Mahnbescheid zurück?

    Eigentlich ja. Zwar muss der Gläubiger die Kosten für den Mahnbescheid zunächst übernehmen, doch das Geld kann er sich vom säumigen Zahler zurückholen. Voraussetzung dafür ist, dass der Schuldner nicht widerspricht und das Verfahren erfolgreich ist, also zu einem vollstreckbaren Titel führt, der dann Vollstreckungsbescheid heißt.

    Sollten weitere Kosten anfallen, zum Beispiel für das beauftragte Inkassounternehmen oder für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes, sind auch diese in bestimmten Höhen erstattungsfähig. Soll heißen: auch diese müssen vom Schuldner getragen werden.

    Und wenn der Schuldner gar nicht zahlen kann?

    Immer wieder gibt es Fälle, bei denen sich herausstellt, dass beim Schuldner „nichts zu holen“ ist. Wenn er – aus welchen Gründen auch immer – nachweislich zahlungsunfähig ist, bleibt der Gläubiger zunächst auf den Kosten sitzen. Jedoch muss das nicht so bleiben, denn ein Titel behält 30 Jahre lang seine Gültigkeit. Sofern sich innerhalb dieses Zeitraums an der finanziellen Situation des Schuldners etwas ändert, können die angefallenen Kosten auch später noch geltend gemacht werden. Kurzfristig bringt dieses Verfahren im Falle der Zahlungsunfähigkeit dem Gläubiger natürlich nichts. Aber wenn der Rechnungsbetrag nach allen vorherigen Versuchen nicht beglichen wird, bleibt kaum ein anderer Weg übrig.

  • Direktoren in Deckung: Haftung trotz Ltd.-Schild!

    Direktoren in Deckung: Haftung trotz Ltd.-Schild!

    Haftung des Directors

    Die Zahl der Limited-Gründungen ist in den letzten Jahren zwar erheblich zurückgegangen, liegt aber nach wie vor auf einem hohen Niveau. Viele gründen eine Ltd. weil sie sich mit ein paar englischen Pfund gründen lässt und damit eine Haftungsbegrenzung einhergeht. Über die steuerlichen Probleme, die sich dann in England, statt in Deutschland ergeben, denkt kaum einer nach. Ein Umstand der in den einschlägigen Foren gerne verschwiegen wird.

    Neben der englischen Steuer, die schon für Muttersprachler schwer nach zu vollziehen ist, kommt aber noch ein ganz anderer Stolperstein ins Spiel: die Haftung der englischen Direktoren für Verbindlichkeiten der Ltd.

    Haftungsfalle?

    Jetzt werden bestimmt einige Betroffene einwenden, aber das wäre doch genau der Grund für die Gründung einer Ltd., damit die Haftung nicht auf den Geschäftsführer (Direktor) durchschlägt. Weit gefehlt. Speziell im deutschen Insolvenzrecht kann es zu einem schwerwiegenden Problem werden, wenn der Schuldner versucht sich hinter dem Schutzschild einer Ltd. zu verstecken und schnell noch den einen oder anderen Gläubiger bevorzugt befriedigt.

    Bevorzugte Gläubiger

    Zahlungen der Ltd. an Gläubiger, während einer Phase, in der die Insolvenz sich bereits abzeichnete öffnen den restlichen Gläubigern Tür und Tor für eine Durchgriffshaftung. Damit steht der Direktor von einem Moment zum nächsten ohne sein Schutzschild „Ltd.“ da und haftet vollumfänglich mit seinem Privatvermögen. Dabei kann es durchaus sein, dass die Grenze zwischen der erlaubten Entnahme von Gesellschaftsvermögen und der Insolvenzgläubigerschädigung fließend ist. In solchen Fällen ist derjenige gut beraten, der frühzeitig seinen Steuerberater oder auch einen Rechtsanwalt konsultiert und sämtliche Zahlungen mit diesen abspricht.

    Insolvenzsichere Gläubigerbefriedigung

    Der beste Weg ist der, sich mit dem Wissen um bevorstehende Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig mit allen Gläubigern zu beraten und soweit möglich Zahlungspläne zu vereinbaren. In diesem Zusammenhang ist es bereits wichtig, die andernfalls drohende Zahlungsunfähigkeit zu kommunizieren, damit die Gläubiger nicht durch Einzelmaßnahmen versuchen vorrangig befriedigt zu werden. Denn, wurde die drohende Zahlungsunfähigkeit mit allen Gläubigern kommuniziert, können sich einzelne Gläubiger nicht mehr durch schnelle Zwangsmaßnahmen von den anderen Gläubigern absetzen. Zwangsmaßnahmen nach Bekanntwerden einer drohenden Insolvenz können nämlich von einem Insolvenzverwalter noch viele Jahre nach der Zahlung angefochten werden. (BGH II ZR 19/14)

  • Mit dem Einkommen eines Berufsbetreuers sein Auskommen haben

    Mit dem Einkommen eines Berufsbetreuers sein Auskommen haben

    Gesunkenen helfen, heißt königlich handeln.

    Ovid (römischer Dichter)

    Menschen, die aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht oder nicht mehr in der Lage sind, ihre täglichen Rechtsgeschäfte selbst zu erledigen, können Berufsbetreuer auf Antrag oder von Amts wegen zur Seite gestellt werden.

    Berufsbetreuer sind jetzt Gewerbetreibende

    Heute handelt es sich bei diesem Beruf um ein entgeltliches Gewerbe. Das war vor dem Jahr 1993 anders: Die Berufsbetreuung hieß damals noch Vormundschaft und wurde in der Hauptsache von Rechtsanwälten durchgeführt. Mit der Änderung des Gesetzes über die Vormundschaft ist dieser Berufsweg quasi jedem zugänglich, der sich dazu berufen fühlt.

    Heute finden sich schwerpunktmäßig Menschen in diesem Bereich, die aufgrund ihrer Berufsgruppe üblicherweise Kontakt zu Menschen haben, die eine rechtliche Betreuung wünschen oder benötigen.

    Berufsbetreuer werden vom Gericht bestellt (ernannt)

    Da ein Berufsbetreuer teils weitreichende rechtliche Entscheidungen treffen muss, sind die Voraussetzungen, um sich als Betreuer bestellen zu lassen, vielfältig. Trotzdem sollte jeder normale Bürger in der Lage sein, die Anforderungen zu erfüllen, da sie zum größten Teil selbstverständlich sind. Wer selbst in ungeordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, ist nach herrschender Meinung nicht in der Lage, die wirtschaftlichen Verhältnisse anderer zu ordnen. Dies ist nur ein Teil – wenn vielleicht auch der Wichtigste – der Anforderungen, die an einen Berufsbetreuer gestellt werden. Aber auch die übrigen Anforderungen erschließen sich dem an diesem Beruf interessierten eigentlich von selbst.

    Betreuervergütung

    Neu geregelt wurde mit der Einführung des Betreuergesetzes auch die Definition des Berufsbetreuers, der ausweislich des Wortes „Beruf“ von der Betreuung auch leben können soll. Es ist zwar auch möglich, quasi nebenberuflich als Betreuer zu arbeiten, es stellt aber eher die Ausnahme dar und ist auch von den Betreuungsbehörden nicht das Ziel einer eventuellen Bestellung des Interessenten zum Berufsbetreuer.

    Verlässliches Vergütungssystem

    Ableitend von dem Begriff Berufsbetreuer wurde natürlich auch ein Vergütungssystem geschaffen, welches es den Berufsbetreuern ermöglichen soll, mit den übernommenen Betreuungen ein auskömmliches Dasein zu führen. Je nach Qualifikation, die sich eigentlich grob in die zwei Klassen studiert oder nicht studiert unterteilen lässt, gibt es unterschiedliche Stundensätze die abgerechnet werden können.

    Bis zu 44 € je Stunde sind möglich

    Um es gleich vorweg zu nehmen: die Stundensätze nach denen abgerechnet werden kann, liegen in den meisten Bundesländern zwischen 33,50 und 44 € je Stunde. Üblicherweise werden notwendige Kosten wie Porto oder Benzin zusätzlich vergütet, bzw. erstattet. In Anbetracht der großen Spanne der Stundensätze ist es auf jeden Fall Interessant, sich soweit zu qualifizieren, dass die Fachkunde einem Studium gleichgestellt ist.

    Informationsquellen

    Wer sich detaillierter über den Berufsbetreuer informieren möchte, findet mit Sicherheit Hilfe bei den zahlreichen Betreuungsvereinen. Diese können auch mit weiteren Informationen dienen, falls man beispielsweise eine Festanstellung einer selbständigen Tätigkeit vorziehen sollte.

  • Risiken der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

    Risiken der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

    Wenn einen der Wunsch packt sich selbständig zu machen, gibt es im Vorfeld viele Widrigkeiten zu bedenken. Eine davon ist mit Sicherheit die Wahl der richtigen Gesellschaftsform. BGB-Gesellschaft (GbR), KG oder OHG, um nur einen kleinen Teil der Möglichkeiten zu nennen. Im Vordergrund bei den Überlegungen zur Wahl der richtigen, bzw. passenden Gesellschaftsform steht bei vielen Aspiranten die persönliche Haftung. Die Unternehmergesellschaft – UG (haftungsbeschränkt) – ist mit Sicherheit eine gute Wahl, wenn die Geschäftsidee noch gewisse Risiken innehat.

    Wer nicht bereit ist, mit seinem gesamten Privatvermögen zu haften, sollte auf keinen Fall ein Einzelunternehmen führen. Auch, wenn diese Gesellschaftsform die mit Abstand höchste Kreditwürdigkeit bei den Banken hat.

    Die UG (haftungsbeschränkt) hat die englische LTD. verdrängt

    Anfang der nuller Jahre machte sich in Deutschland mehr und mehr die Gesellschaftsform der britischen Limited – kurz: Ltd. – breit. Der Anreiz für die angehenden Direktoren (Geschäftsführer der Limited) lag in erster Linie in der Haftungsbegrenzung und natürlich auch in den geringen Gründungskosten. Weshalb diese Gesellschaften oft auch abwertend mit 50-Pfund-Limited betitelt wurden. Was ja auch eigentlich nicht falsch war.

    Um dem Limited-Wahn ein Ende zu setzen, wurde 2008 in Deutschland die Möglichkeit geschaffen, quasi eine „Mini-GmbH“ zu gründen. Vollständige Haftungsbeschränkung und lediglich ein Haftungs- bzw. Gründungskapital von einem Euro. Damit war den englischen Gesellschaften das Wasser abgegraben und der Boom der UG (haftungsbeschränkt) nahm seinen Lauf.

    Sicherheit durch Haftungsausschluss

    Mittlerweile werden jährlich mehrere tausend haftungsbeschränkte UG’en gegründet. Ein weiterer Trend ist die Umwandlung von der UG (haftungsbeschränkt) in eine vollwertige GmbH. Dieser Umstand ist den gesetzlichen Vorgaben zu verdanken, dass aus einer UG (haftungsbeschränkt) nicht einfach der vollständige Gewinn entnommen werden darf. Die Gründungserleichterung geht mit der Auflage einher, dass immer mindestens 25 % des festgestellten Jahresgewinnes als Haftungskapital in der Gesellschaft verbleiben müssen. Diese Rückstellungen dürfen erst beendet werden, wenn ein Haftungskapital von 25.000 € erreicht worden ist.

    Haftungsfalle für Geschäftsführer der UG (haftungsbeschränkt)!

    Um im allgemeinen Geschäftsverkehr allen Marktteilnehmern auf einen Blick die haftungsbeschränkte Gesellschaftsform zu offenbaren, sind alle UG’en verpflichtet den Zusatz (haftungsbeschränkt) in sämtlicher Korrespondenz vollständig zu nennen. Er darf nicht abgekürzt oder in einer anderen Schrift (kleinere Schriftgröße) dargestellt werden. Wer nicht Gefahr laufen will, von der Konkurrenz abgemahnt zu werden, sollte diese Vorschriften nicht auf die leichte Schulter nehmen. Neben dem Unterlassungsanspruch können je nach „Garstigkeit“ des Abmahners sogar erhebliche Auskunftsansprüche auf die Abgemahnten zukommen. Und im Falle der finanziellen Überbelastung der Gesellschaft haftet der Geschäftsführer u.U. trotz der UG mit seinem Privatvermögen!

    Verhalten im Falle einer Abmahnung

    Nehmen Sie eine Abmahnung wegen falscher Firma auf keinen Fall auf die leichte Schulter. Die umgehende Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt der sich auf das Abmahnrecht spezialisiert hat, ist u.E. die einzig sinnvolle Entscheidung wie mit einer Abmahnung umgegangen werden sollte.

    Hilfe bei den zuständigen Kammern

    Da auch Abmahnanwälte nicht alle gleich gut sind – um es vorsichtig zu formulieren – sind die meisten Unternehmen im Falle einer Abmahnung gut beraten, wenn sie den direkten Kontakt zu ihrer zuständigen Kammer suchen (IHK, HWK). Zumindest bei unserer Kammer – IHK Trier – ist man äußerst hilfsbereit und immer bemüht die Mitglieder vor unnötigem Schaden zu bewahren.

  • Das gerichtliche Mahnverfahren kann von jedem eingeleitet werden

    Das gerichtliche Mahnverfahren kann von jedem eingeleitet werden

    Sie mahnen, mahnen und mahnen, aber Ihr Schuldner zahlt nicht? Es ist zwar nur ein schwacher Trost, aber so geht es jeden Tag Tausenden von Gläubigern in Deutschland. Viele Gläubiger scheuen sich davor, das gerichtliche Mahnverfahren zu betreiben, in der Annahme das sei kompliziert und nicht effektiv genug. Tatsächlich ist mit Hilfe des gerichtlichen Mahnverfahrens die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass sie binnen weniger Tage ihre Außenstände reduzieren können.

    Jeder darf ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten

    Theoretisch können Sie ohne Rechtsgrund gegen jede Person ein Mahnverfahren einleiten. Das Gericht prüft in keiner Weise, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht. Aus diesem Grund hat der Angemahnte auch vielfältige Möglichkeiten, sich gegen vermeintlich unberechtigte Forderungen zu wehren.

    Voraussetzung

    Die Forderung sollte bestehen und fällig sein. (Siehe unseren Artikel über „richtig in Verzug setzen“). Idealerweise haben Sie von Ihrem Kunden neben der Adresse auch das Geburtsdatum und können somit das Online-Portal der Bundesländer – www.online-mahnantrag.de – aufsuchen.
    Alle notwendigen Daten werden in systematischer Reihenfolge abgefragt und am Ende der Prozedur können Sie sich den fertigen Mahnbescheid als PDF-Datei ausdrucken.

    Rechtstipp

    Sollte es sich um eine größere Forderung handeln, ist es erfahrungsgemäß sicherer, wenn Sie einen Inkassounternehmer mit dem gerichtlichen Mahnverfahren beauftragen. Die Pauschale von 25 €, die jeder Inkassounternehmer, unabhängig vom Streitwert, für das gerichtliche Mahnverfahren berechnet, ist regelmäßig billiger als die Bearbeitung im eigenen Haus.

ISE Deutsche Inkasso e.K.

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