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Insolvenzverschleppung: der zu spät eingestandene Bankrott.

Schnell ist es dahingesagt, dass etwas oder ein Verhalten eine „Bankrotterklärung“ sei. Doch das Wort Bankrott, das wir so sorglos verwenden, hat eine durchaus brisante Bedeutung.

Bernhard Ehlen

Grippeverschleppung versus Insolvenzverschleppung

Jeder weiß, dass es unangenehme Folgen hat, wenn man eine Grippe verschleppt. Nichts anders ist es bei der Insolvenzverschleppung. Sie liegt vor, wenn beispielsweise Insolvenzmasse unrechtmäßig „zur Seite geschafft“ wird, wenn Bilanzen geschönt oder Vermögenswerte so „kreativ“ behandelt werden, dass der Anteil von Gläubigern künstlich gesenkt wird. Eine verschleppte Grippe kann einen ungewollten Aufenthalt im Bett als Folge haben. Im Falle der Insolvenzverschleppung droht dagegen Gefängnis. Entstehen der Bankrott und die Insolvenzverschleppung gar aus reiner Gewinnsucht, kann der Aufenthalt im Gefängnis bis zu 10 Jahren betragen.

Der Bankrott kann jeden treffen

Wirkt es bis hierher womöglich so, als seien vom Bankrott nur Firmen und Unternehmen betroffen, so muss diese Sicht dringend korrigiert werden. Denn der Bankrott kann jeden treffen, der zur Duldung einer Zwangsvollstreckung verpflichtet ist. Bankrott kann also jeder werden, egal, ob es sich um eine Insolvenz für Firmen oder eine Verbraucherinsolvenz (also für Privatleute) handelt.

Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit? Wo ist der Unterschied?

Im Zusammenhang mit dem Bankrott stößt man immer wieder auf die Begriffe „Überschuldung“ und „Zahlungsunfähigkeit“. Daher seien der Vollständigkeit halber hier kurz die Bedeutungen dieser Begrifflichkeiten aufgezeigt.

Von einer Überschuldung spricht man, wenn die Schulden höher sind als das Vermögen. Ob eine Überschuldung vorliegt, wird anhand einer Vermögensbilanz ermittelt.

Die Zahlungsunfähigkeit meint die Unfähigkeit, alle fälligen Zahlungen leisten zu können. Die Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit erfolgt meist durch eine auf einen Stichtag bezogene Gegenüberstellung der Verbindlichkeiten und der dafür notwendigen Mittel.

Ob wir vom Bankrott sprechen, von der Insolvenz, der Verbraucherinsolvenz, der Überschuldung oder der Zahlungsunfähigkeit, es läuft immer darauf hinaus, dass die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um den Forderungen nachzukommen. Im Zusammenspiel mit dem Bankrott kommt jedoch noch unrechtmäßiges Verhalten hinzu.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich jedoch festhalten, dass insbesondere Privatpersonen oft besser mit einer Verbraucherinsolvenz fahren, statt „auf Krampf“ zu versuchen, aus der misslichen Lage herauszukommen. Doch auch für Firmen, die sich finanziell übernommen haben oder selbst Opfer finanzieller Machenschaften wurden, kann der Weg in die Insolvenz sinnvoll sein.

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