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Fluggast verzichte nicht auf deine Rechte


„Pilot: Der einzige der stört, ist der Passagier!“

– frei überliefert

Es könnte alles so einfach sein. Flug buchen, fliegen, ankommen. Doch die Realität sieht anders aus: Flug gebucht, Flug verspätet, Flug verspätet, Flug gestrichen.

Bei den meisten Fluggesellschaften fühlt man sich eher als Störfaktor denn als willkommener Gast. Flugzeuge sind überbucht, Abflugzeiten reine Makulatur und der Teufel steckt oft im Kleingedruckten. Die gesetzlichen Änderungen der Fluggastrechte in Europa haben den Fluggästen inzwischen zumindest einige Möglichkeiten gegeben, sich ein wenig zu wehren.

umfangreiche Fluggastrechte

Leider greifen die neuen Gesetze zu den Fluggastrechten in den meisten Fällen viel zu kurz. Entschädigung hin oder her. Niemand bucht einen Flug in der Hoffnung, durch eine Entschädigungszahlung reich zu werden. Kein Flughafen kann so schön sein, dass ich dort meine kostbare Freizeit totschlagen möchte. Aber für den einen oder anderen ist es eine Möglichkeit, seinem Ärger Luft zu machen.

1.000 € und mehr als Schadensersatz möglich

Die möglichen Ansprüche gegen das Luftfahrtunternehmen sind sehr unterschiedlich und können in bestimmten Konstellationen sogar kumulieren. Vor diesem Hintergrund ist es für viele Geschädigte interessant zu erfahren, dass die Entschädigungszahlungen auch in der Summe Beträge von 1.000 € und mehr erreichen können.

Anspruchsgrundlagen

Die Fluggesellschaft kann für folgende Schäden haftbar gemacht werden

  1. Eine Ausgleichszahlung für eine einfache Flugverspätung.
    • Diese ist gestaffelt nach der Dauer der Verspätung und kann bis zu 600 € betragen.
  2. Ersatz der Kosten, die zu einer konkreten Vermögensminderung geführt haben.
    • Durch die Annullierung oder Verspätung eines Fluges können dem geschädigten Fluggast auch tatsächliche Kosten entstanden sein. Diese sind in der Regel voll erstattungsfähig.

Entschädigung für entgangenen Gewinn, der einem nicht erzielten Vermögenszuwachs entspricht.

Unter Umständen sind noch weitere Szenarien denkbar, die aber wegen ihrer Seltenheit nicht wirklich erwähnt werden sollen.

Gefahrloses Durchsetzen der Ansprüche

Wie bereits aus dem Begriff Fluggastrechte hervorgeht, ist der Fluggast bei berechtigten Ansprüchen kein Bittsteller. Reagiert die Fluggesellschaft auf eine einfache Aufforderung zur unkomplizierten Abwicklung der bestehenden Ansprüche nicht angemessen, kann der Anspruch risikolos (und in vielen Fällen sogar kostenfrei) an einen Rechtsdienstleister übergeben werden.

Ob ein Inkassodienstleister oder ein Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt wird, mag Geschmackssache sein. Muss der Gläubiger jedoch das gesamte Mahnverfahren durchlaufen, ist der Inkassodienstleister aufgrund der geringeren Gebühren für reine Inkassodienstleistungen grundsätzlich die günstigere Wahl.

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