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Schlagwort: Mahnung

  • Kritik am Gesetz zur Entlastung der Schuldner bei Inkassoforderungen

    Kritik am Gesetz zur Entlastung der Schuldner bei Inkassoforderungen

    Die Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) zum Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht (VVInkG) kritisiert, dass das Gesetz, welches im Oktober 2021 in Kraft trat, weitgehend gescheitert sei.

    Die Hauptpunkte der Kritik sind:

    1. Unzureichende Zielerreichung: Laut BDIU wurde nur eines der drei Hauptziele des Gesetzes erreicht. Es hat den Zahlungsverzug für Schuldner günstiger gemacht, aber für Rechtsdienstleister (Inkassodienstleister und Rechtsanwälte) die Belastungsgrenze überschritten, was zu Lasten der Gläubiger geht.
    2. Gleichbehandlung von Schuldnern: Das Gesetz behandelt vorsätzlich säumige Schuldner und fahrlässig säumige Schuldner gleich, was laut BDIU eine differenzierte Herangehensweise und einen fairen Interessenausgleich verhindert. Dies schränkt den Handlungsspielraum und Ertrag der Inkassowirtschaft ein und hat wirtschaftliche Folgen, die über die Annahmen des Gesetzes hinausgehen.
    3. Bürokratischer Aufwand und sinkende Erträge: Der BDIU beklagt einen Anstieg des bürokratischen Aufwands bei gleichzeitig sinkenden Erträgen und sieht die Verbraucherschutzchancen als verpasst an.
    4. Kritik an der Erstschreibenregelung: Die Regelung, die geringere Inkassokosten für Schuldner vorsieht, die auf das erste Schreiben schnell reagieren, wird als übermäßig betrachtet, da sie auch Schuldner privilegiert, die bereits länger im Verzug sind.
    5. Wirtschaftliche Folgen und Neubewertung: Der BDIU fordert eine Neubewertung der wirtschaftlichen Basisdaten und eine bessere Unterscheidung zwischen berechtigtem Verbraucherschutz und der Unterstützung von notorischen Zahlungsverweigerern.
    6. Über den BDIU: Der BDIU, gegründet 1956, vertritt die Interessen der Inkassowirtschaft in Deutschland und ist sowohl europaweit als auch weltweit ein bedeutender Verband in diesem Bereich. Er vertritt rund 70 Prozent der Inkasso-Dienstleister in Deutschland mit etwa 15.000 Mitarbeitenden.

    Insgesamt sieht der BDIU das Gesetz als eine verpasste Chance für effektiven Verbraucherschutz und für eine ausgewogene Regulierung der Inkassowirtschaft. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber auf die Kritik reagiert und Änderungen vornimmt.

    Kritische Stellungnahme der ISE deutsche Inkasso e.K.

    Betrachten wir die folgenden Aspekte:

    1. Überbordender Schutz zahlungsunwilliger Schuldner: Diese Politik kann als problematisch angesehen werden, da sie eine Kultur der Nachlässigkeit fördert. Indem Schuldner, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht ernst nehmen, geschützt werden, könnte das Gesetz unbeabsichtigt das Risiko von Zahlungsverzögerungen und -ausfällen erhöhen. Dies könnte zu einer Verschlechterung der Zahlungsmoral führen, da die Abschreckungswirkung geringer ist.
    2. Absurd niedrige Inkassovergütungen bei Zahlungsverzögerungen: Die Festsetzung niedriger Inkassogebühren für säumige Schuldner ist kontraproduktiv. Einerseits soll sie Verbraucher vor überhöhten Gebühren schützen, andererseits belastet sie Gläubiger unverhältnismäßig stark. Diese wiederum müssen, sofern sie Unternehmer sind, die Mehrkosten den übrigen Kunden weiterbelasten. In vielen Fällen decken die niedrigen Vergütungen nicht die tatsächlichen Kosten des Inkassoprozesses, was die wirtschaftliche Tragfähigkeit dieser Unternehmen gefährden könnte.
    3. Belohnung von Vorsatz bei finanziellen Verpflichtungen: Die aktuelle Gesetzgebung wird von vielen Schuldnern mittlerweile dahingehend interpretiert, dass sie eine Art „Belohnung“ darstellt, finanzielle Verpflichtungen nicht ernst nehmen zu müssen. Dies führt bereits spürbar zu einem Anstieg von Schulden und einem Mangel an finanzieller Disziplin. Es ist wichtig, ein Gleichgewicht zu finden, das sowohl die Rechte der Verbraucher schützt als auch die Integrität des Kredit- und Wirtschaftssystems aufrechterhält. Viele Schuldner rechnen bereits heute damit, dass ein Zahlungsverzug keine echten Konsequenzen nach sich zieht, billig ist und vom Gesetzgeber sogar protektioniert wird. Die moralische Verpflichtung, eine Rechnung umgehend zu begleichen wird mehr und mehr ersetzt, durch das Dogma: Es ist dumm, Rechnungen sofort zu bezahlen!
    4. Wirtschaftliche Auswirkungen auf Inkassounternehmen und Gläubiger: Die derzeitigen Regelungen belasten kleine und mittlere Unternehmen, die auf pünktliche Zahlungen angewiesen sind, enorm. Diese Unternehmen werden aufgrund der verringerten Effektivität des Inkassoprozesses finanziell belastet, was wiederum ihre Fähigkeit, in ihre Geschäfte zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen, beeinträchtigt. Viele Inkassounternehmen sind seither darauf angewiesen, Gläubiger für ihre Inkassodienstleistungen höher zu belasten, als der Schuldner bei der aktuellen gesetzlichen Lage an Inkassokosten zu erstatten hat.
    5. Notwendigkeit einer differenzierteren Herangehensweise: Eine differenziertere Betrachtung von fahrlässig säumigen Schuldnern und vorsätzlich säumigen Schuldnern wäre mit Sicherheit effektiver. Es ist unwidersprochen richtig und wichtig, Marktteilnehmer vor übermäßigen Gebühren zu schützen. Solange es jedoch nicht möglich ist, Vorsatz und Fahrlässigkeit bei Zahlungsverzögerungen zu unterscheiden, muss das Gesetz Mechanismen beinhalten, die sicherstellen, dass säumige Schuldner zur vollen wirtschaftlichen Verantwortung gezogen werden dürfen.
    6. Schwerwiegende Folgen für private Gläubiger: Während viele Inkassounternehmen speziell bei gewerblichen Auftraggebern kostendeckend arbeiten können, weil oft eine Vielzahl an Forderungen übergeben wird, sieht das bei privaten Gläubigern anders aus. In Anbetracht des mutmaßlich einzigen Falles, der an die Inkassogesellschaft übergeben wird, fehlt es an der Quersubventionierung niedriger Streitwerte. Viele Inkassounternehmen – sofern diese überhaupt private Forderungen zur Beitreibung annehmen – lehnen Anfragen ab, wenn der Streitwert nicht mindestens 1.000 € beträgt.

    Insgesamt erscheint es wesentlich, ein ausgewogenes System zu schaffen, das sowohl die Rechte der Verbraucher schützt als auch die wirtschaftliche Durchsetzung berechtigter Forderungen kleinerer und mittlerer Unternehmen und privater Gläubiger gewährleistet. Gesetze, die einige wenige schützen, aber den wesentlich größeren Teil der Marktteilnehmer wirtschaftlich schädigen, gehören dringend überarbeitet.

  • Inkasso per Telefon

    Inkasso per Telefon

    ISE Telefon-Inkasso: vermittelnd, verbindlich und vernünftig.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ISE deutsche Inkasso e.K. versuchen bei allen Mandaten, die Schuldner auch telefonisch zu erreichen. Das Telefon ist nachweislich nicht nur der kürzeste Weg zum Markt, sondern auch der kürzeste Weg zum Schuldner. Keine andere Kontaktmöglichkeit führt zu vergleichbaren Zahlungserfolgen. Einzige Voraussetzung ist eine Telefonnummer! Denken Sie also bei der Erfassung Ihrer Schuldnerkontakte an die Zukunft und lassen Sie sich immer eine Telefonnummer geben.

    Die Säulen erfolgreichen Telefoninkassos

    Papier ist geduldig. Wer kennt diese alte Weisheit nicht? Leider trifft das auch auf Mahnungen zu. Denn immer mehr Menschen legen die Post einfach ungeöffnet beiseite, weil sowieso nur schlechte Nachrichten per Post kommen. Bei solchen Schuldnern macht es keinen Sinn, massenhaft Mahnungen zu verschicken. Die Schuldnerakte strotzt zwar vor Aktivität, aber der gewünschte Erfolg kann sich nicht einstellen, weil der Schuldner auf »diesem Ohr« nicht erreichbar ist. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass der Schuldner einer telefonischen Ansprache in der Regel aufgeschlossen gegenübersteht. Es wird ihm ein Weg aufgezeigt, wie er seinen Verpflichtungen nachkommen kann, ohne sich mit Papierkram auseinandersetzen zu müssen.

    Eine Lösung, die zu deutlich höheren Beitreibungserfolgen führt, ist das Telefoninkasso.

    Dabei achten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders darauf, dass die Schwelle zwischen hilfreicher Information und unangenehmer Belästigung nicht überschritten wird. Schuldner, die keine telefonische Kontaktaufnahme wünschen, werden von uns nicht kontaktiert. Es liegt jedoch im Interesse aller Beteiligten, dass die Kosten für die Beitreibung einer unstrittigen und fälligen Forderung nicht unnötig in die Höhe getrieben werden. Dies ist auch die Grundvoraussetzung für das mutmaßliche Interesse des Schuldners, telefonisch kontaktiert zu werden. Schließlich hat der Schuldner dem Gläubiger im Rahmen des Vertragsverhältnisses seine Telefonnummer mitgeteilt.

    Wie muss gutes Telefoninkasso organisiert sein?

    Es soll siebenmal teurer sein, einen neuen Kunden zu finden, als einen bestehenden zu halten. Was liegt also näher, als die Belastung der Kundenbeziehung durch eine offene Forderung so schnell wie möglich zu beseitigen? Zwar sollte es zum guten Ton gehören, dass sich ein Schuldner von sich aus meldet, wenn er eine offene Rechnung nicht fristgerecht begleichen kann. Viele Unternehmer wissen jedoch, dass sich die wenigsten Schuldner unaufgefordert melden, wenn eine offene Forderung überfällig ist.

    Vermitteln

    Der Schuldner ist weder Feind noch Opfer, sondern eine ernst zu nehmende Partei!

    Bernhard Ehlen – Inhaber

    In vielen Fällen sind Schuldner einfach überfordert und können sich nicht vorstellen, mit dem Gläubiger über Zahlungsziele zu verhandeln. Unsere Erfahrung ist hier eindeutig. Die meisten Schuldner sind geradezu erleichtert, wenn die offene Forderung angesprochen wird und Möglichkeiten aufgezeigt werden, die Forderung zu begleichen.

    Mediation ist die wichtigste Eigenschaft, die unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Telefoninkasso auszeichnet. Es erweist sich als großer Vorteil, dass Inkassounternehmen gewerblich tätig sind und sich stark auf Zahlungsströme konzentrieren. Zumindest bei den Dienstleistungen der ISE deutsche Inkasso e.K. hängt die Vergütung in hohem Maße vom Erfolg der Beitreibung ab. Im Gegensatz zum Berufsbild des Rechtsanwalts, bei dem es in erster Linie darum geht, Recht zu bekommen. Nach unserer Erfahrung wird der Schuldner durch ein anwaltliches Mahnschreiben geradezu aufgefordert, sich ebenfalls an einen Anwalt zu wenden, da er sich sonst nicht anders zu helfen weiß.

    Wir ermutigen jeden Schuldner bei jedem schriftlichen Kontakt, sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen, um die Forderungsangelegenheit nicht eskalieren zu lassen.

    Verbindlich

    Schweigen ist Silber, Reden ist Gold. – Dieses Sprichwort lautet zwar anders, aber in unserem Fall trifft es den Nagel auf den Kopf. Es ist viel einfacher, mit einem Schuldner am Telefon über eine Forderung zu sprechen und eine Einigung zu erzielen. Es ist erwiesen, dass über 80 % der telefonisch getroffenen Zahlungsvereinbarungen auch eingehalten werden. Außerdem fällt es Schuldnern nach einem »netten« Gespräch leichter, sich zu melden, wenn sich die Adresse ändert oder Zahlungen für kurze Zeit ausgesetzt werden müssen. Die Interessen aller Beteiligten sind immer gewahrt. Der Gläubiger kommt zu seinem Geld, der Schuldner kommt seinen Verpflichtungen nach und nicht zuletzt entstehen keiner Seite unnötige Kosten, die das Inkassoverfahren unnötig in die Länge ziehen würden.

    Vernünftig

    Der Gläubiger will sein Geld. Der Kunde soll bleiben. Das interne Mahnwesen sollte schlank und das externe erfolgsorientiert sein.

    Es hat nichts mit dem Solidarprinzip zu tun, Mahn- und Inkassokosten auf den säumigen Kunden abzuwälzen. Dies verteuert nur die eigenen Waren und Dienstleistungen. Der Schuldner einer unbestrittenen und fälligen Forderung darf jedoch nicht über Gebühr mit Kosten belastet werden. Insbesondere Inkassounternehmen haben aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen kein Interesse daran, eine Forderung vor Gericht klären zu lassen. – Inkassounternehmen dürfen ihre Kunden nicht vor Gericht vertreten. – Damit hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass viele mögliche Prozesse gar nicht erst geführt werden, weil bereits im Vorfeld eine Einigung erzielt wird.

    Je schneller ein Fall – auch durch einen Teilzahlungsvergleich – abgeschlossen werden kann, desto geringer sind in der Regel die Kosten, die dem Schuldner durch seinen Zahlungsverzug entstehen. Auch dies ist eine der Hauptaufgaben eines effektiven Inkassos.

    Fazit

    Telefoninkasso ist bei unstrittigen und fälligen Forderungen eine sehr effektive Methode, dem Gläubiger zu seinem Geld zu verhelfen. Wird der Schuldner ernst genommen, ist Telefoninkasso das Mittel der ersten Wahl im professionellen Forderungsmanagement.

    Vermittelnd, verbindlich und vernünftig sind daher keine leeren Worthülsen, sondern beschreiben die notwendigen Eigenschaften eines guten Telefoninkassos.

  • Müssen Schulden bezahlt werden?

    Müssen Schulden bezahlt werden?

    Es ist aus mehreren Gründen wichtig, dass Sie Ihre Schulden bezahlen. In erster Linie kann die Nichtbezahlung Ihrer Schulden schwerwiegende Folgen haben, sowohl in finanzieller als auch in rechtlicher Hinsicht. Je nach Art Ihrer Schulden und den Umständen der Nichtzahlung können Sie von Ihren Gläubigern verklagt werden, Ihr Lohn kann gepfändet werden oder es droht sogar eine Strafanzeige.

    Die Begleichung Ihrer Schulden ist auch für Ihre Kreditwürdigkeit wichtig. Wenn Sie Ihre Schulden nicht bezahlen, kann dies Ihre Kreditwürdigkeit beeinträchtigen, was es Ihnen erschweren kann, in Zukunft Geld zu leihen. Dadurch kann es für Sie schwieriger und teurer werden, eine Hypothek, einen Autokredit oder andere Kredite zu erhalten, die Sie möglicherweise benötigen.

    Schließlich ist die Begleichung Ihrer Schulden eine Frage der persönlichen Verantwortung und Integrität. Wenn Sie sich Geld leihen, gehen Sie einen Vertrag mit Ihrem Gläubiger ein, in dem Sie sich verpflichten, die Schulden gemäß den Vertragsbedingungen zurückzuzahlen. Wenn Sie Ihre Schulden nicht bezahlen, kann dies Ihren Ruf schädigen und es Ihnen erschweren, gute Beziehungen zu Ihren Gläubigern aufzubauen und zu pflegen.

    Wofür benötige ich eine gute Kreditwürdigkeit?

    Eine gute Kreditwürdigkeit ist aus einer Reihe von Gründen wichtig. In erster Linie wird eine gute Kreditwürdigkeit in der Regel verlangt, um Geld zu leihen. Wenn Sie einen Kredit, eine Kreditkarte oder eine andere Form von Kredit beantragen, prüfen die Kreditgeber in der Regel Ihre Kreditwürdigkeit, um festzustellen, ob Sie ein gutes Risiko darstellen. Wenn Sie eine gute Kreditwürdigkeit haben, ist es wahrscheinlicher, dass Ihnen der gewünschte Kredit bewilligt wird, und Sie haben möglicherweise auch Anspruch auf bessere Zinssätze und andere Konditionen.

    Eine gute Kreditwürdigkeit ist auch für andere Aspekte Ihres finanziellen Lebens wichtig. So prüfen beispielsweise Vermieter, Versorgungsunternehmen und andere Unternehmen Ihre Kreditwürdigkeit, wenn Sie Dienstleistungen beantragen. Wenn Sie eine gute Kreditwürdigkeit haben, ist es wahrscheinlicher, dass Ihr Antrag bewilligt wird, und Sie haben möglicherweise auch Anspruch auf bessere Tarife und Bedingungen.

    Schließlich kann eine gute Kreditwürdigkeit auch in anderer Hinsicht von Vorteil sein. Zum Beispiel können Versicherungsgesellschaften Ihre Kreditwürdigkeit bei der Festlegung Ihrer Prämie berücksichtigen, und einige Arbeitgeber können Ihre Kreditwürdigkeit im Rahmen ihres Einstellungsverfahrens überprüfen. Generell kann eine gute Kreditwürdigkeit dazu beitragen, Ihnen Türen und Möglichkeiten zu öffnen, und es Ihnen erleichtern, Ihre Finanzen zu verwalten und Ihre finanziellen Ziele zu erreichen.

    Wirken sich Schulden auf meinen Arbeitsplatz aus?

    Es wird immer üblicher, dass Arbeitgeber im Rahmen des Einstellungsverfahrens die Kreditwürdigkeit von Bewerbern prüfen. Auch wenn dies nicht von allen Arbeitgebern praktiziert wird und die Gesetze, die den Einsatz von Bonitätsprüfungen durch Arbeitgeber regeln, von Bundesland zu Bundesland variieren, ist es wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass Ihre Kreditwürdigkeit ein Faktor dafür sein kann, ob Sie eine Stelle angeboten bekommen.

    Es gibt einige Gründe, warum Arbeitgeber Ihre Kreditwürdigkeit prüfen können. In einigen Fällen kann Ihre Kreditwürdigkeit ein Hinweis auf Ihre finanzielle Verantwortung und Vertrauenswürdigkeit sein. Wenn Sie sich beispielsweise für eine Stelle bewerben, bei der es um den Umgang mit Geld oder die Verwaltung von Vermögenswerten geht, möchte ein Arbeitgeber wissen, ob Sie in der Lage sind, Ihre eigenen Finanzen zu verwalten.

    In anderen Fällen ist der Arbeitgeber an Ihrer Kreditwürdigkeit interessiert, weil sie für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, relevant sein kann. Wenn Sie sich beispielsweise für eine Stelle in der Finanzbranche bewerben, kann Ihre Kreditwürdigkeit als Teil Ihrer Gesamtqualifikation betrachtet werden.

    Es ist wichtig zu wissen, dass ein Arbeitgeber, der Ihre Kreditwürdigkeit prüft, zuerst Ihre Erlaubnis einholen muss und Ihnen eine Kopie des erhaltenen Berichts aushändigen muss. Wenn Sie glauben, dass Ihre Kreditwürdigkeit bei der Entscheidung des Arbeitgebers, Sie nicht einzustellen, eine Rolle gespielt hat, haben Sie das Recht, die Richtigkeit des Berichts anzufechten.

  • Missbrauch von Inkassomahnungen

    Missbrauch von Inkassomahnungen

    Leider wird die Wirkung von Inkassoschreiben auch gerne von Gesellschaften benutzt, denen die erforderliche Erlaubnis fehlt. Immer wieder tauchen Gesellschaften auf dem Markt auf die als vermeintliche Inkassodienstleister unschuldige Marktteilnehmer zu Zahlungen nötigen wollen.

    DirektPay und Ähnliche

    Eine Vielzahl der Gesellschaften taucht unter unterschiedlichsten Gesellschaftsformen – als GmbH, AG oder UG – auf. Den Anschreiben ist in der Regel gemein, dass auf fehlende Anlagen verwiesen wird und bereits fest stehen soll, dass die dargestellte Forderung rechtens sein soll. Viele Zahlungsaufforderungen treffen bei den vermeintlichen Schulden auch per E-Mail ein und und enthalten Verweise auf dubiose Anhänge, bei denen es sich nicht um PDF-Dateien handelt, sondern um Links, die zu fragwürdigen Inhalten führen. Unter keinen Umständen sollte man die beigefügten Links öffnen, wenn man weder die im Betreff genannte Firma kennt, noch etwas mit der Forderungsbeschreibung anfangen kann.

    Betrüger erkennen

    Eine einfache Möglichkeit, den Absender des Inkassoschreibens zu recherchieren, liegt in dem Besuch der Webseite www.rechtsdienstleistungsregister.de. Auf dieser behördlichen Seite ist jeder bundesweit tätige Inkassodienstleister registriert, dem es erlaubt ist in Deutschland Inkassodienstleistungen zu erbringen. Wenn das vermeintliche Inkassobüro in diesem Register nicht aufgeführt ist, ist das bereits ein wichtiges Indiz, dass ein Betrüger versucht sich Geld zu erschleichen.

    Telefon E-Mail Fax

    Seriöse Inkasso Dienstleister geben in ihren Anschreiben grundsätzlich mindestens eine Telefonnummer an. In den meisten Fällen auch eine E-Mail-Adresse oder sogar eine Faxnummer. Bei leisesten Zweifeln an der Forderung sollte man sich die kurze Mühe machen und den Inkassodienstleister telefonisch kontaktieren oder kurz per E-Mail nachfragen auf welcher Grundlage die Forderung basiert, sollte sich das nicht aus dem umfangreichen Anschreiben ergeben.

    Hilfreich ist zudem eine kurze Recherche im Internet ob schon Betrugsversuche in Verbindung mit dieser Firma bekannt sind.

    Schlechtes Deutsch

    Vor einigen Jahren war es noch einfach, jedweden Betrugsversuch an dem holprigen Deutsch zu erkennen. Diese Zeiten sind mittlerweile vorbei! Nahezu jeder Text lässt sich binnen Sekunden über Internetdienstleister in fast jede beliebige Sprache übersetzen und klingt in der Zielsprache fast wie von einem Muttersprachler gesprochen.

    Bundesverbände

    Die seriösen Inkassodienstleister sind in der Regel den bundesweit tätigen Bundesverbänden angeschlossen, die als Vereine eingetragen sind. Die beiden größten Bundesverbände sind hier der BFIF und der BDIU. Diese Verbände sind gut telefonisch erreichbar und stehen Schuldnern jederzeit kostenlos mit einem Rat zur Verfügung. Nutzen Sie im Zweifel diese Möglichkeit, um sich über die Seriosität des Inkassodienstleisters zu informieren.

    Einfach ignorieren?

    Selbst wenn sie sich sicher sind, dass sie fälschlicherweise angeschrieben wurden, sollten Sie das Anschreiben des Inkasso Unternehmens nicht ignorieren. Es kann zwar sein, dass es sich nur um einen Identitätsdiebstahl handelt, es kann aber auch sein, dass sie tatsächlich einen Vertrag oder eine Verpflichtung vergessen haben zu bezahlen. In diesem Fall kommen neben der eigentlichen Forderung noch erhebliche weitere Kosten auf Sie zu, weil die meisten Inkassodienstleister bei einer fehlenden Reaktion des Schuldners beauftragt werden das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Dies führt für den Schuldner in der Regel nicht nur zu erheblichen Kosten, sondern auch zu einem negativen Eintrag in der SCHUFA oder in der Kreditreform, der nur sehr schwer wieder zu entfernen ist.

  • Inkasso ohne Mahnung geht nicht?

    Inkasso ohne Mahnung geht nicht?

    Mahnung, Zahlungserinnerung? – Ja, was denn jetzt?

    Marktteilnehmer, die keine Verbraucher sind, halten immer noch daran fest, Mahnungen schreiben zu müssen. Dabei kostet die Unkenntnis über die Fälligkeit von Rechnungen, bzw. wann der Schuldner mit der Zahlung einer Rechnung im Verzug ist, unter Umständen bares Geld. Das mag einerseits daran liegen, dass mit Abstand die meisten Verbraucher ihre Rechnungen innerhalb der genannten Frist zahlen und in Folge dessen auch nicht in Verzug geraten. Es hat sich aber bei diversen Verbrauchern auch die gefährliche Unsitte eingeschlichen, jede Rechnung sowieso erst nach der dritten Mahnung zu zahlen.

    Zahlungsausfälle bei KMU

    Der Gesetzgeber hat vor einigen Jahren das Schuldrecht reformiert. Unter anderem wurde damit auch die Zahlungsmoral vieler Verbraucher in das Gesetz aufgenommen. Einzelne Unternehmen konnten durch säumige Schuldner so stark finanziell geschädigt werden, dass diese existenziell bedroht waren und im schlimmsten Fall sogar in die Insolvenz rutschen konnten. – Eigentlich gesunde Unternehmen mussten Insolvenz anmelden, weil einige wenige Schuldner Zahlungsziele missachteten. – Das übliche Vorgehen gegenüber säumigen Schuldnern lag vor der Einführung der Schuldrechtsreform bei vielen Unternehmen meist darin, drei Mahnungen abzusetzen. Dabei sind drei Mahnungen, drei Mahnungen zu viel. Heute ist bereits eine „Zahlungserinnerung“ ausreichende. Aus diesem Grund entstand sehr schnell die Überzeugung, dass speziell die Klein- und die Kleinstunternehmer geschützt werden müssen, damit deren Existenz nicht durch einige wenige Zahlungsverweigerer bedroht wird.

    § 286 BGB – Verzug des Schuldners

    Liest man sich nur den Einleitungssatz des § 286 BGB durch, so könnte man zu dem Schluss gelangen, dass es nach wie vor einer Mahnung bedarf, um einen Schuldner in Verzug zu setzen. Die Einschränkungen, bzw. erweiterten Rechte der Gläubiger ergeben sich erst aus dem weiteren Gesetzestext. „Wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist!“ Jede Rechnung, die ein Zahldatum enthält, welches sich nach einem festen Kalenderdatum ergibt, setzt den Schuldner automatisch mit Ablauf des genannten Datums in Zahlungsverzug. Wenn es sich bei dem Schuldner um einen Verbraucher handelt, ist zusätzlich auf die Einleitung rechtlicher Schritte nach Ablauf der Zahlungsfrist hinzuweisen.

    Wie oft muss gemahnt werden, bevor eine Forderung ins Inkasso gegeben werden darf?

    Tatsächlich muss gar nicht gemahnt werden! Verbraucher sind nach Ablauf von 30 Tagen im Zahlungsverzug, Unternehmer nach Ablauf der Zahlungsfrist in der Rechnung. – Trotzdem empfehlen wir grundsätzlich eine Zahlungserinnerung mit einer verkürzten Zahlungsfrist von 3 bis 7 Tagen. Diese muss auch nicht per Einschreiben verschickt werden oder gar per Boten. Der Gesetzgeber unterstellt dem Besitzer eines Briefkastens, dass er in der Lage ist, diesen auch regelmäßig zu leeren.

    Welchen Sinn hat die Feststellung des Zahlungsverzuges?

    Nicht wenige Verbraucher überweisen Rechnungen erst zum Tag der Fälligkeit. Das ist grundsätzlich nicht verkehrt und hatte in Zeiten höherer Zinsen auch durchaus eine stärkere wirtschaftliche Funktion. Die heutigen Zahlungsfristen dienen in der Regel dazu, dass der Verbraucher, bzw. Schuldner mit der Zahlung der Rechnung warten kann, bis ihm Zahlungen aus anderen Quellen (z.B. Löhne) zugehen. Da auch der Unternehmer Rechnungen (und natürlich auch Löhne) zahlen muss, ist es ein betriebswirtschaftliches Erfordernis, Forderungen mit einem Zahlungsziel zu versehen. Mahnungen, Zahlungserinnerungen und auch Mahntelefonate haben jedoch vor Ablauf des gesetzten Zahlungsziels keinen Sinn.

    Zahlungsverzug bereits nach wenigen Tagen

    Viele Unternehmer haben in den letzten Jahren ihr Forderungsmanagement professionalisiert. Unmittelbar mit Ablauf des Zahlungszieles erhält der Kunde eine Zahlungserinnerung mit einem weiteren kurzen Zahlungsziel. Als zusätzliche Zahlungsfrist werden mittlerweile 5 bis 10 Tage als angemessen angesehen. Wenn auch zu dem neuen gesetzten Termin keine Zahlung durch den Schuldner erfolgt, wird ohne weitere Mahnung die Forderung zum Inkasso an einen Inkassounternehmer übergeben. Vorausgesetzt, die Mahnung entspricht vom Text her den gesetzlichen Erfordernissen.

    Rechtzeitig Rechtsdienstleister einschalten erspart Zahlungsausfälle

    Dem Einen oder Anderen mag die schnelle Übergabe an einen Rechtsdienstleister zu forsch erscheinen. Tatsache ist jedoch, dass Zahlungsverzögerungen oft Umstände haben, die auch aus einer drohenden Zahlungsunfähigkeit herrühren. Gläubiger, die die Beitreibung ihrer berechtigten Forderungen an diesem Punkt „auf die lange Bank“ schieben, sehen im Fall der Fälle dann oft keinen Cent mehr. Während die Gläubiger, die zeitig auf drohende Zahlungsausfälle mit Sicherungsmaßnahmen reagierten, ihre komplette Forderung einbrachten, gehen die „Nachsichtigen Gläubiger“ der Reihe nach leer aus.

  • Vorsicht vor Fake-Mahnungen

    Vorsicht vor Fake-Mahnungen

    „Wir werden vom Schein des Rechten getäuscht.“

    Horaz, Von der Dichtkunst

    Wer bekommt schon gerne Post von einem Inkassounternehmen? Vermutlich die Wenigsten. Statt sich jedoch ins Bockshorn jagen zu lassen, sollte der Angeschriebene ruhig Blut bewahren und das Anschreiben in aller Ruhe studieren. Zum Schutz der Verbraucher vor unberechtigten Forderungen hat der Gesetzgeber nämlich u.a. das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken erlassen.

    GguG – Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

    Dieses schreibt unter anderem vor, wie umfänglich der Schuldner über die mutmaßliche Forderung zu informieren ist. Neben dem Mahnschreiben an sich, muss dem Schuldner ein Auszug über die aktuelle Forderung, sowie eine nachvollziehbare Darstellung des Forderungsgrundes übermittelt werden.

    Mahnung berechtigt?

    Ein scheinbar unberechtigte Mahnung sollte man aber schon aus höchstem Eigeninteresse nicht einfach wegwerfen. Auf eine erste Mahnung folgt in der Regel nämlich eine weitere und in den meisten Fällen auch ein gerichtliches Mahnverfahren. Selbst wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass die Forderung unberechtigt war und in Folge dessen nicht bezahlt werden muss, hat man Lauferei und Schriftwechsel. Dies lässt sich leicht vermeiden.

    Umfangreiche Prüfmöglichkeiten

    Jeder seriöse Rechtsdienstleister wird auf dem Mahnschreiben eine Telefonnummer angegeben haben, unter der weitere Informationen zu der Forderung erfragt werden können. Sollte bereits die Telefonnummer nicht angegeben sein oder sollte es sich um eine so genannte kostenpflichtige Mehrwertrufnummer handeln, kann es mit der Seriosität des Rechtsdienstleisters nicht weit her sein. In solchen Fällen empfiehlt sich immer ein Blick in das Rechtsdienstleistungsregister. Sollte der Inkassounternehmer der sie angemahnt hat hier nicht aufgeführt sein, spricht das bereits mit einer hohen Wahrscheinlichkeit für eine Fake-Mahnung, die Sie unter keinen Umständen begleichen sollten, ohne vorher einen Rechtsdienstleister konsultiert zu haben.

    Gefälschte Mahnungen

    Sollten Sie den leisesten Hinweis darauf haben, Ziel einer Fake-Mahnung geworden zu sein, empfiehlt sich immer eine ordentliche Überprüfung des Anschreibens. Wenn Sie nicht sicher sind, wie Sie sich verhalten sollen und auch nicht in der Lage oder Willens sein einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, gibt es immer noch die Möglichkeit einen der Bundesverbände der Inkassounternehmer zu kontaktieren.

    BfI&F e.V. – Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement

    BDIU e.V. – Bundesverband deutscher Inkassounternehmer

    Die genannten Verbände erteilen Ihnen gerne kostenlos und kompetent Auskunft darüber, ob Sie vielleicht Ziel eines Betrugsversuches geworden sind.

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