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Kategorie: Inkasso

Als Inkasso wird im Allgemeinen die Einziehung fälliger Forderungen bezeichnet.  Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich um eine eigene oder eine fremde Forderung handelt. Firmen, die gewerbsmäßige Inkassodienste anbieten, werden offiziell als Inkassounternehmen bezeichnet.

  • Branchenlösungen: Inkasso als Maßanfertigung

    Branchenlösungen: Inkasso als Maßanfertigung

    Sich zu versichern ist eine Wette, die nur mit Pech gewonnen wird.

    Erich Wegener – Zyniker

    Inkasso nach Branchen: Immer den Blick auf die individuelle Situation

    Jede Branche ist anders, folgt eigenen Gesetzmäßigkeiten und weist bestimmte Eigenschaften aus, die auf andere Geschäftszweige nicht so ohne weiteres zu übertragen sind. Nicht nur, dass jeder Sektor sein eigenes Schuldnerverhalten hat, zum Teil weichen diese sogar innerhalb eines eigentlich vergleichbaren Geschäftsfeldes voneinander ab. Ein Inkassoverfahren, das mit jeder Branche gleich verfährt, kann daher nur selten zum gewünschten Erfolg führen. Aus diesem Grund ist Inkasso nach Branchen ein guter Weg, um seine Forderungen erfolgreich durchzusetzen.

    Jede Branche „tickt“ anders

    Wenn zum Beispiel Banken oder Versicherungen Forderungen erheben, übergeben sie diesen Vorgang heute oft einem Inkassounternehmen. Nicht anders verhalten sich viele Betreiber von Online-Shops oder E-Commerce. Energieversorger müssen anders vorgehen als der Versandhandel, Baumärkte anders als Getränkehändler. Die Problemstellungen sind individuell, die Lösungsansätze ebenfalls. Daher müssen für jede Teilbereich entsprechende Handlungsempfehlungen erarbeitet werden, die nicht als „Vordruck“ oder Serienbrief verfasst werden können. Hier setzt Inkasso nach Branchen an. Viele Branchen – inklusive Banken und Versicherungen – haben früher ihr Inkasso selbst betrieben. Doch erstens war der Aufwand zu groß und zweitens ging die Rechnung auch betriebswirtschaftlich nicht auf. Aufgrund dieser Tatsachen haben immer mehr Unternehmen auf das Inkasso nach Sparten umgestellt. Was im Übrigen inzwischen auch für Banken, Versicherungen und Rechtsdienstleister für Fluggastrechte gilt.

    Spezialisten brauchen Spezialisten

    Kein Inkassounternehmen ist für jeden Geschäftsbereich gleichsam kompetent aufgestellt. Es wäre auch unsinnig, alle Branchen abzudecken, der logistische und organisatorische Aufwand wäre viel zu hoch. Sinnvoll ist es daher vielmehr, sich auf bestimmte Branchen zu fokussieren und dort möglichst umfangreiches Fachwissen anzusammeln. Dennoch gibt es natürlich Inkassoverfahren, die so überschaubar sind, dass dort keine speziellen Fachkenntnisse nötig sind. Auch hier kommt es also auf den Einzelfall an.

    Sinnvolle Unterteilung der Bereiche

    Um sich ein besseres Bild machen zu können, hilft es, verschiedene Bereiche zu gliedern. Eine solche Gliederung kann zum Beispiel aus „Handel und Vertrieb“, „Gewerbe und Handwerk“, „“Dienstleister“, „Heilberufe“ und „Freie Berufe“ bestehen. Inkasso nach Branchen funktioniert grundsätzlich ausgesprochen gut, weil bereits im Vorfeld klar ist, wie, entsprechend der jeweiligen Branche, am besten vorgegangen wird.

  • Factoring: ein Markt sahnt ab!

    Factoring: ein Markt sahnt ab!

    Einige Heilmittel sind gefährlicher als das Übel.

    frei nach Publilius Syrus (1. Jh. v.Chr.)

    Was ist Factoring?

    Factoring: der vertraglich vereinbarte wiederkehrende Verkauf von Rechnungen an eine Factoringgesellschaft. Factoring kann nur für Rechnungen in Anspruch genommen werden, die noch nicht fällig sind. Trotzdem scheint Lösung für immer mehr Unternehmen eine gute Wahl zu sein, wenn man den Aussagen der Verkäufer glauben schenken will. Tatsächlich ist Factoring jedoch nur für den kleinsten Teil der Unternehmer (bzw. der Marktteilnehmer, die keine Verbraucher sind) eine sinnvolle Finanzierungsmethode. Man bindet sich vertraglich mit allen Rechnungen an einen Anbieter und ist nicht mehr Herr über die Zahlungskonditionen, die verschiedenen Kunden spontan eingeräumt werden soll.

    Schafft Factoring Liquidität?

    Das Hauptargument für den wiederkehrenden Forderungsverkauf ist mit Sicherheit die sofortige Liquidität. Mit Rechnungsstellung bekommt der Unternehmer sein Geld und muss sich nicht mehr darum kümmern, ob seine Kunden die vereinbarten Zahlungsziele auch einhalten. Die Factoringgesellschaft legt jedoch größten Wert darauf, dass die Bonität des Schuldners de facto einen Zahlungsausfall ausschließt. Forderungen, frei nach den Gebrüdern Grimm; „die guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen“, zu übergeben, ist bei den Factoringgesellschaften nämlich ausgeschlossen.

    Aus unserer eigenen Markterhebung können wir jedoch berichten, dass sowieso über 95 % aller Kunden Rechnungen innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfrist begleichen. Unternehmer mit erhöhten Liquiditätserfordernissen können also genauso gut mit ihren Kunden kürzere Zahlungsziele vereinbaren.

    Fazit: die bessere Lösung ist die Verkürzung der Zahlungsfristen.

    Verhindert Factoring Forderungsausfall?

    Keiner kann in die Zukunft sehen. Jede noch so gute Bonitätsauskunft ist immer nur ein Blick in die Vergangenheit. Trotzdem ist ein gutes Risikomanagement heute in den meisten Firmen obligatorisch. Fragen Sie Bonitäten binnen Sekunden ab und lassen Sie Lieferungen und Leistungen stufenweise erfolgen.

    Das verbleibende Restrisiko liegt in den meisten Branchen und Unternehmen bei unter einem Prozent. Tatsächlich soll jedoch für die Abwälzung dieses Risikos an einen Forderungskäufer ein Vielfaches dieses Risikos als dauerhaft wiederkehrende Kosten akzeptiert werden! Wirtschaftlich ist das eine höchst bedenkliche Belastung für den Unternehmer, welche seine Waren und Dienstleistungen erheblich verteuert.

    Fazit: ein vielfaches des eventuellen Risikos, wird in laufende Kosten umgewandelt.

    Erhöht Factoring die Kreditwürdigkeit?

    Banken bewerten offene Posten, die älter sind als drei Monate, in vielen Branchen nur noch zu 50 % als einbringlich. Oder andersrum ausgedrückt: sie gehen davon aus, dass jede zweite dieser Forderungen abgeschrieben werden muss.

    In den meisten Branchen werden Rechnungen entweder sofort fällig gestellt, oder mit einer Frist von 8 Tagen versehen. Wenn mit dem neunten Tag die Zahlungserinnerung verschickt wird, ist also spätestens mit Ablauf des vierzehnten Tages die Übergabe an ein Inkassounternehmen angeraten. Die Übergabe an ein Inkassounternehmen ist jedoch nicht angeraten, wenn der Kunde glaubwürdige Gründe angebracht hat, die eine Zahlungsverzögerung akzeptabel machen. Oder vereinfacht ausgedrückt, der Kunde meldet sich von sich aus und stellt die Zahlung binnen Tagen in Aussicht.

    Wer seine offenen Posten konsequent in „gut und böse“ unterteilt und „die Bösen“ schnell an ein Forderungsinkasso übergibt, wird auch ohne Factoring seine Kreditwürdigkeit nachhaltig steigern.

    Fazit: selbst ein Unternehmerkredit ist unterm Strich günstiger.

    Steigert Factoring die Kernkompetenzen?

    Mitarbeiter, die sich in der Vergangenheit mit dem Mahnwesen rumschlagen mussten, stehen ab sofort für andere Aufgaben zur Verfügung. Heißt es …

    Es gibt aber auch die Möglichkeit mit Ablauf der Zahlungsfrist einen „Zufriedenheitsanruf“ bei seinem Kunden durchzuführen. So werden frühzeitig eventuell drohende Zahlungsausfälle lokalisiert und es lässt sich entsprechend gegensteuern. Ganz zu schweigen von dem wichtigen Feedback der Kunden, welche in zukünftige Produkte oder Dienstleistungen einfließen können.

    Fazit: wer sein Mahnwesen als Kundenbindungsinstrument sieht, gewinnt doppelt.

  • Drastische Senkung der Inkassogebühren

    Drastische Senkung der Inkassogebühren

    Will der Neid sich doch zerreißen, lass ihn seinen Hunger speisen.

    Johann Wolfgang von Goethe (1749–1832)

    Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht beschlossen

    Allen Änderungswünschen zum Trotz wurde der Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2019 am 27.11.2020 vom Bundestag fast vollständig übernommen und beschlossen. Neben erheblichen weiteren Aufklärungspflichten, sinken im Schnitt die Inkassogebühren um fast 40 %. Betroffen sind sämtliche Rechtsdienstleister, die sich im Inkassobereich betätigen. Vor allem den Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen geht die Neuregelung zu weit. Anwaltskanzleien, welche nicht auf Inkasso spezialisiert sind, zahlen bei ihrer Dienstleistung drauf.

    Rechtsdienstleistung: ein hoch regulierter Markt mit Erlaubnisvorbehalt

    In Deutschland ist es nur registrierten Inkassodienstleistern und RechtsanwältInnen erlaubt, Inkassodienstleistungen zu erbringen. Damit sind neben rund 170.000 RechtsanwältInnen noch rund 2.100 weitere MarktteilnehmerInnen (natürliche oder juristische Personen) befähigt, im gesetzlichen Sinne. Die Hauptunterscheidung liegt jedoch eher im steuerrechtlichen Bereich: während Rechtsanwälte grundsätzlich freiberuflich tätig sind, betreiben die Inkassounternehmen ein Gewerbe. Frei übersetzt: die Rechtsanwälte rechnen gemäß der gesetzliche Honorarordnung (heute RVG, bis 2004 BRAGO) ab und die Inkassounternehmen können sich daran orientieren.

    Freiberufler versus Gewerbetreibende

    In weiten Teilen des vorgerichtlichen und des gerichtlichen Mahnwesens ist die Arbeit der Rechtsanwälte und Inkassodienstleister absolut identisch. Dies führte in der Vergangenheit oft zu Missverständnissen und fehlerhafter Darstellung der Leistungen aus der jeweils anderen Fraktion. So wird es zum Beispiel noch bis zum 01.10.2021 so sein, dass beim Inkassounternehmer 25 € für einen Mahnbescheid zu bezahlen sind. Dieser Betrag wird unabhängig von der Höhe des Streitwertes fällig und ist damit grundsätzlich wesentlich günstiger, als dieselbe Leistung über einen Rechtsanwalt oder über eine Rechtsanwältin. Damit ist jedoch ab dem 01.10.2021 Schluss! Der Gesetzgeber hat eingesehen, dass dieselbe Leistung auch denselben Kosten- oder Honoraranspruch auslöst. Und zwar unabhängig davon, ob derjenige Gewerbetreibender oder Freiberufler ist.

    Schuldnerschutz auf Kosten der ehrlichen Kunden

    Aus Sicht des BMJV (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) handelt es sich bei den Inkassodienstleistungen um einen lukrativen Markt. Diese Sicht wurde u.M.n. uneingeschränkt aus einer Glosse der Verbraucherzentralen übernommen. Glosse, weil die Zufriedenheitsbefragung mit den bundesdeutschen Inkassodienstleistungen schwerpunktmäßig Schuldner mit fragwürdiger Zahlungsmoral erreichte. Die Rechtsgrundsätze: „Geld hat man zu haben“ und „Verträge sind einzuhalten“, wurden in dieser Befragung nicht nur ausgeblendet, sondern konterkariert. Viele Schuldner sehen ihre Zahlungsversäumnisse eher als Kavaliersdelikt. Dass der ehrliche Kunde dadurch mehr bezahlt, wird eher als „listig“ denn als asozial wahrgenommen. Solche Schuldner fühlen sich persönlich angegriffen, wenn für die Beitreibung der Forderung „plötzlich“ ein Inkassounternehmen auf der Matte steht.

    Säumige Schuldner können Firmen über Nacht ruinieren!

    Fazit

    Der Eine oder Andere mag sich fragen, worin denn jetzt die schlechte Nachricht liegt? Tatsächlich trifft diese Änderung die Falschen. Nicht die Inkassodienstleister oder die Rechtsanwälte werden die Leidtragenden dieser Änderungen sein. Die neuen Gebühren reichen nicht mehr aus, um kleine Forderungen wirtschaftlich zu inkassieren.

    Viele Rechtsdienstleister werden die Beitreibung dieser Forderungen entweder ablehnen oder mit Zuzahlungen durch den Gläubiger verknüpfen. Zuzahlungen, die der Schuldner aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen nicht erstatten muss. Damit fällt für viele Unternehmen die Möglichkeit flach, ihre Forderungen kostenneutral beitreiben zu lassen.

    Und der Ehrliche ist dann mal wieder der Dumme!

  • Außergerichtliches Inkasso | kostenneutrale Lösungen für Unternehmen

    Außergerichtliches Inkasso | kostenneutrale Lösungen für Unternehmen

    Vermögen dient zur Bequemlichkeit des Lebens, nicht das Leben zur Anhäufung des Vermögens.

    Saadi (1190-1283)

    Inkasso im B2B und B2C

    Günstig, schnell, wirksam: Lösungen im B2B-Inkasso orientieren sich am Bedürfnis der Unternehmer. Inkasso nützt nichts ohne Kenntnis der Gepflogenheiten. Speziell im B2B-Bereich finden sich oft individuelle Abreden. Werden diese nicht berücksichtigt, kann großer Schaden entstehen. Sowohl für den Gläubiger, als auch für den Schulnder.

    Lösungen für Zielgruppen

    Die Besonderheit beim außergerichtlichen Inkasso liegt in den Beitreibungsmaßnahmen, die ausschließlich in der Planung des Inkassobüros in Absprache mit dem Mandanten liegen. Eine große Anzahl Inkassounternehmer hat sich in diesem Bereich auf ganz bestimmte Problemgruppen spezialisiert. Seien es besonders hohe Forderungen oder auch das so genannte Mengeninkasso (Masseninkasso). Diese beiden Extreme verlangen von dem Inkassodienstleister einen hohen Spezialisierungsgrad, um für den Mandanten und natürlich auch für das Inkassounternehmen selbst, profitabel sein zu können.

    Finanzdienstleister mit Rechtsdienstleistungserlaubnis

    Die ISE deutsche Inkasso e.K. hat sich auf das Inkasso für Firmenkunden spezialisiert und hält für diese Rechtsdienstleistung kompetent geschulte Mitarbeiter und die entsprechende IT-Infrastruktur vor. Jedem seriösen Inkassounternehmer wird daran gelegen sein, seinem Mandanten einen geldwerten Vorteil durch seine Tätigkeit zu liefern. Dies ist mit Sicherheit eines der Hauptmerkmale eines guten Inkassounternehmens Wir zum Beispiel verstehen uns deswegen auch als Finanzdienstleister mit Rechtsdienstleistungserlaubnis.

    Vorgehen der ISE deutsche Inkasso e.K.

    Für die Kontaktaufnahme mit dem Schuldner nutzen wir neben der Post auch E-Mail und SMS. Unserer Erfahrung nach nehmen sehr viele Schuldner das Angebot wahr und nehmen mit uns Kontakt auf, um über die Bezahlung der Schulden zu sprechen. Unsere Mahnschreiben sind freundlich aber bestimmt. Von vornherein ist es unser oberstes Ziel, mit jedem Schuldner zu kommunizieren und auf Weiterungen so gut es geht zu verzichten. Die unterschiedlichen so genannten Eskalationsstufen haben wir aus jahrelanger Erfahrung mit Schuldnern entwickelt und führen u.M.n. zu einem für die Inkassobranche überdurchschnittlichen Zahlungsstrom.

    Vorteile auf einen Blick

    • Schnelle Realisierung der Forderung
    • Keine Belastung der Firmenliquidität
    • Entlastung des eigenen Personals
    • Kapazitäten fürs Kerngeschäft
    • Verbesserung des Ratings der Bank
    • Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit

    Unterscheidung für IKU erst seit 2008

    Am 01.07.2008 wurde das Rechtsdienstleistungsgesetzes eingeführt. Es regelt für Inkassounternehmen die beiden Bereiche gerichtliches und außergerichtliches Inkasso. Außergerichtliches Inkasso ist ein ganzes Paket von Maßnahmen. In der Hauptsache besteht es aus der Forderungsprüfung dem Mahnlauf. Inkassounternehmen dürfen seitdem das komplette gerichtliche Mahnverfahren durchführen. (Ausgenommen ist die so genannte Immobiliarvollstreckung.)

  • Debitorenmanagement: eine lästige Pflicht mit hohem Einsparpotenzial

    Debitorenmanagement: eine lästige Pflicht mit hohem Einsparpotenzial

    Der große Jammer mit den Menschen ist, dass sie so genau wissen, was man ihnen schuldet, und so wenig Empfindungen dafür haben, was sie anderen schulden.

    Franz von Sales (1567-1622)

    Der Begriff Debitorenmanagement leitet sich vom lateinischen Wort „debere“ ab, was „(jmd. etwas) schulden“ bedeutet. Vereinfacht ausgedrückt ist die Debitorenverwaltung dafür zuständig den Kunden, die aus Firmensicht die Debitoren darstellen, Rechnungen über die geleisteten Dienste bzw. die gelieferten Waren zu stellen. Das „Debitoren-Management“ ist nicht zu verwechseln mit der Debitorenbuchhaltung. Bei dieser handelt sich um einen untergeordneten Bereich des Debitorenmanagements, der sich in erster Linie neben der Buchung von Rechnungen auch mit Reklamationen und Gutschriften befasst. Die Begriffe werden oft nicht einheitlich, sondern fließend übergeordnet benutzt. In der Regel ist es treffender allgemein vom Debitorenmanagement zu sprechen. Darunter lässt sich dann auch das Kreditmanagement und das Forderungsmanagement zusammenfassen.

    Debitorenmanager

    Der allgemeine Kostendruck verlangt von Firmen heutzutage nicht nur ihre Waren und Dienstleistungen ständigen Verbesserungen – Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) – zu unterwerfen, sondern auch ein Umdenken im klassischen Debitorenmanagement. Aus dem Buchhalter wird heute mehr und mehr ein Debitorenmanager, der die Firmenbelange nicht nur – hierarchisch betrachtet – nach oben, sondern auch nach außen durchsetzen muss.

    Es geht nicht mehr alleine um das Schreiben von Rechnungen. Immer mehr Kunden erwarten heute kurze Lieferzeiten, aber lange Zahlungsziele. Die hieraus resultierenden Risiken eines Zahlungsaufalls einzuschätzen ist nicht immer ganz einfach. Zusätzlich ist noch der Vertrieb im eigenen Haus darauf angewiesen, den bestehenden und den potenziellen Kunden attraktive Zahlungskonditionen anbieten zu können. Ein Spagat, dem viele Firmen nur mit einem erhöhten Personalaufwand gerecht werden können.

    Outsourcing des Forderungsmanagements

    Eine Möglichkeit, wenigstens die internen Kosten nachhaltig zu senken, liegt im auslagern (outsourcen) des Mahnwesens. Eine Vielzahl von Inkassounternehmen hat sich speziell auf die Belange dieser Unternehmen spezialisiert und ist in der Lage komplette Firmenlösungen anzubieten. Kooperationen zwischen Unternehmern und Inkassodienstleistern führten in vielen Fällen sogar zu der Schaffung eigener Profit-Center, wie sich sehr gut am Beispiel des Otto-Versands und des „Inkasso-Riesen“ EOS nachvollziehen lässt. Es heißt, dass EOS innerhalb des Otto-Konzerns mehr zum Gewinn nach Steuern beiträgt, als das Warenhandelssegment.

    Vielfältige Kooperationsmöglichkeiten

    Der seriöse Inkassodienstleister von heute fährt nicht mehr persönlich beim Schuldner vorbei und versucht durch psychischen oder gar physischen Druck eine Zahlung zu erwirken. Seriöse Inkassounternehmen verstehen sich heute mehr und mehr als Bindeglied und verlängerter Arm des Unternehmers und sind in der Regel sehr darauf bedacht die Kundenbeziehung nicht zu stören.

    Gründe für die Beauftragung eines IKU

    • Im Namen des Gläubigers anrufen
    • Unter der Rufnummer des Gläubigers anrufen
    • Für den Gläubiger Zahlungsverhandlungen führen
    • Für den Unternehmer das Forderungsmanagement optimieren
  • Deutsche Inkassobranche sorgt für schwarze Zahlen

    Deutsche Inkassobranche sorgt für schwarze Zahlen

    Die berufsrechtlichen Regelungen der Inkassounternehmen sind in Deutschland im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) festgehalten. Das am 01.07.2008 eingeführte RDG löste das seit 1935 geltende Rechtsberatungsgesetz ab. Das oberste Ziel der gesetzlichen Regelung der rechtlichen Beratung soll es sein, den Rechtssuchenden vor unqualifiziertem Rechtsrat zu schützen. An diesem Ziel hat sich auch mit dem neuen RDG nichts geändert. Dabei wird von einer Rechtsdienstleistung gesprochen, sobald FREMDE Angelegenheiten eine rechtliche Prüfung im so genannten Einzelfall erforderlich machen.

    Rechte der Inkassounternehmer gestärkt

    Für die Inkassobranche war die Einführung des RDG ein großer Schritt nach vorne. Neben der verbesserten beruflichen Anerkennung und der später folgenden Berechnung der Inkassogebühren in Anlehnung an das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), folgte die Erlaubnis das vollständige gerichtliche  Mahnverfahren anbieten zu können. Die einzige Ausnahme stellt hier noch die Immobiliarvollstreckung dar, für die nach wie vor ein Rechtsanwalt beigezogen werden muss. Die meisten Inkassounternehmer sehen sich zudem eher als Finanzdienstleister mit Rechtsdienstleistungserlaubnis – wie auch der Inkasso-Service Ehlen – und sind durch die eindeutige Rechtslage selbst vor unseriösen Inkassodienstleistern geschützt, bzw. können sich durch die Inkassoverbände selbst schützen.

    Umfrage der Verbraucherzentrale

    Die Erhebung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen – kurz vzbv – zum Thema unseriöses Inkasso brachte einiges zu Tage, was Schuldner mit unseriösen Inkassounternehmen erlebt haben. Leider wurde diese Erhebung zu undifferenziert veröffentlicht. Da sich aufgrund der Fragestellung natürlich nur unzufriedene Schuldner meldeten, kann diese Studie nicht herangezogen werden, um die Arbeitsweise der Gesamtheit der Inkassobranche offenzulegen. Schuldner, die mit der Arbeitsweise von Inkassodienstleistern zufrieden sind, kommen in dieser Erhebung gar nicht oder nur rudimentär vor. Was auch in der Natur der Sache liegt. Wer mit einem Inkassounternehmen zu tun hatte, schuldet dies in den meisten Fällen seinem eigenen Umgang mit Geld. Und wer gibt schon gerne zu, an den Weiterungen des Gläubigers selbst schuld gewesen zu sein?

    Seriöse Datenerhebung wünschenswert

    Nichtsdestotrotz ist die Arbeit der Verbraucherzentralen für die Inkassobranche wichtig. Schließlich ist man auch in der Inkassobranche froh, über jeden unseriösen Inkassounternehmer der vom Markt verschwindet. Eine belastbare Datenerhebung basierend auf denjenigen, die von sich aus schon angeben schlechte Erfahrungen mit Inkassounternehmen gemacht zu haben, kann natürlich nicht durch diese Art der Befragung entstehen. Aus den uns vorliegenden Daten war weder die befragte Gruppe repräsentativ, noch war eine ausreichend große Gruppe von Leuten in die Befragung einbezogen worden, die gute Erfahrungen mit einem Inkassodienstleister gemacht haben.

  • Telefoninkasso wirkt wahre Wunder

    Telefoninkasso wirkt wahre Wunder

    Das Telefon ist der kürzeste Weg zum Markt!

    Bernhard Ehlen

    Wenn der Gläubiger zweimal klingelt

    Eine Rechnung kann schon mal liegenbleiben. Eine Mahnung kann bis zum letzten Moment ignoriert werden. Und selbst wenn Gläubiger ihren Schuldnern einen Inkassodienstleister ankündigen, kann das nach hinten losgehen. Das hat mal sachliche, mal aber auch psychologische Gründe.

    Wer weiß schon, was der Schuldner denkt?

    Bei Lichte betrachtet kann es dem Gläubiger eigentlich egal sein, warum seine Rechnung nicht bezahlt wird. Er hat ein Recht auf sein Geld, und Punkt. Andererseits geht es aber immer ja auch darum, die Dinge schnell aus der Welt zu schaffen. Daher ist Telefoninkasso ein oftmals sinnvoller Ansatz. Denn immer wieder stellt sich heraus, dass es bei der Kommunikation zu Missverständnissen kam, die mittels eines Gespräches einfach auszuräumen sind.

    Der „unverstandene“ Schuldner

    Es gibt allerdings auch Schuldner, die auf Mahnungen und Inkassodienste gewissermaßen „aus Prinzip“ ungehalten reagieren. Um nicht falsch verstanden zu werden: Diese „Bockigkeit“ ändert nichts an den Rahmenbedingungen, natürlich müssen Rechnungen bezahlt werden, die ihre Berechtigung haben.

    Kurze Wege durchs Telefon

    Telefoninkasso erweist sich immer wieder als probates Mittel, um Schuldner zu einer zeitnahen Überweisung zu bringen. Der Grund ist tatsächlich das persönliche Gespräch. Aus diesem ergeben sich oft die Gründe für das Nichtzahlen des Schuldners. Psychologisches Geschick ist hier allerdings unverzichtbar, denn die falsche Ansprache führt womöglich noch weiter hinein ins Dickicht der Missverständnisse. Allerdings gibt die Erfolgsquote dem Telefoninkasso recht. Viele Fälle enden nicht etwa vor Gericht, sondern am Telefon, weil schnell Einigungen erzielt werden können, die im Sinne aller Beteiligten sind.

    Fast wie eine 0800-Telefonnummer

    Viele Inkassounternehmen bieten das telefonische Nachfassen beim Schuldner kostenfrei als zusätzliche Dienstleistung an. Das ist im Sinne des Kunden, aber auch im Sinne des Inkassodienstes, denn je schneller und unkomplizierter das Verfahren beendet werden kann, desto besser geht es allen (sogar dem Schuldner).

    Selbstredend gibt es auch beim Telefoninkasso natürliche Grenzen des Machbaren. Gibt sich der Schuldner konsequent uneinsichtig oder geht bewusst nicht ans Telefon, sind die Grenzen der Kulanz überschritten. Einen Versuch ist es aber dennoch wert, auf diese Variante der Dienstleistung zu setzen.

    Erhebliche Beitreibungserfolge

    Der gezielte Einsatz des Telefons, um offene Forderungen beizutreiben ist eine sehr effektive Methode. Hier bewahrheitet sich das Sprichwort: „sprechenden Menschen kann geholfen werden“. Es ist nach wie vor so, dass der überwiegende Teil der säumigen Kunden zahlen möchte. Aber derzeit andere Verpflichtungen als wichtiger erachtet. In solchen Situationen ist die telefonische Ansprache an den Schuldner ein höchst effektives Mittel, um die Prioritäten neu zu setzen. In dieses Gespräch gehören auf jeden Fall schon die Informationen, dass weitere Zahlungsverzögerungen zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen für den Schuldner führen.

  • Postulationsfähigkeit von Inkassounternehmern

    Postulationsfähigkeit von Inkassounternehmern

    Als Postulationsfähigkeit wird die vor einem Gericht vorgenommene rechtswirksame Handlung für eine Partei bezeichnet. Dies geschieht für die Prozesspartei in Selbstvertretung, durch einen Rechtsanwalt als Vertreter der Partei oder durch einen Rechtsanwalt in Selbstvertretung. Üblicherweise denken die Parteien hier also regelmäßig an einen Rechtsanwalt. Jedoch sind auch Inkassounternehmer berechtigt Versagungsanträge bei einer geplanten Restschuldbefreiung zu stellen – sie sind also in diesem Zusammenhang Postulationsfähig. Gläubiger können hierfür formlos ihren Inkassounternehmer beauftragen.

    Versagungsantrag muss nicht von einem Rechtsanwalt gestellt werden

    Diese Entscheidung, die am 05.02.2016 vor dem AG Coburg (AZ: IK 242/14) erging, wurde bereits in der Fachpresse ausführlich kommentiert. Nach herrschender Meinung sind IKU gemäß § 305 Abs. 4 S. 2 InsO ausdrücklich dazu ermächtigt.

    Im vorliegenden Fall hatte der Gläubiger einen Versagungsantrag gestellt und sich dafür durch einen Inkassounternehmer vertreten lassen. Das Insolvenzgericht befand unter Verweis auf § 305 Abs. 4 S. 2, dass IKU hierzu ermächtigt werden können.

    Beauftragung von Inkassounternehmern

    Für den Gläubiger ist hiermit ein weiterer Baustein gegeben, der die Dienste von IKU umso wertvoller macht. Speziell in der heutigen Zeit müssen Unternehmer mehr denn je auf ihre laufenden Kosten achten. Wenn dann auch noch Forderungen durch eine Insolvenz unterzugehen drohen, ist es eine große Erleichterung für die Unternehmer, Rechtsdienstleistungen auf Inkassounternehmen auslagern zu können. Diese sind erfahrungsgemäß in vielen Fällen finanziell an dem Erfolg einer Beitreibung beteiligt und können erheblich zu einem verbesserten Cash-Flow des jeweiligen Unternehmens beitragen.

  • Muster: Mahnbescheid widersprechen

    Muster: Mahnbescheid widersprechen

    Keine Angst vor unberechtigtem Mahnbescheid.

    Mahnbescheid widersprechen – Muster

    Da grundsätzlich jeder Bürger einen Mahnbescheid beantragen kann, ist es auch grundsätzlich möglich, jedem Bürger einen Mahnbescheid zuzustellen. Aber, wenn der Mahnbescheid unberechtigt ist, braucht der Empfänger keine Angst vor irgendwelchen Konsequenzen zu haben. Gegen einen Mahnbescheid kann auf einfache Art und Weise Widerspruch eingelegt werden!

    Widerspruch – das erste Rechtsmittel

    Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid hat die einfache Folge, dass der Gläubiger seine Forderung nur noch auf dem Gerichtswege geltend machen kann, wenn er nicht bereit ist, auf die Forderung zu verzichten.

    Rechtsmittel gegen den Mahnbescheid

    Wie bereits erwähnt, kann jeder Bürger gegen einen anderen einen Mahnbescheid erwirken. Die Anforderungen hierfür sind bewusst sehr niedrig angesetzt, was sogar so weit geht, dass die Gerichte nur eine oberflächliche Prüfung des Antrages vornehmen. Kein Bestandteil dieser Prüfung ist die Kontrolle, ob diese Forderung überhaupt berechtigt ist. Das hat durchaus seinen Sinn und würde, liefe es anders, das gesamte gerichtliche Mahnverfahren überflüssig machen.

    Widerspruch Musterbrief

    Mit dem Mahnbescheid wird dem mutmaßlichen Schuldner grundsätzlich ein Vordruck zugestellt, der ausführlich über die Möglichkeiten des Widerspruchs informiert und wie dieser eingelegt werden kann. Während der Antragsteller (Gläubiger) einem Formularzwang unterliegt, steht es dem Schuldner frei, wie er den Widerspruch einlegen möchte. Es ist grundsätzlich ausreichend, ein FAX zu verwenden. Auch an den Inhalt des Widerspruches sind keine Vorschriften gebunden. Dies dient dem Schutz des – eventuell zu Unrecht – angemahnten Schuldners.

    Muster Widerspruch Mahnbescheid

    Widerspruch gegen vollständige Forderung des Mahnbescheides

    „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Mahnbescheid mit dem Aktenzeichen: „000000000-0-0“ ein. Ich weise die Forderung als unberechtigt zurück.“

    Widerspruch gegen einen Teil der Forderung

    „Hiermit lege ich teilweisen Widerspruch gegen den Mahnbescheid mit dem Aktenzeichen: „000000000-0-0“ ein. Die Forderung ist nur für die Posten: „Forderung 1“, „Forderung 2“, etc. berechtigt. Den restliche/n Forderung/en widerspreche ich hiermit“

    Musterformulierung Widerspruch Mahnbescheid
    Musterformulierung Widerspruch Mahnbescheid

    Keine gute Idee bei berechtigter Forderung

    Sollte die Forderung berechtigt sein, ist es mit Sicherheit keine gute Idee, dem Mahnbescheid zu widersprechen. Jeder Gläubiger hat das Recht, im Falle eines Widerspruches, die Forderung gerichtlich geltend zu machen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens herausstellen, dass der Widerspruch unbegründet war, wird es für den Schuldner wesentlich