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Monat: April 2023

  • Fluggast verzichte nicht auf deine Rechte

    Fluggast verzichte nicht auf deine Rechte


    „Pilot: Der einzige der stört, ist der Passagier!“

    – frei überliefert

    Es könnte alles so einfach sein. Flug buchen, fliegen, ankommen. Doch die Realität sieht anders aus: Flug gebucht, Flug verspätet, Flug verspätet, Flug gestrichen.

    Bei den meisten Fluggesellschaften fühlt man sich eher als Störfaktor denn als willkommener Gast. Flugzeuge sind überbucht, Abflugzeiten reine Makulatur und der Teufel steckt oft im Kleingedruckten. Die gesetzlichen Änderungen der Fluggastrechte in Europa haben den Fluggästen inzwischen zumindest einige Möglichkeiten gegeben, sich ein wenig zu wehren.

    umfangreiche Fluggastrechte

    Leider greifen die neuen Gesetze zu den Fluggastrechten in den meisten Fällen viel zu kurz. Entschädigung hin oder her. Niemand bucht einen Flug in der Hoffnung, durch eine Entschädigungszahlung reich zu werden. Kein Flughafen kann so schön sein, dass ich dort meine kostbare Freizeit totschlagen möchte. Aber für den einen oder anderen ist es eine Möglichkeit, seinem Ärger Luft zu machen.

    1.000 € und mehr als Schadensersatz möglich

    Die möglichen Ansprüche gegen das Luftfahrtunternehmen sind sehr unterschiedlich und können in bestimmten Konstellationen sogar kumulieren. Vor diesem Hintergrund ist es für viele Geschädigte interessant zu erfahren, dass die Entschädigungszahlungen auch in der Summe Beträge von 1.000 € und mehr erreichen können.

    Anspruchsgrundlagen

    Die Fluggesellschaft kann für folgende Schäden haftbar gemacht werden

    1. Eine Ausgleichszahlung für eine einfache Flugverspätung.
      • Diese ist gestaffelt nach der Dauer der Verspätung und kann bis zu 600 € betragen.
    2. Ersatz der Kosten, die zu einer konkreten Vermögensminderung geführt haben.
      • Durch die Annullierung oder Verspätung eines Fluges können dem geschädigten Fluggast auch tatsächliche Kosten entstanden sein. Diese sind in der Regel voll erstattungsfähig.

    Entschädigung für entgangenen Gewinn, der einem nicht erzielten Vermögenszuwachs entspricht.

    Unter Umständen sind noch weitere Szenarien denkbar, die aber wegen ihrer Seltenheit nicht wirklich erwähnt werden sollen.

    Gefahrloses Durchsetzen der Ansprüche

    Wie bereits aus dem Begriff Fluggastrechte hervorgeht, ist der Fluggast bei berechtigten Ansprüchen kein Bittsteller. Reagiert die Fluggesellschaft auf eine einfache Aufforderung zur unkomplizierten Abwicklung der bestehenden Ansprüche nicht angemessen, kann der Anspruch risikolos (und in vielen Fällen sogar kostenfrei) an einen Rechtsdienstleister übergeben werden.

    Ob ein Inkassodienstleister oder ein Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt wird, mag Geschmackssache sein. Muss der Gläubiger jedoch das gesamte Mahnverfahren durchlaufen, ist der Inkassodienstleister aufgrund der geringeren Gebühren für reine Inkassodienstleistungen grundsätzlich die günstigere Wahl.

  • Inkasso lieber outsourcen?

    Inkasso lieber outsourcen?

    Die Auslagerung des internen Mahnwesens bringt für den Unternehmer eine Reihe von Vorteilen mit sich. Im folgenden erhalten Sie eine kurze Übersicht, über die Möglichkeiten, welche Ihnen das Outsourcing von Inkassodienstleistungen verschafft.

    Kosteneinsparungen:

    Durch das Outsourcing des Mahnverfahrens werden erfahrungsgemäß erhebliche Kosten eingespart. Die betroffenen Unternehmen müssen keine eigenen Mitarbeiter oder Ressourcen für die Bearbeitung des Mahnverfahrens vorhalten. Dadurch spart das Outsourcing des Mahnverfahrens Kosten ein, die an anderer Stelle für operative Ziele des Unternehmens genutzt werden können. Stattdessen zahlt das Unternehmen nur für die tatsächlich in Anspruch genommenen Dienstleistungen.

    Erfolgreiche Unternehmer sind daran interessiert, ihre Kosten zu senken. Niedrige laufende Kosten wirken sich unmittelbar auf den Gewinn und damit auf den Erfolg ihres Unternehmens aus. Durch Kostensenkungen verbessern Sie als Unternehmer ihre Rentabilität und es stehen mehr Mittel für Investitionen in Wachstum und Innovation zur Verfügung.

    Außerdem kann eine wirksame Kostenkontrolle dazu beitragen, dass ein Unternehmen wettbewerbsfähiger wird, indem es seine Produkte oder Dienstleistungen günstiger anbietet. Dies trägt maßgeblich dazu bei, neue Kunden zu gewinnen und bestehende Kunden zu behalten.

    Finanzielle Engpässe und Liquiditätsprobleme werden durch ein ausgelagerter Mahnwesen massiv verringert. Wenn Sie als Unternehmer in der Lage sind, ihre Ausgaben unter Kontrolle zu halten, lassen sich die finanziellen Ressourcen besser planen und es führt zu Sicherheit seine Rechnungen und Verpflichtungen fristgerecht bezahlen können.

    Im Großen und Ganzen tragen Kosteneinsparungen dazu bei, ein Unternehmen wettbewerbsfähiger, profitabler und widerstandsfähiger zu machen. Unternehmer sollten daher stets bestrebt sein, ihre Ausgaben zu optimieren und nach Möglichkeiten zur Kosteneinsparung zu suchen.

    Effizienzsteigerung:

    Viele externe Dienstleister sind auf das Mahnwesen spezialisiert. Sie optimieren Mahnprozesse und führen diese schneller durch als interne Mitarbeiter, die möglicherweise andere Aufgaben haben.

    Effizienzverbesserungen können sich auf unterschiedliche Weise positiv auf ein Unternehmen auswirken, z. B. durch

    1. Produktivitätssteigerung: Durch mehr Arbeit in kürzerer Zeit steigern Unternehmen ihre Produktivität. Dies versetzt das Unternehmen in die Lage, mehr Aufträge bearbeiten zu können. Die Herstellung von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen wird beschleunigt und insgesamt effizienter durchgeführt.
    2. Kostensenkung: Durch die Steigerung der Effizienz senken Unternehmen ihre Kosten. Die effizientere Nutzung von Ressourcen vermeidet zudem Verschwendung und trägt zur so genannten Nachhaltigkeit bei. Dies mach Unternehmen profitabler, womit mehr Mittel für Wachstum und Investitionen zur Verfügung stehen.
    3. Verbesserung der Kundenbindung: Ein effizientes Unternehmen bedient Kunden besser und reagiert schneller auf deren Bedürfnisse. Zufriedene Kunden werden längerfristig an das Unternehmen gebunden.
    4. Höhere Qualität: Eine effiziente Arbeitsweise führt zu qualitativ hochwertigeren Produkte oder Dienstleistungen, da Fehler und Verschwendung reduziert werden. Dadurch verbessert sich der Ruf des Unternehmens und es wird als zuverlässiger und qualitativ hochwertiger Lieferant wahrgenommen.
    5. Verbesserung der Arbeitsbedingungen: Effizienzsteigerungen lassen die üblichen Arbeitsprozesse reibungsloser und besser organisiert ablaufen. Das Personal arbeitet effektiver und erfährt weniger Stress und Arbeitsbelastung. Die Mitarbeiterzufriedenheit ist heutzutage eines der großen Themen und sollte entsprechend beachtet werden.

    Effizienzsteigerung ist also einer der Hebel, die dazu beitragen, ein Unternehmen produktiver, profitabler und wettbewerbsfähiger zu machen. Dies geschieht durch eine effizientere Nutzung der Ressourcen und eine Optimierung der Arbeitsprozesse. Eine Überlastung des Personal durch fachfremde Tätigkeiten wird effektiv vermieden.

    Expertise und Erfahrung:

    Externe Dienstleister verfügen in der Regel über umfangreiche Erfahrungen im Mahnwesen und können auf bewährte Strategien und Methoden zurückgreifen, um eine höhere Erfolgsquote bei der Beitreibung ausstehender Zahlungen zu erzielen.

    Inkassounternehmen verfügen in der Regel über mehr Fachwissen und Erfahrung im Forderungseinzug als Unternehmer, da dies ihr Kerngeschäft ist. Im Gegensatz dazu konzentrieren sich Unternehmer in der Regel auf ihr Kerngeschäft und verfügen nicht immer über die Ressourcen oder das Fachwissen, um Forderungen effizient zu bearbeiten.

    Inkassounternehmen haben in der Regel spezialisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über eine umfassende Ausbildung und Erfahrung im Mahnwesen verfügen. Sie sind in der Lage, die spezifischen Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit der Eintreibung von Forderungen genau zu verstehen und anzuwenden.

    Darüber hinaus verfügen Inkassounternehmen über spezialisierte Systeme und Technologien, um Forderungen effektiv und effizient zu bearbeiten. Sie sind in der Lage, automatisierte Prozesse und Algorithmen einzusetzen, um Zahlungsverzögerungen zu erkennen und schnell darauf zu reagieren.

    Für die Sammlung von Informationen über Schuldner und ihre finanzielle Situation haben Inkassounternehmen Zugang zu spezialisierten Datenbanken und Ressourcen. Auf diese Weise können sie die Erfolgsaussichten der Beitreibung genau einschätzen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

    Insgesamt können Inkassounternehmen aufgrund ihres Fachwissens, ihrer Erfahrung und ihrer spezialisierten Ressourcen Forderungen oft effektiver und effizienter bearbeiten als Unternehmer.

    Fokus auf das Kerngeschäft:

    Das Outsourcing des Mahnwesens kann dazu beitragen, dass interne Mitarbeiter des Unternehmens mehr Zeit haben, sich auf ihre eigentlichen Aufgaben und das Kerngeschäft zu konzentrieren, anstatt Zeit und Energie in das Mahnwesen zu investieren.

    Unternehmen sind gut beraten, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, da sie dadurch erfolgreicher und wettbewerbsfähiger werden können. Hier einige Gründe, warum sich Unternehmen auf ihr Kerngeschäft konzentrieren sollten

    1. Effizienz: Durch die Konzentration auf das Kerngeschäft können Unternehmen ihre Ressourcen effektiver einsetzen und ihre Geschäftsprozesse optimieren. Dies kann dazu beitragen, dass das Unternehmen effizienter und kostengünstiger arbeitet.
    2. Qualität: Wenn sich ein Unternehmen auf sein Kerngeschäft konzentriert, kann es seine Produkte oder Dienstleistungen besser entwickeln und verbessern. Dies kann dazu beitragen, dass das Unternehmen eine höhere Qualität bietet und seine Kunden zufriedenstellt.
    3. Wettbewerbsfähigkeit: Durch die Konzentration auf das Kerngeschäft können sich Unternehmen besser auf den Wettbewerb einstellen und sich auf ihre Stärken konzentrieren. Dies kann dazu beitragen, dass das Unternehmen wettbewerbsfähiger wird und seinen Marktanteil erhöht.
    4. Innovation: Durch die Konzentration auf das Kerngeschäft kann ein Unternehmen Ressourcen und Energie in die Entwicklung neuer Ideen und Produkte investieren. Dies kann dazu beitragen, dass das Unternehmen innovativer wird und sich von anderen Unternehmen abhebt.
    5. Kundenbindung: Durch die Konzentration auf das Kerngeschäft und ein besseres Verständnis der Kunden kann die Kundenbindung verbessert werden. Dies kann dazu beitragen, dass Kunden loyal bleiben und das Unternehmen weiterempfehlen.

    Insgesamt kann es für Unternehmen sinnvoll sein, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, um Effizienz, Qualität, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Kundenbindung zu verbessern.

    Reduzierung von Fehlern und Risiken:

    Externe Dienstleister können spezialisierte Software und Tools einsetzen, um den Mahnprozess zu automatisieren und Fehler zu minimieren. Außerdem sind sie in der Regel besser in der Lage, die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen zu verstehen und zu erfüllen, was das Risiko von Fehlern und Rechtsstreitigkeiten verringert.

    Das interne Mahnwesen kann für ein Unternehmen eine Belastung darstellen, da es Zeit und Ressourcen in Anspruch nimmt, die ansonsten für das Kerngeschäft verwendet werden könnten. Wenn ein Unternehmen interne Mitarbeiter für das Mahnwesen einsetzt, kann dies dazu führen, dass diese weniger Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben haben und das Unternehmen insgesamt weniger produktiv ist. Darüber hinaus kann es für Unternehmen schwierig sein, Mahnverfahren effizient zu gestalten und umzusetzen, insbesondere wenn sie nicht über spezielle Kenntnisse im Mahnwesen verfügen.

    Zusätzlich kann das interne Mahnwesen auch mit verschiedenen Fehlern und Risiken verbunden sein, einschließlich:

    1. Mangelnde Sachkenntnis: Die internen Mitarbeiter verfügen möglicherweise nicht über die Sachkenntnis und Erfahrung, die für eine effektive und effiziente Durchführung von Mahnverfahren erforderlich sind.
    2. Unzureichende Ressourcen: Unternehmen haben unter Umständen Schwierigkeiten bei der Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen für das interne Mahnwesen, z. B. spezielle Software, Personal und Zeit.
    3. Fehlende technologische Unterstützung: Die effektive Bearbeitung von Forderungen und die Automatisierung des Mahnverfahrens können für Unternehmen, die keine spezialisierte Software oder Tools für das interne Mahnwesen einsetzen, schwierig sein.
    4. Rechtliche Risiken: Unternehmen können in rechtliche Schwierigkeiten geraten, wenn sie Forderungen nicht ordnungsgemäß bearbeiten oder die rechtlichen Anforderungen an die Einziehung von Forderungen nicht einhalten.
    5. Image-Risiken: Wendet ein Unternehmen aggressive oder unethische Methoden zur Eintreibung von Forderungen an, kann dies dem Image des Unternehmens schaden und zu einem Vertrauensverlust bei Kunden und Partnern führen.
    6. Cashflow-Risiken: Cashflow-Probleme und Liquiditätsengpässe können entstehen, wenn ein Unternehmen Schwierigkeiten hat, ausstehende Zahlungen einzutreiben.

    Insgesamt kann das interne Mahnwesen für ein Unternehmen eine Belastung darstellen und mit verschiedenen Fehlern und Risiken verbunden sein. Daher kann es sinnvoll sein, das Mahnwesen an einen externen Dienstleister auszulagern, der über das notwendige Know-how und die Ressourcen verfügt, um Forderungen effektiv und effizient zu bearbeiten.

    Verbesserung des Cashflows:

    Durch eine effizientere Bearbeitung des Mahnwesens wird das Unternehmen in die Lage versetzt, ausstehende Zahlungen schneller einzutreiben und damit den Cashflow zu verbessern.

    Ein externer Inkassodienstleister kann den Cashflow eines Unternehmens in der Regel erheblich verbessern, da er auf die effektive und effiziente Eintreibung von Forderungen spezialisiert ist. Ein Inkassodienstleister verfolgt einen professionellen und zielgerichteten Ansatz beim Forderungseinzug und verfügt in der Regel über spezialisierte Technologien und Methoden zur Automatisierung und Optimierung des Mahnwesens. Im Vergleich dazu kann das interne Mahnwesen eines Unternehmens weniger effektiv und effizient sein, da die Mitarbeiter nicht über die spezialisierten Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, die für einen erfolgreichen Forderungseinzug erforderlich sind.

    Durch die Auslagerung des Mahnwesens an einen externen Inkassodienstleister kann ein Unternehmen schnellere und bessere Ergebnisse erzielen, indem es die Eintreibung ausstehender Zahlungen beschleunigt und den Cashflow verbessert. Ein Inkassodienstleister verfügt über spezialisierte Tools und Technologien, um den Mahnprozess effizient zu gestalten, Zahlungsverzögerungen zu erkennen und schnell darauf zu reagieren. Darüber hinaus verfügt er über spezialisierte Mitarbeiter, die über eine umfassende Ausbildung und Erfahrung im Mahnwesen verfügen und in der Lage sind, die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen zu erfüllen.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein externer Inkassodienstleister den Cashflow eines Unternehmens erheblich verbessern kann, indem er effektive und effiziente Methoden zur Eintreibung von Forderungen einsetzt und das Unternehmen von der Last des internen Mahnwesens befreit.

    Insgesamt hilft die Auslagerung des internen Mahnwesens einem Unternehmen dabei, effektiver und effizienter zu arbeiten, Kosten einzusparen und sich auf das Kerngeschäft konzentrieren zu können.

  • Zinsen vergessen? Hilfe naht!

    Zinsen vergessen? Hilfe naht!

    Verzugszinsen nicht tituliert? – Nichts leichter als das!

    Vor einigen Tagen wurden wir von einem Mandanten beauftragt, eine titulierte Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben. Der Mandant hatte die Forderung selbst titulieren lassen und bereits vor unserer Beauftragung einen Vollstreckungsversuch unternommen. Erst im Rahmen seines Vollstreckungsversuches fiel ihm dann auf, dass er die Verzugszinsen im gerichtlichen Mahnverfahren schlichtweg nicht mit titulieren lassen hat.

    Der Gerichtsvollzieher prüft die Ansprüche!

    Der Mahnbescheid und der anschließende Vollstreckungsbescheid wurden beantragt, erlassen und auch ordnungsgemäß zugestellt. Nachdem der zuständige Gerichtsvollzieher jedoch einen Vollstreckungsauftrag erhalten hat, stellt sich heraus, dass schlichtweg vergessen wurde, die Verzugszinsen ebenfalls geltend zu machen. Tatsächlich wurde der Titel nur hinsichtlich der Hauptforderung erlassen.

    Versuch der Nachbesserung schlug fehl

    Der unmittelbar anschließende Versuch des Mandanten, auch die Verzugszinsen titulieren zu lassen, scheiterte. Auf Nachfrage teilte das Gericht mit, da das Verfahren durch den Erlass des Mahn- und Vollstreckungsbescheides bereits abgeschlossen sei, könne eine „nachträgliche Änderung“ nicht mehr vorgenommen werden. Etwaige Zinsen können nicht mehr geltend gemacht werden.

    Diese Aussage klingt für jeweils betroffene Gläubiger enttäuschend, ist aber in der Regel richtig:

    Das Mahnverfahren ist ein beschleunigtes gerichtliches Verfahren mit dem Ziel, schnell über einen Anspruch zu entscheiden und einen vollstreckbaren Titel zu erlangen. Mit dem Erlass und der ordnungsgemäßen Zustellung des Mahnbescheids ist das Verfahren in der Regel abgeschlossen. Weitere Ansprüche können nicht mehr geltend gemacht werden.

    Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Unter bestimmten Umständen kann der Gläubiger eine „nachträgliche Änderung“ beantragen, wenn er nachweisen kann, dass ihm bei der Antragstellung ein Fehler unterlaufen ist, der sich auf das Verfahren ausgewirkt hat. In diesem Fall kann das Gericht den Titel ändern oder ergänzen, um den Fehler zu beheben.

    Verzugszinsen fallen nicht unter Ausnahme

    In diesem konkreten Fall wäre es schwierig, die entgangenen Zinsen nun in einem gesonderten Verfahren geltend zu machen, ohne dass es sich um eine Hauptforderung handelt. Der Gläubiger müsste einen neuen Anspruch geltend machen und ein neues Verfahren einleiten. Dies wäre mit einem zusätzlichen Kosten- und Zeitaufwand verbunden, der durch eine Korrektur des Fehlers bereits im Mahnverfahren hätte vermieden werden können.

    Notwendige Kosten prüfen!

    Da es sich bei den Verzugszinsen jedoch nicht um eine unter die Einreden fallende Forderung handelt, greift ein Antrag auf nachträgliche Titulierung ins Leere. Für diesen Anspruch ist ein gesondertes gerichtliches Mahnverfahren durchzuführen. Umstritten ist allerdings, ob die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten dem Schuldner auferlegt werden können. Schließlich hat der Schuldner mit der fehlerhaften Forderungsanmeldung nichts zu tun.

    Es empfiehlt sich immer, bei der Beantragung eines Mahnbescheids sorgfältig zu prüfen, ob alle Ansprüche und Forderungen korrekt aufgeführt sind.

    Wird ein Fehler festgestellt, sollte dies dem Gericht unverzüglich mitgeteilt werden. So kann der Fehler noch im laufenden Verfahren korrigiert werden. Auf diese Weise wird vermieden, dass der Gläubiger in eine ähnliche Situation wie im vorliegenden Fall gerät.

    Können im Mahnverfahren Verzugszinsen geltend gemacht werden?

    Ja, Verzugszinsen können im Mahnverfahren geltend gemacht werden. Verzugszinsen entstehen, wenn der Schuldner eine Zahlung nicht fristgerecht leistet und dadurch in Verzug gerät. Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich grundsätzlich nach dem gesetzlichen Verzugszinssatz, der regelmäßig angepasst wird.

    Viel Platz im Mahnbescheidsantrag

    Im Rahmen des Mahnverfahrens hat der Gläubiger die Möglichkeit, die Höhe der Verzugszinsen in seinem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids anzugeben und damit in den Titel aufnehmen zu lassen. Dazu muss er die Höhe der Verzugszinsen und den Zeitraum, für den die Zinsen berechnet werden sollen, angeben.

    Rechtsmittel für den Schuldner

    Nach Erlass des Mahnbescheids und dessen Zustellung an den Schuldner kann dieser innerhalb von zwei Wochen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Wird kein Widerspruch eingelegt, folgt für den Gläubiger die Möglichkeit, einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Dieser ist ebenfalls mit einer 14-tägigen Einspruchsfrist für den Schuldner versehen. Erst, wenn beide Rechtsmittel vom Schuldner nicht genutzt werden, wird der Mahnbescheid rechtskräftig und hat die Wirkung eines Urteils. Das bedeutet, dass der Gläubiger aus dem Titel vollstrecken und auch Verzugszinsen geltend machen kann.

    Erst Widerspruch, dann Einspruch möglich!

    Widerspricht der Schuldner jedoch dem Mahnbescheid oder legt Einspruch gegen den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides ein, ist der Gläubiger darauf angewiesen, seinen Anspruch im Rahmen eines ordentlichen Klageverfahrens vor Gericht geltend zu machen. Dabei kann er nicht nur die Hauptforderung, sondern auch die Verzugszinsen geltend machen.

    Es empfiehlt sich daher, bereits im Mahnverfahren alle Ansprüche und Forderungen genau zu prüfen und in den Mahnbescheidsantrag aufzunehmen. Auf diese Weise können die Verzugszinsen rechtzeitig geltend gemacht werden und der Gläubiger kommt schneller zu seinem Recht.

    Sollten Sie bei ihrem Mahnbescheidsantrag die Verzugszinsen vergessen haben, können Sie diese in einem weiteren Mahnbescheidsverfahren selbständig geltend machen. Ob die dadurch entstehenden Kosten in einem Verhältnis zur Höhe der Verzugszinsen stehen, ist natürlich Ermessenssache

  • Vorsicht bei Zwangsräumungsaufträgen

    Vorsicht bei Zwangsräumungsaufträgen

    Vorsicht bei Räumungsaufträgen, wenn der Schuldner seine beweglichen Sachen nicht selbst verwahrt!

    Räumungsaufträge an den Gerichtsvollzieher müssen auch explizite Anweisungen bezüglich der beweglichen Sachen des Schuldners enthalten, da diese gesondert verwahrt werden müssen.

    Bei Räumungsaufträgen muss der Gerichtsvollzieher die beweglichen Sachen des Schuldners gesondert verwahren. Damit soll sichergestellt werden, dass sie nicht beschädigt oder gestohlen werden. Gemäß § 885a Abs. 2 ZPO hat der Gerichtsvollzieher die beweglichen Sachen des Schuldners, die von der Zwangsvollstreckung nicht betroffen sind, von den Sachen zu trennen, die Gegenstand der Zwangsvollstreckung sind. Die getrennten Sachen sind so zu verwahren, dass sie nicht beschädigt werden oder verloren gehen.

    Wahl der Lagerstätte obliegt dem Gerichtsvollzieher

    Grundsätzlich kann der Gerichtsvollzieher die Sachen des Schuldners zur sicheren Aufbewahrung in eine andere Wohnung oder in ein Lager bringen. Der Schuldner hat jedoch das Recht, einen Teil seiner Sachen auszusondern und in seiner Wohnung zu belassen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist.

    Der Gerichtsvollzieher muss nur die beweglichen Sachen des Schuldners verwahren, bzw. verwahren lassen. Immobilien und Grundstücke unterliegen anderen Regelungen und müssen in der Regel nicht gesondert verwahrt werden.

    Der Schuldner kann die Herausgabe der gepfändeten Sachen innerhalb gesetzlich geregelter Fristen verlangen

    Die Fristen, innerhalb derer der Schuldner die Herausgabe der gepfändeten Sachen verlangen kann, werden in § 802c Abs. 1 Satz 2 ZPO geregelt. Und zwar muss der Schuldner innerhalb von zwei Wochen nach der Pfändung die Herausgabe der gepfändeten Sachen verlangen.

    Vorsicht: Diese Frist ist nicht absolut.

    Der Schuldner kann die Herausgabe der gepfändeten Sachen auch noch später verlangen, wenn er darlegt und glaubhaft macht, dass er von der Pfändung keine Kenntnis hatte oder aus einem anderen wichtigen Grund an der Einhaltung der Frist gehindert war. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich ggfs. Vom Gerichtsvollzieher bestätigen zu lassen, wann der Schuldner nachweislich Kenntnis von der Zwangsräumung hatte.

    Unterschiedliche Fristen in Bezug auf Zwangsräumung und Abgabe der eV

    Die Frist zur Herausgabe der gepfändeten Sache ist nicht zu verwechseln mit der Frist zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (früher Offenbarungseid). Die Frist für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beträgt in der Regel zwei Wochen ab Zustellung der Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.

    Überlegen Sie sorgfältig, ob Sie einen eventuellen Räumungsbefehl einschränken

    In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, einen Räumungsauftrag einzuschränken. Eine Beschränkung kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn der Schuldner nur einen Teil der Wohnung bewohnt und der Vermieter nur diesen Teil räumen lassen möchte. Eine Beschränkung kann auch sinnvoll sein, wenn der Schuldner wichtige Unterlagen oder Gegenstände in der Wohnung hat, die er dringend benötigt.

    Eine Beschränkung des Räumungsauftrags ist jedoch nur möglich, wenn der Vermieter und der Gerichtsvollzieher damit einverstanden sind. Der Vermieter muss seine Forderungen und Wünsche klar formulieren und dem Gerichtsvollzieher mitteilen. Der Gerichtsvollzieher prüft dann, ob eine Beschränkung des Räumungsauftrags rechtlich möglich und praktisch durchführbar ist.

    Eine Beschränkung des Räumungsauftrages ist nur in Ausnahmefällen möglich. Hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse an einer vollständigen Räumung, wird das Gericht in der Regel keine eingeschränkte Räumungsverfügung erlassen. Es ist daher ratsam, sich in solchen Fällen anwaltlich beraten zu lassen, um die besten Möglichkeiten zu prüfen.

  • Lohnpfändung: Tricks und Schliche

    Lohnpfändung: Tricks und Schliche

    Wann lässt sich Lohn pfänden?

    Bei einer Lohnpfändung wird ein Teil des Lohns eines Arbeitnehmers abgezogen, um Schulden zu begleichen. Dabei gibt es einiges zu beachten:

    • Titel: Für eine Lohnpfändung benötigt der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel, zum Beispiel einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid.
    • Freibetrag: Der Arbeitnehmer hat einen Freibetrag, der nicht gepfändet werden darf. Dieser Freibetrag richtet sich nach der Höhe des Nettoeinkommens, der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen und der Steuerklasse.
    • Pfändungsbeschluss: Der Arbeitgeber muss einen Pfändungsbeschluss erhalten, bevor er das Gehalt des Arbeitnehmers pfänden kann.
    • Benachrichtigung des Arbeitnehmers: Der Arbeitnehmer muss über die Pfändung seines Gehalts informiert werden und hat das Recht, der Pfändung zu widersprechen.
    • Überweisung an den Gläubiger: Der Arbeitgeber muss den gepfändeten Betrag an den Gläubiger überweisen.
    • Laufende Überprüfung: Die Pfändung endet nicht automatisch, sondern muss laufend überprüft werden. Ändert sich die finanzielle Situation des Arbeitnehmers, kann sich auch die Höhe des Freibetrages ändern.

    Wichtig ist, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einer Lohnpfändung an die gesetzlichen Vorgaben halten, um Streitigkeiten und Probleme zu vermeiden.

    P-Konto – Pfändungsschutzkonto

    P-Konten haben sich zu einem beliebten Mittel entwickelt, um Gläubigern die Durchsetzung berechtigter Forderungen, z.B. im Rahmen einer Lohnpfändung, zu erschweren. Da der Gesetzgeber die Vergabe von P-Konten nicht besonders stark reglementiert hat, kann praktisch jeder nach Belieben ein P-Konto einrichten. Ob eine „wirtschaftliche Notwendigkeit“ für die Einrichtung besteht, wird von der Bank nicht geprüft. Da sich P-Konten im geregelten Zahlungsverkehr nicht von „normalen“ Konten unterscheiden, besteht aus diesem Grund auch keine besonders hohe Hemmschwelle, eine solche „Pfändungsbremse“ in Anspruch zu nehmen.

    Zu schneller Verzicht auf Lohnpfändung

    Nicht wenige Gläubiger stellen sofort alle Inkassomaßnahmen ein und verzichten auf Lohnpfändungen, wenn ihnen der Schuldner glaubhaft versichert, dass ein P-Konto besteht. In vielen Fällen wird aber die Pfändungsfreigrenze regelmäßig überschritten, so dass eine Lohnpfändung wirtschaftlich durchaus Sinn macht.

    vielfältige Lohnzulagen üblich

    Heutzutage ist es in immer mehr Betrieben wieder üblich, neben dem Urlaubsgeld weitere Zahlungen zu den 12 Monatsgehältern zu leisten. Neben einem weiteren Monatsgehalt werden in vielen Betrieben in zum Teil unregelmäßigen Abständen tarifliche Zulagen gezahlt. Diese Zulagen unterliegen jedoch nur dann der Pfändung, wenn die Pfändung auch bei der jeweiligen Bank eingetragen ist.

  • Teile und werde beherrscht!

    Teile und werde beherrscht!

    Nix, divide et impera! (lat. für teile und herrsche!) Teileigentum kann ganz schön tricky sein.

    Die gebeutelten Teileigentümer

    Erschwerung der Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

    Zwangsversteigerung äußerst kompliziert

    Wird ein Miteigentumsanteil an einer Immobilie zwangsversteigert, haben die übrigen Miteigentümer in der Regel kein direktes Mitspracherecht. Der Miteigentümer, dessen Miteigentumsanteil versteigert wird, hat einen Anspruch auf den Versteigerungserlös, die übrigen Miteigentümer haben ein Zurückbehaltungsrecht.

    Kein Haftungsübergang auf Miteigentümer

    Die Höhe des Versteigerungserlöses hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Wert der Immobilie, dem aktuellen Marktumfeld und dem Versteigerungsverfahren selbst. Der erzielte Erlös wird dann in der Regel entsprechend den Miteigentumsanteilen an der zwangsversteigerten Immobilie aufgeteilt. Reicht der Versteigerungserlös nicht aus, um die Forderung des Gläubigers zu decken, haftet der Miteigentümer, dessen Anteil versteigert wurde, für den Restbetrag.

    Teileigentum

    Ein Teileigentum ist eine Form des Eigentums an einer Immobilie, bei der ein Eigentümer das alleinige Recht an einem bestimmten Teil der Immobilie hat, während andere Eigentümer an anderen Teilen der Immobilie beteiligt sind. Teileigentum kommt in der Regel bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten, wie z.B. Eigentumswohnungen oder Apartmentkomplexen, vor.

    Im Falle von Teileigentum hat jeder Eigentümer das alleinige Eigentum an seiner Einheit, die aus einem bestimmten Teil der Immobilie besteht, wie z.B. einer Wohnung oder einem Büro. Gleichzeitig teilen sich alle Eigentümer das Eigentum an den gemeinschaftlichen Teilen der Immobilie, wie z.B. dem Dach, dem Treppenhaus, der Aufzugsanlage oder dem Grundstück. Die Rechte und Pflichten der Eigentümer sind in einer Teilungserklärung und einer Gemeinschaftsordnung geregelt.

    Die Eigentümergemeinschaft muss gemeinsam Entscheidungen treffen, die alle Eigentümer betreffen, wie z.B. die Instandhaltung der gemeinschaftlichen Teile oder die Verwaltung der finanziellen Mittel der Eigentümergemeinschaft. In der Regel wird hierfür eine Eigentümerversammlung einberufen, auf der alle Eigentümer ihre Stimme abgeben können.

    Teileigentum ermöglicht es den Eigentümern, ihr Eigentum an einem bestimmten Teil der Immobilie zu besitzen und zu nutzen, während sie gleichzeitig die Kosten und Verantwortung für die gemeinschaftlichen Teile der Immobilie mit anderen Eigentümern teilen.

    Möglichkeit des Anteilserwerbs

    Die übrigen Miteigentümer haben in der Regel die Möglichkeit, den versteigerten Anteil selbst zu erwerben. Sie nehmen einfach aktiv am Versteigerungsverfahren teil und bieten auf den Anteil.

    Ist auf dem Grundstück, an dem ein Miteigentumsanteil besteht, ein Grundpfandrecht eingetragen, hat dies Auswirkungen auf die Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils.

    Grundpfandrecht

    Grundpfandrechte sind Rechte, die einem Gläubiger als Sicherheit für eine Forderung an einer Immobilie eingeräumt werden. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um ein Pfandrecht an einem Grundstück oder an einem grundstücksgleichen Recht, wie beispielsweise einem Erbbaurecht.

    Es gibt verschiedene Arten von Grundpfandrechten, wie beispielsweise:

    Hypothek: Eine Hypothek ist ein Pfandrecht an einem Grundstück, das als Sicherheit für eine Forderung eingeräumt wird. Die Hypothek wird in der Regel bei einem Kredit zur Finanzierung eines Grundstücks oder eines Gebäudes eingeräumt.

    Grundschuld: Eine Grundschuld ist ein Pfandrecht an einem Grundstück, das als Sicherheit für eine Forderung eingeräumt wird. Im Gegensatz zur Hypothek kann eine Grundschuld jedoch auch für andere Arten von Krediten oder Forderungen eingeräumt werden.

    Rentenschuld: Eine Rentenschuld ist ein Pfandrecht an einem Grundstück, bei dem der Gläubiger eine regelmäßige Zahlung vom Eigentümer erhält. Im Gegensatz zur Hypothek oder Grundschuld wird bei einer Rentenschuld nicht das gesamte Grundstück verpfändet, sondern nur ein Teil davon.

    Grundpfandrechte werden in der Regel im Grundbuch eingetragen und können bei einer Zwangsversteigerung des Grundstücks dazu führen, dass der Gläubiger bevorzugt aus dem Erlös bedient wird, bevor andere Gläubiger oder Miteigentümer Ansprüche geltend machen können.

    Das Grundpfandrecht ist eine Art Sicherheit für den Gläubiger, der dem Grundstückseigentümer Geld geliehen hat. Kann der Grundstückseigentümer die Schuld nicht zurückzahlen, hat der Gläubiger das Recht, das Grundstück zu versteigern und den Erlös zur Tilgung der Schuld zu verwenden.

    Ist auf dem Grundstück ein Grundpfandrecht eingetragen, das noch nicht vollständig getilgt ist, so hat der Gläubiger das Recht, den Miteigentumsanteil zwangsversteigern zu lassen, um sich aus dem Grundpfandrecht zu befriedigen. In diesem Fall wird der Versteigerungserlös zunächst zur Befriedigung des Gläubigers verwendet, bevor der verbleibende Betrag unter den Miteigentümern aufgeteilt wird.

    Wichtig ist jedoch, dass der Miteigentümer, dessen Anteil versteigert wird, nicht für die Schulden des anderen Miteigentümers haftet. Jeder Miteigentümer haftet nur für seinen Anteil an der Immobilie.

    Vorkaufsrecht hemmt Zwangsversteigerung

    Ist ein Grundstück, an dem Miteigentum besteht, mit einem Vorkaufsrecht belastet, hat dies Auswirkungen auf die Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils.

    Ein Vorkaufsrecht gibt einem Dritten das Recht, ein Grundstück zu einem bestimmten Preis zu erwerben, bevor es an andere Käufer verkauft werden darf. Wird also ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück zwangsversteigert, muss der Vorkaufsberechtigte informiert werden und hat dann die Möglichkeit, das Grundstück zu dem im Vorkaufsvertrag festgelegten Preis zu erwerben.

    Übt der Vorkaufsberechtigte sein Vorkaufsrecht aus, wird der Miteigentumsanteil nicht mehr in der Zwangsversteigerung verkauft. Übt der Vorkaufsberechtigte sein Vorkaufsrecht nicht aus, kann der Miteigentumsanteil in der Zwangsversteigerung verwertet werden. In diesem Fall kann der Vorkaufsberechtigte jedoch nach der Versteigerung sein Vorkaufsrecht gegenüber dem Ersteher des Miteigentumsanteils ausüben, indem er das Grundstück zum vereinbarten Preis kauft.

    Das Vorkaufsrecht hat erhebliche Auswirkungen auf das Zwangsversteigerungsverfahren und verlangsamt es erheblich, da der Vorkaufsberechtigte benachrichtigt werden muss. Außerdem muss ihm eine Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts eingeräumt werden.

    Die Krux mit den Miteigentümern

    Im Einzelfall kann es mit erheblichem Aufwand verbunden sein, die übrigen Miteigentümer eines Grundstücks ausfindig zu machen. Dies hängt von verschiedenen Faktoren wie der Art des Grundstücks, der Dauer des Eigentums, der Größe des Grundstücks und der Anzahl der Miteigentümer ab.

    Wenn es nur wenige Miteigentümer gibt und diese noch in Kontakt stehen, kann es relativ einfach sein, sie ausfindig zu machen. Wenn es jedoch viele Miteigentümer gibt und die Eigentumsverhältnisse komplex sind, kann es schwieriger und zeitaufwändiger sein, alle Miteigentümer ausfindig zu machen und zu kontaktieren.

    Es ist auch viel schwieriger, Miteigentümer ausfindig zu machen, die im Ausland leben oder häufig ihren Wohnsitz wechseln. In diesem Fall kann es erforderlich sein, private Ermittler oder Rechtsanwälte einzuschalten, um die Miteigentümer ausfindig zu machen.

    Es ist jedoch wichtig, alle Miteigentümer ausfindig zu machen und sie über die bevorstehende Zwangsversteigerung zu informieren, damit sie ihre Rechte und Interessen wahren können. Wenn dies nicht geschieht und ein Miteigentümer nicht über die Versteigerung informiert wird, kann dies zu rechtlichen Problemen führen und den Verkauf ungültig machen.

  • Nimm du den Titel!

    Nimm du den Titel!

    Abtretung von Forderungen auf einen neuen Gläubiger.

    Welche Forderungen können übertragen werden?

    Titulierte Forderungen, d.h. Forderungen, die bereits gerichtlich festgestellt sind, gehen durch Verkauf oder Erbschaft auf einen neuen Rechtsnachfolger über.

    Die Rechtsnachfolge in titulierte Forderungen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Nach § 727 BGB kann der Gläubiger einen Vollstreckungstitel, also zum Beispiel ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid, an einen Dritten abtreten (verkaufen). Die Abtretung bedarf jedoch der Zustimmung des Schuldners, wenn der Vollstreckungstitel noch nicht vollstreckbar ist.

    Ist der Vollstreckungstitel bereits vollstreckbar, geht die Forderung automatisch auf den Rechtsnachfolger über. Der Schuldner hat dann keine Möglichkeit mehr, die Abtretung zu verhindern.

    Im Erbfall geht die titulierte Forderung auf den Erben über. Der Erbe tritt in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein und übernimmt somit auch die titulierte Forderung.

    Wie geht die Forderung über?

    Eine titulierte Forderung kann auf einen neuen Gläubiger übertragen werden, indem der alte Gläubiger seine Forderung an den neuen Gläubiger abtritt. Dazu ist ein Abtretungsvertrag zwischen dem alten und dem neuen Gläubiger erforderlich.

    Eine Abtretungsvereinbarung kann schriftlich oder mündlich getroffen werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Abtretung schriftlich festzuhalten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Die Abtretungsvereinbarung sollte insbesondere die Höhe der Forderung, die beteiligten Parteien und den Zeitpunkt der Abtretung enthalten.

    Mit der Unterzeichnung des Kauf- und Abtretungsvertrages gehen die Forderungen mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Gläubiger über. Sind Grundstücke grundstücksgleiche Rechte oder bereits titulierte Forderungen vom Kauf betroffen, muss der Kaufvertrag notariell beurkundet werden.

    Der Schuldner muss nicht über die Abtretung informiert werden, wenn die Forderung tituliert, bzw. vollstreckbar ist. Der neue Gläubiger kann daher dem Schuldner schriftlich mitteilen, dass er nunmehr Gläubiger der titulierten Forderung ist. Die Mitteilung sollte insbesondere die Höhe der Forderung, die beteiligten Parteien und den Zeitpunkt der Abtretung enthalten.

    Zu beachten ist, dass die Abtretung einer titulierten Forderung nur wirksam ist, wenn der Vollstreckungstitel bereits vollstreckbar ist. Ist der Vollstreckungstitel noch nicht vollstreckbar, muss der Schuldner der Abtretung zustimmen. Die Zustimmung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Es empfiehlt sich jedoch, die Zustimmung schriftlich einzuholen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

    Ist der Vollstreckungstitel bereits vollstreckbar, geht die Forderung automatisch auf den neuen Gläubiger über und es bedarf keiner Zustimmung des Schuldners. In diesem Fall sollte der neue Gläubiger dem Schuldner jedoch eine Mitteilung über die Abtretung der Forderung zukommen lassen.

    Wer trägt die Kosten der Übertragung der Forderung?

    Die Kosten der Übertragung einer titulierten Forderung auf einen Rechtsnachfolger können grundsätzlich nicht auf den Schuldner abgewälzt werden.

    Die Kosten der Übertragung einer Forderung auf einen Dritten oder einen Erben gehören grundsätzlich zu den eigenen Aufwendungen des Gläubigers und können nicht als Verzugsschaden o.ä. gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden.

    Gemäß § 788 Abs. 1 Satz 1 ZPO hat der Gläubiger die Kosten der Zwangsvollstreckung selbst zu tragen, es sei denn, der Schuldner befindet sich im Verzug und hat die Kosten dadurch verursacht. Dies bedeutet, dass die Kosten der Forderungsabtretung in der Regel nicht dem Schuldner auferlegt werden können, es sei denn, der Schuldner hat die Kosten verursacht, z. B. durch Verzögerung der Abtretung oder eine sonstige schuldhafte Pflichtverletzung.

    Es ist jedoch möglich, dass Gläubiger und Rechtsnachfolger eine vertragliche Vereinbarung treffen, wonach der Rechtsnachfolger die Kosten der Umschreibung trägt. Eine solche Vereinbarung kann jedoch nicht einseitig zu Lasten des Schuldners getroffen werden und bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Schuldners.

    Schlussbemerkung
    Die Abtretung einer titulierten Forderung ist eigentlich trivial. Sicherheitshalber sollte jedoch der Schuldner über den Gläubigerwechsel informiert werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass alle bisher angefallenen Vollstreckungskosten ausdrücklich in die Abtretungsvereinbarung aufgenommen werden.

  • Kasse leer?

    Kasse leer?

    Wie Sie Ihr Unternehmen kurzfristig mit Liquidität versorgen!

    Zahlungsschwierigkeiten kommen in der Regel nicht von heute auf morgen. Meist kündigen sie sich lange im Voraus an. Oft sind es Großkunden, die von einem Tag auf den anderen einseitig die Zahlungsziele verlängern und so manches gesunde Unternehmen in eine bedrohliche Lage bringen können. Wenn es sich dann noch um einen wichtigen Kunden handelt, macht so mancher Unternehmer den Fehler, dem Kunden mehr entgegenzukommen, als für die Zahlungsfähigkeit des eigenen Unternehmens gesund ist.

    Der gefürchtete Domino-Effekt

    Wenn das eigene Unternehmen durch den Zahlungsverzug einiger weniger Kunden in existenzielle Schwierigkeiten gerät, ist es an der Zeit, das Forderungsmanagement zu überdenken. Da sich dies in den meisten Unternehmen aber nicht auf Knopfdruck ein- und ausschalten lässt, sollte der Liquiditätsengpass zunächst oberste Priorität haben. Für den Anfang gibt es einige praktikable Maßnahmen, die zum Teil relativ schnell umgesetzt werden können:

    • Kreditlinie: Die Erhöhung der Kreditlinie ist der mit Abstand schnellste Weg zu frischem Geld. Allerdings ist dafür eine zeitnahe Buchhaltung notwendig, damit ich beim Bankgespräch die ohnehin notwendigen Unterlagen schon parat habe. Aber wie das so ist mit schnellen Mitteln, beim Betriebsmittelkredit über die Hausbank werden schnell mal zweistellige Sollzinsen fällig. Eine Erweiterung der Kreditlinie ist zwar schnell möglich, kostet aber immens hohe Zinsen.
    • Eigenkapital: Je nach Unternehmensstruktur ist die Zuführung von Eigenkapital eine günstige und ebenfalls schnelle Möglichkeit, dem Unternehmen frisches Kapital zuzuführen. Der entscheidende Vorteil gegenüber einem Bankkredit ist sicherlich die Möglichkeit, Zinsen und Tilgung beliebig zu stunden oder sogar vom Betriebsergebnis abhängig zu machen.
    • Zahlungsziele: Was Sie in die Bredouille bringt, können Sie vielleicht auch bei anderen anwenden. Verlängern Sie Ihre Zahlungsfristen! Je nach Art Ihres Geschäftspartners wird dies stillschweigend akzeptiert oder mit einem kleinen Aufschlag vereinbart. Fakt ist jedoch, dass nicht jeder Lieferant gerne als Bank missbraucht wird. Und in vielen Branchen ist es mittlerweile üblich, bei Zahlungsverzug des Kunden keine Rücksicht mehr auf die bestehende Geschäftsbeziehung zu nehmen.
    • Forderungsverkauf: Beim Forderungsverkauf ist zwischen dem Verkauf fälliger und dem Verkauf noch nicht fälliger Forderungen zu unterscheiden. Für fällige Forderungen wird sich eher ein Inkassounternehmen interessieren, während für den Verkauf von noch nicht fälligen Rechnungen eher ein Factoringunternehmen in Frage kommt. Der Verkauf zahlungsgestörter Forderungen an ein Inkassounternehmen geht schnell und bringt dem Unternehmen quasi über Nacht Liquidität. Allerdings muss für den Verkauf der noch nicht fälligen Rechnungen ein Vertrag mit der Factoringgesellschaft abgeschlossen werden, was in der Regel eine erhebliche vertragliche Vorlaufzeit erfordert. Zudem ist Factoring für die meisten Branchen unter dem Strich zu teuer, da die Factoringgesellschaft einen Teil des Gesamtumsatzes als Factoringgebühr kassiert. Beim Verkauf zahlungsgestörter Forderungen wird lediglich ein Abschlag auf die zu verkaufende Rechnung vorgenommen. Dies ist unter dem Strich deutlich günstiger, da die zu verkaufende Rechnung nur einen Bruchteil des Gesamtumsatzes ausmacht.
    • Inkasso: Oft eine der letzten Möglichkeiten, die Unternehmer in Betracht ziehen, um offene Forderungen einzutreiben. Dabei handelt es sich erwiesenermaßen um eine der effektivsten und effizientesten Methoden offene Posten zu reduzieren. Gezielte Inkassomaßnahmen führen in weit über 70 % der Fälle innerhalb von 3 bis 7 Tagen zum Forderungsausgleich. Da der Schuldner einer überfälligen Forderung zudem die Inkassokosten zu tragen hat, geht der Unternehmer kein unnötiges Kostenrisiko ein. Denn der Schuldner muss – gesetzlich geregelt – die ihm entstandenen Inkassokosten erstatten.

    Fazit
    In den meisten Fällen akuter Liquiditätsengpässe gibt es sinnvolle und kurzfristig umsetzbare Möglichkeiten, sich schnell mit Liquidität zu versorgen.

  • Fehlendes Schutzbedürfnis einer Doppelzahlung (z.B. Gehalt)

    Fehlendes Schutzbedürfnis einer Doppelzahlung (z.B. Gehalt)

    Doppelzahlung steht hinten an

    Pfändungsschutzkonten sind bei Verbrauchern sehr beliebt, da sie das Einkommen des Kontoinhabers vor Pfändung schützen. Aus diesem Grund werden sie häufig eingerichtet. Allerdings stellt sich die Frage, bis zu welcher Höhe der Pfändungsschutz bei Doppelzahlungen greift.

    Wenn Arbeitnehmer oder andere Zahlungsempfänger aus irgendeinem Grund eine Doppelzahlung erhalten, können sie theoretisch eine Anpassung der Pfändungsfreigrenze verlangen. Sie argumentieren, dass es sich um eine Zahlung handelt, die dem Kontoinhaber zu Unrecht zugeflossen ist. Das Landgericht Köln folgte dieser Argumentation jedoch nicht.

    Dem stünden die berechtigten und vor allem titulierten Ansprüche der anderen Gläubiger entgegen. Das bedeutet, dass der Kontoinhaber in diesem Fall keine Anpassung der Pfändungsfreigrenze verlangen kann, um sich vor einer Pfändung zu schützen. Der neue Gläubiger, in diesem Fall der Arbeitgeber, muss seine Forderung im Wege der Klage beim Prozessgericht geltend machen.

    Die Entscheidung des Landgerichts Köln entspricht jedoch der gängigen Praxis, insbesondere bei privat versicherten Schuldnern Pfändungen im Rahmen der Erstattung von Krankheitskosten vorzunehmen. Ähnliche Fälle gibt es auch bei der Pfändung von Umsatzsteuererstattungen.

    Insgesamt zeigt dieser Fall, dass es trotz des Pfändungsschutzes für P-Konten einige Ausnahmen gibt, bei denen der Schutz nicht greift. Es ist daher wichtig, sich genau über die Voraussetzungen und Ausnahmen des Pfändungsschutzes bei P-Konten zu informieren, um bei Doppelzahlungen oder anderen Problemen optimal geschützt zu sein.

    Pfändungsfreigrenzen

    Pfändungsfreigrenzen spielen im deutschen Rechtssystem eine wichtige Rolle. Sie legen fest, welcher Teil des Einkommens, des Vermögens oder sonstiger Zahlungen vor einer Pfändung geschützt ist. Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen ist gesetzlich geregelt und orientiert sich am aktuellen Sozialhilfeniveau.

    Die Pfändungsfreigrenzen sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) und in anderen Gesetzen wie dem Einkommensteuergesetz und dem Sozialgesetzbuch II festgelegt. Sie sollen sicherstellen, dass Schuldner trotz ihrer Schulden einen gewissen Lebensstandard aufrechterhalten können und nicht in die Armut abrutschen.

    Die Pfändungsfreigrenzen gelten für verschiedene Einkommensarten wie Arbeitseinkommen, Renten, Arbeitslosengeld und Unterhalt. Sie berücksichtigen auch die Anzahl der Unterhaltsberechtigten wie Ehepartner oder Kinder, für die der Schuldner aufkommt.

    Für Arbeitseinkommen gilt beispielsweise ab dem 01.07.2023 eine Pfändungsfreigrenze von 1.410 Euro pro Monat für alleinstehende Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtungen. (Vor dem 01.07.2023 liegt die Pfändungsfreigrenze bei 1.340 €.)

    Auch das Vermögen ist durch Pfändungsfreigrenzen geschützt. So sind zum Beispiel der notwendige Hausrat und bestimmte Gebrauchsgegenstände wie Kleidung und Möbel vor einer Pfändung geschützt.

    Es gibt aber auch Ausnahmen von den Pfändungsfreigrenzen. So können zum Beispiel Altschulden, Unterhaltsschulden oder Steuerschulden zu einer höheren Pfändung führen. Auch bei einer gütlichen Einigung kann der Schuldner freiwillig auf Teile seines Einkommens oder Vermögens verzichten.

    Insgesamt stellen die Pfändungsfreigrenzen einen wichtigen Schutzmechanismus für Schuldner in Deutschland dar. Sie sollen sicherstellen, dass trotz Schulden ein gewisser Lebensstandard erhalten bleibt. Schuldner sollten sich aber immer bewusst sein, dass es Ausnahmen gibt und im Zweifelsfall trotzdem gepfändet werden kann. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um möglichen Risiken vorzubeugen.

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