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Das gerichtliche Mahnverfahren kann von jedem eingeleitet werden

Sie mahnen, mahnen und mahnen, aber Ihr Schuldner zahlt nicht? Es ist zwar nur ein schwacher Trost, aber so geht es jeden Tag Tausenden von Gläubigern in Deutschland. Viele Gläubiger scheuen sich davor, das gerichtliche Mahnverfahren zu betreiben, in der Annahme das sei kompliziert und nicht effektiv genug. Tatsächlich ist mit Hilfe des gerichtlichen Mahnverfahrens die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass sie binnen weniger Tage ihre Außenstände reduzieren können.

Jeder darf ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten

Theoretisch können Sie ohne Rechtsgrund gegen jede Person ein Mahnverfahren einleiten. Das Gericht prüft in keiner Weise, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht. Aus diesem Grund hat der Angemahnte auch vielfältige Möglichkeiten, sich gegen vermeintlich unberechtigte Forderungen zu wehren.

Voraussetzung

Die Forderung sollte bestehen und fällig sein. (Siehe unseren Artikel über „richtig in Verzug setzen“). Idealerweise haben Sie von Ihrem Kunden neben der Adresse auch das Geburtsdatum und können somit das Online-Portal der Bundesländer – www.online-mahnantrag.de – aufsuchen.
Alle notwendigen Daten werden in systematischer Reihenfolge abgefragt und am Ende der Prozedur können Sie sich den fertigen Mahnbescheid als PDF-Datei ausdrucken.

Rechtstipp

Sollte es sich um eine größere Forderung handeln, ist es erfahrungsgemäß sicherer, wenn Sie einen Inkassounternehmer mit dem gerichtlichen Mahnverfahren beauftragen. Die Pauschale von 25 €, die jeder Inkassounternehmer, unabhängig vom Streitwert, für das gerichtliche Mahnverfahren berechnet, ist regelmäßig billiger als die Bearbeitung im eigenen Haus.

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