Wer kennt das nicht? Leistung erbracht und nicht bezahlt worden. Forderung tituliert und nicht bezahlt worden. Gerichtsvollzieher beauftragt und nicht bezahlt worden.
Eines ist bei einer offenen Forderung immer sicher: sie produziert laufende Kosten! Und nicht nur aus den vorgenannten Gründen kann es deshalb sinnvoll sein, sich von Forderungen zu trennen.
Jede Forderung ist einfach übertragbar
Grundsätzlich ist jede Forderung ein Wertpapier und kann somit frei gehandelt werden. Sie kann damit als Zahlungsmittel oder auch als Sicherheit für einen Kredit herhalten.
Und sie kann natürlich auch verkauft werden. Im Zusammenhang mit einer Forderung wird allerdings nicht von einem Kauf, sondern von einer Abtretung gesprochen. Hierfür bedarf es eines Vertrages, der einem Dritten gegenüber (und dem Schuldner) anzeigt, dass der Gläubiger ausgetauscht wurde. Dies hat keinerlei Auswirkungen auf die Pflichten (oder Rechte) des Schuldners.
Die Abtretung einer Forderung kann grundsätzlich formlos erfolgen. Im eigenen Interesse sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Abtretung schriftlich und die Forderung an sich eindeutig beschrieben ist. Es ist kein Notar notwendig und kein Zeuge.
Praxis des Forderungsübertrags
Sobald sich die Parteien über den Wert der Forderung einig sind, kann die Forderung an den neuen Gläubiger übertragen werden. Der ehemalige Gläubiger bekommt im Gegenzug den vereinbarten Kaufpreis und ist damit nicht mehr Berechtigter, wenn der Schuldner Zahlungen leistet.
Der Schuldner braucht weder sein Einverständnis zu dem Forderungsübertrag zu geben, noch braucht er über den Austausch des Gläubigers informiert zu werden. Der Übertragungsvertrag kann sogar in der Art ausgestaltet sein, dass der Schuldner trotzdem noch an den ehemaligen Gläubiger zahlt und sich damit von seiner Schuld befreit.
Forderungsankauf durch die ISE deutsche Inkasso
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Bitte beachten Sie, dass wir nur gewerbliche Forderungen kaufen. Für private Forderungen gibt es u.W.n. keinen Markt.