„Wir werden vom Schein des Rechten getäuscht.“
Horaz, Von der Dichtkunst
Wer bekommt schon gerne Post von einem Inkassounternehmen? Vermutlich die Wenigsten. Statt sich jedoch ins Bockshorn jagen zu lassen, sollte der Angeschriebene ruhig Blut bewahren und das Anschreiben in aller Ruhe studieren. Zum Schutz der Verbraucher vor unberechtigten Forderungen hat der Gesetzgeber nämlich u.a. das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken erlassen.
GguG – Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
Dieses schreibt unter anderem vor, wie umfänglich der Schuldner über die mutmaßliche Forderung zu informieren ist. Neben dem Mahnschreiben an sich, muss dem Schuldner ein Auszug über die aktuelle Forderung, sowie eine nachvollziehbare Darstellung des Forderungsgrundes übermittelt werden.
Mahnung berechtigt?
Ein scheinbar unberechtigte Mahnung sollte man aber schon aus höchstem Eigeninteresse nicht einfach wegwerfen. Auf eine erste Mahnung folgt in der Regel nämlich eine weitere und in den meisten Fällen auch ein gerichtliches Mahnverfahren. Selbst wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass die Forderung unberechtigt war und in Folge dessen nicht bezahlt werden muss, hat man Lauferei und Schriftwechsel. Dies lässt sich leicht vermeiden.
Umfangreiche Prüfmöglichkeiten
Jeder seriöse Rechtsdienstleister wird auf dem Mahnschreiben eine Telefonnummer angegeben haben, unter der weitere Informationen zu der Forderung erfragt werden können. Sollte bereits die Telefonnummer nicht angegeben sein oder sollte es sich um eine so genannte kostenpflichtige Mehrwertrufnummer handeln, kann es mit der Seriosität des Rechtsdienstleisters nicht weit her sein. In solchen Fällen empfiehlt sich immer ein Blick in das Rechtsdienstleistungsregister. Sollte der Inkassounternehmer der sie angemahnt hat hier nicht aufgeführt sein, spricht das bereits mit einer hohen Wahrscheinlichkeit für eine Fake-Mahnung, die Sie unter keinen Umständen begleichen sollten, ohne vorher einen Rechtsdienstleister konsultiert zu haben.
Gefälschte Mahnungen
Sollten Sie den leisesten Hinweis darauf haben, Ziel einer Fake-Mahnung geworden zu sein, empfiehlt sich immer eine ordentliche Überprüfung des Anschreibens. Wenn Sie nicht sicher sind, wie Sie sich verhalten sollen und auch nicht in der Lage oder Willens sein einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, gibt es immer noch die Möglichkeit einen der Bundesverbände der Inkassounternehmer zu kontaktieren.
BfI&F e.V. – Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement
BDIU e.V. – Bundesverband deutscher Inkassounternehmer
Die genannten Verbände erteilen Ihnen gerne kostenlos und kompetent Auskunft darüber, ob Sie vielleicht Ziel eines Betrugsversuches geworden sind.