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BGH kippt Bausparkreditgebühr (XI ZR 552/15)

Mit Urteil vom 8.11.2016 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die umstrittene Abschlussgebühr (Kreditgebühr), die von vielen Bausparkassen für die Herausgabe des selbst besparten Kredites berechnet wurde, für nichtig erklärt. Die Entscheidung folgte auf eine Reihe von Klagen, bei denen es um die Rückforderung der Abschlussgebühr ging.

Holen Sie sich ihr Geld zurück – ohne Risiko!

Wer in den letzten Jahren einen Kredit über eine Bausparkasse erhalten hat und für die Auszahlung bei Zuteilungsreife eine Kreditgebühr zahlen musste, kann die Kreditgebühr zuzüglich Zinsen von der Bausparkasse zurückverlangen. Bis zum Ende dieses Jahres sind damit auch die Kreditgebühren gemeint, die im Jahr 2013 oder später an die Bausparkasse geflossen sind. Ob für Betroffene, die vor 2013 Kreditgebühren zahlen mussten, die Ansprüche mittlerweile verjährt sind, ist unter Juristen noch unklar.

Ansprüche vor 2013 trotzdem prüfen lassen

Sollten Sie jedoch immer noch Raten für ein Darlehen zahlen, welches sie vor 2013 aufgenommen haben, kann sich die Überprüfung lohnen, ob für sie eine Ausnahmeregelung greift. Die Prüfung, ob sie unter die Ausnahmeregelung fallen, übernehmen wir gerne kostenlos und unverbindlich für Sie. In jedem Fall gehen Sie keinerlei Risiko ein, da sämtliche Kosten für die Prüfung und die eventuelle spätere Geltendmachung von uns getragen werden würden.

Richtiges Vorgehen

Sie selbst können sich an Ihre Bausparkasse wenden und die Gebühr nebst Zinsen zurückverlangen. Wer von seiner Bausparkasse eine ablehnende Mitteilung erhält, sollte nicht zögern und sofort Kontakt mit uns aufnehmen. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich.

Checkliste

Mit der folgenden Checkliste können Sie leicht selbst prüfen, ob Ihnen die Rückzahlung der Kreditgebühr ins Haus steht:

  • Sie haben für die Zuteilung eine Kreditgebühr bezahlt
  • Die Zahlung der Kreditgebühr ist im Jahr 2013* oder später erfolgt

*Sollten sie die die Kreditgebühr vor 2013 gezahlt haben und denselben Kredit immer noch bedienen, können Sie uns ihren Fall kostenlos und unverbindlich zur Prüfung vorlegen.

Musterschreiben

Wenn Sie für das Anschreiben an ihre Bausparkasse noch nach den richtigen Worten suchen, stellen wir Ihnen gerne ein Musterschreiben zur Verfügung. Das Musterschreiben können Sie hier runterladen.

Download Musterschreiben

Forderung einziehen lassen

Wenn sie mit dem Schreibkram und dem ganzen Drumherum nichts zu tun haben möchten, können Sie uns die Einziehung der Forderung auch treuhänderisch übertragen. Neben dem Vorteil, dass sie garantiert keinerlei Kosten haben, zahlen Sie lediglich eine Erfolgsbeteiligung für den Fall, dass Ihre Bausparkasse den Anspruch anerkennt.

Sollte das Ihr Interesse finden, zögern sie nicht, uns zu kontaktieren.

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