Die Menschen sind so einfältig und hängen so sehr vom Eindruck des Augenblickes ab, dass einer, der sie täuschen will, stets jemanden findet, der sich täuschen lässt.
frei nach Niccolò Machiavelli (1469-1527)
Wie schützt man sich vor Abzockern?
Corona führt leider auch dazu, dass viele Menschen zu Hause sitzen und es an sozialen Kontakten fehlt. Daran ist nicht nur das Home-Office in vielen Bereichen Schuld, sondern auch die in den meisten Bundesländern geltenden Einschränkungen beim Umgang mit Dritten.
Speziell die fehlenden sozialen Kontakte führen auch dazu, dass über scheinbar belanglose Dinge nur ein unzureichender Austausch stattfinden kann. Nicht wenige Betroffene neigen in solchen Zeiten dazu, Briefe von Inkassounternehmen ernster zu nehmen, als diese vielleicht sind.
Nach wie vor ist es für viele Menschen belastend, wenn Ihnen plötzlich ein Brief von einem Inkassounternehmen zugestellt wird. Statt in Ruhe darüber nachzudenken, ob der Brief berechtigt sein kann, verfallen Betroffene in Panik und handeln überstürzt. Scheinbare Forderungen – mitunter bekannter Unternehmen – werden nicht auf Plausibilität geprüft. Stattdessen wird die Forderung, inklusive der Inkassokosten, schnell bezahlt. Schließlich will sich der Betroffene nichts zu Schulden kommen lassen. – Das ist in vielen Fällen falsch!
Drei einfache Regeln helfen bei Fake-Mahnungen!
Kenn ich den Auftraggeber?
Sämtliche Inkassounternehmen sind verpflichtet bei den Anspruchsschreiben auch den Namen und die vollständige Adresse des Gläubigers mitzuteilen. (Vor dem 01.10.2021 ist noch der Name ausreichend, ab dem 01.20.2021 ist die komplette Adresse des Gläubigers Pflicht.) Sollte einem der Name, bzw. das Unternehmen des Gläubigers nichts sagen, ist das bereits ein triftiger Grund, die Zahlung zu verzögern. In diesen Fällen bietet es sich an, dem Inkassounternehmen eine kurze E-Mail zu senden. Die vollständigen Daten des Gläubigers sind dem Schuldner auf formlose Anfrage unverzüglich zu übermitteln.
Bestelle ich überhaupt auf Rechnung?
Interessanterweise gibt es sehr viele Marktteilnehmer, die grundsätzlich nichts auf Rechnung kaufen. Es sei jetzt mal dahingestellt, aus welchen Beweggründen das so ist. Wer jedoch sicher weiß, dass er keine Einkäufe auf Rechnung tätigt, kann sich zu Recht fragen, ob er der korrekte Adressat ist. Auch in diesem Fall bietet es sich an, den Inkassodienstleister nach den Daten des Gläubigers zu fragen und gegebenenfalls darzulegen, dass man grundsätzlich nichts auf Rechnung kauft.
Wer will da was von mir?
Wenn Ihnen weder der Gläubiger noch das Inkassounternehmen bekannt sind, können Sie sich kostenlos im Rechtsdienstleistungsregister darüber informieren, ob der Inkassounternehmer überhaupt dort eingetragen ist. Eine fehlende Eintragung in diesem Register ist bereits ein ernstes Indiz, dass jemand versucht eine unberechtigte Forderung einzutreiben. Sollte es also an der Eintragung des Inkassounternehmens mangeln, ist es ebenfalls hilfreich, einen Kontaktversuch zu unternehmen. Abzocker antworten in der Regel nicht auf schriftliche Anfragen.
Also: Ruhe bewahren, prüfen, Kontakt aufnehmen.
Bernhard Ehlen
Sollten Ihre Kontaktbemühungen nicht zu einer Antwort führen, sind Sie mit Sicherheit gut beraten, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Zahlungen unter „Vorbehalt“ sind bei entsprechenden Verdachtsmomenten keine gute Idee!