Scharlatanen, die Dummköpfen ihre Drogen teuer verkaufen, glaube ich nichts.
Voltaire (1694-1778)
Als Geldeintreiber werden gemeinhin die Menschen bezeichnet, die versuchen Schuldner durch gesetzeswidrige Aktionen zu Zahlungen zu bewegen. Nicht umsonst kommt der Begriff jemanden zu etwas zu treiben, meist in Verbindung mit einer Missetat. (In den Wahnsinn treiben, in den Tod treiben, in die Enge treiben, etc.) Seriöse Inkassounternehmer, wie ISE deutsche Inkasso e.K., verstehen sich von daher nicht als Geldeintreiber. Schon gar nicht vor dem Hintergrund, dass die Kommunikation mit dem Schuldner vermittelnd, verbindlich und vernünftig ablaufen soll.
Moskau Inkasso
Das Internet ist voller Anbieter, die so genanntes „russisches Inkasso“ anbieten. Aus unseren Erfahrungen endet die Annahmen dieser Angebote jedoch für viele Gläubiger eher wie „russisches Roulette“.
Speziell die Angebote diverser Vertreter aus den kyrillischen Sprachräumen, vermitteln den Eindruck Inkassodienstleistungen anbieten zu können, bzw. zu dürfen. Wer sich solchen Anbietern anvertraut, hat schnell neben den zahlungsunwilligen Schuldnern weitere massive Probleme. Da die Vertreter dieser „Dienstleistungen“ sehr genau wissen, in welch kritischem Rechtsraum sie sich bewegen, machen sich die Auftraggeber nach deutschem Recht unter Umständen strafbar. Damit – und das ist mit Abstand das größte resultierende Problem der Beauftragung – machen sich die Auftraggeber aber auch erpressbar.
Es gibt nicht wenige Geldeintreiber der Sorte Moskau Inkasso, die nach der Auftragserteilung ungeniert von beiden Parteien Geld verlangen. Da sie wissen, dass in Anbetracht der Strafbarkeit der Auftragserteilung, der Gläubiger keine rechtlichen Schritte einleiten kann, ohne sich selbst der Strafverfolgung auszusetzen.
Registrierte Rechtsdienstleister
Wer sich nicht erpressbar machen will und mit seinen Forderungen auf der sicheren Seite agiert, ist nur mit einem Rechtsdienstleister nach deutschem Recht gut beraten und vertreten. Ob der Rechtsdienstleister Ihrer Wahl seriös ist, können Sie jederzeit durch einen Blick in das Rechtsdienstleistungsregister prüfen.
BFIF und BDIU
Neben dem obligatorischen Eintrag in das Rechtsdienstleistungsregister hat jeder Inkassodienstleister die Möglichkeit sich einem der beiden großen deutschen Inkassoverbände anzuschließen. Der BFIF (Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V.) und der BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. ) stehen dabei im Besonderen für die Seriosität ihrer Mitglieder. Nach außen können die entsprechenden Mitglieder dies auch mit einer Zertifizierung des entsprechenden Verbandes darlegen und zeigen somit auch Verantwortung gegenüber sämtlichen Rechtsratsuchenden.